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-   -   Frontscheinwerfer---> schwarz (https://www.xedos-community.de/showthread.php?t=43329)

Bluedown 15.05.2010 21:10

Frontscheinwerfer---> schwarz
 
ich mal wieder.
Hab mal ne Frage hab ja jetzt mein 92' v6 so und der hat ja vorne Chrome optik vor der Ablendlinse. Nun meine Frage kann mann das SChwarz machen (lackieren oder pulverbeschichten?)

Ist das Legal?
und oder geht das?


Weil Grill denn auch schwarz pulverbeschichten sieht bestimmt geil aus.

hörnchenmeister 15.05.2010 21:21

Klar geht das.

Scheini backen, zerlegen, plaste lacken,zammbaun fertsch und hoffen das dicht ist.

w00lf 15.05.2010 21:33

Legal ist das ganze halt nicht. 8)

mfg, Wolfgang

wirthensohn 15.05.2010 21:39

Das Chromteil sollte eigentlich kein aktiver Bestandteil der Lichtquelle sein, folglich dürfte es kein technisches Problem sein, diese Chromblende schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Ob das Ganze nachher noch gescheit aussieht, wenn der Projektor für's Abblendlicht schwarz erscheint, während der innere Teile des Scheinwerfers (Fernlicht, Standlicht) nicht schwarz ist, sei mal dahin gestellt.

Unumstößliche Tatsache ist jedoch, dass es sich dabei um eine Veränderung eines zugelassenen Bauteils (Scheinwerfereinheit) handelt, wodurch zwangsläufig dessen Zulassung erlischt und damit automatisch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf damit nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Gruß,
Christian

Alexander 15.05.2010 22:03

Hallo,

schaul mal hir http://xedos-community.de/showthread...schwarz&page=2

ist eigentlich ganz einfach.;)

Gruß,
Alex

Littelsix 31.05.2010 08:45

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 97159)
Das Chromteil sollte eigentlich kein aktiver Bestandteil der Lichtquelle sein, folglich dürfte es kein technisches Problem sein, diese Chromblende schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Unumstößliche Tatsache ist jedoch, dass es sich dabei um eine Veränderung eines zugelassenen Bauteils (Scheinwerfereinheit) handelt, wodurch zwangsläufig dessen Zulassung erlischt und damit automatisch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf damit nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Gruß,
Christian

Moin,

ist doch ein Wiederspruch, wenn es kein relevantes Bauteil ist kann man es lackieren.
Ist doch wie eine Motorhaube, Tür oder Kotflügel im Austausch vom Schrott in einer anderen Farbe.
Ohne darfst du nicht, Farbe egal.
Die original Seitenschweller zu lackieren ist auch nicht illegal, das Bauteil ist aber eigentlich in schwarz homologisiert. Oder der Schalterträger im Innenraum, den viele hochglanzschwarz haben. Illegal, weil es den Fahrer blenden kann? Wohl kaum. Aber abnehmen muss es der TÜV auch nicht.
Durch die Farbveränderung der Chromabdeckung änderst du nicht die Funktion wie z.B. durch einen Xenonbrenner. Warum sollte also die ABE erlöschen?

LittelSix

wirthensohn 31.05.2010 08:56

Sorry Frank, aber das ist Unsinn und der Vergleich zwischen Seitenschweller und Scheinwerfer hinkt gewaltig.

Der Seitenschweller ist als solcher Bestandteil der Struktur des Fahrzeugs. Von der Farbe steht in der allgemeinenen Betriebsgenehmigung genau so wenig, wie von der Farbe des Kotflügels oder der Türen. Auch gibt es für den Seitenschweller keine separate Prüfung und Zulassung und ebenso kein E-Prüfzeichen.

Der Scheinwerfer, konkret die Leuchteneinheit ist aber als gesamtes Bauteil separat geprüft und zugelassen worden, erkennbar durch das E-Zeichen und die Prüfnummer. In dem Moment, wo Du die Leuchteneinheit zerlegst und irgendetwas daran veränderst, ganz gleich was, erlischt die Zulassung der Leuchteneinheit.

Ob das dann die Funktion verändert oder beeinträchtigt, spielt keine Rolle. Es handelt sich um eine Veränderung an einem zugelassenen Bauteil und damit erlischt die Zulassung.

Auch Innenraumteile haben keine separate Prüfung und Zulassung erfahren. Auch diese Teile besitzen keine E-Zulassung und -Prüfzeichen. Man darf sie lackieren und modifizieren, so lange die Sicherheit und Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Der feine Unterschied ist die Prüfung und Zulassung der Leuchteneinheiten als gesamtes Bauteil.

