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Eddyk 14.08.2010 19:45

In Deutschland ist die Situation klar und diese haben die D-Leute eindeutig geschildert. ;)

Toby 14.08.2010 19:58

Zitat:

Zitat von GIFT2 (Beitrag 102601)
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. :ja:
Übrigens bin ich in meinem ganzen Leben noch nie auf den Gedanken gekommen ein Verkehrsschild von hinten erkennen zu müssen. Ist schon sehr lustig was man hier oft zu lesen bekommt. :p

Gruß
Gift

Jetzt ist es klar! Hätte man vielleicht die "dezente" Brücke nicht vergessen dürfen in der Skizze!

:ja::ja::ja:

Toby

Zachi 14.08.2010 21:16

Also für DE steht es hier auch nochmal genau so, wie wir es in 4 Seiten Thread ja auch mehrheitlich auf die Reihe bekommen haben:

http://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt-gewaehren.php

Und der §9 aus der (deutschen) StVO der Vollständigkeit halber auch nochmal:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html

Da steht ebenfalls ganz unmissverständlich, wer links abbiegen will, hat entgegenkommende durchfahren zu lassen (und da steht auch nichts von einer Ausnahme, die besagt, dass man fahren darf wenn der entgegenkommende gerade nicht entgegenkommt, weil er an einem Stopschild anhält)

-=LuX=- 14.08.2010 21:28

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102600)
So, und nun die Frage, würdest du allen Ernstes stehen bleiben obwohl du genau siehst, dass er an dem Stopschild steht? Also ich würde mir und dem Getriebe den Schaltvorgang ersparen und einfach abbiegen. Im Wissen, dass der Kollege sowieso stehen muss.

Klar würde ich dann auch fahren. Aber wenn ich mich verschätzt habe und es knallt, habe ich trotzdem Schuld.

Und wenn ich den am Stopschild wartenden dadurch behindere, so dass er vielleicht nochmal bremsen muss, oder länger warten, als er wollte, dann ist das eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit.

Nur weil's alle so machen, ist es ja noch lange nicht rechtens.

Gruß
Jürgen

w00lf 14.08.2010 21:34

Hier mal ein kleiner Auszug aus der STVO Österreich:

"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang."

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 14.08.2010 21:37

Hach.. der 1. Link
http://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt-gewaehren.php
is ja cool. Genau die Situation. Und die Autos haben sogar die gleichen Farben (ja ich weiß, vertauscht).

@hörnchenmeister

Hättest ja gleich dieses Bild nehmen können, da ist das Stopschild auch nicht sechseckig. ;-)

http://www.fahrtipps.de/img/534/vorfahrt-229.gif

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 14.08.2010 21:42

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102632)
Hier mal ein kleiner Auszug aus der STVO Österreich:

"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang."

mfg, Wolfgang

Wer weiß wie viele Verordnungen es gibt, wo "Zum-Stillstand-Bringen" definiert ist. Ich gebe mich damit noch nicht zufrieden.. *ggg*

Das ist wegen einer Definitionsmöglichkeit immer noch nicht sicher.
Ich bin aber sicher, dass dieser Begriff "Zum-Stillstand-Bringen" irgendwo nochmal ganz klar definiert ist.

Gruß
Jürgen

w00lf 14.08.2010 21:50

Was soll an der Definition unklar sein? Verstehe ich nicht. "Zum Stillstand bringen" kann doch nur eines heißen, und zwar dass das Fahrzeug komplett still steht.

Und in diesem Zusammenhang:

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102632)
"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang."

ist es dann auch irgendwie klar, dass er seinen Vorrang verliert, wenn er an der Stoptafel steht. Zumindest meiner Interpretation des Gesetzestextes nach.

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 14.08.2010 22:32

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102637)
Was soll an der Definition unklar sein? Verstehe ich nicht. "Zum Stillstand bringen" kann doch nur eines heißen, und zwar dass das Fahrzeug komplett still steht.

Und in diesem Zusammenhang:



ist es dann auch irgendwie klar, dass er seinen Vorrang verliert, wenn er an der Stoptafel steht. Zumindest meiner Interpretation des Gesetzestextes nach.

mfg, Wolfgang

Nö, solange in Israel geernteter Spargel in Deutschland als "Deutscher Spargel" verkauft werden darf, wenn er in Deutschland gewaschen wurde - kein Witz - ist ein Begriff in einem Gesetzestext noch lange nicht das, was "normale" Bürger darunter verstehen. Im Falle des Spargels ist das sogar eine offensichtliche Irreführung.

Begriffe in Gesetzestexten sind in der Regel irgendwo definiert. Und das nicht immer im Sinne des normalen Sprachgebrauchs.

"Zum-Stillstand-Bringen" kann irgendwo ganz speziell definiert sein. Wie Du schon sagst, Du interpretierst diese Aussage. Und damit ist man bei Gesetzestexten in der Regel schon verloren.

Gruß
Jürgen

w00lf 14.08.2010 22:37

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102643)
"Zum-Stillstand-Bringen" kann irgendwo ganz speziell definiert sein.

Das zum Stillstandbringen des Fahrzeuges ist nirgends definiert, allerdings ist der Begriff "Anhalten" als das erzwungene Zum-Stillstand-Bringen (z.B. durch ein Stopzeichen) des Fahrzeuges definiert.

Und selten verwendet man Begriffe, die missverstanden werden könnten, zur Definition anderer Begriffe. Zumindest im Gesetzestext, den schreibt ja nicht irgendjemand, sondern Menschen, deren Job es ist, Dinge zu formulieren.

Und "Zum-Stillstand-Bringen" ist beileibe kein Begriff, der missverstanden werden kann.

mfg, Wolfgang

PS: das mit dem Spargel ist echt traurig. So weit sind wir schon. :( Naja, ist eben billiger im Ausland.


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