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Die ABE von den Felgen? Der Eintrag passt ja zu den Reifen, aber dann kann kaum ein 1.6er X6 drin stehen.
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Die Fahrzeug-Ident-Nr. stimmt mit der Ident-Nr. im Fahrzeugschein überein. Schlüsselnummern sind in der ABE und Fahrzeugschein auch identisch
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In einer ABE steht die Fahrgestellnummer?
Hab keine, kann aber nicht sein, oder? |
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Und unter Bemerkungen steht, dass ich an die Reifen keine Schneeketten anbringen darf.... Naja, is klar.... |
Dann hat Wolfgang theoretisch Recht. Dann darfst Du sie fahren. Aber da stimmt doch was nicht.:think:
Hattest Du die ABE bei ATU vorgelegt? Aber wieso steht in einer ABE die Fahrgestellnummer??? Das macht doch garkeinen Sinn. |
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Er meinte, er bräuchte sie nicht sehen, er weiß ganz genau, dass die nicht zulässig sind..... |
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Absolut inkompetent der Kollege, der diese Aussage getätigt hat. mfg, Wolfgang |
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Wir haben unsere Meinung nur geändert, weil wir den Inhalt der ABE genannt bekommen haben. Irgendwie kann das ja nicht sein, deshalb habe ich eben mal nachgerechnet. Die 205/50R16 haben einen um 2.50% größeren Abrollumfang als die Serien-185/65R14. Ich meine 2% sind zulässig. Damit hätte der ATU Mann Recht. Ich habe aber auch eben irgendwo gelsesen, bis zu 2.5% wären zulässig. Damit wären die Reifen genau an der Kante. Dass es eine ABE gibt, für einen unzulässigen Abrollumfang, kann ich mir nicht vorstellen. Irgendetwas stimmt hier doch nicht. Rechnet man mal für einen X6 V6 (Standardformat 195/60R15), dann sind die 205/50R16 um 0.5% zu klein. Also zulässig. Ist die ABE vielleicht doch für einen X6 V6? Oder hast Du vielleicht doch einen V6 und keinen 1.6er? ;-) |
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Jeder kompetente Mechaniker sieht sich alles genau an, und vertraut nicht seinem "Wissen". mfg, Wolfgang |
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Gruß Jürgen |
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