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Daniel Weiss 13.09.2010 12:22

... das wären dann um 226,68 Euro weniger (plus 110 Euro Pendlerpauschale die ich wegen dem Firmenwagen nicht mehr bekomme), also 336,68 Euro.

Wenn das denn in Ö auch so berechnet wird :)

Xedos9 15.09.2010 23:25

Hallo Daniel,

in Österreich gibt es:

o die "große" Regelung mit 1,5% Bemessungswert / m vom Listenpreis! des Firmenwagens und "unbegrenzter" (ohne Fahrtenbuch) Privatnutzung.
o die "kleine" Regelung mit 0,75% Bemessungswert / m vom Listenpreis! des Firmenwagens und "begrenzter" Privatnutzung. "Begrenzt" heißt: max. 500km/m und NACHWEIS mit Fahrtenbuch

Berechnet wird es:

Bruttogehalt + Sachbezug (entweder 1,5% oder 0,75% vom LP) --> daraus Nettolohn errechnen.

VG, Klaus

Daniel Weiss 15.09.2010 23:38

Danke, Klaus, dann fall ich in die 1,5%-Regelung, weil ich kein Fahrtenbuch benötige... aber das ist schon arg viel, und das bei so nem kleinen Auto, wie wär das erst bei nem 50.000 euro wagen...

aber irgendwie ists unfair dass die Pendlerpauschale dabei wegfällt, weil die ziehen mir ja eh schon einen Sachbezug ab... das heißt ich blute doppelt...

Xedos9 15.09.2010 23:57

Hallo,

Zitat:

dann fall ich in die 1,5%-Regelung, weil ich kein Fahrtenbuch benötige
Hier "fällt" man nicht. Das kann man sich eigentlich aussuchen. Zwingend wird aber dann vom Finanzamt ein Fahrtenbuch verlangt, da ja sonst jeder behaupten würde nur 500km/m privat zu fahren. Viele Firmen lassen sich auch darauf nicht mehr ein, da sie Ärger mit dem FA aus dem Weg gehen wollen.

Alternativ wäre, das Firmenfahrzeug ohne Privatnutzung. Dh Du fährst mit Deinem X zur Arbeit und kannst den Firmenwagen nur für Dienstreisen verwenden. Auch hier muss Fahrtenbuch geführt werden. Steuerlich bleibt dann alles beim Alten.

Viele Grüße
Klaus

Streethawk 16.09.2010 17:55

Zitat:

Zitat von Xedos9 (Beitrag 103988)
Hallo Daniel,


Berechnet wird es:

Bruttogehalt + Sachbezug (entweder 1,5% oder 0,75% vom LP) --> daraus Nettolohn errechnen.

VG, Klaus

Hallo Xedos, wenn das wirklich so gerechnet wird dann bekommt man ja noch einen Bonus.
Bruttolohn+Sachbezug, daraus Nettolohn errechnen, soweit so gut.
In D kommt aber jetzt noch dazu daß von diesem errechneten Nettolohn wieder der Sachbezug abgezogen wird.

Ich ahne daß es in A auch so ist.

@Daniel: in D heißt das Geldwerter Vorteil: Wenn einem also die Firma einen Vorteil verschafft, dann möchte das Finanzamt diesen wieder zunichte machen.

VG

Daniel Weiss 16.09.2010 18:11

aber das Finanzamt nimmt es mir ja doppelt! Einerseits die Pendlerpauschale in Höhe von 110 Euro weil ich das Firmenauto habe, und dann nochmals 200 euro für das Firmenauto - das find ich verrückt. aber ist halt so, da kommt man eh nicht drumrum...

nur rechnet sich ein Firmenauto wirklich nur wenn man weit zur Arbeit hat, wer 10 km von der Arbeit entfernt wohnt, und dafür 300-400 Euro im Monat fürs Firmenauto bezahlt, der wird nie JA sagen wenn ers angeboten bekommt... ich dachte nur immer dass das was "rares" ist...

neo303 18.09.2010 09:21

@Daniel: du musst das so sehen: die Pendlerpauschale ist eine Entschädigung für die Aufwändungen für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz. Diese Aufwändungen hast du nichtmehr, weil die ja von der Firma übernommen werden.
Weiters darfst du das Auto auch privat nutzen. Diesen Vorteil möchte das Finanzamt natürlich auch versteuert sehen! Wäre ja sonst unfair denen gegenüber, die nicht in den Genuss eines Firmenautos kommen.
In meinen Augen lohnt sich ein Firmenauto also nur, wenn man auch fleißig privat damit fährt.

@Gkiokan: AUFPASSEN! Als Selbständiger gibt es 2 Möglichkeiten, dein Kfz firmenmäßig zu nutzen.
a) Du schreibst die betrieblich gefahrenen Kilometer in ein Fahrtenbuch (Privatfahrten müssen NICHT aufgezeichnet werden!) und rechnest diese genau so ab, wie man es mit seinem Arbeitgeber machen würde. (also "Kilometergeld-Abrechnung")
b) Du nimmst das Kfz ins Firmenvermögen. Dann darfst du auch alle laufenden Ausgaben wie Reparaturen, Versicherung etc. als betriebliche Ausgaben absetzen. Allerdings musst du dabei immer den "Privatanteil" in Abzug bringen. Ob hierbei ein Fahrtenbuch geführt werden muss oder eine "Schätzung" ausreichend ist, weiß ich leider nicht (hab mich noch nicht SO genau damit befasst) - dein Steuerberater weiß da aber bestimmt genaueres!
JEDENFALLS: wenn du km-Geld abrechnest und die betrieblichen km die private Nutzung übersteigen (also mehr als 50% der Jahres-km-Leistung), MUSST du das Kfz ins Firmenvermögen nehmen!
Aber geh unbedingt zum Steuerberater!!!

Mfg
Bernhard

Xedos9 18.09.2010 18:24

Hallo Daniel,

Zitat:

In D kommt aber jetzt noch dazu daß von diesem errechneten Nettolohn wieder der Sachbezug abgezogen wird.
Streethawk hat da natürlich Recht....

VG, Klaus

Daniel Weiss 22.09.2010 00:29

so, Firmenautokauf wurde heute abgesegnet :)

Sachbezug beträgt 380,77 Euro und vermindert mein Nettogehalt um exakt 204,05 Euro. Pendlerpauschale kriegt ich übrigens weiterhin.

Denke mal mit 204,05 Euro weniger Netto kann ich leben, dafür hab ich ja Mitte Dezember ein neues Auto das mich nix kostet :)


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