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Das Erstaunen war groß, als ich mich damals dann erstmals mit Reifenrechnern beschäftigen musste.... ;) |
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Wenns darum geht, dass es ABEs mit der 40ger Reifen gibt ist die Frage eine andere. Nämlich, mit 40er Reifen brauch ich gar keine Eintragung, mit 45er dann sehrwohl. Also ist meine ursprügliche Frage dann anders zu beantworten. Aber mal generell. Warum sollte ich eine technisch "unschöne" Dimension fahren nur weils möglicherweise etwas komplizierter ist diese zu legalisieren? Abgesehen davon, profitiert man kommerziell weil es vom 45ger eine viel größere Auswahl gibt. |
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Ich habe es nie bereut und wenn ich heute nochmal einen X6 vom Serienzustand ausgehend nach meinem Geschmack neu ausrüsten würde, würde ich sofort wieder zu 225/35R18 greifen. Nach meinem subjektiven Empfinden ist der Unterschied deutlich geringer als man es den niedrigeren Reifenflanken gerne zuschreibt. Dazu noch ein Schwank aus der Jugend: als ich damals bei meinem ersten Xedos 9 (Modelljahrgang 1998) von den serienmäßigen und nicht nur optisch maximal gruseligen 205/65R15 gewechselt bin auf 235/30R20 (!) auf 9x20" (!!!) war ich schon bei der ersten Fahrt extrem erstaunt, wie wenig Auswirkung das auf den ganz realen Fahrkomfort hatte. Allerdings hat hier das Fahrwerk auch einen echt guten Job gemacht, trotz 40mm FK-Federn. Zitat:
Dann folgten für nur wenige Wochen ein Satz Michelin CrossClimate 2 - kompletter Totalausfall, zuerst musste ein Reifen umgetauscht werden, dann sind die restlichen drei zum Händler zurück gegangen. Jetzt sind Continental AllSeasonContact 2 drauf. Die sind ganz OK, auch relativ ruhig und recht leise, kommen aber an die alten Dunlop Winterreifen nicht ganz ran. Ich hatte auch früher auf meinen vorherigen X6 immer mal wieder Dunlop Sommerreifen gefahren, damals halt noch in 225/35R18 und war immer sehr zufrieden. Bridgestone kenne ich von der Mazda-Erstausrüstung. Zumindest die Sommerreifen Potenza fand ich sehr gut. Leider wurde mein 2023er Mazda 3 Fastback mit übelst grottigen Toyo Proxes ausgeliefert. Ich hatte noch nie in meinem Leben derart unfassbar grottenschlechte Schrott-Reifen gefahren, hoppelig und wie ausgehärtete, 20 Jahre alte Reifen. Allerdings kein Einzelfall, wie mir jemand nach einer Probefahrt mit einem 2025er Mazda 3 berichtete, der mit den Toyo die gleiche Erlebnis hatte. |
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Aber selbst mit Teilegutachten ist der Aufwand der Abnahme alias Eintragung deutlich geringer, wenn man das laut Gutachten korrekte Reifenformat nimmt. Um genau zu sein: der Mehr-Aufwand (an Arbeit) liegt hier allerdings eindeutig beim TÜV-Prüfer. Der Kunde muss nur mehr Kleingeld aufwenden - und ggf. etwas Überzeugungsarbeit leisten, damit der TÜV-Prüfer überhaupt willig ist, das so abzunehmen. Ach ja, wichtig: ich rede hier immer (nur) von Deutschland! Und von meinen eigenen Erfahrungen und Erlebnissen mit wahrscheinlich Dutzenden Radsätzen, die ich in den letzten 33 Jahren über die verschwiedenen Schweregrade der deutschen Zulassungsvorschriften habe abnehmen lassen. Zitat:
