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Alt 13.05.2010, 19:00   #1
-=LuX=-
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Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
Xedos 6 2.0i V6 CA69, MX-6 2.5 V6 GA5V
Sind Rückleuchten ohne Reflektoren in den NSL illegal?

Hallo zusammen,

hab jetzt in meinem X9 Modell 96 auch endlich die rot/weißen Rückleuchten vom Facelift Modell.

Beide inneren RL haben je eine P21W für das Rückfahrlicht und im roten Teil eine P21W5. Das kam mir schon komisch vor.

Was mir dann montiert auffiel: Ich hab zwar jetzt auch rechts NSL, aber beide NSL leuchteten nur so hell wie das Rücklicht, also dunkler als das Bremslicht.

Die sind also anders angeschlossen, ich hab dann die Verdrahtung geändert (5W und 21W getauscht), damit bei NSL Betrieb die 21W leuchten.

Damit sind meine NSL aber exakt so hell wie das Bremslicht in den äußeren Rückleuchten. Das alles ist zwar jetzt wunderbar, weil man recht einfach auf US-Style Rücklicht und -bremslicht umbauen kann, aber durch die fehlenden Reflektoren sind die NSL jetzt längst nicht so hell wie in meinen alten Rückleuchten und damit ist das ganze in Deutschland doch sicher illegal, oder?

Müssen die NSL heller leuchten als das Bremslicht?

Gruß
Jürgen
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Alt 13.05.2010, 19:19   #2
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Selbstverständlich müssen Nebelschlussleuchten deutlich heller leuchten als das Bremslicht. Sinn der Nebelschlussleuchten ist ja, trotz ebenfalls nur 21W Leistung, deutlich weiter und deutlich greller zu leuchten und so noch in Entfernungen den dichten Nebel zu durchdringen, wo das Bremslicht und erst recht das normale Schlusslicht längst nicht mehr zu sehen sind.

Über die Zulässigkeit würde ich mir aber weniger Gedanken machen, als eher darüber, dass Dir so faktisch keine Nebelschlussleuchten-Funktion mehr zur Verfügung steht. Wenn Du wirklich mal in dichtem Nebel unterwegs bist und die grellen Nebelschlussleuchten benötigen würdest, hast Du sie schlicht nicht.

Bei meinem X9 waren in den inneren Leuchten Reflektoren vorhanden, so dass ich für das versuchsweise US-style Schlusslicht die inneren 5W-Glühlampen zusätzlich deutlich dimmen musste, um auf die gleiche Helligkeit wie bei den äußeren Schlusslichtern zu kommen.

Gruß,
Christian
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Alt 13.05.2010, 19:41   #3
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Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
Xedos 6 2.0i V6 CA69, MX-6 2.5 V6 GA5V
Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Über die Zulässigkeit würde ich mir aber weniger Gedanken machen, als eher darüber, dass Dir so faktisch keine Nebelschlussleuchten-Funktion mehr zur Verfügung steht. Wenn Du wirklich mal in dichtem Nebel unterwegs bist und die grellen Nebelschlussleuchten benötigen würdest, hast Du sie schlicht nicht.
Ehrlich gesagt, habe ich noch nie im Leben meine NSL eingeschaltet gehabt. Es ist trotzdem komisch, die nicht mehr zu haben, vielleicht braucht man sie ja doch mal..

Aber wieso soll ich mir weniger Gedanken über die Zulässigkeit machen? Prüft der TÜV nicht die Funktion bei einer Abnahme?

Zitat:
Bei meinem X9 waren in den inneren Leuchten Reflektoren vorhanden, so dass ich für das versuchsweise US-style Schlusslicht die inneren 5W-Glühlampen zusätzlich deutlich dimmen musste, um auf die gleiche Helligkeit wie bei den äußeren Schlusslichtern zu kommen.
Ja, ich hab den Thread dazu gelesen, war so ziemlich der erste, auf den ich hier gestoßen war.

Durch hellere Lampen (falls es überhaupt passende gibt), kann man wohl einen Reflektor nicht ersetzen. Ich denke, den gewünschten Effekt wird man so nicht hinkriegen.

