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Daniel Weiss 12.09.2010 08:41

wenn du ein Firmenauto hast fällt die Pendlerpauschale weg, steht auch irgendwo, finds aber grad nicht....

Xedos_motz 12.09.2010 08:45

was ich gefunden habe das du keinen nachweiß bringen musst das du überhaupt mit deinem auto fährst. ist dann egal wenn du jetzt mit jemanden mitfahren würdest

Daniel Weiss 12.09.2010 09:15

doch das wird doch geprüft und wenn mir ein Sachbezug für das Firmenauto vom Gehalt abgezogen wird dann können die schon 1 und 1 zusammenzählen...

Streethawk 12.09.2010 14:06

Hallo Leute,

Ich fahre selber Firmenwagen in D und es läuft folgendermaßen:

Entweder 1% Regelung, wie zuvor von Wirthensohn richtig beschrieben, damit ist der private Teil der Fahrten mit abgegolten (Geldwerter Vorteil), oder Fahrtenbuch, dann werden nur die Privaten Fahrten versteuert.

Meine Empfehlung nehme Firmenwagen bei:
- Sehr viel Privater Nutzung
- Spritkosten (außer Urlaub) übernimmt die Frima
- Unfällschäden (egal ob Schuld oder nicht schuld außer Trunkenheit/Drogen werden übernommen)
Dann:
1% Regel: Hierzu kommt noch 0.03% vom Bruttolistenpreis pro Kilometer Strecke zwischen Zuhause und Arbeitsplatz, es lohnt sich also bei Firmenwagennutzung in Nähe des Arbeitsplatzes zu wohnen.

Bei:
- Überwiegend Beruflicher Nutzung:
Fahrtenbuchregel

Empfehle KEINEN Firmenwagen bei:
- Firma übernimmt nicht die privaten Spritkosten (außer Urlaub).
- Zu weiter Weg zwischen Wohnort und Arbeit (hier muß man im Einzelfall abwiegen)
- Wenn man fitgenug ist einen guten Gebrauchten günstig und selbst (do it yourself) erhalten zu können (dieser Punkt gilt nicht ausschließlich)



Mein Fazit: Frag ob die privaten Spritkosten übernommen werden und kalkuiere ob Du sehr viel privat fährst, wenn beides JA, dann zuschlagen.

Falls Du dich gegen den Firmenwagen entscheidest frag deinen Chef ob Du als Ausgleich eine "Cash Allowance" bekommen kannst (zusätzlich ca 500-1000 Euro Brutto im Monat).


PS. Wie gesagt, so läuft es in D. Wenn das Finanzamt in A 1.5% verlangt verschärft sich die Sache noch.Haben die auch die 0.03% zwischen Zuhause und Arbeitsplatz?

VG

Daniel Weiss 12.09.2010 14:48

nein, von den 0,03 hab ich nichts gefunden.

Weg zur Arbeit wird ca. 3300 km im Monat sein; Private nutzung zu 100% abgegolten (außer Urlaub, da muss ich die Tankbelege selbst bezahlen).

Denke mal Private Nutzung wird zusätzlich zu den 3300 rund 500 im Monat sein, mal weniger, mal mehr, schwer zu sagen.

Sepp 12.09.2010 18:20

Zitat:

Zitat von Daniel Weiss (Beitrag 103864)
nein, von den 0,03 hab ich nichts gefunden.

kannst Du auch nicht, da dies in D gilt, so wie es Streethawk bereits geschrieben hat. Er hat nicht beachtet, daß Du bereits im ersten Post darauf hingewiesen hast, daß Du die Regelung in Ö wissen möchtest.

Gkiokan 12.09.2010 21:00

Inwiefern bringt es überhaupt als ArbeitGEBER, Firmenauto(s) Anzumelden?
Was springt für den Chef dabei raus?
Es muss ja auch irgenwo ein Hacken dabei sein?

