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mfg alex |
also das mit der einbau bestätigung ist nur dann notwendig wenn sie danach fragen.
hab mich auch schon informiert und ich bräuchte nur das federngutachten. aber in Ö ist es sowieso in jedem bundesland anders:x |
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Asooo, ich hab aber gelesen das man die Einbaubestätigung für die Federn haben muss. ich glaub es kommt auf den Prüfer an.... und die einbau bestätigung kann ich ja fälschen :-P woolf: kannst mal ja deine bestätigung da mal herzeigen :-P:-P:-P mfg alex |
ajajaja...
ich hab da was vergessen ich hab ja xenon lichter, die sind zwar eingetragen, aber da die lampen ihren geist aufgegeben haben, und mir die lampen da zu teuer waren, das sogar die lampen nicht mehr gibt, weils zu alt waren..... hab ich mir so nen kit von ne tuningfirma einbauen lassen, weiß jetzt net ob ich da jetzt probleme kriegen werde, verdammt ist das eine ka... mfg alex |
@xedos_motz:
ist zwar Landessache (da wir halt noch 9 Bundesländer haben), aber umgesetzt ist die EU-Regelung. Damit ist (sollte) die Vorgangsweise überall gleich sein... Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Einbaubestätigung notwendig ist. Vielleicht ist aber der fachgerechte Einbau durch eine Prüfstelle oder Ziviltechniker nachzuweisen.... Bei Pfusch könnte ja ein Rad davonfliegen und jemand treffen:D @aca89: Die Xenonbrenner könnten Ärger bereiten... Viele Grüße Xedos9 |
bei mir ist NIX extra typisiert worden; die Mazda-Werkstätte, die beim Kauf die Tieferlegung durchführte, hat zum Vorbesitzer gesagt dass man das nicht machen muss. Ebenso gings mir beim Remus-Auspuff, es hieß das EU-Gutachten mitführen reicht aus.
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Bei uns in D werden sowohl die Eibach- als auch die H&R-Federn für den X6 (und X9) mit Teilegutachten geliefert, nicht mit ABE. Folglich ist eine TÜV-Abnahme (bei Euch 'Typisierung') erforderlich, da sonst das Fahrzeug ohne gültige Betriebsgenehmigung unterwegs ist und im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden darf. Es genügt nicht, einfach nur das Teilegutachten mitzuführen.
Es ist zu unterscheiden zwischen einem (Teile-) Gutachten und einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Und selbst im Falle einer ABE ist nicht grundsätzlich eine Eintragungsfreiheit gegeben. Es gelten die Angaben und Vorgaben in der ABE. Ich kenne zwar die österreichischen Gesetze nicht, aber ich würde mich niemals auf die Worte von (Mazda-) Werkstätten oder deren Mitarbeiter verlassen. Es gilt das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".... ;) Gruß, Christian |
joa, aber wenn der Vorbesitzer das machen hat lassen und ich 4 Jahre danach den Wagen kaufe dann werde ja nicht ich zu den Behörden laufen und alles bezahlen?
Abgesehen davon find ich das paradox, wenn ich einen Neuwagen kaufe und vor der Auslieferung nen Original-Spoiler beantrage oder eine Original-Tieferlegung und-was-weiß-ich-was-alles dann gehe ich davon aus dass das Auto "mit Betriebserlaubnis" verkauft wird. Kann mir nicht vorstellen dass jeder der ein Auto kauft sofort zur Typisierwerkstatt läuft, viel Geld hinblättert und Zeit aufwändet für dies und das... glaube dass von 100 das 1 macht, weil der Rest darauf vertraut dass bei einem Neuwagen nichts eingetragen werden muss; außer es sind ausgefallene Dinge, aber eine normale Tieferlegung ist doch heute eh schon Standard. |
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