![]() |
Ich habe mich zu den Umbauten im Post vorher geäußert. Übrig blieb dann nur noch das Abblendlicht ... und für dieses galt auch mein Statement.
|
Zitat:
|
HI,
Xenon jetzt doch im Xedos möglich? (legal) http://www.fuers-auto.de/product_inf...roducts_id=753 Gruß, Alex |
Diese angeblichen Hella-ABEs für die Xenon-Lampen werden schon seit Jahren munter verteilt. Mag sein, dass es eine ABE für die Lampen selbst ist. Legal wird diese Bastelei dadurch noch lange nicht.
Aber die rechtliche Situation bleibt auch mit dem tollsten Gutachten eindeutig: unsere Scheinwerfer wurden für H1-/H3-/HB4-Lampen konstruiert, geprüft und ausschließlich für die Verwendung mit diesen Leuchtmitteln zugelassen. Baust Du da nun andere Leuchtmittel an, erlischt die Zulassung der Leuchte und damit des gesamten Autos. Kurz, knapp und einfach... Gruß, Christian P.S.: außerdem geht's dort lediglich um die automatische Leuchtweitenregulierung. Die alleine ermöglicht noch keinen legalen Einsatz von Xenon. |
Da steht doch das es danach legal sei. Also wenn man Scheinwerferwaschanlage noch hat...
Gruß, Alex |
Genau das steht dort eben nicht. Musst nochmal aufmerksam durchlesen. Dort steht lediglich, dass mit der mitgelieferten ABE diese Nachrüst-Leuchtweitenregulierung legal und eintragungsfrei ist und "eine ALWR [...] Pflicht für den legalen Betrieb bei Xenonnachrüstungen" ist ;)
Die Aussage ist formell auch korrekt: Grundvoraussetzung für den Einsatz von Xenon-Licht beim Auto ist die automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage. Es steht dort aber nirgends, dass durch den Einbau dieser Nachrüst-Leuchtweitenregulierung automatisch Xenon-Licht legal wird. Das ist es nicht, kann es nicht und wird es niemals sein. Xenon kann nur legal sein, wenn man neben der automatischen Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferwaschanlage auch komplette, für Xenon konstruierte, geprüfte und zugelassene Leuchteneinheiten verbaut (z.B. die kompletten Xenon-Scheinwerfer aus dem Mazda6 GG oder dergleichen). Gruß, Christian |
Und das ... http://www.tuning-tempel.de/shop/Xen...on::50497.html
(Mit dieser Leuchtweitenregulierung und einer separat bei uns erhältlichen Scheinwerferreinigungsanlage können Sie in jedes beliebiges Fahrzeug das "Licht der Zukunft" nachrüsten.) Gruß, ALex |
Hi!
Also Christian hat doch schon mehrfach erklärt: Der Scheinwerfer DARF NICHT mit einem Xenonbrenner betrieben werden, weil er nicht dafür entwickelt wurde und somit auch nicht für den Betrieb damit zugelassen ist. Egal was da in dem Shop steht. Für legales Xenon braucht man: - ALWR - SRA - Für Xenon zugelassene Scheinwerfer Erst wenn du das alles hast, darfst es im Straßenverkehr verwenden. Du brauchst somit einen Scheinwerfer, der für Xenon gemacht wurde. Die Lösung: Hella-Modulscheinwerfer. Die sind einzeln erhältlich und rund. Du kannst den Xedos-Scheinwerfer ausbauen und stattdessen diese Scheinwerfer einbauen. Der Xedos sieht dann so ein bisschen wie ein Alfa aus. Gruß Olli EDIT: Hier mal eine Möglichkeit: http://b2c.hella.com/b2c_assets/imag...20934-001a.jpg 2 x 1AL 008 934-001: Hauptscheinwerfer Modul Bi-Xenon 90mm, 12V (521,00 Euro/Stück = 1042,00 Euro) 1 x 8WS 008 549-001: Scheinw.-Reinigungsanlage elektrisch (189,00 Euro) 1 x 8XX 008 614-101: Leuchtweitereglung (LWR) Ultraschall, 2 Sensoren (345,00 Euro) Macht dann zusammen: 1576,00 Euro plus Kleinkram für den Einbau. |
Christian,
was ist denn hiermit? stimmt das, was er schreibt? http://cgi.ebay.de/Xenon-ABE-Gutacht...QQcmdZViewItem ist i-wie komisch das angebot, macht MICH stutzig! |
Das ist genau das angeblich legale Gutachten, das schon seit Jahren über eBay vertrieben wird. Es wurde allerdings schon mehrfach bei AutoBild und vom TÜV klar gestellt, dass das Gutachten mitnichten die Verwendung von Xenon-Licht in Halogen-Scheinwerfern erlaubt.
Wer es aber immer noch nicht versteht, für den hier zusätzlich zur klaren, logischen, eindeutigen und eigentlich einleuchtenden rechtlichen Lage auch nochmal ein technischer Hintergrund: Halogenlampen unterlegen einer extrem präzisen Herstellung mit extrem geringen Fertigungstoleranzen. Bei manchen (nicht zugelassenen) Halogen-Lampen weicht die Position der Glühwendel im Glaskolben nur um zehntel Millimeter ab - mit der erwiesenen und in AutoBild, ARD Ratgeber Verkehr, beim ADAC und auch sonst im Netz mehrfach nachles- und -schaubaren Folge von völlig falscher Lichtverteilung, extrem unpräzisen Lichtkanten und massiver Blendung des Gegenverkehrs. Nun haben Xenon-Brenner aber eine völlig andere Technik, ganz andere Abstrahlcharakteristik, völlig andere Positionierung der Lichtquelle. Schon alleine deshalb werden Xenon-Brenner in Halogen-Lampen niemals eine korrekte Lichtabstrahlung produzieren und auf jeden Fall immer - zurecht - illegal bleiben. Gruß, Christian |
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:14 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.