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-=LuX=- 17.07.2010 19:17

Zitat:

Zitat von nordfly (Beitrag 100763)
Doch ich nutze Online-Banking der SPARKASSE und da werden die Zahlungen per Paypal als Lastschrift abgerechnet. Somit ist eine Rückgabe online möglich.

Natürlich nur, wenn Paypal die Summe per Lastschrift von deinem Konto einzieht und nicht über Kreditkarte etc.

Bei PayPal bezahle ich mit Kreditkarte und einmal im Monat kriege ich die Kreditkartenrechnung. Da ist dann aber auch alles andere mit drauf.

Gruß
Jürgen

Gkiokan 17.07.2010 20:04

Wie mit Kreditkarte?
Du musst ja deine Bank authorisieren dass PayPal den Betrag per Lastschrift abbuchen darf. Da wird ja einem die 2 cent beträge gesendet usw usw.
Wie geht das mit der Kreditkarte???

Im endefekt, Lastschrift ist Lastschrift und da geht das einfach :)

Nagut, du kannst wenn du Online rechnungn hast ect als PDF dir zukommen lassen dann drucken, wäre also nicht das Problem.
Der Vorteil an Online Banking ist eben du kannst alles machen ohne zur Bank zu gehen, und meistens gehst dann sogar schneller. Gibt eigentlich nichts zu befürchten hat nur Vorteile find ich.

greetz
GKiokan

-=LuX=- 17.07.2010 21:19

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100770)
Wie mit Kreditkarte?
Du musst ja deine Bank authorisieren dass PayPal den Betrag per Lastschrift abbuchen darf. Da wird ja einem die 2 cent beträge gesendet usw usw.
Wie geht das mit der Kreditkarte???

Im endefekt, Lastschrift ist Lastschrift und da geht das einfach :)

Nagut, du kannst wenn du Online rechnungn hast ect als PDF dir zukommen lassen dann drucken, wäre also nicht das Problem.
Der Vorteil an Online Banking ist eben du kannst alles machen ohne zur Bank zu gehen, und meistens gehst dann sogar schneller. Gibt eigentlich nichts zu befürchten hat nur Vorteile find ich.

greetz
GKiokan

Ich habe Online Banking und ich möchte auch nicht darauf verzichten. Aber ich möchte für meine Kreditkartenabrechnung eine Papierrechnung und kein pdf. Muss man nicht verstehen, aber das werde ich auch nicht ändern, nur weil mir so ein Id*** meine gekaufte Ware nicht geben will.

Und ich habe PayPal authorisiert, dass sie meine Kreditkarte belasten, nicht mein Girokonto. Warum, weiß ich nicht mehr, war wohl die bequemste Möglichkeit. Ist jedenfalls extrem bequem. Rückbuchen können müsste man das eigentlich auch, aber sicher kann ich das nicht online machen.

Gruß
Jürgen

Littelsix 17.07.2010 21:22

Moin,

Überweisungen die du gemacht hast kannst du nicht zurück buchen! LAstschrift, also wenn jemand von deinem Konto abbucht kannst du bis 90Tage rückgängig machen. Das ist also in deinem Fall schlicht nicht möglich. Das mit dem ungedeckten PayPalkonto habe ich auch schon gehört.

Nochmal: erstatte Anzeige! Kostet dich nichts ausser Geduld. Alles andere auf Ebay und PayPal kannst du tun, wird ich auch machen, am Ende ist es nur ein betteln und eine nette Geste.

Ich habs vor Jahren getan. Durfte dann nach München als Zeuge:( :-)! Ärgerlich ist es allemal.
Schreib doch mal an ComputerBild, die mögen Ebaygeschichten.

LittelSix

PS: Ich mache auch PayPal per Kreditkarte, ging damals gar nicht anders. War ja noch vor PayPal.de und ich wollte was von ohne Auslandsüberweisung haben. Ein "Froschschenkelfresser" hatte mich auch schon um ein paar Mark betrogen und das sollte nicht nochmal passieren.

-=LuX=- 17.07.2010 21:41

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100775)
Nochmal: erstatte Anzeige! Kostet dich nichts ausser Geduld.

Geht das tatsächlich im konkreten Fall gegen Unbekannt? Um nicht als Kläger, sondern Zeige aufzutreten? Ich weiß ja, wer der Verkäufer ist.

Ich hätte erwartet, dass ich auch "nur" Zeuge bin, wenn ich gegen eine konkrete Person Anzeige erstatte.

GrußJürgen

Gkiokan 17.07.2010 21:54

Aber als Kläger hat man doch auch noch teilkosten des Verfahrens zu tragen oder?
Zumindest wurde einem Freund mal als mitkläger es so verrechnet.

Was mich jetzt aber interessiert, was waren es denn für Felgen und wie viel???

hörnchenmeister 17.07.2010 22:37

Du hast doch die Anschrift der Person?

Dann ruf mal die Auskunft an.

Oder wo kommt besagte Person her, vlei gibts "nette" Communtiymitglieder die dir helfen möchten?

