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-   -   eBay Verkäufer liefert nicht und man kann es eBay nichtmal melden (https://www.xedos-community.de/showthread.php?t=43590)

-=LuX=- 17.07.2010 14:32

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100723)
Ebay ist nur die Plattform für Verkäufe, den Kaufervertrag hast du mit dem Verkäufer nicht mit Ebay.

Ich weiß, aber eBay könnte trotzdem Sanktionen verhängen, da es ja ein klarer Verstoß nicht nur gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die von eBay selbst aufgestellten Grundsätze ist.

Das tut eBay aber nur dann, wenn eBay selbst ein Rechtsverstoß nachgeweisen werden könnte, in diesem Fall aber nicht. Das ist nicht im eBay Interesse.

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100723)
geh nicht gleich zum Anwalt, der will auch nur Geld.
...
Erstatte Anzeige, entweder gegen "Unbekannt" - dann sucht die Staatsanwaltschaft den Verkäufer - Fall wird ermittelt und geklärt evt. du als Zeuge vor gericht.
...
Oder : du erstattest bei der Polizei anzeige gegen den Verkäufer, Staatsanwalt ermittel gegen den, evt. Gerichtsverhandlung (Du mit Anwalt) als Kläger

Auch das habe ich in meinem Leben schon gelernt. Ich finde es aber auch gut, dass es hier nochmal ausdrücklich steht, denn häufig verlieren ehrliche Betrogene dann noch mehr Geld wenn sie sich vorschnell anwaltlich oder gerichtlich wehren wollen. Und häufig sind es eher die Betrüger selbst und andere unehrliche Zeigenossen, die kostenlos und ohne Risiko einfach den Staatsapparat gegen einen einsetzen.

Was ich aber nicht wusste, ist, dass man Zeuge ist, wenn man Anzeige gegen Unbekannt erstattet und Kläger wenn man Anzeige gegen eine konkrete Person erstattet.

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100723)
PS: Ich bin für (Schlauen-)Kampf!

Ich auch, ich weiß noch nicht was ich machen werde. Um die Meldung bei PayPal komme ich ja nicht herum, will ich mein Geld nicht verlieren. Dass solche Dr***säcke immer davon kommen ärgert mich.

Gruß
Jürgen

Kenny 17.07.2010 15:02

Also ich habe auch schon sehr negative Erfahrungen mit PayPal gemacht. Vor etwa vier Jahren wollte ich eine Grafikkarte über ebay kaufen. Diese hatte dazumal regulär um die 400 - 450 Euro gekostet. Angeboten wurde der Artikel für 300 Euro plus Porto. Da mir das ganze etwas zu unsicher war, hab ich die Ware über den PayPal Account eines Freundes bezahlt.
Die Ware kam nicht an, ich meldete dies bei PayPal und wollte über den Käuferschutz mein Geld zurück. Die Antwort hob mich aus den Latschen. Es könne mir nur der Kaufpreis erstattet werden, wenn der Verkäufer diesen Betrag noch auf seinem PayPal Konto liegen hätte. Da der Verkäufer die Karte 10 fach angeboten hatte und dies mit offensichtlich eindeutigen Absichten, lag, wie erwartet, das Geld nicht mehr bei PayPal.
Daraufhin habe ich den Käuferschutz von ebay genutzt, diese haben mir 200 Euro minus 25 Euro Bearbeitungsgebühr nach etwa zwei Monaten ausbezahlt.

Also ich war auf Grund dieser Erfahrung mehr als enttäuscht über den "Käuferschutz" von PayPal. Den Service nutze ich nur noch, wenn Billigartikel in Asien gekauft werden sollen, sonst nicht. Denn so wird der Kaufpreis über den ebay Käuferschutz gedeckt.

-=LuX=- 17.07.2010 15:53

Zitat:

Zitat von Kenny (Beitrag 100734)
Die Antwort hob mich aus den Latschen. Es könne mir nur der Kaufpreis erstattet werden, wenn der Verkäufer diesen Betrag noch auf seinem PayPal Konto liegen hätte.

Was bitte ist das denn??
Wieso darf sich denn sowas "Käuferschutz" nennen, denn man bis zu 45 Tage nach Auktionsende in Anspruch nehmen kann??

Andererseits ist das in einem Land nicht verwunderlich in dem
  • Krabben frische Krabben genannt werden dürfen, auch wenn sie eingefroren werden, über Hamburg nach Marokko verschifft, dort aufgetaut und gepult, wieder eingefroren, zurück nach Hamburg, dann von dort an die Nordseeküste. Und die Urlauber bekommen die dann beim Anblick der Krabbenkutter im Hafen als "frische Krabben" auf ihr Frühstücksbrot
  • Spargel aus dem Ausland zu "Deutschem Spargel" wird, wenn er in Deutschland nach dem Import gewaschen wurde.
  • In Holland geborenen und aufgewachsene Schweine als "Deutsches Schweinefleisch" verkauft werden, wenn sie lebend über die Grenze gebracht und erst in Deutschland geschlachtet werden. Zudem fördert das auch noch das Elend der Tiere, weil sie nur wegen einer betrügerischen Deklaration über hunderte oder tausende Kilometer transportiert werden.

