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-=LuX=- 17.07.2010 10:31

eBay Verkäufer liefert nicht und man kann es eBay nichtmal melden
 
Ich habe mir letzten Monat bei eBay einen Satz Felgen günstig geschossen.
Wohl zu günstg, denn der Verkäufer liefert die Ware nicht.

Nachdem ich nach Auktionsende ein paar Tage nichts gehört hatte, habe ich dem Verkäufer (genauer Verkäuferin) über eBay eine Nachricht geschickt, mit der Bitte, mir doch mitzuteilen, wann die Felgen auf die Reise gehen, weil ich bei Lieferung möglichst zuhause sein möchte.

Darauf kam keine Antwort und ich habe dann noch einmal eine Nachricht geschickt, mit der Frage, mit welchem Paketdienst die Felgen verschickt werden und ob man mir eine Sendungsverfolgungsnummer nennen kann, damit ich den voraussichtlichen Liefertermin dann selbst ermitteln kann.

Daraufhin bekam ich sogar die bisher einzige Antwort, nämlich dass die Felgen in der dann kommenden Woche mit GLS verschickt würden, dann würde ich auch eine Tracking Nummer bekommen.

Diese Woche verstrich natürlich ohne Lieferung.

Ich habe dann die Lieferung verlangt und keine Antwort bekommen.
Letztlich habe ich ein einwöchiges Ultimatum gestellt und angedroht, nach dessen Ablauf bei eBay einen Fall zu melden und weitere geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

-=LuX=- 17.07.2010 10:35

Fortsetzung..
 
Nachdem ich bei eBay immer wieder was von Käuferschutz gelesen habe und auch immer wieder gelesen habe, dass man bei Problemen einen Fall bei eBay melden kann, eBay sich dann an den Käufer wendet und ihm 10 Tage Zeit zur einer Stellungnahme gibt usw.. stelle ich nun fest:

Das geht technisch überhaupt garnicht!

Wenn man das versucht und mit PayPal bezahlt hat (was aus Käuferschutzgründen ja immer empfohlen wird), wird man unmittelbar an PayPal weitergeleitet.

Und da geht es nur noch um Rückerstattung des Kaufpreises, um nichts sonst.

Nach bestimmt einer Stunde des probierens habe ich dann eine Möglichkeit gefunden, eBay überhaupt "ein Problem" zu melden.

Man wühlt sich dann durch das Menü und findet mit etwas Glück dann tatsächlich eine Möglichkeit dafür.

Aber für das Problem gibt es keine Auswahlmöglichkeit.

Ich habe dann einfach eine nicht ganz richtige Möglichkeit gewählt, um überhaupt eine Nachricht loszuwerden.;)

Dann soll man letztlich das Problem ausführlich schildern und bekommt eine Eingabemaske angeboten, wo man für die ausführliche Schilderung dann genau 100 Zeichen zur Verfügung hat (um zu kommentieren, ob einem eine Hilfe Seite geholfen hat, hat man übrigens 700 Zeichen zur Verfügung).

Ach ja, man muss dann auch angeben, ob man den Verkäufer denn bereits angerufen hat um das Problem zu klären.

Das musste ich natürlich verneinen, aber ich hatte keinen Platz um das zu begründen. Denn ich habe zwar die Kontaktdaten angefordert und auch prompt bekommen, aber da ist weder eine eMail Adresse, noch eine Telefonnummer dabei. Nur Name und Anschrift.

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

nordfly 17.07.2010 10:38

Gibt aus meiner Sicht noch 2 Möglichkeiten die du tun kannst:
1. den Verkäufer telefonisch kontaktieren & zur Rede stellen, falls nr. vorhanden
2. falls du die Sache per PAYPAL bezahlt hast, (was ich ab 100 EUro grundsätzlich bevorzuge) dann kannst du Käuferschutz beantragen. Bzw. melden dass der Artikel nicht versendet wird...

ALLES GUTE!

-=LuX=- 17.07.2010 10:53

Man kann bei eBay (angeblich) Verstöße gegen die eBay Grundsätze melden.

Einer dieser Grunsätze ist:

Zitat:

Unser Grundsatz
Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
Zitat:

AGB §9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
4 Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden Sie im Grundsatz für Lieferzeiten.
Zitat:

In diesen Fällen darf der Verkäufer eine längere Lieferfrist vereinbaren:
  • Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen und Münzen (Vorbestellungen)
  • Werklieferungsverträge über Sonder- oder Einzelanfertigungen
  • Kaufverträge über Möbel

Zitat:

Welche Voraussetzungen muss ein Verkäufer erfüllen, damit er längere Lieferzeiten anbieten darf?


Ein Verkäufer muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit er längere Lieferzeiten in Anspruch nehmen darf:
  • Der Verkäufer ist eBay PowerSeller oder
  • Geprüftes Mitglied oder
  • länger als 500 Tage bei eBay angemeldet und hat mehr als 500 Bewertungen, von denen mindestens 98 % positiv sind.

Diese Voraussetzungen treffen alle nicht zu und damit ist das ein klarer Verstoß gegen eBay Grundsätze!

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

-=LuX=- 17.07.2010 11:01

Fortsetzung..
 
eBay schreibt aber auch:

Zitat:

Verstoß gegen unsere Grundsätze
Ein Verstoß gegen unseren Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
  • Verlust des PowerSeller-Status

Zitat:

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Das klingt ja alles noch ganz positiv, aber jetzt kommts...

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

nordfly 17.07.2010 11:08

Ich kenne das bereits...
LEIDER hat Ebay keinen guten Service für Streitschlichtungen - und Probleme mit Verkäufern.
Eigentlich kann man sich glücklich schätzen in so einem Fall Paypal genutzt zu haben, dann hat man wenigstens die Aussicht auf Rückzahlung.

Habe selbst vor ca. 5 Jahren für meinen Bruder ne Grafikkarte erworben, (ohne Paypal) diese kam nie an. Es gab auch damals schon keine eindeutige Fehlermelde-Möglichkeit bei Ebay.
Da sollten sie lieber was tun, anstatt vor 1 Jahr mit dieser dämlichen BETA Version die ganze Optik zu ändern, wo keiner mehr durchblickt...

-=LuX=- 17.07.2010 11:18

Fortsetzung..
 
Zitat:

Verstöße beim Verkaufen
  • Bieten auf eigene Artikel
  • Nichtliefern eines bezahlten Artikels
  • Angebote für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay
  • Umgehung von Gebühren

ABER

Zitat:

Fälle, die wir nicht untersuchen
Der Verkäufer antwortet nicht auf meine E-Mails, erkennt meine gültige Transaktion nicht an oder hat den Artikel bereits anderweitig verkauft.

eBay ist kein Gericht und kann einen Verkäufer nicht zwingen, seinen Artikel ordnungsgemäß zu verkaufen. Hinterlassen Sie eine entsprechende Bewertung über den widerwilligen Verkäufer, um andere Käufer zu warnen. Außerdem können Sie nach geltender Rechtslage u.U. rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten.
Hätte das jemand erwartet? Ich jedenfalls nicht.