Und dann kommt hinzu, dass halt nicht jeder TÜV-Prüfer willens ist, sich die Mühe einer Einzelabnahme zu machen, nur weil diese nervige Kunde vor ihm aus irgendwelchem dämlichen Grund unbedingt ein andere Reifenformat fahren will statt einfach das zu nehmen, das für das betreffende Auto mit diesen Felgen schon so für das Teilegutachten für korrekt befunden wurde. Da muss man als Kunde entweder einen willigen TÜV-Prüfer finden oder man muss halt sehr plausible, gute Argumente vorbringen können. Mit Prozentwerten und Abrollumfang-Abweichungen aus dem Reifenrechner lassen sich definitiv nicht alle TÜV-Prüfer beeindrucken. Grüße Christian |
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Es ist kein dämlicher Grund, einen Reifen haben zu wollen mit so wenig wie möglich Tacho-Abweichung. Die Formulierung für korrekt befunden ist auch unpassend. Weil es gibt nicht DIE EINE richtige/korrekte Größe. Denn es fallen immer mehrere mögliche Größen in den zulässigen Bereich des Abrollumfangs. Zitat:
Was macht denn deiner Meinung nach der TÜV-Prüfer anders? |
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Meine Aussage bezog sich aber (eigentlich erkennbar?) nicht auf einen bestimmten Fall hier, sondern war ein allgemeiner Hinweis auf das, was ich in all den Jahren selbst erlebt habe. Wenn ich vor dem TÜV-Prüfer stehe und um Abnahme eines bestimmten, abweichenden Reifenformats bitte, ist ja klar, dass ich dafür einen guten (und keinen "dämlichen") Grund habe und mich mit der Thematik beschäftigt haben muss. Zitat:
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Christian, wir reden offensichtlich aneinander vorbei!
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Liegt wohl daran, dass ich mich hier in diesem Thema auf die technischen Fakten konzentriere. Deine "Einwände" sind nur persönliche Befindlichkeiten einzelner (vieler?!?) Prüfer aber hat nicht viel mit den Fakten zutun. Es erschien mir aber als "Fakten" dargestellt.... Was ich damit sagen will, ist so ähnlich wie z.b. mit Domstreben. Die sind klar und definitiv eintragungsfrei! Es gibt aber Leute, die diese eingetragen haben wollen, um mit einem Polizisten nicht diskutieren zu müssen. Für uninformierte Personen kann das schnell dazu führen, dass sie glauben man muss Domstreben eintragen lassen. So in etwa scheint mir deine Argumentation. Ich will nicht anzweifeln dass du das so erlebt hast. Aber das Problem war dann der Prüfer. Zitat:
Einfach zum nächsten Prüfer gehen. |
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Ach Ihr beiden Streithähne; Hab' vor ein paar Jahren beim 626GE die Reifengröße ändern lassen, der Prüfer hat auf seinem Computer nachgeschaut & alles war OK. Klar orientiert man sich vorher an einem Reifenrechner um nicht kpl. daneben zu liegen. Diskussionen mit dem Prüfer sind obsolet, es gibt nur passt oder passt nicht. so long, John |
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Ein Prüfer hebt die Physik nicht auf. Und auch er muss sich an Gesetze, Regeln und Normen halten. Oft gibts mehr als schwarz/weiß.... |
Hi,
doch, ich hab' Dich schon verstanden. Hier in D müssen die am Fahrzeug verbauten Felgen & Reifen im Fahrzeugschein I aufgeführt sein. Ist Deine Wunschkombi nicht dort aufgeführt, muss diese eingetragen werden. Die Prüfer hier in D haben für (fast) jedes Fahrzeug - zumindest für die Reifen & Felgen - auf ihrem Computer die möglichen Kombinationen zur Auswahl. Sollte deine Wahl nicht mit dieser Liste übereinstimmen, musst Du schon sehr gute faktische & plausible Argumente vorbringen, um den Prüfer evtl. von Deiner Wahl zu überzeugen. Sollte Dir dies nicht gelingen, gibt es keinen Eintrag im Fahrzeugschein und es bleibt nur ein neuer Versuch bei einer anderen Prüfstelle. VG, John |
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