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hörnchenmeister 12.08.2010 20:29

Vorfahrt?
 
Hallö allerseits,

ja ich habe schon länger einen Führerschein, nur bin ich mir in dieser Situation nicht so sicher...

http://www3.pic-upload.de/12.08.10/ll798db6a816.jpg

Wenn es einer genau weiß ob X-blau oder X-rot Vorfahrt hat.

So melde Er / Sie sich.

MFG S.

w00lf 12.08.2010 20:32

Wenn auf der Hauptstraße keiner kommt, kannst du als erster rausziehen.
Wenn dort aber jemand kommt, musst du ja abwarten. Und sobald du stehst hat der andere Vorrang. Zumindest so wärs bei uns in Ö, und soweit ich noch die Regeln kenne. :cheesy:

mfg, Wolfgang

DGFxedos6V6 12.08.2010 20:35

Hi also ich denk mal es ist egal was für ein Verkehrszeichen da steht,

der abbieger-X muss den geradeaus fahrenden-X durchlassen

sollte ich falsch liegen bitte ich um korrektur ;)

aca89 12.08.2010 20:42

Also, der X-rot hat Vorrang gegenüber den X-blau, weil der X-blau ja nen stop tafel hat, und der X-rot nur nen Vorrang geben Tafel also der könnte normal weiter mit dem Auto rollen sobald kein Auto auf der Haupstrasse ist kann der X-rot weiterfahren, und X-blau muss ja ca. 5sek stehen bleiben, nur die Frage ob der X-rot auch links fahren darf, weil die Hauptstrasse nur von links nach rechts geht, so von dir gezeichnet.


mfg
ALex8)

Ps: am besten wäre da eine Ampel :D :D :D.

hörnchenmeister 12.08.2010 21:35

Ja eine Ampel wäre stimmig, da auch sehr uneinsichtig.

Frage halt nur da ich ja auch denke gegenüber hat stop also ich Vorfahrt.

Gibt immer so komische Handzeichen der anderen wenn ich halt links rum zieh:? :?:



Werd wohl mal am Besten meinen alten Fahrlehrer fragen :-D

Zachi 12.08.2010 22:01

Der blaue darf zuerst, er fährt gerade durch - würde ich an so eine Kreuzung bzw. in so eine Situation kommen, würde mir vermutlich garnicht auffallen dass der andere ein Stopschild hat und ich nicht.

Alex1988 12.08.2010 22:05

Zitat:

Zitat von Zachi (Beitrag 102429)
Der blaue darf zuerst, er fährt gerade durch - würde ich an so eine Kreuzung bzw. in so eine Situation kommen, würde mir vermutlich garnicht auffallen dass der andere ein Stopschild hat und ich nicht.

Bin auch deiner Meinung!!!


mfg

bymarek 12.08.2010 22:17

jop schließe mich euch an

Eddyk 12.08.2010 23:44

Der Blaue muss die Leute links und rechts durchlassen, der Rote eben so, da der Blaue dann gerade aus fährt, hat er Vorfahrt vor dem Linksabbieger. Wurde aber schon gesagt ;)

w00lf 13.08.2010 02:35

Der blaue hat aber nur dann die Vorfahrt wenn der rote bereits steht.
Kann der rote durchfahren ohne stehenzubleiben (weil auf der Hauptstraße nix los is) hat er den Vorrang.
Genau eine solche Kreuzung hab ich in der Nähe von meiner Ausbildungsstelle, und da läuft das immer so ab. 8)

mfg, Wolfgang

Zachi 13.08.2010 08:48

Er könnte - ohne stehen zu bleiben - geradeaus durchfahren, ja... aber wenn er links abbiegen will, muss er trotzdem den Gegenverkehr durchlassen, auch wenn dieser nicht mit 50 km/h auf ihn zufährt.

Zumindest in D kenne ich keine Regelung dass man nur fahrenden Gegenverkehr durchfahren lassen muss ;)

w00lf 13.08.2010 12:34

Zitat:

Zitat von Zachi (Beitrag 102437)
Er könnte - ohne stehen zu bleiben - geradeaus durchfahren, ja... aber wenn er links abbiegen will, muss er trotzdem den Gegenverkehr durchlassen, auch wenn dieser nicht mit 50 km/h auf ihn zufährt.