Ich bin ja gerade dabei mein Gewerbe anzumelden, aber hauptsächlich hab ich eigentlich im gedanken dass ich den Sprit absetzen kann für den Firmenwagen. Muss nochmal genauererfragen wie das war, aufjedenfall weiß ich dass es möglich ist einiges Einzusparen wenn ich es als Firmenauto anmelde.

greetZ
Gkiokan

Phoenix 12.09.2010 22:42

Hi,

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 103889)
Inwiefern bringt es überhaupt als ArbeitGEBER, Firmenauto(s) Anzumelden?
Was springt für den Chef dabei raus?
Es muss ja auch irgenwo ein Hacken dabei sein?

Für den Arbeitgeber kann es viele Gründe geben, dem Mitarbeiter ein Auto zu stellen:
  • Motivation der Mitarbeiter
  • Firmenwagen als Gehaltsanteil (also weniger Gehalt)
  • Einfachere Abrechnung (statt komplexe Reisekostenabrechnungen)
  • Gewinnminderung
  • Vorsteuerabzug
  • u.v.m.

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 103889)
Ich bin ja gerade dabei mein Gewerbe anzumelden, aber hauptsächlich hab ich eigentlich im gedanken dass ich den Sprit absetzen kann für den Firmenwagen. Muss nochmal genauererfragen wie das war, aufjedenfall weiß ich dass es möglich ist einiges Einzusparen wenn ich es als Firmenauto anmelde.

Auch als Selbstständiger gilt die 1%-Regelung (in Deutschland), oder Fahrtenbuch führen. Außerdem musst du für die Eigenentnahme auch noch die Umsatzsteuer zahlen. Was günstiger ist kannst du leicht selbst ausrechnen. Du musst einfach nur das Verhältnis zwischen geschäftlich und privaten gefahrenen Kilometern ermitteln. In den meisten Fällen ist das Fahrtenbuch die günstigere Lösung.

Sollte dir das alles nichts sagen, dann geh zum Steuerberater ... :-P

Hoffe es hilft!

Gkiokan 13.09.2010 00:40

Danke sehr, also nichts anders als das was ich schon weiß.
Mir waren lediglich die Vorteile für den Arbeitgeber nicht bekannt.

Alles in allem eine sehr Interessante Angelegenheit.

greetZ
Gkiokan

Streethawk 13.09.2010 10:15

Zitat:

Zitat von Daniel Weiss (Beitrag 103864)
nein, von den 0,03 hab ich nichts gefunden.

Weg zur Arbeit wird ca. 3300 km im Monat sein; Private nutzung zu 100% abgegolten (außer Urlaub, da muss ich die Tankbelege selbst bezahlen).

Denke mal Private Nutzung wird zusätzlich zu den 3300 rund 500 im Monat sein, mal weniger, mal mehr, schwer zu sagen.


Die 0.03% pro Entfernungskilometer in D enstprechen also ca 17 km Anfahrtsweg in A, bei 3300km Arbeitsweg im Monat bsit Du darüber, die A Regelung ist also besser für dich.

Jedoch: Bei nur 500km Privatnutzung im Monat würde ich mir das nochmal überlegen.

Du bezahlst praktisch eine Pauschale jeden Monat, und das nicht zu wenig.
Dafür hast Du die Sicherheit daß wenn etwas kaputt geht, es anstandslos repariert oder ersetzt wird. Wenn dir dieses Gefühl viel wert ist dann schlag zu.

Andernfalls könntest Du mit einem guten alten gebrauchten Auto Geld sparen.

Rechne doch mal wieviel dich der Wagen kosten würde:
Dein Bruttolohn+1.5% des Bruttolistenpreises des Autos= Gesamtbrutto.
Diesen Betrag im Brutto-Netto Rechner eingeben und Netto berechnen.
Dann von diesem Netto den gleichen 1.5% Bruttolsitenpreis wieder abziehen.
Das wäre dann dein zu erwartender Lohn.

Ich hoffe ich hab jetzt nicht für A falsch gerechnet, dies gilt in D so.

VG


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