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Alt 03.05.2004, 17:41   #1
wirthensohn
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Beiträge: 8.560

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Rechtliches zum Thema Xenon-Licht

Folgendes habe ich zufällig gefunden - wer mit Xenon im Xedos liebäugelt, sollte das gelesen haben:

http://www.kfz.de/news/index.php?Kfznews=462

Gruß,
Christian
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Alt 03.05.2004, 22:44   #2
Alexej
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Rechtliches zum Thema Xenon-Licht

Wie find ich raus ob meine Xenon-Scheinwerfer legal oder nicht sind? Waren ja schon von Vorbesitzern eingebaut worden...
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Alt 03.05.2004, 22:54   #3
Rossi
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Alter: 42
Beiträge: 691

Xedos 6 2.0 V6 (Serie 2)

BMW E61 530i LCI

Re: Rechtliches zum Thema Xenon-Licht

Ist es denn echtes Xenonlicht?
Oder nur eine Halogen Lampe mit vermeindlichen Xenon-Effekt? (Legal)

Was hast du für Scheinwerfer, andere als auf den Fotos der Bilder-Seite?

mfg

Rossi
__________________
MfG Rossi
Mazda Xedos 6 V6 3/97
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Alt 04.05.2004, 07:33   #4
wirthensohn
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Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.560

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Re: Rechtliches zum Thema Xenon-Licht

Wenn das wirklich Xenon-Licht ist (Beamer mit Vorschaltgerät) und nicht nur normale H1-Birnen mit Xenon-Beimischung im Gas (Philips BlueVision etc.) und auch nichts im KFZ-Schein vom Xenon-Zeug zu finden ist, dann ist es schlicht illegal und Du fährst ohne Versicherungsschutz durch die Gegend....

Selbst wenn der Kram eingetragen ist, aber keine elektronische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage vorhanden ist, dann kann die Rennleitung jederzeit das Auto stilllegen und eine TÜV-Prüfung anordnen. Und diese Prüfungen sind dann meist ziemlich streng.

Gruß,
Christian
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