Dazu aber eine Idee (hmm.., dann häte ich aber das Dimm-Problem wieder..)..
Wenn ich jetzt für die linke Seite noch eine innere RL mit Reflektor auftreibe, könnte ich die NSL ja rechts wieder abklemmen und nur das Rücklicht und Bremslicht aktiv lassen, dann wärs im Prinzip wie vorher auch.
(wobei.. dann ist wahrscheinlich wieder keine P21W5 drin und das macht das mit dem US-Style wieder schwieriger).

Es gibt ja auch Leute, die sagen, NSL nur links sei sowieso besser, weil man dann im Nebel tatsächlich besser erkennen kann, dass es eine NSL ist und kein Bremslicht.

Gruß
Jürgen
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Alt 13.05.2010, 19:46   #4
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
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Ich wollte damit andeuten, dass das größere der beiden Probleme eher die Nicht-Existenz einer "richtigen" Nebelschlussleuchte ist. Ein aufmerksamer TÜV-Prüfer, der seinen Job korrekt macht, müsste die schwächelnde Nebelschlussleuchte aber auf jeden Fall bei der nächsten TÜV-Prüfung bemängeln.

Aber mal realistisch betrachtet: ich habe in 18 Jahren genau zwei mal die Nebelschlussleuchte einsetzen können/müssen/dürfen.

Gruß,
Christian
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Alt 13.05.2010, 19:51   #5
Xedos9
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Hallo Jürgen,

Zitat:
Es gibt ja auch Leute, die sagen, NSL nur links sei sowieso besser, weil man dann im Nebel tatsächlich besser erkennen kann, dass es eine NSL ist und kein Bremslicht.
Der Meinung bin ich auch. Ich hasse auch die Fahrer, die ihre NSL bei Regen, Dunkelheit und Schnee einschalten, aber dennoch dabei mit Geschwindigkeiten von weit über 100km/h fahren. Man darf es ja - berechtigterweise - nur bei Sichtweiten unter 50m einschalten. Sorry, das gehört eigentlich nicht zum Thema...

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg bei Deinen Rückleuchten
Klaus
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Alt 13.05.2010, 20:20   #6
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Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
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Zitat:
Zitat von Xedos9 Beitrag anzeigen
Ich hasse auch die Fahrer, die ihre NSL bei Regen, Dunkelheit und Schnee einschalten, aber dennoch dabei mit Geschwindigkeiten von weit über 100km/h fahren. Man darf es ja - berechtigterweise - nur bei Sichtweiten unter 50m einschalten. Sorry, das gehört eigentlich nicht zum Thema...
Klaus
Hallo Klaus, genau das stört mich auch immer.

Gruß
Jürgen
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Alt 13.05.2010, 20:31   #7
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Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
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Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Aber mal realistisch betrachtet: ich habe in 18 Jahren genau zwei mal die Nebelschlussleuchte einsetzen können/müssen/dürfen.

Gruß,
Christian
Mensch Christian,
so kenn ich Dich ja garnicht.. haha.. aber ok, ich denke auch, mit dem richtigen Augenmaß kann man vielleicht auch hin und wieder mal scharf an der (vollständigen) Gesetzeskonformität vorbeischrammen.

Ich werd's so lassen wie es jetzt ist.

Übrigens, ich hab für die US-Style Funktion die beiden Adern zur P21W5 auf einem extra Steckverbinder aus der Leuchte herausgeführt. Zieh ich den Stecker ab, ist die US-Style Funktion wieder weg. Da es von der Helligkeit aber ohne Reflektoren perfekt passt und absolut stimmig aussieht, werde ich wahrscheinlich trotzdem riskieren, den Stecker beim nächsten TÜV Termin dranzulassen. Auch die nicht legalen LEDs werde ich wohl drinlassen. Das sind rote, keine weißen, ich hab das Gefühl, dass das Licht damit noch gleichmäßiger ist als mit Glühlampen.

Ist vielleicht so eine Art Sport, wenn der Prüfer nix merkt, kann es nicht so schlecht sein.

Und wenn's doch irgendwo schief geht, ich hab ja noch meine alten RL.
Muss mir dann nur noch eine LED für die 3. Bremsleuchte besorgen.