Zumindest in D kenne ich keine Regelung dass man nur fahrenden Gegenverkehr durchfahren lassen muss ;)

STOP bedeutet stop, er muss stehenbleiben und darf erst fahren, wenn alles in seiner Fahrtrichtung weg ist. Wer eine Stoptafel vor sich hat ist immer der letzte, vollkommen egal welche Rechte er sonst hätte.

mfg, Wolfgang

hörnchenmeister 13.08.2010 13:37

Eben aus diesem Diskussionsgrund wollte ich mal andere Verkehrsteilnehmer fragen, kenne das halt auch so.

bimirob 14.08.2010 14:38

Sehe es genau wie w00lf.
Wer ein Stopschild hat ist als letzter dran.
Wobei ich schon zu meiner eigenen sicherheit den blauen durchlassen würde. ;)

-=LuX=- 14.08.2010 15:07

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102440)
STOP bedeutet stop, er muss stehenbleiben und darf erst fahren, wenn alles in seiner Fahrtrichtung weg ist. Wer eine Stoptafel vor sich hat ist immer der letzte, vollkommen egal welche Rechte er sonst hätte.

mfg, Wolfgang

Quatsch... ;-)
ich schreib das jetzt mal, ohne mich abgesichert zu haben.

Das Stopschild heißt nur, dass man stehen bleiben muss, wenn man die Vorfahrt achtet. Beim Vorfahrt Achten Schild muss ich nicht stehen bleiben. Das ist der einzige Unterschied. Der Linksabbieger muss trotzdem warten, egal was da für Schilder stehen.

Abgesehen davon, ich halte diese Situation für konstruiert.
Wenn diese Haupstraße so gefährlich ist, dass oben ein Stopschild steht, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass auf der anderen Seite nicht auch eins steht.


Ergänzung:

Nehmen wir mal an, die Situation gäbe es tatsächlich (was ich nicht glaube).
Woher soll denn der rote Wagen wissen, dass der andere ein Stopschild vor sich hat und deshalb Vorfahrt hat.

Blanker Unsinn, das geht doch garnicht.
Wie habt Ihr nur euren Führerschein geschafft....??? :shock:

Gruß
Jürgen

merlin.r 14.08.2010 15:34

Mit 3-4 Fehlerpunkten :?

Ich bin mir auch sicher das die Lage so ist, das man nicht wissen kann was auf der anderen Seite für ein Schild steht (Stop oder Vorfahrt gewähren). Ausnahmen "Abknickende Vorfahrt" da wird aber nur angezeigt wo die Vorfahrtschilder stehen.

CU:winke:
merlin.r

Toby 14.08.2010 15:45

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102563)
Quatsch... ;-)

Blanker Unsinn, das geht doch garnicht.

Gruß
Jürgen

Danke!!!

So eine Verkehrsituation möchte ich bitte mal live sehen! Da müsste ja das Strassenverkehrsamt schon leicht betrunkene Mitarbeiter haben! ;-)

Absoluter schwachsinn!!

Toby

Eddyk 14.08.2010 16:23

Wie Lux schon sagte, mit dem Stopschild hat man die gleichen Rechte wie beim Vorfahrtgewährenschild, mit dem Unterschied, dass man beim Ersten in jedem Falle auf 0kmh abbremsen muss, beim Zweiten nur im Bedarfsfalle. Sprich, beide sind gleichberechtigt vor der Rennleitung, nun kommt aber die Linksabbiegerarschkarte und der Linksabbieger muss eben alle durchlassen, außer, es ist anders beschildert.

w00lf 14.08.2010 16:46

Leute. 8)

1. !! Ich kann euch gerne ein Bild von dieser Krezung zukommen lassen, wie gesagt ich kenne so eine. :ja:

2. Der mit dem STOP Zeichen vor sich muss jeglichen Vorrang den er gegenüber jemand anderem hat abgeben, sobald er stehen bleibt. Sorry, aber mein Führerschein ist erst 3 Jahre her, ich glaube an gewisse Dinge erinnere ich mich besser als so mancher hier. (Soll nicht frech klingen.)
Und eins der Dinge war, dass man jeden Vorrang verloren hat, sobald das eigene Auto steht. Das signalisiert nämlich dem anderen, dass man auf seinen Vorrang verzichtet. In dieser Situation ganz einfach, der mit dem Stopschild muss solange stehenbleiben bis ihm niemand mehr in die Quere kommt, erst dann darf er seine Fahrt fortsetzen, heißt im Klartext, der mit dem Vorrang geben Zeichen hat Vorrang gegenüber dem mit dem Stopschild, SOLANGE er sich in Bewegung befindet. Kommt allerdings jemand auf der Hauptstraße, dem er ja Vorrang geben muss, muss er stehen bleiben. Und sobald er steht hat er keinen Vorrang mehr gegenüber dem mit dem Stopschild, dann tritt die normale Regelung in Kraft, dass der der abbiegt dem der geradeausfährt Vorrang geben muss. Alles klar? 8)

