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Zitat:
nun, den rücktritt vom kaufvertrag wird er wohl eher nicht verweigern, aber: 1. wie kommt man schriftlich zu diesem rücktritt? wieder termin ausmachen, hinfahren, hoffen dass ER da ist und nicht wieder seine freundin/mutter/urzipfltant vorschiebt... 2. würde ICH in dieser rücktrittsvereinbarung schriftlich festhalten, dass eine entschädigung von xxx€ sofort bei unterzeichnung in BAR zu zahlen ist. denn schließlich hat er ja doch einen gewissen schaden verursacht (den allerdings nur der ersteller dieses threads halbwegs klar beziffern kann). dabei würde ich z.b. die in diesem "geschäftszusammenhang" gefahrenen km entsprechend dem amtlichen km-geld (sofern es das in D gibt) in rechnung stellen. klar sind die höher als die reinen spritkosten für diese strecken, aber da werden eben auch abnutzung etc. mit eingerechnet. wenn er sich weigert das zu unterschreiben und die entschädigung zu zahlen -> "alles weitere regelt der anwalt" mfg |
Wie gesagt, ich habe meine persönliche Meinung dazu dargelegt, weil Roland zu der Sache Rat und andere Meinungen wollte.
Er hat angekündigt, er werde das durchziehen. Vielleicht würde ich das in seiner Situation auch tun. Mit der Zeit wird man jedoch ruhiger und betrachtet solche Dinge gelassener und bucht sie unter Lebenserfahrung ab. Das wollte ich mit meinem Beitrag sagen. Aber wie schon gesagt, jeder muss das so machen, wie er es für Richtig hält. Das ist völlig in Ordnung. Gruß Jürgen |
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