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xedosoliker39 20.03.2008 15:47

Zitat:

Zitat von Peter Willer (Beitrag 58024)
Dann schau ich mir das Foto an und denk mir noch das kann nicht passen mit Erstzulassung 1997 und lackiertem Nummernschildhalter. Dann bei genauerem hinsehen merk ich das is ein Foto von MEINEM Xedos!!!

:schlag:

Super Idee vom Verkäufer genau das Bild zu nehmen von einem ganz alten Xedos mit Rost an der Motorhaube und einer dicken Delle im Kotflügel :mrgreen:

Das habe ich nicht verstanden,wieso dein xedos:confused:
Gruss xedosoliker39

Peter Willer 20.03.2008 15:53

Zitat:

Zitat von xedosoliker39 (Beitrag 58028)
Das habe ich nicht verstanden,wieso dein xedos:confused:

Weil das einer von meinen Xedos ist. Der steht auch in einer Autobörse drin zum verkauf. Der Ebayverkäufer wird das Bild einfach aus der Autobörse kopiert haben.

xedosoliker39 20.03.2008 16:03

Zitat:

Zitat von Peter Willer (Beitrag 58029)
Weil das einer von meinen Xedos ist. Der steht auch in einer Autobörse drin zum verkauf. Der Ebayverkäufer wird das Bild einfach aus der Autobörse kopiert haben.

Alles klar..;-)
Gruss xedosoliker39

wirthensohn 20.03.2008 18:53

Das hatte ich doch vor ein paar Jahren auch schon. Da hat einer einfach mehrere Bilder von meinem Xedos hier aus dem Forum geklaut und damit seinen Xedos bei AutoScout (oder war es mobile.de?) angeboten. Und ich bekam mehrere Mails, warum ich denn meinen Xedos verkaufen würde....

Gruß,
Christian

Peter Willer 20.03.2008 20:19

Anscheinend wird das häufiger gemacht. Meinen alten Xedos hab ich schon 2 mal in Autobörsen gesehn mit genau dem Bild was ich als Avatar drin hab.

klose 08.04.2008 21:32

originaler japaner!
hier klicken
mfg klose

klose 29.04.2008 21:33

cooler heckspoiler!

klicken

mfg klose

Sepp 30.04.2008 07:14

Zitat:

Zitat von Originaltext aus der Auktion
Heckflügel mit integrierter Bremsleuchte
für Mazda Xedos 6

Material: GfK (unlackiert)
inkl. Montagematerial

mit Materialgutachten


folgendes dazu habe ich im Netz gefunden:
Zitat:

Vorsicht mit Hinweisen auf "Materialgutachten"

Gerichtsbeschluss: Irrtümlicher Eindruck erweckt

Werbemaßnahmen mit dem Hinweis "mit Materialgutachten" für den Verkauf von Autozubehörteilen sind irreführend. Das geht aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: 20 U 175/04) hervor, auf den der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) jetzt hingewiesen hat. Solche Werbemassnahmen sind nach dem § 5 UWG zu unterlassen.

Der Hinweis "mit Materialgutachten" könne beim Kunden den irrtümlichen Eindruck erwecken, dass es sich um ein "Teilegutachten" handele. Insbesondere bei Tuningteilen werden Teilegutachten zur Abnahme der Anbauten durch einen Sachverständigen verwendet. Das ist nötig, damit der Anbau nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Materialgutachten dürfen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nicht berücksichtigt werden.

Das Gericht führte aus, dass es den "Autobastlern" vielfach bekannt sei, dass es durch den Ein- bzw Anbau von Teilen zu Problemen mit der Betriebserlaubniss kommen könne. Daher sei naheliegend, dass ihnen auch die Möglichkeit bekannt sei, die Betriebserlaubnis ohne grossen Aufwand mit Hilfe eines Gutachtens zu erhalten. Unter diesen Umständen liege es für sie nahe, dass sie ein "Materialgutachten" fälschlicherweise für ein derartiges Gutachten ansehen würden.

also kann man den Spoiler nach Ersteigerung in die Tonne drücken, da Du ihn nicht eingetragen bekommst.

wirthensohn 30.04.2008 07:22

Verstehe ich jetzt nicht. Natürlich kann man so einen Spoiler auch mit einem Materialgutachten abnehmen und eintragen lassen. Genau dafür gibt es ja diese Materialgutachten. Viele Spoiler, Bodykits usw. - insbesondere Universalteile - werden mit Materialgutachten geliefert.

Bei Alufelgen nennt man sowas übrigens Festigkeitsgutachten. Beides sind Gutachten, fast immer vom TÜV (Nord/Süd/Rheinland), die die Materialeigenschaften, auszuhaltenden Kräfte und Verhalten bei Krafteinwirkung beschreiben.

Das geht dann natürlich nicht "einfach so" abzunehmen. Aber genau dafür gibt es den §21 StVZO...

Gruß,
Christian

Sepp 30.04.2008 09:17

mein TÜV hat mir gesagt, daß bei einem Materialgutachten zwar das Material überprüft wurde, aber nicht in Verbindung als Anbauteil für ein Fahrzeug. Eine Verwendung des Materials als Eierbecher wäre wahrscheinlicher. Eine Einzelabnahme wäre theoretisch möglich, aber nur unter hohem finanziellen Aufwand, da sie das Anbauteil erst in Verbindung mit einem Fahrzeug überprüften müßten. Daher hat mir mein TÜV davon abgeraten.


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