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Neudi1988 14.07.2011 09:53

Verkehrsrechtliche Frage
 
Hallo Community,

zunächst ein paar Infos zur Geschichte des Vorfalls:
Der Fahrer befand sich auf einer doppelspurig ausgebauten Schnellstraße, deren Seiten durch eine Leitplanke getrennt sind, keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Der Fahrer fuhr recht schnell und wurde von einem Fahrzeug überrascht, das deutlich langsamer und unvorhergesehen auf die Überholspur kreuzte, um einen Lastwagen zu überholen.
Der Fahrer überholte aus Angst vor einem Auffahrunfall den LKW und das langsame Fahrzeug auf der Standspur (ohne Bremsversuch, da von hinten ein anderes Fahrzeug sehr schnell unterwegs war).
Dabei wurde er zufällig von einem zivilen Polizeifahrzeug gefilmt, welches einen auffälligen Fahrer filmte.
Ein Stoppen des Fahrers mit Alkotest waren die Folge, die Messung ergab 0,48 Promille.

Die Polizisten riefen einen Staatsanwalt an und verneinten eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderer Personen telefonisch. Daraufhin erwiderte der Staatsanwalt telefonisch, es handle sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um ein Vergehen.
Nach erneuter Pegelmessung mit Alkomat durfte die Fahrt fortgesetzt werden.

Frage: Was blüht dem Fahrer nun und wie bindend sind mündlich gemachte Aussagen seitens Polizei und Staatsanwalt? Vor allem in Bezug auf die Aussagen "keine Verkehrsgefährdung" und "Ordnungswidrigkeit".

PS: Der Fahrer ist ab Oktober 2011 auf seinen Führerschein beruflich angewiesen!

Wäre euch sehr dankbar über Meinungen und Ratschläge...etwas vertrackte Situation im Moment...

nordfly 14.07.2011 10:07

Also ich würde mich anstelle des Fahrers freuen, nach dem Motto "Glück gehabt", dass...
- ich nicht in einen schweren Auffahrunfall verwickelt wurde.
- ich mit einer verhältnismäßig geringen Strafe rechnen muss.

Allerdings sind -mündlich geklärte Strafe- und der Bescheid von der Bußgeldstelle, zwei verschiedene Dinge. Ich würd abwarten und mich dann erst wirklich freuen.

Gruß Stefan

X6V6HH 14.07.2011 11:05

Also es kommt sicher darauf an, was die Jungs dann genau daraus konstruieren. Dürfte aber wohl maximal ein rechts Überholen sein, dass ca. 100 € und drei Punkte kostet. Wenn die nur ein Befahren des Pannenstreifens machen sind es ca. 75 € und 2 Punkte.

Aber wenn die Polente dich auf nem Video hat dann könntest du das ja vielleicht ganz abwenden und das als Notsituation plausibel machen. Brauchst aber wohl nen Anwalt dafür und der kostet dich mehr wenn du verlierst. :p 8)

Neudi1988 14.07.2011 11:07

Also kein Fahrverbot?? :?

X6V6HH 14.07.2011 11:17

Also Strassenverkehrsrecht ist jetzt nicht unbedingt mein Spezialgebiet aber eigentlich sehe ich keinen Grund für ein Fahrverbot. Wüsste nicht was man da anderes draus basteln kann als entweder rechts überholen oder aber befahren des Standstreifens. Dafür gibt es jedenfalls kein Fahrverbot.

Ach ja, wenn der Brief von denen nicht binnen drei Monaten bei dem Betroffenen eintrifft ist es bei einer Ordnungswidrigkeit eh verjährt. Ermittlungen müssen die ja nicht mehr führen weil der Fahrer ja bekannt ist.

bimhb 14.07.2011 11:18

Also zunächst sollte der Fahrer sich glücklich schätzen, dass ihm und anderen nichts passiert ist.

Als Führer eines PKW gehört auch das vorrauschauende fahren dazu. Sollte sich ein langsamer PKW einem langsameren LKW nähern, dann muss er damit rechnen, dass dieser ausschert.
Die Standspur zu nutzen mit dem Argument, dass Angst vor einem Auffahrunfall bestand ist auch schlecht. Was wäre gewesen, wenn dort ein Auto gestanden hätte?
Die Filmaufnahmen werden zeigen, dass der Fahrer ungebremst über den Standstreifen fuhr. Zudem auch noch alkoholisiert.
Aussagen von Polizisten oder Staatsanwälten am Telefon zählen gar nichts. Im Zweifel wird der Fahrer es falsch verstanden haben.

Irgendwer wird die Bilder auswerten und dann ein Strafmaß festlegen. Wenn die Gespräche mit der Polizei in der Akte sind, ist (vielleicht) alles gut. Wenn nicht, kann es sehr teuer werden.
Schau mal http://www.kba.de/cln_030/nn_190298/...022009_pdf.pdf
nach.
Wenn du als neutraler Beobachter die Bilder siehst, kannst du vielleicht die Strafe daraus ableiten. So von außen ist es sehr schwer. Ich denke, viel hängt davon ab, was die Polizei notiert hat. Da bleibt nur abwarten.

