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Also hilft nur nachmessen! Zitat:
so long, John |
eben nachgemessen: X6 Serie 1
Breite über alles ca. 1,90m. Auf gar keinen Fall 2,00m, aber auch keine 1,70m. |
Um das mit der Garagenbreite mal zu erläutern, dass ist wohl die Breite die im Fahrzeughandbuch angegeben sein sollte. Diese Breite ist ja nicht unerheblich unwichtig wenn man wissen will ob sein Fahrzeug überhaupt in die eigene Garage passt. ;)
Die Frage ist nun, hat sich der Serie 2 im Gegensatz zum Serie 1 in den Ausmassen verändert? Zusätzlich ist auch nochmal zu erwähnen, dass bei einem Unfall derjenige Schuld ist, der auf der für sein Auto nicht zulässigen Spur unterwegs ist, bzw überholt hat. Vorausgesetzt der Unfallgegner kennt diese Regelung, bzw. Versicherung /Rennleitung geht der Sache nach. Liebe Grüße |
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wenn mir z.b. jemand ungebremst hinten drauf knallt, wird diesem ja normalerweise die volle schuld zuerkannt - da gibt's auch keine ausreden vonwegen "vordermann hat so plötzlich und unvermittelt gebremst", da der hinten fahrende ja einen entsprechenden sicherheitsabstand einhalten muss etc. wenn aber festgestellt wird, dass ich garnicht auf diesem fahrstreifen fahren hätte dürfen, weil mein auto zu breit ist, dann bekomme ich doch nicht automatisch die volle schuld zuerkannt - denn der hinten fahrende hätte ja nochimmer den sicherheitsabstand einhalten müssen. es wird dann whol eher auf eine teilschuld hinauslaufen, bei der beide parteien die jeweils eigenen sachschäden selber tragen müssen (womit die versicherungen mal wieder fein raus wären - außer es kam zu personenschaden). anders natürlich wenn ich versuche auf einem solchen, zu schmalen fahrstreifen, ein anderes auto zu überholen und dabei seitlich mit diesem kollidiere. da wird's dann schwer, dem anderen eine teilschuld anzuhängen, weil dieser ja aufgrund der fahrstreifenbreite eventuell garnicht die möglichkeit hatte, den unfall zu vermeiden, da er dann seinerseits mit dem rechts von ihm fahrenden kfz kollidiert wäre. aber von einer "pauschalen vollschuld bei unzulässiger verwendung dieses fahrstreifens" würde ich nicht sprechen. es kommt halt, wie immer, auf den einzelfall an... (siehe: befahren des pannenstreifens - aber das ist ein anderes thema) mfg |
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Ich würde mal spontan grob schätzen, dass es sicher so an die 2 mm mehr sein dürften. Also genau das Maß, um das diese hässliche, schwarze Plastikwulst, die bei Serie 2 zusätzlich um die Spiegelgläser gebastelt wurde, breiter übersteht :) Das dürfte aber sicher nichts daran ändern, dass man mit einem X6 auch die linke Spur in einer Baustelle nutzen darf. Wenn ich die von Daniel gemessenen 1,90 m als gegeben betrachte, dann wundert mich nicht, warum mein X6 direkt neben einem aktuellen Golf parkend, so zierlich wirkt. Ist der aktuelle Golf mit fast 2,10 m doch immerhin schon knapp breiter als meine ehemalige 2005er E-Klasse.... Gruß, Christian |
Neo303 ich denke auch dass bei einem Auffahrunfall die Schuld nicht in Abhängigkeit zu dieser Regelung steht. Das wollte ich damit auch nicht sagen, hab mich einzig auf einen Unfall bei nebeneinander fahrenden Fahrzeugen bezogen (bzw. wenn der vor mir bremst und ich dann so halb mit der Seite drauf fahre, weil links nicht genug platz gewesen wäre)
Ansonsten Christian, wenn die 1900mm als gegeben betrachtet werden können, dann sollte das eigentlich passen, wenns wirklich nur der Rand ist, kommen da sicherlich keine 100mm zusammen. :) Das ist schon mal gut, denn Aufgrund der Zeichnung / Abbildung in der Xedos-wiki dachte ich das ich so oder so auf der linken Spur unterwegs sein kann und habe dies auch immer mit freunden gemacht ;) da genügend Drängler auf einmal langsam fuhren :P |
Zu dem Thema, dass man unter Umständen durch die Verkehrssituation bedingt einen Verkehrsverstoß auch bei bestem Willen nicht vermeiden kann (was natürlich an der Rechtslage nichts ändert), wollte ich nochmal die folgende Situation von http://www.rsa-95.de/Zeichen264.htm deutlich zeigen:
http://www.rsa-95.de/Zeichen264/Foto01.jpg "Ungeachtet der gelungenen Schildgestaltung wird das Verbot in diesem Fall für den gesamten Querschnitt erteilt. Die LKW im Bildhintergrund befahren den Bereich daher verbotswidrig. Natürlich existiert keine entsprechende Vorankündigung, so daß betroffene Fahrzeugführer gar nicht die Möglichkeit haben, die Strecke zu verlassen. Man wird daher zum Verkehrsverstoß gezwungen. Derartige Versuche dienen der Akzeptanz von Verkehrszeichen ungemein." Zitat Ende Das ist zwar jetzt OT, aber mir ist in den letzten Jahren aufgefallen, dass auf Autobahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen, insbesondere in Baustellen, sehr oft nicht mehr mehr explizit aufgehoben werden. Die aktuelle Rechtssprechung sagt dazu sinngemäß im Wesentlichen 2 Dinge:
Was für eine dumme und gefährliche Praxis und Rechtsauffassung, Ich erlebe das immer wieder, dass ich bis zur nächsten Auffahrt entsprechend langsam weiter fahre, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wurde und man dann plötzlich von PKW (also möglicherweise zu Recht) bedrängt wird, die bereits wieder mit Geschwindigkeiten jenseits von 200 km/h unterwegs sind, weil sie sich auf der Strecke auskennen. Ich finde, eine solche Situation darf es nicht geben und daher muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung explizit auch wieder aufgehoben werden. Ich fürchte aber, dass dahinter ein gewisses Kalkül steckt, nämlich dass langsamer gefahren wird, obwohl die Beschränkung garnicht mehr gilt. Gefährliche Gedanken von Leuten, die das entscheiden dürfen, aber wahrscheinlich Autos generell verteufeln. Sonst kann ich mir so einen gefährlichen Schwachsinn nicht erklären. Gruß Jürgen |
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Am sinnvollsten würde ich den Eintrag von 1,90 m (hat vielleicht jemand noch genauer gemessen?) in das vorhandene Bild finden und dass das auch für den X9 ergänzt wird. Denn die im Wiki angegebenen Breiten ohne Spiegel hat ja auch jeder in seinen Fahrzeugpapieren stehen. Gruß Jürgen |
Hi all,
bin eben gerade mal ins Parkhaus gespurtet (ganz nach oben, Ebene 4 ;)), Student als Messknecht geschnappt (laufen ja auch genug hier rum:)), und meinen 1.6 Serie 2 gemessen. Von ausenkannte Spiegel zu ausenkannte Spiegel, durch die geöffneten Seitenscheiben gemessen ergibt (bei mir ;)): 186cm ±2cm Gruß Roland |
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