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War das nicht so, TFL an = Licht aus, Licht an = TFL aus.
Theoretisch, stehts so im Gesetzt, was die Autos machen ist wieder was anderes. Wieso sollte ein Schaltkreis,welches aus minmal 2 Relaisen besteht zur Erlöschung der Betriebserlaubniss führen? Wäre sogar nur mit einem Relais möglich, Stichwort Ruhestellung. Ich sehe da keine Probleme, beim Tüv geht es rein um die Technik, mann muss es ja eh Eintragen lassen, von daher wird das WIE dem Tüv NICHT Interessieren. greetz Gkiokan |
Auf welchen Beitrag beziehst Du Dich denn?
Das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bezieht sich auf für TFL nicht zugelassene Leuchten (z.B. NSW), nicht auf die Schaltung. Wenn Du zugelassene Leuchten verwendest, dann kannst Du das natürlich so schalten. Gruß Jürgen |
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