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mazolaexodus 15.06.2010 19:54

Auto beschädigt bei TÜV-Abnahme - Schuldfrage!?
 
Hallo Leute,

leider habe ich im Augenblick Ärger mit dem TÜV und wollte mal Eure Meinung dazu hören.

War vorletzte Woche beim TÜV zwecks Eintragung von Rädern.
Nach der Abnahme sagte mir der TÜV-Prüfer ich solle das Auto langsam und vorsichitg von der Grube herunterfahren.
Also setzte ich mich in mein Auto und tat wie mir geheißen wurde. Bis ich dann ziemlich abrupt mit einem lauten Knall gestoppt wurde. Was soll ich sagen, beim Herunterfahren bin ich mit dem Mittelschalldämpfer an der Grubeneinfassung hängen geblieben. Dabei ist das Flexrohr am Krümmer soweit gestreckt worden, daß es aus den Gummilagern gezogen und der Mittelschalldämpfer gestaucht wurde. Im Prinzip war die ganze Auspuffanlage bis zur hinteren Auspuffblende verschoben und hängt jetzt unter Spannung in den Halterungen.

Bin danach direkt zu meinem Mazda-Dealer. Dort hat man erst einmal die Anlage soweit richten können, daß der Mittelschalldämpfer nicht bei jedem Bordstein oder während der Fahrt anschlägt.
By the way, der Schaden beträgt laut Kostenvoranschlag knapp 1.000 EUR.

Habe dann Ersatzanspüche an den TÜV gestellt und gestern schriftliche Antwort erhalten.

Zitat: "... Sie selbst haben das tiefer gelegte Fahrzeug unter Hinweis des Prüfers vorsichtig und langsam herauszufahren gesteuert und somit eigenverantwortlich den Schaden verusacht.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir vor diesem Hintergrund bereits vorsorglich Schadenersatzansprüche als ungerechtfertigt zuweisen müssen."

Wie seht Ihr das denn?
Hat jemand auch schon ähnliches erlebt?

Gruß
Martin

hörnchenmeister 15.06.2010 20:18

Was für ein Dreck, könnte wetten das der beim rauffahren schon geschliffen hat.

Ergo wollt der Prüver kein Risiko eingehen und hat dich das machen lassen.

mazolaexodus 15.06.2010 20:28

Zitat:

Zitat von hörnchenmeister (Beitrag 98663)
Was für ein Dreck, könnte wetten das der beim rauffahren schon geschliffen hat.

Nee, das isses ja. Der Wagen ist beim Drauffahten einwandfrei über die Kante gegangen. Habe später gesehen, daß ein kurzes Stück hinter der Grube eine leichte Delle im Aspahlt ist, ca. 30-40 cm lang und 2-3 cm tief.

Zitat:

Zitat von hörnchenmeister (Beitrag 98663)
Ergo wollt der Prüver kein Risiko eingehen und hat dich das machen lassen.

Dazu will ich nichts sagen, aber ich kann ja schlecht das Auto fahren und gleichzeitig gucken, ob ich mit dem Auto irgendwo aufsetze.

Gruß
Martin

w00lf 15.06.2010 20:35

Hey, das ist ja ärgerlich. :x
Und dann natürlich die Schuld auf dich schieben, war ja klar...
Eins weiß ich, ab jetzt werd ich meinen X beim Pickerl machen/typisieren etc. sicher nicht mehr selbst rein- bzw. rausfahren.

Frag mich allerdings auch wie du am MSD hängenbleiben konntest, meiner hat vorn und hinten am Schalldämpfer jeweils zwei Stäbe aufgeschweißt, in der Art wie eine Rampe, dass man also nicht hängenbleiben kann, sondern der Schalldämpfer nach oben gedrückt wird, wenn man wo ansteht.
Weiß zwar nicht ob das auch wirklich so funktioniert, aber ich vertraue einfach mal drauf.

Hast du einen originalen Mazda Topf drauf?

mfg, Wolfgang

mazolaexodus 15.06.2010 20:47

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 98666)
Hast du einen originalen Mazda Topf drauf?

Ne, hab nen Edelstahl-Topf drunter. Der hat sich so richtig eingehakt.

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 98666)
Eins weiß ich, ab jetzt werd ich meinen X beim Pickerl machen/typisieren etc. sicher nicht mehr selbst rein- bzw. rausfahren.
mfg, Wolfgang

Genau das habe ich dem TÜV-Menschen auch gesagt!

