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Weil ich das auftrenne in: A) technisch korrekt und B) von einem Prüfer als "OK" eingestuft Ihr vermischt das immer und deshalb erscheint ein falsches Bild. |
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Bedeutet aber nicht, dass nur diese Größen zulässig sind. Und das is der Punkt auf den ich hinaus will!!!! |
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Wenn Du aber eine ABE hast, egal ob für Felgen oder Fahrwerke, gelten diese nur für die im ABE-Text benannten Zubehörteile & den beschriebenen Bedingungen. Sollte also z.B. die ABE für's Fahrwerk bestimmte Felgen & Reifen vorgeben, kann die ABE für die Felgen ungültig werden, etc. Wenn also die ABE's sich gegenseitig ausschließen, kommt eine kostenpflichtige Abnahme ins Spiel wie @wirthensohn sie hier beschrieben hat: Zitat:
Wohlgemerkt, so läuft's in D & ich könnte mir vorstellen, daß es in A ähnlich abläuft. VG John |
Zitat:
Ihr driftet immer ab auf das was der Prüfer macht. Mir geht es um die technisch korrekten Möglichkeiten. Und da gibt es bezogen auf den Abrollumfang (!!) immer einen zulässigen Bereich ohne Prüfung/Korrektur der Tachoabweichung. Wenn aber für eine betreffende Reifengröße im Vergleich zu einer anderen zusätzliche Aufgaben auf den Prüfer zukommen, ist das eine andere Geschichte. Wird aber oft dann mit "geht nicht" von seiten des Prüfers beantwortet. Zitat:
Mit dem Unterschied, dass diese nicht "beamtet" sind sondern "echte" Techniker und das technisch mögliche in Form eines Gutachtens umsetzen. |
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