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-=LuX=- 15.08.2010 01:01

Du musst uns aber auch den ganzen Artikel aus der österreichischen StVO präsentieren, wenn Du Dich darauf beziehst:

"Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang
verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich
erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines
Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen,
aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines
gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der
Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf
seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht
annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein
anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten
werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von
Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar."


Lies das nochmal genau durch. Das "Zum-Stillstand-Bringen" des Fahrzeugs am Stopschild mag zwar als Verzicht auf Vorrang gelten, aber der Wartepflichtige (der Linksabbieger) darf davon nicht ausgehen, es sei denn, der Vorrangsverzicht ist "zweifelsfrei" erkennbar. Und das ist er nicht, wenn man am Stopschild anhält, weil da jeder anhalten muss.

Winkt er Dir hingegen, ist die Sache klar. Damit sind wir aber wieder beim Zeichen geben. Es ist so wie in Deutschland auch, nur umständlicher formuliert.

Es wäre auch wirklich gefährlich, wenn das Anhalten per se als Vorrangsverzicht vom Wartepflichtigen angenommen werden müsste.


Gruß
Jürgen

w00lf 15.08.2010 01:21

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102645)
Es wäre auch wirklich gefährlich, wenn das Anhalten per se als Vorrangsverzicht vom Wartepflichtigen angenommen werden müsste.

Tja was soll ich sagen, so hab ich es gelernt... Wer steht, wird weiterhin stehenbleiben (müssen).
Klingt jetzt egoistisch, aber ich sehe das ganze auch immer aus wirtschaftlicher Sicht, warum sollten in gewissen Situationen zwei Autos stehen, wenn es auch möglich wäre, dass nur einer stehn muss und der andere seinen Schwung nutzen kann. Aber das ist jetzt zu generell gesehen.

Du hast schon Recht und so wies im Text steht ist es auch, es muss dem Wartepflichtigen eindeutig gezeigt werden, dass man stehen bleibt. Aber ums dann wieder ganz genau zu sehen (ad Definition von zum Stillstand bringen) würde ich gerne die Definiton von "eindeutig erkennbar" lesen, bevor ich das vergesse was ich in der Fahrschule gelernt habe.

Ansonsten ist in dem Text alles so wie ich es gesagt habe, wer stehnbleibt verliert den Vorrang. Das entspricht immer noch dem, dass der, der am Stopschild stehen bleiben muss, den Vorrang abgibt.
Aber bevor ich hier als uneinsichtig gelte, will ich betonen, dass das meine Sicht der Dinge und meine INTERPRETATION des Gesetzestextes ist. Ich will nicht behaupten, dass dem wirklich so ist. Nur ich lese genau das heraus.
Problem bei der Sache ist eben, dass es sein kann, dass der andere das anders sieht. Aber in so einem unverhofften Fall wäre dann ja immer noch die Polizei oder im Endeffekt der Richter, der der die Sache dann aufklärt.
Und ganz unrichtig liege ich mit meiner Theorie nicht, deshalb kann ich auch keine alleinige Schuld bekommen.

Ich könnte natürlich allerdings solange ich nicht weiß wie es in Ö wirklich aussieht, einfach nachgeben und den am Stopschild den Vorrang geben um so eine Situation überhaupt zu verhindern. Das werde ich auch tun, aber trotzdem werde ich bei nächster Gelegenheit zum Fahrlehrer meines Vertrauens oder zur Polizei gehen und das erfragen.
Ich will es einfach wissen. Stay tuned. 8)

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 15.08.2010 01:29

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102647)
Problem bei der Sache ist eben, dass es sein kann, dass der andere das anders sieht. Aber in so einem unverhofften Fall wäre dann ja immer noch die Polizei oder im Endeffekt der Richter, der der die Sache dann aufklärt.

Genau so ist es. Und dann steht ggfs. Aussage gegen Aussage. Wer will da was beweisen. Unmöglich. Deshalb kann es eine solche Regel auch nicht geben.

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102647)
...aber trotzdem werde ich bei nächster Gelegenheit zum Fahrlehrer meines Vertrauens oder zur Polizei gehen und das erfragen.
Ich will es einfach wissen.

Ich denke auch, wir sind jetzt hier in der Diskussion an einem Punkt angekommen, wo es für uns nicht mehr weitergeht.

