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In Deutschland ist die Situation klar und diese haben die D-Leute eindeutig geschildert. ;)
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Zitat:
:ja::ja::ja: Toby |
Also für DE steht es hier auch nochmal genau so, wie wir es in 4 Seiten Thread ja auch mehrheitlich auf die Reihe bekommen haben:
http://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt-gewaehren.php Und der §9 aus der (deutschen) StVO der Vollständigkeit halber auch nochmal: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html Da steht ebenfalls ganz unmissverständlich, wer links abbiegen will, hat entgegenkommende durchfahren zu lassen (und da steht auch nichts von einer Ausnahme, die besagt, dass man fahren darf wenn der entgegenkommende gerade nicht entgegenkommt, weil er an einem Stopschild anhält) |
Zitat:
Und wenn ich den am Stopschild wartenden dadurch behindere, so dass er vielleicht nochmal bremsen muss, oder länger warten, als er wollte, dann ist das eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit. Nur weil's alle so machen, ist es ja noch lange nicht rechtens. Gruß Jürgen |
Hier mal ein kleiner Auszug aus der STVO Österreich:
"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang." mfg, Wolfgang |
Hach.. der 1. Link
http://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt-gewaehren.php is ja cool. Genau die Situation. Und die Autos haben sogar die gleichen Farben (ja ich weiß, vertauscht). @hörnchenmeister Hättest ja gleich dieses Bild nehmen können, da ist das Stopschild auch nicht sechseckig. ;-) http://www.fahrtipps.de/img/534/vorfahrt-229.gif Gruß Jürgen |
Zitat:
Das ist wegen einer Definitionsmöglichkeit immer noch nicht sicher. Ich bin aber sicher, dass dieser Begriff "Zum-Stillstand-Bringen" irgendwo nochmal ganz klar definiert ist. Gruß Jürgen |
Was soll an der Definition unklar sein? Verstehe ich nicht. "Zum Stillstand bringen" kann doch nur eines heißen, und zwar dass das Fahrzeug komplett still steht.
Und in diesem Zusammenhang: Zitat:
mfg, Wolfgang |
Zitat:
Begriffe in Gesetzestexten sind in der Regel irgendwo definiert. Und das nicht immer im Sinne des normalen Sprachgebrauchs. "Zum-Stillstand-Bringen" kann irgendwo ganz speziell definiert sein. Wie Du schon sagst, Du interpretierst diese Aussage. Und damit ist man bei Gesetzestexten in der Regel schon verloren. Gruß Jürgen |
Zitat:
Und selten verwendet man Begriffe, die missverstanden werden könnten, zur Definition anderer Begriffe. Zumindest im Gesetzestext, den schreibt ja nicht irgendjemand, sondern Menschen, deren Job es ist, Dinge zu formulieren. Und "Zum-Stillstand-Bringen" ist beileibe kein Begriff, der missverstanden werden kann. mfg, Wolfgang PS: das mit dem Spargel ist echt traurig. So weit sind wir schon. :( Naja, ist eben billiger im Ausland. |
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