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w00lf 20.02.2010 08:32

Zitat:

Zitat von Bluedown (Beitrag 91562)
nützt es was wenn ich mir einfach neue ablendlinsen bestelle anstatt komplett neue scheinwerfer ?

Nein. Kriegst du weder raus noch wieder rein.

mfg, Wolfgang

wirthensohn 20.02.2010 08:33

@Bluedown: die Linsen gibt es nicht einzeln, nur als komplette Scheinwerfer.

@aca89: das möchte ich aber auch gerne mal sehen. Denn das klingt für mich nach Gefälligkeitsgutachten. Oder bei Euch in Ö ist das anders als bei uns. Bei uns sind Nachrüst-Xenonbrenner aus gutem Grund weder zulässig noch abnahmefähig. Und wenn irgendein Prüfer Gasentladungslampen in einer für Glühfadenlampen konstruierten Leuchte zulässt, dann ist das schlicht unverantwortlich. Aber sowas gibt es sogar in D ab und zu mal.

Gruß,
Christian

born2die 20.02.2010 15:26

Xenon gibt es ja schon lange, ne?!

Ein Bekannter hatte einen MB C36 AMG Bj. 1995, mit Original-Xenon drinne...beim TÜV letztes Jahr, wurde bei ihm das bemängelt und der hat also kein TÜV bekommen,obwohl die Leuchten original waren. Das verstehe ich bis heute noch nicht!!!!:?::?::?: Hat der also verkauft und nen A6 Kombi geholt, musste er ja quasi wegen dem behindertem TÜV...

Und früher hat man das doch irgendwie eingetragen bekommen (vom werk aus).

wieso gehts dann heute nicht, mit den papieren von damals??

wirthensohn 20.02.2010 16:24

Auch früher befanden sich Xenon-Brenner in dafür vorgesehenen, dafür konstruierten oder vom Werk konstruktiv angepassten und dann in Verbindung mit Xenon-Brennern zugelassenen Scheinwerfern. Das war schon beim allerersten Auto mit Xenon-Licht überhaupt, dem BMW 7er E32 von 1992, so.

Nur brauchten die ersten Xenon-Autos eine Sondergenehmigung, weil Xenon anfangs gesetzlich noch gar nicht zulässig war. Ebenso wie das noch kürzlich mit LED war: Maserati und Audi brauchten für ihre LED-Scheinwerfer auch eine Sondergenehmigung, weil der Gesetzgeber ewig mit klaren Regeln hinterher hinkt.

Und damals wie heute gilt der wirklich einfache, logische und gut zu merkende Grundsatz: wurden Scheinwerfer für Halogen-Lampen konstruiert und zugelassen, dürfen auch nur die vorgesehenen Halogen-Lampen verwendet werden. Egal, was man manipuliert oder was man sonst einbaut, es erlischt in jedem Fall die Zulassung der Leuchte (Scheinwerfer).

Das gilt übrigens auch dann, wenn ein TÜV-Prüfer seinen Segen zu der Bastelei aus ehemals zugelassenen Halogen-Scheinwerfern und generell nicht zugelassenen Nachrüst-Xenonbrennern gibt. Das ist genau so, wie die Fälle, in denen ein Prüfer schwarze Tönungsfolie vorne abgenommen hat - da hilft dann auch die Eintragung in die Papiere nichts, das ist so unzulässig und ergibt eine Mängelkarte, Bußgeld, Aufforderung zur Rückrüstung und neue TÜV-Vorführung.

Gruß,
Christian

Streethawk 20.02.2010 17:46

Erstmal Scheinwerfer reinigen!
Dieser Schritt kostet nichts und bringt sehr viel, die trüben Linsen werden wieder völlig klar und das Licht wird mit normalen Lampen schon sehr gut.
Ich konnte einen schon fast unglaublich großen Unterschied feststellen.

Wenn Du noch einen draufsetzen willst damit alle vor dir die linke Spur räumen kannst Du Xenon einbauen. Ich habe 6000K eingebaut, würde dir aber zwecks besserer Tarnung und angenehmerem (wärmerem) Licht eher 4500K empfehlen (sofern es Dir primär um gutes Licht geht und nicht um die Optik).
Die Steuergeräte kannst Du sehr gut auf dem Stoßstangenträger montieren und die Stoßstange kommt darüber. Dann sieht man nichts vom Umbau, hat aber den Nachteil daß die Stoßstange ab muß wenn ein Defekt vorliegt.

Baue kein Xenon in trübe Linsen, das ist Perlen vor die Säue werfen.
Wegen Xenon nachrüsten und böser Deutscher Staat weißt Du ja bescheid.

mach erstmal die Reinigung dann "sehen wir weiter"8)

born2die 20.02.2010 20:48

was ich aber meinte, ist dass bei dem MB Xenon original vom Werk kam, und letztes Jahr beim TÜV trotzdem durchgefallen ist...angeblich nachgerüstet!! das verstehe ich nicht!

GIFT2 20.02.2010 21:02

Zitat:

Zitat von born2die (Beitrag 91608)
was ich aber meinte, ist dass bei dem MB Xenon original vom Werk kam, und letztes Jahr beim TÜV trotzdem durchgefallen ist...angeblich nachgerüstet!! das verstehe ich nicht!

Das sollte sich doch aber leicht überprüfen lassen, oder hab ich da was verpasst :?:

born2die 20.02.2010 21:14

wenn ich es wüsste ob das leicht ist oder nicht, aber die haben es ihm so gesagt und kein TÜV gegeben... egal, das war vor einem Jahr^^
BTT^^

aca89 20.02.2010 23:26

Hallo,

Kfz-schein: Der Zulassungsbesitzer darf das Fahrzeug nur Lenken überlasen, die mit der Einstellung und Überprüfung der Scheinwerfer und der dazugehörigen Bedienungsanleitung vertraut sind.

So steht das ganz genau in mein KFZ-Schein und ich hab da noch so ein A4 Zettel für die Xenon das ist jetzt im Auto.

Ob da was jetzt im Jahr 1997 was gepfuscht wurde ist mir egal.

Hauptsache ich habs "Legal" habs schwarz auf weiß und fürs Pickerl machen (TÜV) hab ich damit keine Probleme.

mfg
alex


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