Xedos-Community Forum

Xedos-Community Forum (https://www.xedos-community.de/forum.php)
-   Small Talk (https://www.xedos-community.de/forumdisplay.php?f=1008)
-   -   Anwalt und Amt verschlampen und nun Fahrverbot, was kann ich tun? verschieben? help? (https://www.xedos-community.de/showthread.php?t=43921)

MaKe 23.10.2010 19:51

Tja, da hat Nordfly wohl leider Recht.
Ohne einen anderen Anwalt kommt man da schlecht weiter.

Die günstigste Möglichkeit, um herauszufinden, wie Deine Chancen stehen, sind wohl Seiten wie http://www.frag-einen-anwalt.de
Voraussetzung ist, daß Du Deinen Fall exakt und vor allem sachlich, ohne Übertreibungen o.ä. schilderst.
In dem Moment, in dem eine einzige Kleinigkeit, die Deinem Ex-Anwalt vorwirfst, nicht stimmt, kann er Dich juristisch in der Luft zerreißen.

Und gegen einen Anwalt ohne einen anderen juristischen Beistand vorzugehen dürfte - leider - recht aussichtslos sein.

Gruß und viel Glück.
MaKe

Gkiokan 25.10.2010 01:21

Das sind ja rosige Neuigkeiten.
Da frag ich mich schon, ob die das Absichtlich machen, Jahre lang Studieren um den ahnungslosen Kunden auszuplündern.
Da wäre der Anwalt ja nicht alleine, wenn man die PolizeiInspektion in München anschaut, die kriegt es nichtmal richtig hin ein Anschreiben richtig zu bearbieten und verwirft es (wohl aus Gemütlichkeit am Arbeitsplatz) - aber was kann man gegen unsere tollen Polizisten denn machen ne? Man ist als Armer unwissender Aufgeschmissen, beschwerden werden ja eh zum Arschputzen verwendet.
Wo bleibt die Demokratie in diesen Aspekten.

Dank euch für den Beitrag.

greetZ
Gkiokan

Gkiokan 31.10.2010 22:41

http://www.rechtsanwaelte-eisenberg....bot-umwandeln/

Zitat:

Zu beachten bei dieser Vorgehensweise ist jedoch, dass das Absehen vom Fahrverbot unweigerlich zu einer Erhöhung der Geldbuße führt. Diese Erhöhung liegt regelmäßig zwischen 25 und 100%, in Einzelfällen jedoch auch deutlich darüber. Hinzu kommen Gerichts- und nicht zuletzt auch Anwaltskosten für die Verteidigung.
da stehts sogar schwarz auf weiß, dass es gehen müsste.
Link könnt ihr euch ausmalen wozu er gehört, aber wieso wird etwas angeboten
was nicht durchführbar ist? Ich verstehs nicht.

Ich werd noch Rücksprache halten mit den Herren, bin ja erst frisch Vater geworden das hat Prioritäten :D

greetZ

Sepp 01.11.2010 06:14

diese Regelung gilt nicht bei Wiederholungstätern und/oder Straftaten !!

Gkiokan 01.11.2010 21:27

Zitat:

Zitat von Sepp (Beitrag 105938)
diese Regelung gilt nicht bei Wiederholungstätern und/oder Straftaten !!

Na wunderbar, das war meine erste Offizielle "strafe" hatte davor nur einmal auf Landstra0e etwas zu schnell gefahrenes Foto, aber ist auch schon 1,5 Jahre her.

:) Also hab ich mein Schein unter den Bedingungen sogar nichtmal abgeben müssen, bzw wäre die Regelung ohne Probleme eintretbar gewesen? .. -.-


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:29 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.