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fränk 26.03.2007 17:43

felgen
 
selbstverständlich.

wirthensohn 26.03.2007 17:45

Klar musst Du die eintragen lassen. Alles, was von den im Brief eingetragenen Reifen abweicht, muss eingetragen werden. Auch, wenn Du nur andere Alufelgen drauf machst, aber das Reifenformat beibehältst.

Gruß,
Christian

Olli 26.03.2007 17:56

@Christian: Du fährst doch im Winter 205/50 R16, richtig?
Kann ich auf dem V6 auch 205/55 R16 fahren?

wirthensohn 26.03.2007 18:06

jepp, 205/50R16; 205/55R16 geht nicht ohne Tachoangleichung (Abrollumfang ist dann 2,75% größer).

Gruß,
Christian

Olli 26.03.2007 18:09

Ok, danke!

Eugen 06.04.2007 10:14

Hallo Leute,
hab mir ez vor Sommerreifen zu kaufen: 205/55/16Zöller. Jedoch will ich diese auf Stahlfelge. Was muss ich dann beim kauf der stahlfelgen beachten? welche maße soll ich dann nehmen? Was kostet das Eintragen eigentlich?? muss ich die erst beim tüv eintragen un dann auch im fahrzeugschein??
Gruß Eugen

fränk 06.04.2007 14:10

reifen
 
wie teuer die eintragungist weiss ich nicht genau aber kostet nicht die welt.
wenn du möchtest trägt der tüv dir die rad-reifen kombi auch in den fahrzeugschein ein ist aber kein muss.
ansonsten bekommst du einen beleg vom tüv das die räder eingetragen sind welchen du dann immer mitführen musst.
gruss:fränk

fränk 06.04.2007 14:12

Zitat:

Zitat von Olli (Beitrag 43504)
@Klose: In der Regel musst du bördeln. Zwischen ET35 und ET45 solltest du klar kommen.
Ist er tiefer?

so pauschal kann man das nicht sagen.
ohne tieferlegung muss man fast nie bördeln würde ich mal sagen wobei das auch vom tüv abhängt.
allerdings sehen 17 zoll alus ohne tieferlegung äussert bescheiden aus,fast wie offroad,ich spreche da aus erfahrung.;)
gruss und schöne ostern:fränk

XG86 06.04.2007 14:45

Mein TÜV hat mir folgendes gesagt:

Ob und wieviel der Wagen tiefergelegt ist, spielt für die Größe der Räder überhaupt keine Rolle. Bei maximaler Einfederung darf das Rad nirgends schleifen. Da spielt es keine Rolle, ob das Auto durch eine Tieferlegung im Voraus schon eingefedert ist. Klar kann man sich mit Federwegsbegrenzern helfen und hat ohne Tieferlegung dann noch genug Federweg, aber bei der Eintragung der Räder dürfen keine Federwegsbegrenzer verbaut sein.

Gruß Georg

fränk 06.04.2007 16:55

Zitat:

Zitat von XG86 (Beitrag 44309)
Mein TÜV hat mir folgendes gesagt:

Ob und wieviel der Wagen tiefergelegt ist, spielt für die Größe der Räder überhaupt keine Rolle. Bei maximaler Einfederung darf das Rad nirgends schleifen. Da spielt es keine Rolle, ob das Auto durch eine Tieferlegung im Voraus schon eingefedert ist. Klar kann man sich mit Federwegsbegrenzern helfen und hat ohne Tieferlegung dann noch genug Federweg, aber bei der Eintragung der Räder dürfen keine Federwegsbegrenzer verbaut sein.

Gruß Georg

auch zu pauschal,das mit den begrenzern liegt im ermessen des tüv prüfers.
ich hatte welche drin und hatte keine probleme mit der eintragung.
gruss:fränk


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