Gruß,
Christian

Littelsix 31.05.2010 10:05

Moin,

wenn ich die richtig verstanden habe dann ist die Karosse als solche kein Bauteil und hat kein E-Zeichen? Das heist ja ich kann lustig daran rumändern? Kann ich doch aber nicht - wenn ich was ranschraube muss ich das abnehmen lassen sonst erlischt die Zulassung.

Irgendwie bekomme ich die Kurve nicht! :shifty: Ich verstehs einfach nicht. Für mich sind der Chromrand und der Seitenschweller sehr wohl als solches zu vergleichen - beides ist nicht zwingent nötig. Egal ob Bauteil mit E oder ohne E.
Wenn ich eine Auto zum Harlekin mache erlöscht doch nicht die ABE. Und das Licht kommt doch von hinter der Linse und wird von dieser gebrochen, man bringt nichts direkt davor an.
Quasi ändere ich ja dieses Bauteil nicht - eben wie lackierte Seitenschweller.
Also erkläre es mir bitte nochmal.:roll::oops:


LittelSix:engel:

wirthensohn 31.05.2010 10:25

Nochmal: die Leuchteneinheit wurde, so wie sie ist, konstruiert und separat geprüft und zugelassen worden. Und mit Leuchteneinheit ist der hintere Gehäuseteil, die Glasscheibe vorne dran und alles im Inneren gemeint. Die Zulassung für diese Leuchteneinheit ist nur in unverändertem Zustand gültig. Egal, was Du an dieser Leuchteneinheit veränderst, lässt auf jeden Fall diese Zulassung erlöschen.

Logischer und einfacher geht es nicht mehr und hier ist das Gesetz auch mal verständlich und logisch.

Wenn Du die Chromumrandung im Scheinwerfer lackierst, ist das natürlich eine unzulässige Veränderung. Du musst dafür ja erst mal die Leuchteneinheit zerlegen und manipulierst dann ein Teil dieser als Gesamteinheit geprüften und zugelassenen Leuchteneinheit - nämlich ein Teil im Inneren dieses Bauteils.

Der originale Schweller hat keine separate Zulassung, keine separate Prüfung und auch keine Prüfnummer. Er gehört einfach so zum Auto. Für Karosserieteile gelten aber ganz andere Regeln als für Leuchten und Leuchtmittel. Einen Schweller darfst Du natürlich lackieren und Du darfst natürlich auch daran arbeiten, z.B. Rost durch neue Bleche ersetzen.

Gruß,
Christian

Littelsix 31.05.2010 11:12

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 97996)
Du musst dafür ja erst mal die Leuchteneinheit zerlegen und manipulierst dann ein Teil dieser als Gesamteinheit geprüften und zugelassenen Leuchteneinheit - nämlich ein Teil im Inneren dieses Bauteils.

Der originale Schweller hat keine separate Zulassung, keine separate Prüfung und auch keine Prüfnummer. Er gehört einfach so zum Auto. Für Karosserieteile gelten aber ganz andere Regeln als für Leuchten und Leuchtmittel. Einen Schweller darfst Du natürlich lackieren und Du darfst natürlich auch daran arbeiten, z.B. Rost durch neue Bleche ersetzen.

Gruß,
Christian

Aha. Irgendwie lustig und traurig das zwei in ihrer Bedeutung gleiche Teile so unterschiedlich bewertet werden.

Ist das zerlegen dann schon illegal? Weil Putzen wollte ich das schon mal richtig und fluten will ich nicht wegen der Wasserflecken - ist das auch schon Manipulation?

Du merkst es schon - ich werd gerade kleinlich.

LittelSix

wirthensohn 31.05.2010 11:19

Nein, Zerlegen zwecks Reparatur mit anschließendem Zusammenbau, ohne dass sich irgendein Einzelteil der Leuchteneinheit dabei verändert hat (damit ist nicht Schmutz oder Staub gemeint, sondern Form, Farbe, Funktion oder sonstige Eigenschaften), ist natürlich nicht zu beanstanden. Nur darf natürlich anschließend die Funktion, Gesetzeskonformität und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sein.

Gruß,
Christian

Streethawk 31.05.2010 11:39

Soweit ich weiß darf man bestimmte Farben auch nicht für den Kotlügel /Blech verwenden (berichtigt mich wenn ich falsch liege).

Ganz allgemein gilt in Deutschland: Jegliche Form von Individualität ist verboten.

Wenn wir alle Hans heißen und 130kmh Richtigeschwindigkeit VW Passat in Standardausführung fahren ist der Gesetzgeber glücklich, dann kann er nämlich in Ruhe Millionen von Steuergeldern ungeachtet veruntreuen.

VG

wirthensohn 31.05.2010 11:51

Ganz so ist es ja nun auch nicht.