Neudi1988 14.07.2011 11:20

Alles klar danke mal so weit.

Ich hatte Angst sie können durch den Alkoholeinfluss einen Strick drehen...weil ich meinte dass auffälliges Fahren zw. 0,3 und 0,5 Promille tatbestandsverstärkend wirken. Aber ich bin alles andere als rechtsbewandert und hatte einfach nur Schiss.

Weitere Einschätzungen und Meinungen immer gerne ;)

@bimbh: Der Standstreifen war gut einsichtlich und es war klar, dass dort freie Bahn ist!

Neudi1988 14.07.2011 14:13

So...Benutzung des Standstreifens habe ich gesehen mit Beträgen zwischen 70 und 90 Euro.
Verkehrsgefährdung liegt wohl erst vor, wenn Menschen verletzt werden oder hoher Sachschaden entsteht. Von dieser Seite her wäre also alles halbwegs im grünen Bereich, da ja nichts passiert ist.

Fraglich allerdings wie sehr der Pegel zu Buche schlägt...die Kombination war ich unfähig zu finden, auch nicht im eingestellten Link.

Keine Experten hier? :(

Eddyk 15.07.2011 09:51

Aber mal ganz von der andere Seite betrachtet, wenn du so schnell unterwegs wärst (>180kmh), könntest du gar nicht so schnell 2 Spuren wechseln, ohne das dein Kfz ausbricht, da du es aber konntest, hattest du bestimmt genug Platz um ausreichend an Geschwindigkeit runterzubremsen.

Oder wolltest du einfach nur von rechts überholen und wurdest erwischt? :D

Neudi1988 15.07.2011 11:55

Das Problem versteht ihr nicht ganz richtig...MIR hätte es schon gereicht vor dem Auto langsam genug zu werden. Aber hinter mir war einer ebenso gut unterwegs, der gefilmt wurde.
Und ich hatte Bammel dass der mir reinrauscht wenn ich jetzt stark bremse...Abstand war nämlich nicht grad riesig von ihm zu mir.

Von Lenkrad rumreißen war nie die Rede...war mehr wegen dem Karren hinter mir, aber verursacht durch den Genius der meint er müsse da noch rauskommen.

bimhb 16.07.2011 09:17

Zitat:

Zitat von Eddyk (Beitrag 116676)
Aber mal ganz von der andere Seite betrachtet, wenn du so schnell unterwegs wärst (>180kmh), könntest du gar nicht so schnell 2 Spuren wechseln, ohne das dein Kfz ausbricht, da du es aber konntest, hattest du bestimmt genug Platz um ausreichend an Geschwindigkeit runterzubremsen.

Oder wolltest du einfach nur von rechts überholen und wurdest erwischt? :D

So etwas in der Art hatte ich auch gedacht. ;)

Ich hol jetzt mal den Klugscheisser raus. ;)

Grundsätzlich MUSS man so fahren, dass man bei einer Vollbremsung dem Vordermann NICHT reinfährt. Das gilt auch für deinen Hintermann.
Jetzt ist (wenn ich es richtig verstanden habe) der langsame PKW plötzlich auf die linke Spur gezogen. Das ist eine Situation, in der man sehr reflexartig handelt. Ich behaupte mal, das >95% auf die Bremse steigen und (wenn sie gut sind) nach rechts ziehen.
Die Frage für mich ist da noch: Wo war der LKW?
War er weit weg? Dann hättest du nur den PKW rechts überholt.
War er dicht dran? Dann hättest du mit dem Ausscheren des PKW rechnen können.

Ich stelle mir nur vor, dass ich in der Videoprüfstelle sitze: Da heizen zwei PKW mit über 180 Sachen über die Bahn. Der eine fährt sehr dicht auf. Der ist jetzt im Hauptaugenmerk. Plötzlich zieht der vordere der beiden ungebremst auf die Standspur und überholt PKW und LKW. Bei der Untersuchung wird auch noch Alkohol im Blut gemessen.
Als neutraler, klugscheissender Beamter würde ich ein Wettrennen unter Alkoholeinfluss vermuten.
Da aber Vermutungen nicht zu Bußgeldern führen (sollten) glaube ich, dass du relativ glimpflich dabei weg kommen dürftest. Eben auch, weil es keinen Schaden gab. Ich vermute so 80€ und 1-3 Punkte.
Fahrverbot vermutlich nicht, es sei denn, du bist ein Wiederholungstäter.

Neudi1988 09.08.2011 12:09

Verdammt scharf getroffen bimhb,

mit bisher nur einem Punkt im Führerscheinleben aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit scheint von einer Belehrungsmaßnahme abgesehen zu werden.

Brief ist heute nach sieben Wochen angekommen, Strafmaß beläuft sich auf drei Punkte und 230 Euronen ohne Fahrverbot. Die Härte der Geldstrafe rührt vermutlich vom Alkohol her, nach Gesetzestexten ist nämlich Standspurfahrt zum Zweck des schnelleren Vorankommens mit 75 Euro behaftet.


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