Das ist ein ganz klares Statement. Ebay interessiert sowas einen Sch*******k. Deshalb hat man auch technisch garnicht die Möglichkeit eBay darüber überhaupt zu informieren.

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

-=LuX=- 17.07.2010 11:39

Fortsetzung..
 
Wenn man ein Angebot abgibt, wird man freundlich darauf hingeweisen, dass man ein rechtsverbindliches Geschäft eingeht.

Verkäufer können bei eBay offensichtlich machen was sie wollen.
Das regelt sich dann schon über die Bewertungen der Käufer. Das wars, keine Sanktionen bei Rechtsverstößen.

eBay listet sowas sogar auch als Verstoß gegen eBay Grundsätze auf, bei denen man angeblich Sanktionen ausübt.

Ich will aber die Ware, ich habe einen Rechtsanspruch.
Was kann ich tun?

Auch hier hat eBay einen Rat:

Zitat:

Rechtliche Informationen für Käufer
4. Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

Sollte der Verkäufer die Ware nicht liefern, versuchen Sie bitte zunächst mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Verkäufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund den Versand der Ware verzögert, können Sie ihm eine Frist setzen, innerhalb der er den Artikel zu liefern hat.
Die Fristsetzung kann zwar per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, das Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu versenden.

Liefert der Verkäufer innerhalb der Frist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie klar und eindeutig gegenüber dem Verkäufer erklären. Um dies im Streitfall beweisen zu können, empfiehlt es sich, dies schriftlich zu tun und die Rücktrittserklärung z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu schicken. Empfehlenswert ist es auch, den Verkäufer zugleich aufzufordern, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wenn dieser von Ihnen schon bezahlt wurde.

Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
"Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen."

Ja ne, is klar..
Was hat das wohl für eine Aussicht auf Erfolg. Abgesehen davon, dass, bevor ein Richter das überhaupt liest, die PayPal Gewährleistungsfrist längst abgelaufen ist.

Für mich ist das, was so ein Verkäufer macht, Betrug. Das Nicht Liefern ist klar motiviert und absichtlich.

Also müsste man den Verkäufer auch anzeigen können.
Ich denke, wenn man das versuchen würde, würde man bei der Polizei ausgelacht.

Für mich ist das alle neu, hätte ich so nicht erwartet.

Fazit, im besten Fall bekommt man sein Geld zurück. Narrenfreiheit für unseriöse Verkäufer.

Schönes Wochenende
Jürgen"

-=LuX=- 17.07.2010 11:45

Zitat:

Zitat von nordfly (Beitrag 100712)
1. den Verkäufer telefonisch kontaktieren & zur Rede stellen, falls nr. vorhanden

Eben, eBay verlangt das ja sogar von mir, dass ich den Verkäufer anrufe.
Übermittelt mir aber keine Telefonnummer.

Ich kann ja über eBay mal dem Verkäufer eine Nachricht schicken, dass er mir seine Telefonnummer geben soll, damit ich ihn beschimpfen kann.

Immerhin weiß ich jetzt genau wo das ist.
Wenn das hier in der Nähe wäre, würde ich direkt mit ein paar Leuten hinfahren und die Herausgabe fordern. Aber das sind 320km, und ich habe keinen Bock für so eine Aktion mit fragwürdigem Ausgang 630km zu fahren.

Gruß
Jürgen

Littelsix 17.07.2010 12:21

Moin,

alles bekannte Dinge. Ebay kann (und will) nichts gegen Bertrüger dieser Art unternehmen.
Ebay ist nur die Plattform für Verkäufe, den Kaufervertrag hast du mit dem Verkäufer nicht mit Ebay.
Wenn du schon bezahlt hast dann kann ich dir raten geh nicht gleich zum Anwalt, der will auch nur Geld. Druck den gesamten E-Mailverkehr aus inkl. Kaufvertrag und gehr zur Polizei. Erstatte Anzeige, entweder gegen "Unbekannt" - dann sucht die Staatsanwaltschaft den Verkäufer - Fall wird ermittelt und geklärt evt. du als Zeuge vor gericht. Wenn Verkäufer schuldig dann kannst du über Zivilrechtsverfahren dein Geld/Ware einklagen. Vorteil du kann nicht wegen falscher Verdächtigung belangt werden. Nachteil: kann dauern. Oder : du erstattest bei der Polizei anzeige gegen den Verkäufer, Staatsanwalt ermittel gegen den, evt. Gerichtsverhandlung (Du mit Anwalt) als Kläger, Ergebiss du bekommst Ware/Geld zugesprochen oder nicht wenn es der wahre Verkäufer ist.

Ich würde ersteres nehmen, heute noch und keine E-Mail etc. an und über EBAY schreiben. Oder die Sache vergessen, den Typen davon kommen lassen, schlechte Bewertung geben und mich beruhigen. Anders geht es nicht.

LittelSix

PS: Ich bin für (Schlauen-)Kampf!

-=LuX=- 17.07.2010 14:32

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100723)
Ebay ist nur die Plattform für Verkäufe, den Kaufervertrag hast du mit dem Verkäufer nicht mit Ebay.

Ich weiß, aber eBay könnte trotzdem Sanktionen verhängen, da es ja ein klarer Verstoß nicht nur gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die von eBay selbst aufgestellten Grundsätze ist.

Das tut eBay aber nur dann, wenn eBay selbst ein Rechtsverstoß nachgeweisen werden könnte, in diesem Fall aber nicht. Das ist nicht im eBay Interesse.

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100723)
geh nicht gleich zum Anwalt, der will auch nur Geld.
...
Erstatte Anzeige, entweder gegen "Unbekannt" - dann sucht die Staatsanwaltschaft den Verkäufer - Fall wird ermittelt und geklärt evt. du als Zeuge vor gericht.
...
Oder : du erstattest bei der Polizei anzeige gegen den Verkäufer, Staatsanwalt ermittel gegen den, evt. Gerichtsverhandlung (Du mit Anwalt) als Kläger

Auch das habe ich in meinem Leben schon gelernt. Ich finde es aber auch gut, dass es hier nochmal ausdrücklich steht, denn häufig verlieren ehrliche Betrogene dann noch mehr Geld wenn sie sich vorschnell anwaltlich oder gerichtlich wehren wollen. Und häufig sind es eher die Betrüger selbst und andere unehrliche Zeigenossen, die kostenlos und ohne Risiko einfach den Staatsapparat gegen einen einsetzen.

