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Xedos9 30.05.2010 18:38

Hallo Xedos-motz,

Zitat:

also was ich weiß gibt es bei uns schon so eine art H kennzeichen, nur sieht man das nicht am kennzeichen, aber nur wenn der wagen als oldtimer gilt.
Das wäre mir neu. Was man auch nicht sieht kann es ja auch nicht geben (beim KFZ-Kennzeichen);) Ich kenne nur günstige Versicherungsangebote für Oldtimer und bei Registrierung muss man nur alle 2 Jahre zum §57a (Pickerl / TÜV). Allerdings muss dann auch ein "Alltagsauto" nachgewiesen werden (was irgendwie klar ist). Aber die Krux ist ja die KFZ-Steuer und nicht die Versicherung. In DE zahlst Du für einen Oldtimer mit H-Kennzeichen, ich glaube, 150€ Steuer pro Jahr. In AT würdest Du für einen Jaguar E 4.2 (bei ganzjähriger Anmeldung), klarerweise kein KAT, bei jährlicher Zahlweise, 1346,4EUR (bei 1/4 jährlicher Zahlweise 1454,11EUR) zahlen. Also fast das 10-fache der deutschen Steuer. Natürlich geht Wechselkennzeichen und / oder Hinterlegung. Bei der Hinterlegung wird eben dann auch die Steuer rückvergütet (aber sie muss immer voll bezahlt werden).

Zitat:

was hast du an der hinterlegung auszusetzen, ist für sechs monate gratis, ist danach zwar immer noch gratis, aber dir verfallen die kennzeichen für dieses auto. und die 2 neuen kennzeichen kosten dann wieder 7€pro stück.
Ich habe nichts gegen die Hinterlegung auszusetzen, Saisonkennzeichen sind aber trotzdem besser, da man mit denen KEINE Arbeit hat und sie auch, bspw., nur für für 3 Monate gültig (= 9 Monate keine Steuer und Versicherung) sein könnten. Man ist (wäre) damit einfach flexibler.

VG, Xedos9

Xedos_motz 30.05.2010 21:45

das mit dem kat ist mir neu.:think:
ich hatte vor ungefähr einem jahr einen 323 bf turbo mit kat und 140PS, die versicherung hat aber imm grunde den falschen wagen versichert da sie mir den BF turbo mit 150PS welcher aber keinen kat hat.
ich habe aber trotzdem nur für die 10PS mehr gezahlt aber nicht für den fehlenden kat.
den fehler hab ich dann als ich ihn abgemeldet habe natürlich aufgezeigt und die mehrkosten gutgeschrieben bekommen.

neo303 06.06.2010 20:24

@xedos_motz: bei welcher versicherung bist du?
ich habe 2 verschiedene kennzeichen. auf einem die mazdas (x9 2.5L, mx3 1.8L), auf einem anderen das cabrio (peugeot 306 1.6L). das, das jetzt das cabrio hat, hatte ich mal fast 3 jahre hinterlegt! das mit den 6 monaten ist mir völlig neu und kann ich NICHT bestätigen. die versicherung hat nur alle 12 monate einen brief geschrieben, dass ich mich bei ihnen melden soll. und wenn man ein aktives kennzeichen hinterlegt, dann muss dieses mind. 6 WOCHEN hinterlegt bleiben (bei meiner versicherung jedenfalls), damit man für den hinterlegungszeitraum nichts zahlen muss (weder steuer noch versicherungsprämie). wenn man also nach 5 wochen schonwieder die kennzeichen abholt muss man diese 5 wochen auch zahlen!

die bezeichnung "saison-kennzeichen" gibt es - in dem sinne von X monate fahren, Y monate ruhen - auch nicht, soweit ich weiß. das ist nur "volksmund". bei meinem motorrad hab ich ja z.b. auch "saison-kennzeichen" - konnte sie aber problemlos schon ende märz (nach knapp 5 monaten "ruhezeit") wieder ausfassen...

das mit den 2 kennzeichen hat bei mir jetzt auch den vorteil, dass ich (solange der xedos ruht) nur für das schwächere cabrio zahlen muss. hätte ich das cabrio beim x9 dabei, müsste ich weiter für den x9 zahlen... ;)

mfg

Xedos_motz 07.06.2010 05:12

in allen anderen punkten kann ich dir nur zustimmen, aber die versicherung hat das so zu mir gesagt. ist mir im endeffekt auch ziemlich egal weil ich das auto sowieso nur über den winter stillgelegt hatte.
achja ich bin bei der zürich

Daniel Weiss 07.06.2010 09:32

bei mir hieß es auch, dass das Kennzeichen 6 Monate hinterlegt wird, haben damals extra auf der BH nachgefragt.

neo303 07.06.2010 17:16

Hm, vielleicht ist das mal wieder so eine "länderspezifische Regelung"?! :s (bin in Niederösterreich!)
Wie gesagt: ich weiß es aus ERFAHRUNG - nicht aus ERFRAGUNG... ;)

Mfg

Daniel Weiss 07.06.2010 17:25

Zitat:

Zitat von neo303 (Beitrag 98346)
Hm, vielleicht ist das mal wieder so eine "länderspezifische Regelung"?! :s (bin in Niederösterreich!)
Wie gesagt: ich weiß es aus ERFAHRUNG - nicht aus ERFRAGUNG... ;)

Mfg

Die Erfragung erfolgte nachdem wir Post bekamen dass die Hinterlegung ausläuft - also schriftlich. Danach haben wir uns gewundert und nachgefragt und uns wurde mitgeteilt dass es nur 6 Monate möglich sei (Tirol)

neo303 07.06.2010 17:30

@Daniel:
1.: bitte keine Fullquotes des vorherigen Posts - das bringt nix... ;)
2.: hm, scheint also wohl länderspezifisch zu sein... (wie gesagt: ich wurde alle 12 Monate schriftlich erinnert, habe meine Versicherung angerufen und die Hinterlegung verlängert...)

Mfg

Daniel Weiss 07.06.2010 17:53

@neo303: wenn 2 Sätze dastehen und ich auf beide Sätze antworte, dann benutzt man nunmal "quote". Ist ja nicht so dass ich 20 Absätze zitiert hätte? :?:

Sepp 07.06.2010 21:03

nur mal zur Erinnerung : Hier, in diesem Thread geht es um eventuelle WKZ in Deutschland


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