![]() |
@Christian: hat doch aber nichts mit der Kennzeichenbeleuchtung zu tun oder?
mfg, Wolfgang |
Kommt drauf an, auf welchen Stromfluss die Schlusslichtüberwachung eingestellt ist (fest definiert). Und die Kennzeichenbeleuchtung ist schlicht parallel zu den Rückleuchten verschaltet. Nimmt man LEDs statt W5W-Glühlampen, fehlen mal eben schnell real deutlich mehr als 10 Watt bei Nennspannung bei laufendem Motor - oder gut 1 A, was schon nicht wenig ist.
Gruß, Christian |
Zitat:
mfg, Wolfgang |
Sorry für den Ausdruck. Ist (glaub ich) wirklich die Warnlampe für das Schlusslicht:?:. Ach und dass LED Beleuchtung grundsätztlich verboten ist, stimmt so nicht. Es ist reichlich LED Zubehör vorhanden (LED Kennzeichenbeleuchtung), das ohne Eintragung verbaut werden darf:!:
|
Zitat:
Es ist nur verboten z.B. in die Kennzeichenbeleuchtung, die beim Xedos 6 ja original mit W5W T10 Lampen betrieben wird und auch nur mit solchen betrieben werden darf, solange sie ein E-Prüfzeichen mitsamt Nummer aufweisen. Solche LEDs mit Zulassung (E+Nummer) gibts aber meines Wissens noch immer nicht. Deshalb darf man die auch nicht verbauen. Anders sieht die Sache schon wieder aus, wenn du die originale Kennzeichenbeleuchtung entfernst und gegen eine aus dem Nachbau (geprüft mit E+Nummer) mit Original LED-Bestückung tauschst. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich jemand diese Arbeit wegen so einer unbedeutenden Beleuchtung antun würde. Zumal man auch mit entfernen der kleinen Metallplättchen, ausputzen der Plastikabdeckungen und Austauschen der Lampen gegen Philips Bluevision ein super Ergebnis bekommt, das optisch meiner Meinung nach viel stimmiger aussieht, also so ein hässliches gerichtetes Licht mit weit über 10.000K und folglich viel zu starkem Blauschimmer nachts das auch noch überall eher hinscheint als auf das Kennzeichen selbst. mfg, Wolfgang |
Es kommt zwar eher selten vor, aber hier stimme ich mit Wolfgang nahezu völlig überein ;)
Tatsache ist, dass die Leuchten der Kennzeichenbeleuchtung für W5W-Glühlampen konstruiert, im Rahmen der Typgenehmigung des Xedos geprüft und zugelassen wurden. Sobald man einen anderen Leuchtmitteltyp einsetzt, verliert die Leuchte und damit das gesamte Fahrzeug die Zulassung. Da kann das andere/neue Leuchtmittel eine noch so tolle Zulassung und E-Prüfnummer haben, aber es ändert nichts an der Unzulässigkeit. Zulässig wäre tatsächlich einzig der komplette Austausch der W5W-Leuchten durch passende, zugelassene LED-Leuchten. Wenn es zugelassene und in den Xedos passende Leuchten gibt, ist das natürlich toll. Ich persönlich würde dann aber eher ein selbstleuchtendes Nummernschild (3M SLN) vorziehen. Gruß, Christian |
Zitat:
mfg, Wolfgang |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:57 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.