Was ich aber nicht wusste, ist, dass man Zeuge ist, wenn man Anzeige gegen Unbekannt erstattet und Kläger wenn man Anzeige gegen eine konkrete Person erstattet.

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100723)
PS: Ich bin für (Schlauen-)Kampf!

Ich auch, ich weiß noch nicht was ich machen werde. Um die Meldung bei PayPal komme ich ja nicht herum, will ich mein Geld nicht verlieren. Dass solche Dr***säcke immer davon kommen ärgert mich.

Gruß
Jürgen

Kenny 17.07.2010 15:02

Also ich habe auch schon sehr negative Erfahrungen mit PayPal gemacht. Vor etwa vier Jahren wollte ich eine Grafikkarte über ebay kaufen. Diese hatte dazumal regulär um die 400 - 450 Euro gekostet. Angeboten wurde der Artikel für 300 Euro plus Porto. Da mir das ganze etwas zu unsicher war, hab ich die Ware über den PayPal Account eines Freundes bezahlt.
Die Ware kam nicht an, ich meldete dies bei PayPal und wollte über den Käuferschutz mein Geld zurück. Die Antwort hob mich aus den Latschen. Es könne mir nur der Kaufpreis erstattet werden, wenn der Verkäufer diesen Betrag noch auf seinem PayPal Konto liegen hätte. Da der Verkäufer die Karte 10 fach angeboten hatte und dies mit offensichtlich eindeutigen Absichten, lag, wie erwartet, das Geld nicht mehr bei PayPal.
Daraufhin habe ich den Käuferschutz von ebay genutzt, diese haben mir 200 Euro minus 25 Euro Bearbeitungsgebühr nach etwa zwei Monaten ausbezahlt.

Also ich war auf Grund dieser Erfahrung mehr als enttäuscht über den "Käuferschutz" von PayPal. Den Service nutze ich nur noch, wenn Billigartikel in Asien gekauft werden sollen, sonst nicht. Denn so wird der Kaufpreis über den ebay Käuferschutz gedeckt.

-=LuX=- 17.07.2010 15:53

Zitat:

Zitat von Kenny (Beitrag 100734)
Die Antwort hob mich aus den Latschen. Es könne mir nur der Kaufpreis erstattet werden, wenn der Verkäufer diesen Betrag noch auf seinem PayPal Konto liegen hätte.

Was bitte ist das denn??
Wieso darf sich denn sowas "Käuferschutz" nennen, denn man bis zu 45 Tage nach Auktionsende in Anspruch nehmen kann??

Andererseits ist das in einem Land nicht verwunderlich in dem
  • Krabben frische Krabben genannt werden dürfen, auch wenn sie eingefroren werden, über Hamburg nach Marokko verschifft, dort aufgetaut und gepult, wieder eingefroren, zurück nach Hamburg, dann von dort an die Nordseeküste. Und die Urlauber bekommen die dann beim Anblick der Krabbenkutter im Hafen als "frische Krabben" auf ihr Frühstücksbrot
  • Spargel aus dem Ausland zu "Deutschem Spargel" wird, wenn er in Deutschland nach dem Import gewaschen wurde.
  • In Holland geborenen und aufgewachsene Schweine als "Deutsches Schweinefleisch" verkauft werden, wenn sie lebend über die Grenze gebracht und erst in Deutschland geschlachtet werden. Zudem fördert das auch noch das Elend der Tiere, weil sie nur wegen einer betrügerischen Deklaration über hunderte oder tausende Kilometer transportiert werden.

Zurück zum Thema:
Das sind ja nette Aussichten. Bisher dachte ich noch, wenigstens das Geld sei mir immer noch sicher.

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 17.07.2010 16:28

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100723)
...heute noch und keine E-Mail etc. an und über EBAY schreiben. Oder die Sache vergessen, den Typen davon kommen lassen, schlechte Bewertung geben und mich beruhigen.

Ich muss ja bei PayPal meine Rechte sichern.
Ich bin gerade dabei, das auszufüllen. Aber auch da habe ich garkeine Möglichkeit überhaupt irgendetwas zu machen, bevor ich nicht über PayPal dem Verkäufer eine Nachricht sende (obwohl ich das garnicht mehr will, führt eh zu nichts).

Irgendwann kann man dann vielleicht (hoffentlich) überhaupt Käuferschutz beantragen.

Lausig, der Käuferschutz in Deuschland..

Also werde ich dem Verkäfer (eigentlich ja Nicht-Verkäufer) eine Nachricht senden...

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 17.07.2010 17:09

Das passiert dann bei PayPal.
Man kann ausschließlich eine Nachricht an den Verkäufer senden, dann kommt das hier:

Zitat:

Sie haben erfolgreich Ihr Problem gemeldet

Sie haben ab jetzt 20 Tage Zeit, das Problem direkt mit dem Verkäufer zu klären. Dafür können Sie die Seite "Konfliktlösungen" nutzen und dem Verkäufer direkt Nachrichten schreiben, oder zum Beispiel um eine Rückzahlung bitten.

Falls sich so keine Lösung finden lässt, dann können Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Dadurch übertragen Sie uns die Klärung.

Wichtig: Wenn wir nichts von Ihnen hören, dann gehen wir davon aus, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wurde und schließen den Fall automatisch am 6. Aug 2010 .
Ich weiß, einige wissen das schon alles.
Aber einige vielleicht auch nicht. Und denen hilft es ja vielleicht.

Gruß
Jürgen

Gkiokan 17.07.2010 18:17

Hör zu, wenn du Gedult hast, stell nen Fall in ebay auf, hatte auch mal son ähnlichen Fall, aber bei mir ging es um Chrom Birnen anstatt Felgen.

Dann wird er schon gezwungn Stellung zu nehmen.

Wenn dus ganz hart und sofort willst, kannst du von deinem konto die lastschrift von PayPal zurückfordern, kostet dich nichts und du kriegst deine Kohle wieder.
Wenn PayPal in diesem Fall Probleme machen sollte, sollen die sich an Ihrer eigenen Nase packen weil Sie den Fall nicht in Auftrag genommen bzw sich nicht drum gekümmert haben.
Natürlich kann sich Ebay und PayPal durch sein toll geschriebenes AGB aus der Rechtslage befreien, also sei auf der hut.

Ich würd sofort und ohne bedenken Rücklastschrift machen.

greetz
Gkiokan

-=LuX=- 17.07.2010 18:24

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100755)
Hör zu, wenn du Gedult hast, stell nen Fall in ebay auf, ...

Genau das geht garnicht, hatte ich ja erklärt und das war der Hauptgrund für mein Thema.

