![]() |
Das ist seit über 1 Jahr gängige Methode. Nachdem die Vorschriften für Sondergenhemigung/Eintragungen verschärft wurden, will jeder Prüfer auf Nummer sicher gehen udn sich nciht zu weit aus dem Fenster lehnen. Da mittlerweile alles genaustens dokumentiert werden muss, weil es von anderer Stelle noch einmal nachgeprüft wird, macht es fast jeder Prüfer so.
Allerdings find ich den preis den dein Ingenieur aufruft etwas happig, ich zahle für eine Einzelabnahme von 4 Rädern 130€. Aber du brauchst wirklich das Gutachten (oder das Festigkeitsgutachten) der Felge die eingetragen werden soll (diese muss natürlich über eine ausreichende Traglast verfügen) und ein "Vergleichsgutachten" einer anderen Felgen mit den exakt gleichen Dimensionen in dem dann das Fahrzeug auf den die einzutragenden Felge montiert wird, auch expliziet drin steht. Übrigens gibt es keine Abnahme nach §21. §21 beschreibt einfach nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Abnahme erfolgt gemäß §21 nach §19.2 (Einzelabnahem) und §19.3 (Abnahme in Verbindung mit passendem Teilegutachten). |
Dass TÜV-Prüfer inzwischen sehr pingelig sind und die Änderungen aufwändig dokumentieren, kann ich bestätigen.
Letztes Jahr hat der TÜV meine neuen Winterräder am X6 abgenommen. Richtig komplizierte Angelegenheit: Originalfelgen vom Mazda 6 GH, also gänzlichst ohne irgendwelche Unterlagen und Papiere, schwarz pulverbeschichtet, montiert mit 10 mm Distanzscheiben je Rad, dazu noch mit Winterreifen in 225/40R18 statt 225/35R18, also deutlich größerer Abrollumfang. Etwas noch Schlimmeres kann man einem Prüfer wohl fast nicht mehr antun. Das kam dann dabei raus: http://projekte.wirthensohn.de/image...2012-01-03.jpg Auch bei mir schlugen die letzten Einzelabnahmen allesamt mit so etwas um die 130 Euro zu Buche: die fetten 9x20" auf dem blauen X9 damals, die mit individuellen Maßen einzeln angefertigten Schmidt-Felgen in 7,5x19" vorne und 8,5x19" hinten auf dem grünen X6, sowie die Mazda-6-GH-Originalfelgen ebenfalls auf dem grünen X6. Vergleichsgutachten lagen in keinem der drei genannten Fälle vor. Für die 20" Eta-Beta und die Schmidt-Felgen gab es immerhin Festigkeitsgutachten, für die Mazda-6-Felgen auch das nicht. Gruß, Christian |
Zitat:
Vielen Dank für den Kommentar und die Korrektur. :-) Gruß Jürgen |
Zitat:
Gruß Jürgen |
Zitat:
Ohne, dass ich es nachweisen könnte, aber mein Gefühl sagt mir, dass TÜV-Prüfer mich wieder nach hause schicken würden oder lange diskutieren würden, wenn ich da persönlich mit sowas auftauche. Wenn aber ein bekannter Kfz-Meister auftaucht, der seit 25 Jahren fast täglich mit mehr oder minder stark umgebauten Autos da aufschlägt, sieht das möglicherweise etwas anders aus... ;) Allerdings hieß es bisher immer, dass man für die Montage von Originalfelgen eines anderen Autos - neben der Freigängigkeit und dass es passt und sicher ist - nur nachweisen muss, dass das Ursprungsfahrzeug höhere Achslasten haben muss, als das Zielfahrzeug. Diese Information kann sich der TÜV-Prüfer aber auch aus dem Datenbestand des TÜV ziehen. Klar, dass er sich den "enormen" Aufwand entsprechend entlohnen lässt. Gruß, Christian |
Zitat:
Gruß Jürgen |
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:04 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.