Die machen sich das ganz schon einfach. Aber ich erwäge ernsthaft zum Anwalt zu gehen.

Gruß
Martin

w00lf 15.06.2010 21:03

Zitat:

Zitat von mazolaexodus (Beitrag 98667)
Aber ich erwäge ernsthaft zum Anwalt zu gehen.

Auf jeden Fall. Mit einem simplen "selbst schuld", darfst du dich nicht abgeben.
Selbst im Falle der ultra billigen Ferroz Auspuffanlage wärst du mit Flexrohr, Kat und den beiden Schalldämpfern auf mehreren hundert Euro Schaden, aber bei einer Edelstahlanlage haut das ganze noch deftiger zu. :(

mfg, Wolfgang

mazolaexodus 15.06.2010 21:10

Mal so nebenbei bemerkt, sollten die Jungs vom TÜV ja wohl wissen, welche Autos da problemlos über die Grube gehen und welche nicht.

Schließlich war der Prüfer ja noch unter dem Auto um es zu inspizieren. Und wenn er sagt, daß ich langsam herunterfahren soll, dann weiß er auch wohl, daß es knapp wird.
Dann hätte man ja vielleicht auch währenddessen einen Blick darauf werfen können.

Ich weiß jedenfalls, daß ich künftig mein Auto selbst nicht mehr beim TÜV bewegen werde.

Gruß
Martin

Xedos9 15.06.2010 21:29

Hallo Martin,

eine anwaltliche Erstauskunft kann ja wohl nicht schaden. Ich bin zwar bei Anwälten sehr vorsichtig, aber bei der 1:0 Ablehnung bleibt Dir eigentlich kein anderer Weg.

Viel Glück, Klaus

Hatschi 16.06.2010 04:06

Halli Hallo

Darfst du denn beim TÜV selbst mit dem Auto fahren?
Oft hängt ein Schild daß dies nur vom eigenen Personal durchgeführt werden darf.

Hatschi

Daniel Weiss 16.06.2010 08:27

ich hab NOCH NIE selbst mein Auto auf die Hebebühne oder in die Werkstatt gefahren. Ich gebe das Auto vor der Werkstatt ab und erwarte dass es vor der Werkstatt wieder übergeben wird. Hab ich auch noch nie erlebt dass jemand das selber machen soll/muss/darf/kann, ich glaube sogar dass man das gar nicht darf?

wirthensohn 16.06.2010 08:45

Ich war ja in den letzten 18 Jahren schon wirklich sehr oft auch persönlich bei TÜV oder DEKRA. Aber es ist bisher noch nicht ein einziges mal vorgekommen, dass der Prüfer mein Auto bewegt hätte. Auch zuletzt, als ich mit dem Benz zur Abnahme der neuen Räder beim TÜV war, durfte ich höchstpersönlich selbst mein Auto in die Halle und auf die Prüfstation fahren.

Ich kenne das gar nicht anders.

Mir ist das aber auch ganz recht so, wenn der Prüfer vorne steht, mich einweist und darauf achtet, dass ich sauber mittig an die richtige Stelle rolle.

Allerdings hatte ich mir bisher noch nie Gedanken darüber gemacht, was denn ist, wenn dabei mal etwas beschädigt wird.

Gruß,
Christian

mazolaexodus 16.06.2010 17:19

Zitat:

Zitat von Hatschi (Beitrag 98690)
Halli Hallo
Darfst du denn beim TÜV selbst mit dem Auto fahren?
Oft hängt ein Schild daß dies nur vom eigenen Personal durchgeführt werden darf.
Hatschi

Zitat:

Zitat von Daniel Weiss (Beitrag 98693)
ich hab NOCH NIE selbst mein Auto auf die Hebebühne oder in die Werkstatt gefahren. Ich gebe das Auto vor der Werkstatt ab und erwarte dass es vor der Werkstatt wieder übergeben wird. Hab ich auch noch nie erlebt dass jemand das selber machen soll/muss/darf/kann, ich glaube sogar dass man das gar nicht darf?

Das ist hier in D anscheinend wohl so üblich. Der Prüfer hat ja selbst gesagt, daß ich mein bestes Stück rauf und auch runter fahren soll.

Und dann ist der TÜV ja auch schön aus dem Schneider, wenn mal was passiert.
Jedenfalls war das das erste, was sie mir in der Werkstatt dazu gesagt haben, daß ich nämlich schlechte Karten hätte, meine Ansprüche durchzusetzen.

