Zitat:
Das tut eBay aber nur dann, wenn eBay selbst ein Rechtsverstoß nachgeweisen werden könnte, in diesem Fall aber nicht. Das ist nicht im eBay Interesse. Zitat:
Was ich aber nicht wusste, ist, dass man Zeuge ist, wenn man Anzeige gegen Unbekannt erstattet und Kläger wenn man Anzeige gegen eine konkrete Person erstattet. Zitat:
Gruß Jürgen |
Also ich habe auch schon sehr negative Erfahrungen mit PayPal gemacht. Vor etwa vier Jahren wollte ich eine Grafikkarte über ebay kaufen. Diese hatte dazumal regulär um die 400 - 450 Euro gekostet. Angeboten wurde der Artikel für 300 Euro plus Porto. Da mir das ganze etwas zu unsicher war, hab ich die Ware über den PayPal Account eines Freundes bezahlt.
Die Ware kam nicht an, ich meldete dies bei PayPal und wollte über den Käuferschutz mein Geld zurück. Die Antwort hob mich aus den Latschen. Es könne mir nur der Kaufpreis erstattet werden, wenn der Verkäufer diesen Betrag noch auf seinem PayPal Konto liegen hätte. Da der Verkäufer die Karte 10 fach angeboten hatte und dies mit offensichtlich eindeutigen Absichten, lag, wie erwartet, das Geld nicht mehr bei PayPal. Daraufhin habe ich den Käuferschutz von ebay genutzt, diese haben mir 200 Euro minus 25 Euro Bearbeitungsgebühr nach etwa zwei Monaten ausbezahlt. Also ich war auf Grund dieser Erfahrung mehr als enttäuscht über den "Käuferschutz" von PayPal. Den Service nutze ich nur noch, wenn Billigartikel in Asien gekauft werden sollen, sonst nicht. Denn so wird der Kaufpreis über den ebay Käuferschutz gedeckt. |
Zitat:
Wieso darf sich denn sowas "Käuferschutz" nennen, denn man bis zu 45 Tage nach Auktionsende in Anspruch nehmen kann?? Andererseits ist das in einem Land nicht verwunderlich in dem
Zurück zum Thema: Das sind ja nette Aussichten. Bisher dachte ich noch, wenigstens das Geld sei mir immer noch sicher. Gruß Jürgen |
Zitat:
Ich bin gerade dabei, das auszufüllen. Aber auch da habe ich garkeine Möglichkeit überhaupt irgendetwas zu machen, bevor ich nicht über PayPal dem Verkäufer eine Nachricht sende (obwohl ich das garnicht mehr will, führt eh zu nichts). Irgendwann kann man dann vielleicht (hoffentlich) überhaupt Käuferschutz beantragen. Lausig, der Käuferschutz in Deuschland.. Also werde ich dem Verkäfer (eigentlich ja Nicht-Verkäufer) eine Nachricht senden... Gruß Jürgen |
Das passiert dann bei PayPal.
Man kann ausschließlich eine Nachricht an den Verkäufer senden, dann kommt das hier: Zitat:
Aber einige vielleicht auch nicht. Und denen hilft es ja vielleicht. Gruß Jürgen |
Hör zu, wenn du Gedult hast, stell nen Fall in ebay auf, hatte auch mal son ähnlichen Fall, aber bei mir ging es um Chrom Birnen anstatt Felgen.
Dann wird er schon gezwungn Stellung zu nehmen. Wenn dus ganz hart und sofort willst, kannst du von deinem konto die lastschrift von PayPal zurückfordern, kostet dich nichts und du kriegst deine Kohle wieder. Wenn PayPal in diesem Fall Probleme machen sollte, sollen die sich an Ihrer eigenen Nase packen weil Sie den Fall nicht in Auftrag genommen bzw sich nicht drum gekümmert haben. Natürlich kann sich Ebay und PayPal durch sein toll geschriebenes AGB aus der Rechtslage befreien, also sei auf der hut. Ich würd sofort und ohne bedenken Rücklastschrift machen. greetz Gkiokan |
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Ich denk mal drüber nach. Gruß Jürgen |
Ich weiß nicht ob sich das von Bank zu Bank ändert aber bei meiner DresdnerBank, inzwischen Commerzbank hab ich 90 Tage nach Zahlung mein Recht den Betrag zurückzufordern.
Kannste Online machen oder gleich per Bankmanschkal in der Bank. Ersteres brauchst du deine TAN nr und geht sofort. greetz Gkiokan |
Zitat:
Aber ich kann mir auch sonst nicht vorstellen, dass man sowas online machen kann. Gruß Jürgen |
Doch ich nutze Online-Banking der SPARKASSE und da werden die Zahlungen per Paypal als Lastschrift abgerechnet. Somit ist eine Rückgabe online möglich.
Natürlich nur, wenn Paypal die Summe per Lastschrift von deinem Konto einzieht und nicht über Kreditkarte etc. |
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