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Grüße aus Pforzheim
Hallo
Bin der Manuel 22 Jahre aus Pforzheim habe mir gestern ein Xedos 6 gekauft und so wie es ausschaut wohl doch ein fehlkauf gemacht xedos 6 106KW BJ 1993 KM: 142000 Laut tacho (bin mir da aber nicht so sicher) gleich 100km nach dem Kauf die karre stehen geblieben verkäufer will nichts von wissen ihm ist alles scheiss egal mein Problem sagt er :( Mit dem Anwalt getroht er sagte ist mir scheiss egal bei mir giebts eh nichts zu holen. giebt es eine möglichkeit zu kontrollieren ob der tacho zurück geschraubt wurde? MFG DJ KONOS |
Hey Servus,
das ist natürlich ärgerlich. Kannst den fehler irgendwie einkreisen ? Vieleicht ist es auch nur n dummer Zufall. Gruß, Thomas |
Zitat:
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Mh, ok.
Man kann den Verkäufer belangen, wenn man nachweisen kann, dass ein Fehler schon vorher da war, und der Verkäufer es verschwiegen hat. Lima ist halt n verscheissteil. Kann natürlich auch - so blöd es ist nach dem kauf verreckt sein :( Die Ladewarnleuchte müsste in dem Fall brennen ... |
Hallo,
das ist wirklich ärgerlich, vor allem dann ein so dermaßen uneinsichtiger Verkäufer auch noch. :x Ich hoff du bekommst das recht kostengünstig (soweit das beim X möglich ist) hin... :ja: mfg, Wolfgang |
Ist wirklich ärgerlich!
Hast du es von nem Privaten oder nen Händler gekauft??? wenns Privat ist kannst das alles vergessen ist halt so dann ne Glückssache beim kauf eines Auto und man hofft nur das es kein großen Schaden hat! mfg ALex |
Privat gekauft bin noch am verhandeln mit den
angegeben war er mit 2 vorbesitzer und jetzt kommt die Bösse überaschung ganze 6 sinds!!!! baujahr 1993 und erst 142000KM bei 6 besitzern ich weiss nicht so recht was ich davon halten soll |
ujjjj 6 verschiedene Besitzer??? vielleicht wurde es abgemeldet und wieder angemeldet auf der gleichen Person oder vielleicht aus der gleichen Familie.
bei den km pffff ob das jetzt orginal sind??? mfg ALex |
Hi,
ola, und das hat der gute Mann so einfach verschwiegen ??? Gut, es kann natürlich Zufall sein, dass ein Auto öfters mal die Besitzer wechselt, andererseits wäre ich da bei dem Bj auch sehr skeptisch, bzw würde wohl die Finger von lassen Gruß, Thomas |
Was waren denn deine Gründe das du das Auto gekauft hast ?
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Das erste was ich damals nach dem Kauf meines X gemacht hatte war:
Serviceheft auf, letzte Werkstatt rauskram und angerufen. Die können wenn es ein Autohaus ist, anhand der Fahrgestellnummer die Kiste im System finden und dir den letzten bekannten KM Stand sagen. Ansonsten die üblichen Verdächtigen wie Ölzettel, Abnutzung von Pedalen/Lenkrad usw. |
Zitat:
lack auch noch tip top |
Ja schön geschminkt halt.....
außen hui, innen pfui :D mfg ALex |
Was steht denn bei Dir genau im Kaufvertrag? Vermutlich:"...unter Ausschluß jeder Gewährleistung." Wenn da aber möglicherweise nochwas steht wie: "Das Fahrzeug hat keine Mängel.", dann könntest Du dem Vorbesitzer tatsächlich mit Deinem Rechtsanwalt kommen. Das wäre dann (juristisch) eine unzutreffende Beschreibung des Kaufobjektes im Kaufvertrag, sofern Du nachweisen kannst, daß der Mangel offensichtlich schon vor dem Verkauf bestanden haben muß. Dann könntest Du auf "Wandel" klagen, also der Vorbesitzer bekommt sein Auto wieder zurück und Du Dein Geld.
Ich persönlich habe allerdings damit vor 18 Jahren mit meinem ersten Auto schlechte Erfahrungen gemacht. Es gab nach Monaten einen "Vergleich", am Ende hat mir ein Kumpel das Schweißen beigebracht, ich habe die vergammelten Seitenschweller an meinem "mängelfreien" 1er Golf selbst repariert... Gerd P.S.: Bei einem "Vergleich" trägst Du als Kläger 4/5tel der Verfahrenskosten, das habe ich damals hinterher erfahren... |
Hi,
erst am willkommen im Forum. schade, dass du so schlechte Erfahrungen machen musstest. Aber aus denen lernt man am meisten. Kannst du nachweisen, das der Verkäufer behauptet hat, dass es nur zwei Vorbesitzer hatte (Inserat etc.)? Dann einfach den Vertrag anfechten, das Auto zurückgeben und gut ist - notfalls mit einem Anwalt. Wegen der Sachmängel wird schwierig bei einem Privatkauf. HTH ... |
Hallo und auch ein Willkommen von mir.
Mach dir erstmal nicht son Kopf um das Auto, das kriegen wir zur not wohl alle zusammen hin, aber ne juristische Sache wie meine Vorrädner schon sagten, irgendwelche Indizen zu finden womit man das Auto dann noch zurückgeben könnte. War da nichtmal irgendwas mit Generelles Rückgaberecht innerhalb der ersten 14 Tagen??? Kommt natürlich auch auf den Vertrag drauf an, ob er hingeschrieben hat "Ohne Rückgaberecht und Gewährleistung". greetz Gkiokan |
Es gibt kein "generelles Rückgaberecht". Hat es nie gegeben und wird es nie geben, insbesondere nicht bei Geschäften zwischen Privatpersonen.
Was Du meinst, ist das gesetzliche Widerrufsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften oder bei telefonisch abgeschlossenen Geschäften zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson. Das Einzige, womit man dem Verkäufer kommen könnte, wäre der Vorwurf der arglistigen Täuschung - wenn also gravierende Mängel am Fahrzeug vorhanden sind und man dem Verkäufer nachweisen kann, dass er die Mängel kannte, sie aber absichtlich und wissentlich verschwiegen hat. Gruß, Christian |
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