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100755)
Wenn dus ganz hart und sofort willst, kannst du von deinem konto die lastschrift von PayPal zurückfordern, kostet dich nichts und du kriegst deine Kohle wieder.
Wenn PayPal in diesem Fall Probleme machen sollte, sollen die sich an Ihrer eigenen Nase packen weil Sie den Fall nicht in Auftrag genommen bzw sich nicht drum gekümmert haben.
...
Ich würd sofort und ohne bedenken Rücklastschrift machen.

Das ist keine schlechte Idee, wenn das denn geht. Darauf bin ich bisher noch nicht gekommen. Wielange geht das denn nach Zahlung?

Ich denk mal drüber nach.

Gruß
Jürgen

Gkiokan 17.07.2010 18:34

Ich weiß nicht ob sich das von Bank zu Bank ändert aber bei meiner DresdnerBank, inzwischen Commerzbank hab ich 90 Tage nach Zahlung mein Recht den Betrag zurückzufordern.

Kannste Online machen oder gleich per Bankmanschkal in der Bank.
Ersteres brauchst du deine TAN nr und geht sofort.

greetz
Gkiokan

-=LuX=- 17.07.2010 18:43

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100760)
Kannste Online machen oder gleich per Bankmanschkal in der Bank.
Ersteres brauchst du deine TAN nr und geht sofort.

Online geht bei mir schon mal nicht, weil ich die Kreditkarte nicht fürs Onlinebanking freigeschaltet habe. Einfach aus dem Grund, weil ich dann keine Papier Rechnung mehr bekommen würde.

Aber ich kann mir auch sonst nicht vorstellen, dass man sowas online machen kann.

Gruß
Jürgen

nordfly 17.07.2010 18:54

Doch ich nutze Online-Banking der SPARKASSE und da werden die Zahlungen per Paypal als Lastschrift abgerechnet. Somit ist eine Rückgabe online möglich.

Natürlich nur, wenn Paypal die Summe per Lastschrift von deinem Konto einzieht und nicht über Kreditkarte etc.

-=LuX=- 17.07.2010 19:17

Zitat:

Zitat von nordfly (Beitrag 100763)
Doch ich nutze Online-Banking der SPARKASSE und da werden die Zahlungen per Paypal als Lastschrift abgerechnet. Somit ist eine Rückgabe online möglich.

Natürlich nur, wenn Paypal die Summe per Lastschrift von deinem Konto einzieht und nicht über Kreditkarte etc.

Bei PayPal bezahle ich mit Kreditkarte und einmal im Monat kriege ich die Kreditkartenrechnung. Da ist dann aber auch alles andere mit drauf.

Gruß
Jürgen

Gkiokan 17.07.2010 20:04

Wie mit Kreditkarte?
Du musst ja deine Bank authorisieren dass PayPal den Betrag per Lastschrift abbuchen darf. Da wird ja einem die 2 cent beträge gesendet usw usw.
Wie geht das mit der Kreditkarte???

Im endefekt, Lastschrift ist Lastschrift und da geht das einfach :)

Nagut, du kannst wenn du Online rechnungn hast ect als PDF dir zukommen lassen dann drucken, wäre also nicht das Problem.
Der Vorteil an Online Banking ist eben du kannst alles machen ohne zur Bank zu gehen, und meistens gehst dann sogar schneller. Gibt eigentlich nichts zu befürchten hat nur Vorteile find ich.

greetz
GKiokan

-=LuX=- 17.07.2010 21:19

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100770)
Wie mit Kreditkarte?
Du musst ja deine Bank authorisieren dass PayPal den Betrag per Lastschrift abbuchen darf. Da wird ja einem die 2 cent beträge gesendet usw usw.
Wie geht das mit der Kreditkarte???

Im endefekt, Lastschrift ist Lastschrift und da geht das einfach :)

Nagut, du kannst wenn du Online rechnungn hast ect als PDF dir zukommen lassen dann drucken, wäre also nicht das Problem.
Der Vorteil an Online Banking ist eben du kannst alles machen ohne zur Bank zu gehen, und meistens gehst dann sogar schneller. Gibt eigentlich nichts zu befürchten hat nur Vorteile find ich.

greetz
GKiokan

Ich habe Online Banking und ich möchte auch nicht darauf verzichten. Aber ich möchte für meine Kreditkartenabrechnung eine Papierrechnung und kein pdf. Muss man nicht verstehen, aber das werde ich auch nicht ändern, nur weil mir so ein Id*** meine gekaufte Ware nicht geben will.

Und ich habe PayPal authorisiert, dass sie meine Kreditkarte belasten, nicht mein Girokonto. Warum, weiß ich nicht mehr, war wohl die bequemste Möglichkeit. Ist jedenfalls extrem bequem. Rückbuchen können müsste man das eigentlich auch, aber sicher kann ich das nicht online machen.

Gruß
Jürgen

Littelsix 17.07.2010 21:22

Moin,

Überweisungen die du gemacht hast kannst du nicht zurück buchen! LAstschrift, also wenn jemand von deinem Konto abbucht kannst du bis 90Tage rückgängig machen. Das ist also in deinem Fall schlicht nicht möglich. Das mit dem ungedeckten PayPalkonto habe ich auch schon gehört.

Nochmal: erstatte Anzeige! Kostet dich nichts ausser Geduld. Alles andere auf Ebay und PayPal kannst du tun, wird ich auch machen, am Ende ist es nur ein betteln und eine nette Geste.

Ich habs vor Jahren getan. Durfte dann nach München als Zeuge:( :-)! Ärgerlich ist es allemal.
Schreib doch mal an ComputerBild, die mögen Ebaygeschichten.

LittelSix

PS: Ich mache auch PayPal per Kreditkarte, ging damals gar nicht anders. War ja noch vor PayPal.de und ich wollte was von ohne Auslandsüberweisung haben. Ein "Froschschenkelfresser" hatte mich auch schon um ein paar Mark betrogen und das sollte nicht nochmal passieren.

-=LuX=- 17.07.2010 21:41

Zitat:

Zitat von Littelsix (Beitrag 100775)
Nochmal: erstatte Anzeige! Kostet dich nichts ausser Geduld.

Geht das tatsächlich im konkreten Fall gegen Unbekannt? Um nicht als Kläger, sondern Zeige aufzutreten? Ich weiß ja, wer der Verkäufer ist.

Ich hätte erwartet, dass ich auch "nur" Zeuge bin, wenn ich gegen eine konkrete Person Anzeige erstatte.

GrußJürgen

Gkiokan 17.07.2010 21:54

Aber als Kläger hat man doch auch noch teilkosten des Verfahrens zu tragen oder?
Zumindest wurde einem Freund mal als mitkläger es so verrechnet.

Was mich jetzt aber interessiert, was waren es denn für Felgen und wie viel???

hörnchenmeister 17.07.2010 22:37

Du hast doch die Anschrift der Person?

Dann ruf mal die Auskunft an.

