![]() |
Original Xedos Felgen
Ich habe die Tage mein Auto bei der Zulassungsstelle umschreiben lassen wobei ich die neuen Zulassungsbescheinigungen erhielt.
Gleichzeitig wurden auch Felgen und Federn eingetragen. Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass die Original Xedos Felgen nicht mehr in der Zulassung aufgeführt sind. Die werden derzeit noch als Winterfelgen benutzt. Die Winterbreifung 185/65R15 ist auch nicht mehr aufgeführt. Ist das jetzt egal oder könnte es da Schwierigkeiten geben? |
Prinzipiell könnte es da Schwierigkeiten geben, aber ich denke, solange du den Aufkleber an der Fahrertür hast (wo alle werkseitigen Dimensionen draufstehen) wird dir keiner blöd kommen.
mfg, Wolfgang |
Genau das werde ich in 1-2 Wochen auch mal den netten Herrn vom TÜV fragen. Ich habe auch die tollen EU-Papiere (d.h. Zulassungsbescheinigung 1+2 statt Brief und Schein), und da ist ja nur noch eine Reifengröße aufgeführt. Im Winter hab ich aber auch noch die 185er M&S, die in den alten Papieren auch drinstehen.
In der Theorie soll per Computer nachprüfbar sein, welche Reifengrößen auf dem jeweiligen Modell zugelassen sind. In der Praxis nehmen aber viele Leute ihren alten, entwerteten Fahrzeugbrief bzw. eine Kopie davon mit, um bei einer eventuellen Kontrolle keine Probleme zu bekommen. Ich bezweifle übrigens, dass sich irgendjemand für einen Aufkleber interessieren wird, aber vielleicht ist das ja in Ö anders ;P |
Zitat:
mfg, Wolfgang |
Also ich kann Etiketten drucken! Wer möchte welche? :megalach:
|
In meiner Zulassung steht:
15.1 195/60R15 87V 15.2 195/60R15 87V Als ich ihn damals gekauft hatte, stand da glaub ich auch noch eine 185er Größe mit drin, da ich aber immer die oben genannte Dimension gefahren bin, hab ich mir da noch nie Gedanken drüber gemacht. Obwohl, meine Winterreifen haben nur H bis 210. Sollte mir das jetzt zu denken geben ? Also welches Format darf man denn mit dem X6V6 standardmäßig noch fahren ? Grüße Gift |
In meinem alten Fahrzeugbrief stehen drin:
195/60 R 15 87V 185/65 R 15 87Q M&S |
Zitat:
|
Kann mir jeman sagen welche format die originalen Xedos felgen haben? 6.5x15 et? ich möcht jetzt ungern das ganze forum durchsuchen. Vielleicht weiß das ja jemand.
|
6x15 ET50
mfg, Wolfgang |
danke dir.
Sag mal hast du die ganzen daten im kopf oder wie? scheinst ja das reinste lexikon zu sein... oder hast du einfach nur zuviel zeit? |
Zitat:
mfg, Wolfgang |
Hallo Leute,
ich habe ebenfalls das problem mit der verbauten Reifengröße.Mein Xedos 6, Bj. 95 hat Orginal Mazda Alufelgen montiert,mit der Bereifungsgröße 205/65/15 V 94. Mein problem ist, ich weiß nicht ob die Reifengröße korrekt ist oder ob da ein Fehler aufgetreten ist. Vielleicht kann mir da jemand unterstützend zur Seite stehen!;) |
Hallo Tobio,
dein Reifen ist erheblich zu groß, er dürft maximal einen Querschnitt von 55 haben. Das kannst du einfach auf folgender Seite selber nachrechenen: http://www.reifensuchmaschine.de/rei...fenrechner.htm Gruß Waldemar |
Zitat:
Mit Deinen 205/65R15 hast Du einen um satte 5,2% größeren Abrollumfang. Nicht nur, dass Du damit die gesetzlich erlaubte Abweichung von 1% deutlichst überschreitest, hat das auch noch zur Folge, dass Dein Tacho weniger anzeigt, als Du tatsächlich fährst. Der Tacho darf 7% *mehr* anzeigen, aber auf gar keinen Fall weniger. Ich würde an Deiner Stelle ganz fix die richtigen, zulässigen Reifen besorgen, denn sonst wird die nächste Polizeikontrolle recht kostspielig. Gruß, Christian |
Ich hab mal gehört das sei egal, da die Polizei oder Tüv sehen müsste ob du das fahren kannst.