Zurück zum Thema:
Das sind ja nette Aussichten. Bisher dachte ich noch, wenigstens das Geld sei mir immer noch sicher.

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 17.07.2010 16:28

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100723)
...heute noch und keine E-Mail etc. an und über EBAY schreiben. Oder die Sache vergessen, den Typen davon kommen lassen, schlechte Bewertung geben und mich beruhigen.

Ich muss ja bei PayPal meine Rechte sichern.
Ich bin gerade dabei, das auszufüllen. Aber auch da habe ich garkeine Möglichkeit überhaupt irgendetwas zu machen, bevor ich nicht über PayPal dem Verkäufer eine Nachricht sende (obwohl ich das garnicht mehr will, führt eh zu nichts).

Irgendwann kann man dann vielleicht (hoffentlich) überhaupt Käuferschutz beantragen.

Lausig, der Käuferschutz in Deuschland..

Also werde ich dem Verkäfer (eigentlich ja Nicht-Verkäufer) eine Nachricht senden...

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 17.07.2010 17:09

Das passiert dann bei PayPal.
Man kann ausschließlich eine Nachricht an den Verkäufer senden, dann kommt das hier:

Zitat:

Sie haben erfolgreich Ihr Problem gemeldet

Sie haben ab jetzt 20 Tage Zeit, das Problem direkt mit dem Verkäufer zu klären. Dafür können Sie die Seite "Konfliktlösungen" nutzen und dem Verkäufer direkt Nachrichten schreiben, oder zum Beispiel um eine Rückzahlung bitten.

Falls sich so keine Lösung finden lässt, dann können Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Dadurch übertragen Sie uns die Klärung.

Wichtig: Wenn wir nichts von Ihnen hören, dann gehen wir davon aus, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wurde und schließen den Fall automatisch am 6. Aug 2010 .
Ich weiß, einige wissen das schon alles.
Aber einige vielleicht auch nicht. Und denen hilft es ja vielleicht.

Gruß
Jürgen

Gkiokan 17.07.2010 18:17

Hör zu, wenn du Gedult hast, stell nen Fall in ebay auf, hatte auch mal son ähnlichen Fall, aber bei mir ging es um Chrom Birnen anstatt Felgen.

Dann wird er schon gezwungn Stellung zu nehmen.

Wenn dus ganz hart und sofort willst, kannst du von deinem konto die lastschrift von PayPal zurückfordern, kostet dich nichts und du kriegst deine Kohle wieder.
Wenn PayPal in diesem Fall Probleme machen sollte, sollen die sich an Ihrer eigenen Nase packen weil Sie den Fall nicht in Auftrag genommen bzw sich nicht drum gekümmert haben.
Natürlich kann sich Ebay und PayPal durch sein toll geschriebenes AGB aus der Rechtslage befreien, also sei auf der hut.

Ich würd sofort und ohne bedenken Rücklastschrift machen.

greetz
Gkiokan

-=LuX=- 17.07.2010 18:24

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100755)
Hör zu, wenn du Gedult hast, stell nen Fall in ebay auf, ...

Genau das geht garnicht, hatte ich ja erklärt und das war der Hauptgrund für mein Thema.

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100755)
Wenn dus ganz hart und sofort willst, kannst du von deinem konto die lastschrift von PayPal zurückfordern, kostet dich nichts und du kriegst deine Kohle wieder.
Wenn PayPal in diesem Fall Probleme machen sollte, sollen die sich an Ihrer eigenen Nase packen weil Sie den Fall nicht in Auftrag genommen bzw sich nicht drum gekümmert haben.
...
Ich würd sofort und ohne bedenken Rücklastschrift machen.

Das ist keine schlechte Idee, wenn das denn geht. Darauf bin ich bisher noch nicht gekommen. Wielange geht das denn nach Zahlung?

Ich denk mal drüber nach.

Gruß
Jürgen

Gkiokan 17.07.2010 18:34

Ich weiß nicht ob sich das von Bank zu Bank ändert aber bei meiner DresdnerBank, inzwischen Commerzbank hab ich 90 Tage nach Zahlung mein Recht den Betrag zurückzufordern.

Kannste Online machen oder gleich per Bankmanschkal in der Bank.
Ersteres brauchst du deine TAN nr und geht sofort.

greetz
Gkiokan

-=LuX=- 17.07.2010 18:43

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100760)
Kannste Online machen oder gleich per Bankmanschkal in der Bank.
Ersteres brauchst du deine TAN nr und geht sofort.

Online geht bei mir schon mal nicht, weil ich die Kreditkarte nicht fürs Onlinebanking freigeschaltet habe. Einfach aus dem Grund, weil ich dann keine Papier Rechnung mehr bekommen würde.

Aber ich kann mir auch sonst nicht vorstellen, dass man sowas online machen kann.

Gruß
Jürgen

nordfly 17.07.2010 18:54

Doch ich nutze Online-Banking der SPARKASSE und da werden die Zahlungen per Paypal als Lastschrift abgerechnet. Somit ist eine Rückgabe online möglich.

Natürlich nur, wenn Paypal die Summe per Lastschrift von deinem Konto einzieht und nicht über Kreditkarte etc.


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