Oder wo kommt besagte Person her, vlei gibts "nette" Communtiymitglieder die dir helfen möchten?

Littelsix 17.07.2010 22:40

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 100778)
Geht das tatsächlich im konkreten Fall gegen Unbekannt? Um nicht als Kläger, sondern Zeige aufzutreten? Ich weiß ja, wer der Verkäufer ist.

Ich hätte erwartet, dass ich auch "nur" Zeuge bin, wenn ich gegen eine konkrete Person Anzeige erstatte.

GrußJürgen

Moin,

ich hatte vor 5 Jahren bei Ebay ein paar "original japanische" Prospekte ersteigert. Der Verkäufer hat sich die Frechheit erlaubt mir ein CD mit Kopien dieser Originale zu schicken.
Ich habe eine befreundete, damal noch angehende, Anwältin gefragt was ich tun soll.
Die gab mir den Tip mit der Anzeige gegen unbekannt. Natürlich hatte ich einen Namen aber natürlich konnte ich wissen ob dieser echt ist. Wenn in diesem Verfahren eine Schult festgestellt wird dann kannst du auf der Basis einen Zivlprozess anstreben.
Das ganze hat ne Weile gedauert und ich hatte öfter mal Post von der Staatsanwaltschaft.
Ich wurde dann als Zeuge geladen und habe das auch bezahlt bekommen. Was aus dem Fall geworden ist weiß ich nicht, hatte Käuferschutz von Ebay noch nebenbei laufen lassen, bekam den Kaufpreis minus 25Euro. Der Zeugenausflug nach München, einfache Fahrt 550km, Hotelkosten usw. wurden vom Gericht bezahlt (muss dann später auch der Verlierer (Staat oder Angeklagter) tragen).Der Typ hatte noch mehr Leute betrogen, waren etliche Zeugen da.
Zuletzt habe ich noch die CD wiederbekommen, war ja ein Beweismittel.

Kopier deine Unterlagen und geh zur Polizei, erkläre den Sachverhalt und sage was du möchtest.

LittelSix

PS: Stell dir vor dein Auto wurde zerkratzt, ein Nachbar hat den Täter gesehen. Du zeigst den Typen auf Grund der Zeugenaussage an. Es kommt zur Verhandlung und es stellt sich heraus das sich dein Nachbar verkuckt hat. Hast du richtig Pech gehabt - trägst alle Kosten.
Oder Anzeige gegen Unbekannt und den Nachbarn als Zeugen angeben. Dann muss ermittelt werden. Wenn in dem Prozess ein Schuldiger ermittelt und festgestellt wird, dann kannst du auf dem Zivilrechtsweg deine Kosten einklagen.
Selbe Prinzip. Ich hoffe das war verständlich.

mazolaexodus 18.07.2010 00:05

Hallo Jürgen,

geh zur Polizei und kürze das ganze Schlamassel ab.
Kann Dir mal kurz erzählen, was mir vor ein paar Jahren passiert ist.

Hatte damals auch Streß mit Felgen über ebay. Hab auch das Geld überwiesen und nichts mehr vom Verkäufer gehört.
Nachdem ich alle Möglichkeiten über ebay ausgeschöpft hatte, also anmailen des Verkäufers usw., ist mir dann der Kragen geplatzt, nach dem der die selben Felgen noch mal über ebay vertickt, sich aber immer noch nicht bei mir gemeldet hatte.
Inzwischen hatte ich ihm insgesamt sicher 4 oder 5 Meils geschrieben. Daraufhin habe ich ihm eine Frist von einem Tag (!) gesetzt mit der Androhung am folgenden Tag zur Polizei zu gehen.
Die Frist verstrich und wir gingen zur Polizei mit allen Unterlagen die wir hatten.

Da es für die Polizei sehr nach Betrug roch, ging alles weitere sehr schnell.
Bereits am nächsten Tag (!) bekam ich eine Mail von meinem "unerreichbaren" Verkäufer, in dem er sein Bedauern und diverse Ausflüchte kundtat und die schnelle Rücküberweisung ankündigte.
Die Polizei hatte ihm wohl ziemlich eindeutig klar machen können, auf welch dünnem Eis er sich bewegte.

Mein Geld jedenfalls war zwei Tage später wieder auf meinem Konto.
Und auch die Polizei fragte noch mal nach, ob alles zu meiner Zufriedenheit gelaufen wäre.

Hab mir damals geschworen, wenn es sich ziemlich offensichtlich um eine Schweinerei handelt, nicht lage zu warten, sondern offensiv eindeutig Fristen zu setzten und seine Position klar zu machen.
Und wer wird schon gerne aktenkundig bei der Polizei?

Vor dem Schritt zur Polizei brauchst Du Dich nicht zu scheuen. Die werden Dir schon sagen, ob sie was tun können und werden.


Gruß
Martin

Littelsix 18.07.2010 12:37

Zitat:

Zitat von mazolaexodus (Beitrag 100786)
Hallo Jürgen,

geh zur Polizei und kürze das ganze Schlamassel ab.

Vor dem Schritt zur Polizei brauchst Du Dich nicht zu scheuen. Die werden Dir schon sagen, ob sie was tun können und werden.


Gruß
Martin

Moin,

sag ich doch die ganze Zeit! Man wartet viel zu lange und ist viel zu nett!

LittelSix

-=LuX=- 18.07.2010 15:46

Vielleicht versuch ich's die Woche mal bei der Polizei.
Wie ich die hier in Bremen einschätze, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die eine solche Anzeige garnicht annehmen.

"Betrug? Ja vielleicht schickt der Verkäufer die Felgen ja noch. Warten Sie doch erstmal ab."

Nach meiner Erfahrung ist die Polizei hier in Bremen, nennen wir es mal.. nicht besonders motiviert.

Was soll ich als Vorwurf bzw. Gegenstand für die Anzeige angeben,
Verdacht auf Betrug?
Und gegen Unbekannt, weil die Verkäufer Personalien könnten nicht echt sein?

Gruß
Jürgen

George 19.07.2010 11:49

ebay
 
vieleicht solltest du den namen des verkäufers nennen als warnung für andere im forum

mazolaexodus 19.07.2010 13:10

[QUOTE=-=LuX=-;100824
"Betrug? Ja vielleicht schickt der Verkäufer die Felgen ja noch. Warten Sie doch erstmal ab."
[/QUOTE]

Hallo Jürgen,

Du mußt ja nicht gleich mit der Großen Keule ran und den Typ anzeigen, aber die Polizei kann Dir schon sagen was möglich und sinnvoll ist.

Anzeigen kannst Du ihn dann immer noch.
Ich würde auf jeden Fall jetzt Druck machen.

Gruß
Martin

-=LuX=- 19.07.2010 20:29

Zu meiner Überraschung habe ich heute morgen eine Nachricht von eBay bekommen.