|
Zitat:
Wenn Du mit solchen Reifen bei einer Verkehrskontrolle angetroffen wirst, haut Dir das jeder auch nur halbwegs ausgebildete Polizist achtkantig um die Ohren und Du fährst mit einer Mängelkarte und um ein saftiges Bußgeld ärmer nach Hause. Dass 205/65R15 definitiv weit abseits jeglicher zulassungsfähigen Reifenformate ist, kann jeder Polizist, der zumindest 1+1 rechnen kann, auf den ersten Blick erkennen, wenn er in den Fahrzeugpapieren die zugelassenen 195/60R15 entdeckt. Noch eindeutiger kann man es kaum kriegen - dafür muss ein Polizist nicht mal mehr über die Zentrale nachforschen lassen. Das sieht jeder Laie, der diese drei Zahlen in der Reifenangabe interpretieren kann... ;) Übrigens: das Auto hat so natürlich auch keine Betriebsgenehmigung und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden. Dass es auch Probleme mit dem Versicherungsschutz geben kann, erläutere ich gar nicht erst weiter. Gruß, Christian |
Zitat:
ich verstehe die Welt nicht mehr, anscheinend habe ich voll Pech gehabt, denn erst kaufte ich den Wagen und nach 50 km, Motorschaden danach Abschleppen von der Autobahn und Ärger mit dem Verkäufer ( keine Einigung ) hätte nur noch der Anwalt geholfen. Ich habe mich durchgerungen und den Motor eigenhändig wieder aufgebaut, da das Auto mir sehr gefällt. Nun ist auch noch die Reifengröße falsch, also irgendwie muss ich vollkommend verrückt sein so viel Geld zu investieren. Dem Autohandel Vettel in Rosbach gehört die Lizenz entzogen so etwas unverantwortliches und ohne jegliches Gewissen. naja. Das positive ist der Wagen bekommt noch eine neue Auspuffanlage, Querlenker, Spurstangenköpfe und wird auch noch neu Vermessen. Tüv gibts auch noch neu, aber meine Frau ist genervt und möchte das Auto später verkaufen.Ich hoffe das ich Sie noch umstimmen kann.8):-) |
Zitat:
|
Also bei deinen Investitionen sollte es nun an den Reifen nicht mehr liegen. Und ein Fahrzeug vollständig zu reparieren und dann wieder zu verkaufen ist auch nicht gerade sehr wirtschaftlich.
|
Zitat:
Gruß, Christian |
Zitat:
|
Zitat:
|
Nochmal: 205/65R15 *kann* auch keine Alternativgröße sein, denn der Abrollumfang muss bei jedem Reifenformat immer in etwa gleich sein. So haben meine 18-Zöller natürlich den gleichen Abrollumfang wie die originalen 15-Zoll-Originalreifen. Aber 205/65R15 ist um Welten größer.
In der deutschen Betriebsgenehmigung des Xedos 6 2.0i V6 gibt es nur zwei Reifenformate: 195/60R15 und als Alternative nur für den Winter (M+S Reifen) 185/65R15. Dabei ist egal, ob es sich um Alu- oder um Stahlfelgen handelt. Falls Dich das jetzt verwirrt: die "65" ist die Reifenflankenhöhe in Prozent relativ zur Reifenbreite. Daher haben 195/60R15 und 185/65R15 einen nahezu identischen Abrollumfang. 205/65R15 aber hat einen um über 5% größeren Abrollumfang. Zulässig wäre das nur nach kostspieliger Tachoanpassung. Gruß, Christian |
Gibt's nicht die Möglichkeit davon abzuweichen wenn der Tacho neu geeicht wird (und sonst auch alles passt)?
Gruß; Xedos9 |
Zitat:
|
Zitat:
Aber über 5% Abweichung ist schon extrem heftig. Da muss dann aber auch die Frage gestellt werden, *OB* wirklich alles passt oder ob die Räder nicht beim Eintauchen oder vorne beim komplett Einlenken irgendwo schleifen. Für den Gegenwert einer nötigen Tachoanpassung kriegt man schon zwei von den hochwertigsten, teuersten Michelin-Reifen oder einen kompletten Satz preisgünstiger Markenreifen. Da würde ich doch lieber einen Satz neuer Reifen kaufen als am Tacho herum operieren zu lassen... Gruß, Christian |
Zitat:
Gruß, Christian |
Wegen Tachoanpassung gebe ich Dir schon Recht. Wird sich sicher nicht auszahlen und ist i.d.Regel Unsinn. Ich wollte nur nachfrage, ob dies zumindest eine legale Möglichkeit ist, den Abrollumfang zu ändern. Wobei 5% im Abrollumfang entspricht ja nur etwa 2,5cm im Durchmesser (oder 1,25cm im Radius). Das sollte also noch kein Problem darstellen und würde das Drehzahlniveau um 5% senken...
Aber vergiss es wieder, viele Grüße |
Nimmt man die wichtigen Werte, wird der Unterschied schon deutlicher: 205/65R15 hat einen Abrollumfang von 203,4 cm, während die korrekte Bereifung 195/60R15 nur 193,2 cm hat. Das sind immerhin 10,2 cm Differenz.
Im Durchmesser beträgt die Differenz übrigens 3,25 cm. Gut, sollte noch nirgends schleifen, ist aber dennoch viel zu viel. Das hat übrigens noch einen weiteren Haken: pro Radumdrehung wird mehr Strecke zurückgelegt und die dafür nötige Kraft muss der Motor auch erst mal aufbringen. Für Beschleunigung, Höchstgeschwindigkeit und nicht zuletzt für den Verbrauch ist das dann doch eher kontraproduktiv. Gruß, Christian |
Zitat:
Ich glaube, dass auf der Autobahn bei gleicher eff. Geschwindigkeit der Verbrauch sinkt, da die Drehzahl niedriger ist. U.U., sofern relevant, auch die Höchstgeschwindigkeit geringfügig steigt, da die derzeit in einem Drehzahlbereich (6500U/min?) oberhalb der Nennleistung 144PS bei 6000U/min) erreicht wird und hier bereits die Leistung wieder sinkt. Bei einer 5% längeren Abstufung entspräche die 6500 etwa 6150U/min und da wäre also noch etwas mehr Leistung zur Verfügung als bei 6500. Alleine die Beschleunigung wäre sicher schlechter. Aber Tachoeichen, nein macht keinen Sinn... Viele Grüße Klaus |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:46 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.