Du darfst Deine Karosserie in jeder nur erdenklichen Farbe lackieren. Und wenn Dir die lieferbaren Farben noch nicht genügen, kannst Du auch beliebig mischen lassen. Ebenso sind Farbverläufe, Muster, komplette Motive und Szenen, Bilder und Airbrushs erlaubt. Natürlich auch die sich in der Farbe verändernden Flipflop-Lacke oder schlicht mattschwarz. Sogar Polizei-, Feuerwehr-, Taxi- oder Post-Optik ist nicht verboten.

Das Einzige, was nicht erlaubt ist, ist eine spiegelnde Karosserie, also richtig spiegelnder Chromlack, weil dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Auch sonst hat man doch wahrlich unendlich viele Möglichkeiten, sein Auto zu individualisieren. Niemand hindert Dich daran, Leuchten von einem völlig anderen Auto an den Xedos anzupassen. Oder z.B. das ganze Auto so umzubauen, dass es außen vielleicht einem VW Passat entspricht. Unendlich große Auswahl an Felgen in allen Größen und Designs, Universalspoiler, tiefer, breiter, lauter. Ich hatte auf dem X9 bekanntlich ja sogar 20-Zöller im Mercedes/VW/Audi-Lochkreis - alles ist möglich.

Ich verstehe Dein Problem also nicht. Wenn Du glaubst, in Deutschland sei alles verboten und man dürfe hier nichts, dann empfehle ich Dir einen Besuch auf der alljährlichen Essen Motorshow. Du wirst staunen, was man alles völlig legal machen kann und dass völlig gesetzeskonform ein Auto so zu verändern ist, dass kein Mensch mehr erkennen kann, welches Modell das ursprünglich mal war.

Die Gesetze wurden jedoch so gemacht, wie sie gemacht wurden, um andere Verkehrsteilnehmer vor unverantwortlichen Spinnern zu bewahren, die glauben, sie könnten ohne Verstand und Fach-/Sachkenntnisse einfach nach belieben irgendwelches Baumarkt-Tuning veranstalten. Und das ist auch gut so, dass es die Gesetze so gibt. Es sollte nur viel strenger kontrolliert werden, dass sie auch eingehalten werden. Es sind zu viele Idioten mit unsicheren Bastelbuden unterwegs und die kapieren meist nicht mal, was sie da tun.

Gruß,
Christian

Streethawk 31.05.2010 12:06

Ich meine mal gehört zu haben daß fluoreszierende Lacke verboten seien aber kann mich auch irren.

Wenn ich sehe was für Fahrzeuge straßenzugelassen werden um in dieser Klasse Rundenrekorde auf der Rennstrecke zu markieren bin ich fest der Meinung daß Schmiergeld einen hohen Stellenwert in dieser Branche geniesst.

Wenn sich Alle an die Gesetze halten müssen wäre ich der erste der so redet wie Du. Solange man Gesetze mit Geld biegen kann sehe ich für die Ablehnung bestimmter Gesetzeswidrigkeiten keine moralische Rechtfertigung.

Littelsix 31.05.2010 12:20

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Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 98006)
Ganz so ist es ja nun auch nicht.

Du darfst Deine Karosserie in jeder nur erdenklichen Farbe lackieren. Und wenn Dir die lieferbaren Farben noch nicht genügen, kannst Du auch beliebig mischen lassen. Ebenso sind Farbverläufe, Muster, komplette Motive und Szenen, Bilder und Airbrushs erlaubt. Natürlich auch die sich in der Farbe verändernden Flipflop-Lacke oder schlicht mattschwarz. Sogar Polizei-, Feuerwehr-, Taxi- oder Post-Optik ist nicht verboten.

Das Einzige, was nicht erlaubt ist, ist eine spiegelnde Karosserie, also richtig spiegelnder Chromlack, weil dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Gruß,
Christian

Ich habe schon an Silbergrau mit blauen Rallystreifen gedacht. Dazu Zusatzbeleuchtung von Hella.
Anhang 4206Nicht schön aber schnell mal mit PS gemacht.
Aber grau hatte ich dann doch zu lange.

LittelSix

Littelsix 31.05.2010 12:22

Zitat:

Zitat von Streethawk (Beitrag 98008)
Ich meine mal gehört zu haben daß fluoreszierende Lacke verboten seien aber kann mich auch irren.

Wenn ich sehe was für Fahrzeuge straßenzugelassen werden um in dieser Klasse Rundenrekorde auf der Rennstrecke zu markieren bin ich fest der Meinung daß Schmiergeld einen hohen Stellenwert in dieser Branche geniesst.

Wenn sich Alle an die Gesetze halten müssen wäre ich der erste der so redet wie Du. Solange man Gesetze mit Geld biegen kann sehe ich für die Ablehnung bestimmter Gesetzeswidrigkeiten keine moralische Rechtfertigung.

Moin,

nicht alles ist geschmiert. Vieles sind "kann" Bestimmungen, da darf die Behörde/der Prüfer entscheiden wie er auslegt. Bekanntes Beispiel - Nummernschilder/Wunschkennzeichen.
Mit genügend Euro und/oder "Vitamin B" geht da schon mehr.