Obwohl man genau so einen Fall überhaupt nicht melden kann, weil - wie beschrieben - eBay ja selbst statet, dass sie es nicht weiter interessiert, wenn ein Verkäufer nicht liefert, hat man einen Fall aufgemacht und will sich "eindringlich" an den Verkäufer wenden.

Jetzt habe ich ja einen Fall und sozusagen eine Art "Bearbeitungsnummer" und versuche zu dem Thema darüber mit eBay in Kontakt zu bleiben. Das geht aber nur per Mail, nicht über die Nachrichtenbox. Mal gucken ob die Kommunikation klappt und was dabei herauskommt.

Ich hatte ja eine angebotene, aber nicht ganz passende Kategorie für das Problem gewählt, wo ich es mit 100 Zeichen schildern konnte. PayPal hingegen macht erstmal nichts, bevor ich nicht Käuferschutz beantrage. Das werde ich demnächst tun.

Ach so, den Namen des Verkäufers nennen, wie hier gewünscht, halte ich im Moment für keine so gute Idee.

Aber
  • das ist ein privater Verkäufer, der zufällig mal Felgen im Angebot hatte. Die Chance, dort nochmal was brauchbares für den Xedos zu kaufen ist eher gering.
  • ich werde demnächst eine negative Bewertung schreiben und dann ist ja eh jeder gewarnt, der dort was kaufen möchte
Gruß
Jürgen

Gkiokan 19.07.2010 22:57

Ich weiß immernoch nicht was für Felgen du dir Kaufen wolltest :)

Oder willste uns auf heißem Brett warten lassen bis du uns Fotos lieferst? ;)

-=LuX=- 19.07.2010 23:58

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 100952)
Ich weiß immernoch nicht was für Felgen du dir Kaufen wolltest :)

Oder willste uns auf heißem Brett warten lassen bis du uns Fotos lieferst? ;)

Brock B13

-=LuX=- 27.07.2010 18:59

Anzeige erstattet
 
Gestern Abend habe ich die ganzen eBay und PayPal Nachrichten, Auktion, Bewertungsprofil des Verkäufers, Kontaktdaten usw. ausgedruckt und habe dann heute morgen bei der Polizei Anzeige erstattet.

Bei der Polizei haben sie offenbar fertige Eingabemasken speziell für Auktionen.
Sogar eine Menüauswahl für:
  • Verkäufer liefert mit fadenscheiniger Begründung nicht

oder so ähnlich war da schon vorgesehen. Man braucht also wohl keine Hemmungen haben, mit sowas zur Polizei zu gehen.

Ich musste allerdings noch einmal nach Hause fahren, weil ich die Kontaktdaten, Auktionsstart und Verkäufer-Bewertungsprofil nicht mit ausgedruckt hatte.

Da die Software das aber verlangte, ging es da nicht weiter. Die freundliche Polizei hat den PC aber in diesem Status gelassen und gewartet, bis ich mit den restlichen Unterlagen wieder da war.

Was das nun genau für eine Anzeige war, ob gegen eine konkrete Person, oder gegen Unbekannt (offenbar sind der wirkliche Verkäufer und Inhaber des eBay Accounts zwar verwandt, aber nicht ein und dieselbe Person) ermittelt wird, hat man mir allerdings nicht gesagt.

Nochmal zu eBay..

Nachdem es mir gelungen war, bei eBay einen Fall zu melden (s.o.), wurde der Verkäufer per eMail angeschrieben und aufgefordert, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Der Staus des Falls war dann:

"Antwort des Verkäufers erforderlich".

Wie ich dann mit eBay noch geklärt habe, ist das alles, was eBay tut. eBay selbst erwartet garkeine Antwort vom Verkäufer. Dieser Status würde also nie mehr wechseln, wenn man sich mit dem Verkäufer nicht einigen kann.

Übrigens hat sich der Verkäufer dann direkt per Mail bei mir gemeldet.

Zitat:

ich hatte wegen Blitzschlag zwei Wochen kein Internet.
Ich bemühe mich alles schnellstmöglich zu veranlassen, damit sie ihre Felgen bald erhalten.
Nach
Zitat:

ich war die letzten Tage stark beruflich beansprucht.
am Anfang, waren das die beiden einzigen Reaktionen.

Gruß
Jürgen

samael 27.07.2010 20:31

Naja so ein Blitzschlag kann ja mal passieren.Aber man kennt doch zumindest 1 person die Internet hat und wenn man in ein i-Net cafe geht.Ich selber bin bei Ebay auch sehr aktiv-kaufen und verkaufen-allerdings nur musik oder hifi seit 1999.Hatte bisher nur 2 mal Ärger.Den einzigen Dreck,so finde ich zumindest ist dieses Paypal geschisse.Halte nix von diesem tollen Prinzip auch wenn Ebay es am liebsten nur damit machen würde:x

Hoffe du bekommst deine Felgen noch.Ich selber habe noch NIE etwas über 200€ gekauft ohne es selber und Vor ort abzuholen.Ist mir dann doch zu heiß.Gibt halt soviel A-Löcher und so wenig Kugeln:-D

-=LuX=- 27.07.2010 20:44

Zitat:

Zitat von samael (Beitrag 101426)
Naja so ein Blitzschlag kann ja mal passieren.

Klar kann es das, aber dann würde ich mich sehr beeilen, um das wieder ins Lot zu kriegen. Der Verkäufer hat hingegen auch wieder eine Woche ins Land gehen lassen ohne auf meine erneute Anfrage zu reagieren. Der spielt auf Zeit.

Zitat:

Zitat von samael (Beitrag 101426)
Aber man kennt doch zumindest 1 person die Internet hat und wenn man in ein i-Net cafe geht.

Ganz genau. Da glaube ich in der heutigen Zeit auch nicht, dass das noch ein Problem wäre. Außerdem waren vor dem "Blitzschlag" ja auch schon zwei Wochen vergangen.

Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Und hier glaube ich, da ist schon längst keine Fahne mehr, auch nicht das Ende.

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 03.08.2010 21:11

Felgen geliefert
 
Danke nochmal an Alle hier für die Tipps... :ja:

Die Anzeige bei der Polizei letzte Woche hat offenbar Wirkung gezeigt.
Kurz vor Ablauf der Frist zum Beantragen von Käuferschutz hat der Verkäufer die Felgen gestern, nach 5 1/2 Wochen ohne Ankündigung versendet. Sind heute angekommen.

Gruß
Jürgen

w00lf 03.08.2010 21:13

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 101846)
Danke nochmal an Alle hier für die Tipps... :ja:

Die Anzeige bei der Polizei letzte Woche hat offenbar Wirkung gezeigt.
Kurz vor Ablauf der Frist zum Beantragen von Käuferschutz hat der Verkäufer die Felgen gestern, nach 5 1/2 Wochen ohne Ankündigung versendet. Sind heute angekommen.

