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Ich war ja in den letzten 18 Jahren schon wirklich sehr oft auch persönlich bei TÜV oder DEKRA. Aber es ist bisher noch nicht ein einziges mal vorgekommen, dass der Prüfer mein Auto bewegt hätte. Auch zuletzt, als ich mit dem Benz zur Abnahme der neuen Räder beim TÜV war, durfte ich höchstpersönlich selbst mein Auto in die Halle und auf die Prüfstation fahren.
Ich kenne das gar nicht anders. Mir ist das aber auch ganz recht so, wenn der Prüfer vorne steht, mich einweist und darauf achtet, dass ich sauber mittig an die richtige Stelle rolle. Allerdings hatte ich mir bisher noch nie Gedanken darüber gemacht, was denn ist, wenn dabei mal etwas beschädigt wird. Gruß, Christian |
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Und dann ist der TÜV ja auch schön aus dem Schneider, wenn mal was passiert. Jedenfalls war das das erste, was sie mir in der Werkstatt dazu gesagt haben, daß ich nämlich schlechte Karten hätte, meine Ansprüche durchzusetzen. Gruß Martin |
Generell gilt bei Werkstätten, dazu gehört auch der TÜV, Dekra und Co. dass die Wagen bei der Untersuchungen und auch beim ein- und herausfahren vom TÜV selbst zu fahren ist. Außnahmen bestätigen die Regel.
Ich wurde bei meiner ersten TÜV prüfung halbwegs durchgeschimpft wie Frech die Jugend doch heutzutage sei und schon fast selbst sich sein Tüv machen wolle weil ich auf die Hebebühne fahren wollte oO. Da ist wohl jeder Prüfer ganz anders drauf. Besser wäre es jetzt eine Rechtschutz zu haben, Anwalt kann dir da bestimmt weiterhelfen. greetz Gkiokan |
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Gruß, Christian |
Hi,
ich gehe mal von folgendem aus: - wenn der Prüfer gefahren wäre, wäre es wohl eindeutig seine Schuld. - wenn bei der Prüfanlage auch tiefer gelegte Autos geprüft werden, sollte man ohne Aufsetzen in die Anlage rein- und wieder rausfahren können. Da es in D aber keine Mindestbodenfreiheit gibt, wird es schwierig, diese letztgenannte Eigenschaft objektiv zu beurteilen. Man könnte das VdTÜV Merkblatt 751 zu Rate ziehen: Zitat:
Im Übrigen: in meiner Werkstatt fährt auch immer das Personal auf die Bühne und wieder runter. Nur bei TÜV und der Dekra fuhr bisher immer der Prüfer das Auto in die Anlage und ich wieder heraus. Habe mir auch nie Gedanken darüber gemacht .... |
Hallo Phoenix,
danke für die Tipps. Werde höchstwahrscheinlich den Gang zum Rechtsanwalt antreten, zumindest um meine Chancen auszuloten. Dann werden wir weiter sehen. Gruß Martin |
Also ich kenne das nicht anders als das ich mein Auto selber fahre.
Bei mir ist es noch nie vorgekommen das der Prüfer sich ans Steuer setzt. Ich bin immer selbst gefahren und das werde ich auch weiterhin tun. |
hab mich mal erkundigt, bei dem Chef einer Werkstatt, dieser teilte mir mit, dass beim Service/Reparaturen es den Kunden selbst überlassen ist ob sie in die Werkstatt bzw. auf die Hebebühne fahren oder nicht; beim Pickerl (TÜV) jedoch ist vorgeschrieben dass dies der Werkstattbedienstete selbst machen muss; außer der Kunde besteht ausdrücklich darauf, was normalerweise schriftlich festgehalten werden müsste. Er sagt es gibt gewisse Leute die ihr Auto halt selber reinfahren, in kleineren Werkstätten wird da nichts unterschrieben, aber rein rechtlich haftet die Werkstätte. (Österreich!)
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War diese Woche beim Anwalt.
Wir werden jetzt erst mal beim TÜV bzw. der TÜV-Haftplicht eine Forderung in Höhe des Kostenvoranschlags in Ansatz bringen. Mal sehen, wie es weiter geht. Gruß Martin |
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