Littelsix 17.07.2010 22:40

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 100778)
Geht das tatsächlich im konkreten Fall gegen Unbekannt? Um nicht als Kläger, sondern Zeige aufzutreten? Ich weiß ja, wer der Verkäufer ist.

Ich hätte erwartet, dass ich auch "nur" Zeuge bin, wenn ich gegen eine konkrete Person Anzeige erstatte.

GrußJürgen

Moin,

ich hatte vor 5 Jahren bei Ebay ein paar "original japanische" Prospekte ersteigert. Der Verkäufer hat sich die Frechheit erlaubt mir ein CD mit Kopien dieser Originale zu schicken.
Ich habe eine befreundete, damal noch angehende, Anwältin gefragt was ich tun soll.
Die gab mir den Tip mit der Anzeige gegen unbekannt. Natürlich hatte ich einen Namen aber natürlich konnte ich wissen ob dieser echt ist. Wenn in diesem Verfahren eine Schult festgestellt wird dann kannst du auf der Basis einen Zivlprozess anstreben.
Das ganze hat ne Weile gedauert und ich hatte öfter mal Post von der Staatsanwaltschaft.
Ich wurde dann als Zeuge geladen und habe das auch bezahlt bekommen. Was aus dem Fall geworden ist weiß ich nicht, hatte Käuferschutz von Ebay noch nebenbei laufen lassen, bekam den Kaufpreis minus 25Euro. Der Zeugenausflug nach München, einfache Fahrt 550km, Hotelkosten usw. wurden vom Gericht bezahlt (muss dann später auch der Verlierer (Staat oder Angeklagter) tragen).Der Typ hatte noch mehr Leute betrogen, waren etliche Zeugen da.
Zuletzt habe ich noch die CD wiederbekommen, war ja ein Beweismittel.

Kopier deine Unterlagen und geh zur Polizei, erkläre den Sachverhalt und sage was du möchtest.

LittelSix

PS: Stell dir vor dein Auto wurde zerkratzt, ein Nachbar hat den Täter gesehen. Du zeigst den Typen auf Grund der Zeugenaussage an. Es kommt zur Verhandlung und es stellt sich heraus das sich dein Nachbar verkuckt hat. Hast du richtig Pech gehabt - trägst alle Kosten.
Oder Anzeige gegen Unbekannt und den Nachbarn als Zeugen angeben. Dann muss ermittelt werden. Wenn in dem Prozess ein Schuldiger ermittelt und festgestellt wird, dann kannst du auf dem Zivilrechtsweg deine Kosten einklagen.
Selbe Prinzip. Ich hoffe das war verständlich.

mazolaexodus 18.07.2010 00:05

Hallo Jürgen,

geh zur Polizei und kürze das ganze Schlamassel ab.
Kann Dir mal kurz erzählen, was mir vor ein paar Jahren passiert ist.

Hatte damals auch Streß mit Felgen über ebay. Hab auch das Geld überwiesen und nichts mehr vom Verkäufer gehört.
Nachdem ich alle Möglichkeiten über ebay ausgeschöpft hatte, also anmailen des Verkäufers usw., ist mir dann der Kragen geplatzt, nach dem der die selben Felgen noch mal über ebay vertickt, sich aber immer noch nicht bei mir gemeldet hatte.
Inzwischen hatte ich ihm insgesamt sicher 4 oder 5 Meils geschrieben. Daraufhin habe ich ihm eine Frist von einem Tag (!) gesetzt mit der Androhung am folgenden Tag zur Polizei zu gehen.
Die Frist verstrich und wir gingen zur Polizei mit allen Unterlagen die wir hatten.

Da es für die Polizei sehr nach Betrug roch, ging alles weitere sehr schnell.
Bereits am nächsten Tag (!) bekam ich eine Mail von meinem "unerreichbaren" Verkäufer, in dem er sein Bedauern und diverse Ausflüchte kundtat und die schnelle Rücküberweisung ankündigte.
Die Polizei hatte ihm wohl ziemlich eindeutig klar machen können, auf welch dünnem Eis er sich bewegte.

Mein Geld jedenfalls war zwei Tage später wieder auf meinem Konto.
Und auch die Polizei fragte noch mal nach, ob alles zu meiner Zufriedenheit gelaufen wäre.

Hab mir damals geschworen, wenn es sich ziemlich offensichtlich um eine Schweinerei handelt, nicht lage zu warten, sondern offensiv eindeutig Fristen zu setzten und seine Position klar zu machen.
Und wer wird schon gerne aktenkundig bei der Polizei?

Vor dem Schritt zur Polizei brauchst Du Dich nicht zu scheuen. Die werden Dir schon sagen, ob sie was tun können und werden.


Gruß
Martin

Littelsix 18.07.2010 12:37

Zitat:

Zitat von mazolaexodus (Beitrag 100786)
Hallo Jürgen,

geh zur Polizei und kürze das ganze Schlamassel ab.

Vor dem Schritt zur Polizei brauchst Du Dich nicht zu scheuen. Die werden Dir schon sagen, ob sie was tun können und werden.


Gruß
Martin

Moin,

sag ich doch die ganze Zeit! Man wartet viel zu lange und ist viel zu nett!

LittelSix


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