Gruß
Jürgen

Freut mich zu hören dass doch noch alles (fast) gut ausgegangen ist. :ja:

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 04.08.2010 01:12

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 101848)
Freut mich zu hören dass doch noch alles (fast) gut ausgegangen ist. :ja:

mfg, Wolfgang

Ist schon ok, denke ich. Die Felgen sind nicht neuwertig, aber ganz ok. Vielleicht lass ich nochmal einen Aufbereiter drübergucken. Die Felgen sind wohl auch im Winter gefahren worden. Sieht ein bisschen nach Korrosion durch Salz aus. Ist aber nicht dramatisch.

Dazu aber mal ne Frage. Die Felgen sind hornpoliert. Für mich sieht es so aus, als wenn das Felgenhorn nicht poliert ist. Bei den Speichen kann man jedenfalls deutlich sehen, dass sie lackiert sind. Ist das bei hornpolierter Ausführung tatsächlich so, dass das Horn nicht lackiert ist? Das kann doch nicht, oder?

An Radmuttern habe ich leider ein Sammelsurium mitbekommen. Insgesamt 3 verschiedene Ausführungen und Längen. Scheinbar hat der Verkäufer die Originalmuttern behalten und mir das geschickt, was noch so rumlag. Ist auch eine zu wenig.

Was brauche ich eigentlich für eine Länge? Inzwischen kenne ich mich ganz gut aus, aber bei den Radmuttern bin ich unsicher. Ok, ich weiß, ich brauche Kegelbund M12 x 1,5. Und ich möchte geschlossene. Aber wie lang müssen die sein? Ist das von der Felge abhängig? Spurplatten werden nicht verbaut.

Gruß
Jürgen

GIFT2 04.08.2010 07:33

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 101851)
Was brauche ich eigentlich für eine Länge?

Steck doch mal so ein Rad drauf dann kannst du es mit Hilfe eines Meßschiebers messen, oder :?:

w00lf 04.08.2010 08:03

Wegen der Länge kommts eigentlich nur drauf an, wieviel Wert du auf Optik legst. Gibt kurze gibt lange, die langen dürften bei gewissen Felgen drüber hinaus stehen. :nein:
Worauf du achten musst ist der Durchmesser bzw. die Schlüsselweite, kann sein, dass manche Muttern für manche Felgen viel zu breit sind und nicht in die Löcher passen.
Bei meinen Originalfelgen z.B. brauche ich am Radkreuz den größten Schlüssel, für die Prolinefelgen allerdings den zweitkleinsten. Dafür sind die Originalmuttern viel kürzer als die für die Prolinefelgen (über einen cm).

mfg, Wolfgang

PS: von den Muttern für die PL Felgen hab ich eine hier: 35mm lang 19mm Schlüsselweite und am Kegel ca. 22mm Durchmesser ansonsten wie du schon erwähnt hast M12x1.5.

-=LuX=- 04.08.2010 08:46

Zitat:

Zitat von GIFT2 (Beitrag 101854)
Steck doch mal so ein Rad drauf dann kannst du es mit Hilfe eines Meßschiebers messen, oder :?:

Das scheint immer so einfach zu sein. Aber in der angemieteten Garage bzw. davor darf ich's nicht und hier auf der Straße geht das auch nicht, weil die viel zu schmal ist. Dann müsste ich wegen sowas irgendwo auf einen Parkplatz fahren. Umständlich, umständlich..

Da beneide ich immer die, die genug Platz haben.

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 04.08.2010 09:05

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 101855)
Wegen der Länge kommts eigentlich nur drauf an, wieviel Wert du auf Optik legst. Gibt kurze gibt lange, die langen dürften bei gewissen Felgen drüber hinaus stehen. :nein:
Worauf du achten musst ist der Durchmesser bzw. die Schlüsselweite, kann sein, dass manche Muttern für manche Felgen viel zu breit sind und nicht in die Löcher passen.
Bei meinen Originalfelgen z.B. brauche ich am Radkreuz den größten Schlüssel, für die Prolinefelgen allerdings den zweitkleinsten. Dafür sind die Originalmuttern viel kürzer als die für die Prolinefelgen (über einen cm).

mfg, Wolfgang

PS: von den Muttern für die PL Felgen hab ich eine hier: 35mm lang 19mm Schlüsselweite und am Kegel ca. 22mm Durchmesser ansonsten wie du schon erwähnt hast M12x1.5.

Hab mal einen Zollstock ins Mutternloch gehalten. An der flachsten Stelle innen sind es etwa 40 mm.

Mitgeliefert bekommen hab ich 3 verschiedene Sorten Radmuttern
  • eine handvoll offene, etwa 24 mm lang, SW 19, Kegelbund 22 mm
  • eine (!) geschlossene, 25 mm lang, SW 21, Kegelbund 21 mm und
  • 5 Stück mit etwa 33 mm lang, SW 19, Kegelbund 22 mm
Gemessen jeweils über alles.
Die geschlossene hat keinen Wulst am Ende des Kegelbundes. Selbiger ist also nur so groß wie die SW: 21 mm.

Aber stimmt, die Schlüsselweite sollte man auch beachten. Ich hatte mit den alten Artec Felgen mal ne Reifenpanne und der Schlüssel vom Bordwerkzeug passte nicht in das Loch in der Felge. Ich musste Autos anhalten, bis jemand mit einem passenden Schlüssel dabei war.

Ich guck mir vielleicht heute Abend mal an, was ich für Muttern an den 8 x 18" am X9 hab.

Erstmal würde ich sagen, geschlossene so um 30.. 35 mm wären dann wohl am besten.

Gruß
Jürgen

w00lf 04.08.2010 10:33

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 101861)
Hab mal einen Zollstock ins Mutternloch gehalten. An der flachsten Stelle innen sind es etwa 40 mm.

Mitgeliefert bekommen hab ich 3 verschiedene Sorten Radmuttern
  • eine handvoll offene, etwa 24 mm lang, SW 19, Kegelbund 22 mm
  • eine (!) geschlossene, 25 mm lang, SW 21, Kegelbund 21 mm und
  • 5 Stück mit etwa 33 mm lang, SW 19, Kegelbund 22 mm
Gemessen jeweils über alles.
Die geschlossene hat keinen Wulst am Ende des Kegelbundes. Selbiger ist also nur so groß wie die SW: 21 mm.

Aber stimmt, die Schlüsselweite sollte man auch beachten. Ich hatte mit den alten Artec Felgen mal ne Reifenpanne und der Schlüssel vom Bordwerkzeug passte nicht in das Loch in der Felge. Ich musste Autos anhalten, bis jemand mit einem passenden Schlüssel dabei war.