Gruß
Jürgen
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Alt 13.05.2010, 20:31   #8
wirthensohn
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Zitat:
Zitat von Xedos9 Beitrag anzeigen
Der Meinung bin ich auch. Ich hasse auch die Fahrer, die ihre NSL bei Regen, Dunkelheit und Schnee einschalten, aber dennoch dabei mit Geschwindigkeiten von weit über 100km/h fahren. Man darf es ja - berechtigterweise - nur bei Sichtweiten unter 50m einschalten. Sorry, das gehört eigentlich nicht zum Thema...
Ich habe mich früher auch immer tierisch über diese Vollidioten aufgeregt, die ohne Grund und ohne dichten Nebel mit grellen Nebelschlussleuchten herum fahren und selbst nach eindringlichem Hinweis per Lichthupe nicht dazu zu bewegen sind, die Nebelschlussleuchte wieder abzuschalten. Am Liebsten hätte jedesmal überholt, den Depp zum Anhalten gebracht, ihn eine gepfeffert und die NSL persönlich abgeschaltet.

Nun, seit ich den Benz habe, weiß ich auch, warum die Leute das machen: das ist zumeist keine Absicht, sondern wegen der völlig dämlichen Konstruktion der Lichtschalter bei so manch deutschem Auto unbeabsichtigt. Beim Benz kann ich auch nicht erkennen, wenn ich versehentlich die NSL aktiviert habe. Erschwerend kommt hinzu, dass die LED für die NSL-Funktionsanzeige mit im kombinierten Lichtschalter links unten am Armaturenbrett sitzt und durch Lenkrad und Lenkstockschalter komplett verdeckt wird. Ein sinnvollerweise im Kombiinstrument untergebrachte Funktionsanzeige wie bei unseren Xedos' gibt es leider nicht bei allen Autos.

Gruß,
Christian
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Alt 13.05.2010, 20:35   #9
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Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Nun, seit ich den Benz habe, weiß ich auch, warum die Leute das machen: das ist zumeist keine Absicht, sondern wegen der völlig dämlichen Konstruktion der Lichtschalter bei so manch deutschem Auto unbeabsichtigt.
Weißt Du inzwischen auch, warum Benz Fahrer öfter als andere nicht blinken, wenn Sie abbiegen oder überholen? Ich dachte immer, die seien damit überfordert.

Gruß
Jürgen
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Alt 13.05.2010, 20:41   #10
Xedos9
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Xedos 6 V6 Bj.92 EB; MX-6 V6 Bj.92 de facto EB
Hallo Christian,

Zitat:
Nun, seit ich den Benz habe, weiß ich auch, warum die Leute das machen: das ist zumeist keine Absicht, sondern wegen der völlig dämlichen Konstruktion der Lichtschalter bei so manch deutschem Auto unbeabsichtigt. Beim Benz kann ich auch nicht erkennen, wenn ich versehentlich die NSL aktiviert habe. Erschwerend kommt hinzu, dass die LED für die NSL-Funktionsanzeige mit im kombinierten Lichtschalter links unten am Armaturenbrett sitzt und durch Lenkrad und Lenkstockschalter komplett verdeckt wird. Ein sinnvollerweise im Kombiinstrument untergebrachte Funktionsanzeige wie bei unseren Xedos' gibt es leider nicht bei allen Autos.
Zwei Fragen dazu:
1) Gibt es keine entsprechend große Kontrollleuchte (hatten bisher viele Autos von mir, u.a. alle bisherigne Mazda (323F (Klappscheinwerfer), Xedos6, Mazda 6, Xedos9, Rover 75, MG TF, Citroen CX, Renault Fuego Turbo, selbst mein alter BMW 3.0csi hat eine, eigentlich nicht zu übersehende, Kontrollleuchte - von aktuellen BMW Modellen ganz zu schweigen)
2) Welche Idi.... konstruieren sowas und warum fällt das den Testfahrern bei den Herstellern nicht auf?

Aber dies gehört ja nicht zum -LUX- Thema...

Viele Grüße, schönen Abend
Klaus
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