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jochy 07.10.2011 18:27

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 118624)
Doch, man darf: die allgemeine Betriebsgenehmigung (ABG) des Xedos 6, zumindest als V6, erlaubt auch die Verwendung von Winterreifen (!) der Dimension 185/65R15.

Haken an der Sache: in den neuen Fahrzeugpapieren ab Oktober 2005 ("Zulassungsbescheinigung Teil I") ist die alternative Reifengröße nicht mehr angegeben. Bei einer Verkehrskontrolle könnte das zu Diskussionsbedarf mit der Rennleitung führen.

Ansonsten sind tatsächlich *keine* anderen Reifengrößen zulässig. Möchtest Du dennoch andere Reifengrößen verwenden, benötigst Du eine TÜV-Abnahme nach §19(2) StVZO - allerdings ohne Erfolgsgarantie und tendenziell eher unwahrscheinlich.

Gruß,
Christian


Ergänzung zu Punkt 1.: die 185er sind als Winterreifen nur festgeschrieben wegen des explizieht genannten GI "Q" in Verbindung mit dem LI. (Edit=> Der merkwürdige Sinn dieser Eintragung ergibt sich aus folgendem Sachverhalt: zum Zeitpunkt der Erteilung der Allgemenen Betriebserlaubnis für den X6 gab es diesen Reifen so nur als Winterreifen. Aber die Zeit steht nicht still und man hat die Vorschriften in diesem Bereich teilweise - und zur Abwechslung mal recht sinnvoll - geändert. So ist z.B. die allgemeine Reifenfabrikastbindung beim PKW längst Geschichte). Hat man also einen Reifen mit einem einem GI, der die bauartbedingte Vmax abdeckt, darf man ihn auch als Sommerreifen fahren. Macht optisch aber keinen Sinn, denke ich.

Ergänzung zu Punkt 3.(gilt auch allgemein für die Zuordnung von Rädern/Reifen): die Tendenz für die 19.2/21er-Abnahme läßt sich relativ einfach abchecken:
- der gewünschte Reifen muss auf der Felge montierbar sein (z.B. bei 215/50R17 auf einer 4"- oder auf einer 12"-Felge ist die Tendez=0),

- der Abrollumfang darf von der(n) Serienbereifung(en) nur folgendermaßen maximal abweichen:
- 1% größer als der größte Serienreifen,
- 4% kleiner als der kleinste Serienreifen.

- der LI muss die Achslasten voll abdecken,

- der GI muss die bbH voll abdecken (bei Winterreifen gibt es die erwähnte Möglichkeit mit dem V-Aufkleber. Der Reifen würde dann als explizite Winterbereifung eingetragen werden, so wie der 185er beim X6).

-die Freigängigkeit der R/R-Kombination muss bei voller Ausladung des FZ gegeben sein.

Kosten dann beim TÜV für die Eintragung und beim SVA für das Neuerteilen der Betriebserlaubnis=neue ZB I, in der die R/R-Kombi eingetragen ist.


Noch etwas zur Verwendung von Alus im Winter. Ich denke, das Missverständnis basiert darauf, dass bei vielen Eintragungen folgender Text steht: "Verw.v.Schneeketten nicht.mögl." Sagt eigentlich alles.

mfG


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