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Ok, da habe ich wohl unsauber formuliert.
Ich meine nicht das Teilegutachten vom Hersteller, sondern die Änderungsabnahme vom TÜV, nach An- oder Umbau. Ich dachte, das wäre klar, zumal es bei einer §21 Abnahme natürlich auch gar keine Teilegutachten gibt, deswegen ja die Einzelabnahme. Und für irgendwelche Herstellerbescheinigungen interessiert sich die Zulassungsstelle ja nicht. Jetzt werden mir auch die anderen Antworten klar. ;) Gruß Jürgen |
Ok, jetzt hab ichs verstanden was du hier wissen willst. Die Änderungsbescheinigungen werden schon immer von der Zulassungsstelle einbehalten, und da ist es egal obs eine Einzelabnahme nach §21 war, oder ne Abnahme mit Teilegutachten nach §19.3! Du hattest in deinem ersten Post was von Gutachten geschrieben, darum war ich etwas irritiert.
Und Gutachten nehm ich nie mit zur Zulassungsstelle, die braucvhen die da doch garnicht, die wollen nur die Änderungsbesch. vom Tüv. Der will die Gutachten sehen. |
Ok jetzt haben wirs. :-)
Vielen Dank nochmal für die Antworten, hätte nicht gedacht, dass das normal ist. Gruß Jürgen |
Zitat:
Die letzten 14Jahre war das nicht einmal bei mir der Fall und das bei Unterschiedlichen Behörden. |
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