Aber frag lieber nicht "Deinen" Fahrlerer, sondern mal einen andern... ;-)

So long...
Gruß
Jürgen

PS Und nicht böse sein, hat aber irgendwie Spaß gemacht... :-)

w00lf 15.08.2010 01:31

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102648)
PS Und nicht böse sein, hat aber irgendwie Spaß gemacht... :-)

Sowas macht immer Spaß. Passiert ja leider viel zu selten. :ja:

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 15.08.2010 01:31

:ja:

w00lf 15.08.2010 01:33

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102648)
Genau so ist es. Und dann steht ggfs. Aussage gegen Aussage. Wer will da was beweisen. Unmöglich. Deshalb kann es eine solche Regel auch nicht geben.

Ach ja und was das betrifft, kurioserweise kann es diese Regelung geben und es gibt sie ja auch. Man muss dem anderen ja nur eindeutig zeigen, dass man ihn rauslässt, dann wird er, gesetzeskonform handelnd, rausfahren und dann kann man Gas geben und es kommt zum Unfall. Kommt aufs gleiche Ergebnis und er kann auch nicht beweisen, dass man auf den Vorrang verzichtet hat. So oder so ist das Abgeben des Vorranges (bzw. das Annehmen desselbigen) eine gefährliche Sache und kann immer ins Auge gehen...

mfg, Wolfgang

merlin.r 15.08.2010 09:37

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102651)
... eine gefährliche Sache und kann immer ins Auge gehen...

Ich sag's mal etwas übertrieben: Wer ein Fahrzeug führt steht mit einem Bein im Knast :kotz:.

CU:winke:
merlin.r

NB: :think: Das ist leider auch bei vielen anderen Tätigkeiten so, bei denen man mit Dritten interagiert.

-=LuX=- 15.08.2010 14:24

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102651)
Ach ja und was das betrifft, kurioserweise kann es diese Regelung geben und es gibt sie ja auch.

Ich meinte nicht die Regelung mit dem freiwilligen Vorrangverzicht, die macht ja Sinn. Ich meinte, dass es keine Regel geben kann, die automatisch einen Vorrangverzicht impliziert, nur weil man angehalten hat.

Die gibt es faktisch nicht, da man den etwas holperigen Text in der StV0 dann ja durch eine Erläuterung wieder klarstellt. Anhalten bedeutet eben nicht ohne Weiteres Vorrangverzicht.

Wenn es das wirklich gäbe, wären die österreichischen Gerichte wahrscheinlich ausschließlich mit Verkehrssachen überlastet. Außerdem wäre das eine sehr gute Spielwiese für Leute, die absichtlich Unfälle provozieren, um die Versicherungssumme zu kassieren.

Aber es ist schon so. Wenn man Zeichen gibt, muss man besonders vorsichtig sein. Und wenn man welche bekommt, dann erst Recht. Hinterher heißt es sonst womöglich. "Ich hab mich doch nur am Ohr gekratzt".

@Ralf

Tatsächtlich kennen ja die Juristen den Begriff des "Betriebsrisikos". Ein Auto z.B. ist schon ein Risiko, sobald es in Betrieb ist, woraus sich u.U. alleine schon eine Mitschuld abnleiten lässt, wenn etwas passiert.

Gruß
Jürgen

EinfachOLi 15.08.2010 21:00

Ja das habe ich auch mal gehört, schon allein weil du fährst kann man dir je nach Situation eine Teilschuld von Mindestens 10% auf Auge drücken

Xedos9 17.08.2010 23:03

Hi,

habe gerade den ganzen Thread gelesen. Finde eure Standpunkte ja ganz interessant.

Meine Führerscheinprüfung ist ja nun schon ein paar Jahre zurück, aber auch ich wurde gelehrt die vorrang- bzw. nachrrangrelevanten Verkehrszeichen von der Rückseite her erkennen zu müssen, da nur so (manche) Kreuzungsregelungen eindeutig zu erkennen sind. Da in Deutschland die diesbezüglichen Verkehrszeichen den österreichischen Zeichen entsprechen, wird sich der Gesetzgeber wohl ähnliches gedacht haben.

Ja, und ich stimme Wolfgang zu 100% zu. "Problem" (insbesondere in DE?) ist, dass immer mehr von diesen exotischen Kreuzungen durch Ampelregelung bzw. Kreisverkehre ersetzt werden um die Unfallgefahr durch Unkenntnis und Leichtsinn zu reduzieren.

Viele Grüße
Klaus


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