Gruß
Martin

Gkiokan 16.06.2010 21:56

Generell gilt bei Werkstätten, dazu gehört auch der TÜV, Dekra und Co. dass die Wagen bei der Untersuchungen und auch beim ein- und herausfahren vom TÜV selbst zu fahren ist. Außnahmen bestätigen die Regel.

Ich wurde bei meiner ersten TÜV prüfung halbwegs durchgeschimpft wie Frech die Jugend doch heutzutage sei und schon fast selbst sich sein Tüv machen wolle weil ich auf die Hebebühne fahren wollte oO.
Da ist wohl jeder Prüfer ganz anders drauf.

Besser wäre es jetzt eine Rechtschutz zu haben, Anwalt kann dir da bestimmt weiterhelfen.

greetz
Gkiokan

wirthensohn 17.06.2010 06:39

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 98729)
Generell gilt bei Werkstätten, dazu gehört auch der TÜV, Dekra und Co. dass die Wagen bei der Untersuchungen und auch beim ein- und herausfahren vom TÜV selbst zu fahren ist. Außnahmen bestätigen die Regel.

Sowohl damals bei der freien Werkstatt als auch bei der kleinen Ford-Werkstatt, zu der ich meinen X6 bringe, fährt grundsätzlich immer nur das Werkstattpersonal die Autos auf die Hebebühne und anschließend wieder raus. Niemals der TÜV-Prüfer. Und wie ich es beobachten konnte, ist das bei unserer örtlichen Mercedes-Werkstatt ebenso - dort einschließlich der LKW.

Gruß,
Christian

Phoenix 17.06.2010 21:35

Hi,

ich gehe mal von folgendem aus:

- wenn der Prüfer gefahren wäre, wäre es wohl eindeutig seine Schuld.
- wenn bei der Prüfanlage auch tiefer gelegte Autos geprüft werden, sollte man ohne Aufsetzen in die Anlage rein- und wieder rausfahren können.

Da es in D aber keine Mindestbodenfreiheit gibt, wird es schwierig, diese letztgenannte Eigenschaft objektiv zu beurteilen. Man könnte das VdTÜV Merkblatt 751 zu Rate ziehen:

Zitat:

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Wenn das bei der "Delle" m Asphalt nicht gegeben ist, würde ich einen Anwalt konsultieren. Alleine wirst du bei denen vor die Wand rennen und vor Gericht an den Tücken der Zivilprozessordnung scheitern.

Im Übrigen: in meiner Werkstatt fährt auch immer das Personal auf die Bühne und wieder runter. Nur bei TÜV und der Dekra fuhr bisher immer der Prüfer das Auto in die Anlage und ich wieder heraus. Habe mir auch nie Gedanken darüber gemacht ....

mazolaexodus 17.06.2010 21:50

Hallo Phoenix,

danke für die Tipps.
Werde höchstwahrscheinlich den Gang zum Rechtsanwalt antreten, zumindest um meine Chancen auszuloten.
Dann werden wir weiter sehen.

Gruß
Martin

bimirob 27.06.2010 08:40

Also ich kenne das nicht anders als das ich mein Auto selber fahre.
Bei mir ist es noch nie vorgekommen das der Prüfer sich ans Steuer setzt.
Ich bin immer selbst gefahren und das werde ich auch weiterhin tun.

Daniel Weiss 27.06.2010 09:22

hab mich mal erkundigt, bei dem Chef einer Werkstatt, dieser teilte mir mit, dass beim Service/Reparaturen es den Kunden selbst überlassen ist ob sie in die Werkstatt bzw. auf die Hebebühne fahren oder nicht; beim Pickerl (TÜV) jedoch ist vorgeschrieben dass dies der Werkstattbedienstete selbst machen muss; außer der Kunde besteht ausdrücklich darauf, was normalerweise schriftlich festgehalten werden müsste. Er sagt es gibt gewisse Leute die ihr Auto halt selber reinfahren, in kleineren Werkstätten wird da nichts unterschrieben, aber rein rechtlich haftet die Werkstätte. (Österreich!)

mazolaexodus 27.06.2010 10:15

War diese Woche beim Anwalt.
Wir werden jetzt erst mal beim TÜV bzw. der TÜV-Haftplicht eine Forderung in Höhe des Kostenvoranschlags in Ansatz bringen.

Mal sehen, wie es weiter geht.

Gruß
Martin


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