LittelSix

Xedos9 31.05.2010 12:33

Zitat:

Ich habe schon an Silbergrau mit blauen Rallystreifen gedacht. Dazu Zusatzbeleuchtung von Hella.
Anhang 4206Nicht schön aber schnell mal mit PS gemacht.
Aber grau hatte ich dann doch zu lange.

LittelSix
:haha::haha::haha::megalach::megalach:

MaKe 31.05.2010 19:01

Das ist gar nicht mal so abwegig.
Leider ist es tatsächlich erlaubt, Blaulicht(attrappen) auf jedem Auto anzubringen, solange sie nicht funktionieren.

In München läßt sich das jeden Tag bei sogenannten Sicherheitsunternehmen als Schwanzverlängerung beobachten. Fantasieuniform plus Blaulichtattrappen läßt die Bubis plötzlich ganz ganz stark werden.
Die Polizei ist dagegen leider machtlos.

Gruß
MaKe

Beispiel: http://www.ehrl-sicherheit.de/websei...u2942GER5B.jpg

w00lf 31.05.2010 19:06

Zitat:

Zitat von MaKe (Beitrag 98030)
Das ist gar nicht mal so abwegig.
Leider ist es tatsächlich erlaubt, Blaulicht(attrappen) auf jedem Auto anzubringen, solange sie nicht funktionieren.

In München läßt sich das jeden Tag bei sogenannten Sicherheitsunternehmen als Schwanzverlängerung beobachten. Fantasieuniform plus Blaulichtattrappen läßt die Bubis plötzlich ganz ganz stark werden.
Die Polizei ist dagegen leider machtlos.

Gruß
MaKe

Beispiel: http://www.ehrl-sicherheit.de/websei...u2942GER5B.jpg

:cheesy: Aber mal EHRL-ich (:megalach:), wenn sowas (A-Klasse) ankommt, hilft auch das Blaulicht nicht mehr viel.... 8)

mfg, Wolfgang

GIFT2 31.05.2010 19:14

Ja, die Autos sind einfach lächerlich. :nein:
Aber eine Uniform hilft (soweit ich das beurteilen kann) in Deutschland und Rußland immer und bei jedem Projekt. ;)
Das macht schon was her.

MaKe 31.05.2010 19:15

Hier noch was zum Lesen:
http://www.autobild.de/artikel/poliz...te_933281.html

Gruß
MaKe

MaKe 31.05.2010 19:19

@GIFT2:
dann wär´s ja Zeit für eine Xedos-Uniform mit verschiedenen Dienstgraden.
Und der Xedos-General darf sich dann ein Blaulicht draufschnallen.

Gruß
MaKe

GIFT2 31.05.2010 19:28

Zitat:

Zitat von MaKe (Beitrag 98036)
@GIFT2:
dann wär´s ja Zeit für eine Xedos-Uniform mit verschiedenen Dienstgraden.
Und der Xedos-General darf sich dann ein Blaulicht draufschnallen.

Das haben wir doch garnicht nötig - jeder der einen X fährt ist automatisch ein General ;) auch ohne Uniform.
Nebelscheinwerfer ist dafür aber Pflicht, deswegen bin ich momentan leider noch Unteroffizier. :p

Auf dem Foto vom Treffen haben ja fast alle so schöne Teile dran *schwärm*

Meister Lampe 31.05.2010 20:17

An littelsix:
...aber echt ne schöne blaue Tupperdose da auf dem Dach.
Sowas suche ich verzweifelt für meinen Kühlschrank...

Littelsix 31.05.2010 21:14

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 3)
Zurück zum Thema:

150°C, Umluft, 15min und die Scheibe geht fast von allein ab. Habe es gerade getan.

Schon echt HiTech unsere Lampen. :think: Anhang 4207Anhang 4208Anhang 4209

Der Kunststoff ist schlecht verchromt, picklich und in Nasen sind auch gelaufen. Echt nicht der Hit. Naja, Hauptsache E-Zeichen:mrgreen:.

LittelSix

PS: Nur keine Sorge, schwarz werder sie nicht.

hörnchenmeister 31.05.2010 21:51

Hast wohl keine Lust zu waschen :-D ?

Littelsix 31.05.2010 21:57

Zitat:

Zitat von hörnchenmeister (Beitrag 98061)
Hast wohl keine Lust zu waschen :-D ?

Moin,

wieso? Ich will keine Wasserflecken.

LittelSix

Streethawk 01.06.2010 09:00

Wenn Du sie schon offen hast solltest Du waschen. Nimm destilliertes Wasser damit hast Du keine Flecken und drück nicht zu sehr auf die Chromschicht damit sie sich nicht auflöst.

VG


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