Ich guck mir vielleicht heute Abend mal an, was ich für Muttern an den 8 x 18" am X9 hab.

Erstmal würde ich sagen, geschlossene so um 30.. 35 mm wären dann wohl am besten.

Gruß
Jürgen

Fahr zu deinem Reifenhändler in der Nähe und besorg dir einen Satz verchromte geschlossene Muttern in 35mm Länge, 19mm SW und 22mm Kegelbund. Die sehen schön aus, und passen durch die geringen Maße eigentlich überall rein.

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 29.01.2011 15:24

Der Vollständigkeit halber...
 
Habe jetzt Post von der Staatsanwaltschaft Krefeld bekommen
Zitat:

...es wird um Mitteilung gebeten, ob Sie die Felgen mittlerweile erhalten haben.
Ich kann also in so einem Fall tatsächlich nur empfehlen, keine Scheu zu haben, zur Polizei zu gehen. Als ich den Brief bekam, dachte ich, es sei die übliche "Das Verfahren wurde eingestellt" Mitteilung. Aber es wird wirklich verfolgt.

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 22.06.2011 09:16

Nur mal so..
 
Nur mal so am Rande.

Ich habe neulich eine Mitteilung im Internet gelesen, dass die Polizei Bremen Internet Betrugsfälle seit Mitte April 2011 nur noch verfolgt, wenn der Schaden >500 Euro ist. Leider finde ich die Quelle dafür nicht wieder.

Unglaublich, oder?

Gruß
Jürgen

mx-625 22.06.2011 10:32

ja das hab ich auch irgendwo im computer forum gelesen.
das liegt aber eher an der wirtschaft.
je schlechter der arbeitsmarkt und die staatliche ausbeute und menschenverachtung gegenüber dem bürger ist, desto mehr kriminelle energien entstehen dadurch.

-=LuX=- 22.06.2011 10:57

Ebenfalls von der Polizei Bremen wurde vor ein paar Wochen folgendes in der Presse veröffentlicht:

Man habe erkannt, dass die Personalsituation so schlecht sei, dass man den Aufgaben nicht mehr gewachsen ist.

Deshalb werden.... 3 Polizeireviere geschlossen!

Warum überhaupt Polizei? Straftaten sind doch ohnehin verboten.

Gruß
Jürgen

X9Hias 23.06.2011 00:36

hab mir gerade alles von anfang an durchgelesen ;)
war eine total spannende geschichte und sogar mit habby end :)

-=LuX=- 23.06.2011 00:42

Da warst Du bestimmt ne Weile beschäftigt. ;-) Aber ich wollte das auch hier dokumentieren, damit man es mal wieder durchlesen kann, falls jemand nochmal so ein Problem hat.

Gruß
Jürgen

X9Hias 23.06.2011 00:48

ja ist auf jeden fall sinnvoll, denke mir mal das es kein absichtlicher betrüger gewesen ist, der preis war halt nicht nach seiner wunschvorstellung und er wollte einfach ausprobieren was passiert falls er sie einfach nicht schickt, und irgendwann wird er ein schreiben von der polizei bekommen haben und sie dir aus angst doch geschickt haben :)

-=LuX=- 23.06.2011 00:52

Genau so wirds gewesen sein.
Der eBay Account war der seiner Frau, vielleicht hat er dann von ihr auch noch Druck gekriegt. ;-)

Bei mir stimmt die Uhr. Wenn ich am Arbeitsplatz gucke, hab ich auch immer eine Differenz von 1 Stunde. Das muss irgendwo an der Einstellung des PCs liegen.

Gruß
Jürgen

X9Hias 23.06.2011 00:59

ja schatzi, natürlich mach ich das schatzi, gleich morgen :)
und schon sind die felgen da...
simmt deshalb hab ich den post auch gleich wieder umgeändert.

ps:

Was ich haben will das krieg´ ich nicht,
und was ich kriegen kann, das gefällt mir nicht

Das stimmt aber jetzt auch nicht mehr :)

-=LuX=- 23.06.2011 01:43

Zitat:

Zitat von X9Hias (Beitrag 115961)
Was ich haben will das krieg´ ich nicht,
und was ich kriegen kann, das gefällt mir nicht

Das stimmt aber jetzt auch nicht mehr :)

Das stimmt bei mir eigentlich immer.
Auf die Felgen bezogen, die haben eigentlich an den Hörnern nur ganz leichte Korrosion. Man hätte die sicher auch so montieren können, aber ich muss sie ja zum Aufbereiter bringen.

Der will - nur für das Polieren der Felgenhörner (d.h. polieren will er sie ja auch nichtmal richtig, weil der Klarlack dann nicht hält) pro Felge 70 Euro. Der komplette Stern wird garnicht bearbeitet, nur außen ein paar cm. Da 2 der Felgen einen leichten Seitenschlag haben, kann er die auf der Maschine nur bearbeiten, wenn er sie richtet. Dafür will er nochmal 50 Euro.

390 Euro.

Wenn ich das zusammenrechne, dann hätte ich mir die Felgen doch fast lieber neu kaufen sollen. Naja, nicht ganz. Aber ich hab sie ja auch noch nicht wieder. Da ich ja ein großes Talent habe, nämlich immer die falschen Leute zu beauftragen, mag ich den garnicht anrufen. Fertig müssten sie längst sein.

Ich hoffe dass alles gut gegangen ist, aber ich habe schon wieder so ein komisches Gefühl..

Gruß
Jürgen

Loading 25.06.2011 21:45

Man bist du negativ eingestellt LuX

Pol dich mal um ;)
Positive Einstellung - Optimismus!

hier mal etwas für dich damits dir besser geht Junge 8)

http://www.youtube.com/watch?v=6iZFBEXA3xE

oder hier:

http://www.youtube.com/watch?v=3IuLjWoEtr8&NR=1

Keine Ursache LuX ;)
Mach ich doch gerne

Loading...

-=LuX=- 26.06.2011 14:01

Hakuna Matata... "schleimig, jedoch vitaminreich"...

Es sieht schlimmer aus, als es ist, loading..:headbang:

-=LuX=- 10.02.2012 22:35

Ich musste gerade selbst nochmal nachsehen, wann ich die Felgen denn gekauft habe. -> Juni 2010.

Seit April 2011 liegen sie beim Felgendok. Liefertermin war großzügig mit 1. Juniwoche 2011 vereinbart. Kontakt ist sehr schwierig, und heute Nachmittag, siehe da... klingelt völlig unerwartet mein Handy, der Felgendok...

Nach 10 Monaten "Bearbeitungszeit" sind sie nun endlich zum Abholen bereit..
Bin auf morgen gespannt... ;-)

Gruß
Jürgen


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