Und was die Frage mit dem "woher weiß der eine was für ein Zeichen der andere hat" betrifft, kann ich nur lächelnd hinzufügen: Augen? :cheesy:

mfg, Wolfgang

Eddyk 14.08.2010 16:50

Mein Führerschein liegt auch nicht viel länger her. Dann läuft es in Österreich wohl ein bisschen anders als in Deutschland. In Deutschland kannst du Vorfahrt haben, stehen bleiben, der andere fährt los, dann gibst du Kickdown und krachst in sein Auto und bekommst noch Recht bzw nur eine kleine Teilschuld, da du ja Vorfahrt hast.

w00lf 14.08.2010 16:53

Zitat:

Zitat von Eddyk (Beitrag 102590)
Dann läuft es in Österreich wohl ein bisschen anders als in Deutschland.

Das kann allerdings gut sein. Fände ich nur etwas dumm. Aber gut, ich merks mir für das nächste mal wenn ich in DE bin. 8)

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 14.08.2010 17:39

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102589)
Und eins der Dinge war, dass man jeden Vorrang verloren hat, sobald das eigene Auto steht. Das signalisiert nämlich dem anderen, dass man auf seinen Vorrang verzichtet.

Also Wolfgang.. wenn das in Österreich tatsächlich so sein sollte, dann glaube ich das trotzdem erst, wenn ich das schwarz auf weiß sehe. ;-)

Ich glaube nicht, dass es einen Richter interessiert, dass jemand durch Anhalten auf seine Rechte verzichtet hat. Falls sowas überhaupt möglich ist. In D mit Sicherheit nicht. Da zählen dann höchstens Zeichen, die man dem anderen gibt. Aber man lernt auch in der Fahrschule, dass man mit Zeichen geben sehr vorsichtig sein sollte. Wer will das später beweisen.

Also habe ich an einem Stopschild Vorfahrt, wenn der Vorfahrtberechtigte stehenbleibt? Niemals! Wenn der wieder losfährt und es knallt, dann rate mal wer Schuld hat. Das mit dem Beurteilen, ob jemand angehalten hat oder nicht, halte ich für viel zu subjektiv, wie lange muss der denn stehen bleiben. So eine Regel geht nie und nimmer.

Noch ein Beispiel:
An einer Kreuzung bleiben alle stehe. Dann hat keiner mehr Vorfahrt? Egal welche Schilder dort stehen? Nee nee..
Das ist so unsicher, das kann auch in A nicht so sein.

Das kann man ja auch garnicht in einem Fragebogen abbilden, da stehen ja immer alle. ;-) Dann kann man ja nur Fragefilmchen machen.

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102589)
Und was die Frage mit dem "woher weiß der eine was für ein Zeichen der andere hat" betrifft, kann ich nur lächelnd hinzufügen: Augen? :cheesy:

Ach komm, Du willst doch nicht allen Ernstes behaupten wollen, dass man Verkehrsschilder von hinten erkennen muss. Dann zeig mir mal bitte eine entsprechende Frage in einem Fragebogen... ;-)
Das hätten sich ja nichtmal die Gebrüder Grimm getraut ins Märchenbuch zu schreiben. *ggg*

Nicht böse sein, ist nicht böse gemeint, aber das klingt für mich absurd. Auch wenn ich weiß, dass Gesetze nicht immer logisch sind. Ich glaube, da musst Du was falsch verstanden haben.

Das Stopschild erkennt man natürlich an der Form. Das ist ja auch Absicht, hat aber andere Gründe (Schnee auf dem Schild oder wer weiß was), bestimmt nicht den, dass man es von hinten erkennen kann (muss!).

Bei anderen Schildern wäre das auch garnicht immer möglich.

;-);-);-)

Gruß
Jürgen

PS Vorfahrtregelungen müssen immer statisch und damit objektiv sein, d.h. einfach an einer Skizze der Situation erkennbar sein. Wenn es nicht so wäre, könnte die Situation von den Beteiligten unterschiedlich interpretiert werden. Und sowas kann und darf nicht sein. Bei solchen Regeln würde ich mich mit dem Auto nicht mehr nach A trauen. ;-)

Da lässt sich garnix mehr beweisen.

hörnchenmeister 14.08.2010 17:46

Hier ist diese Kreuzung

http://www.sankt-egidien.de/Viadukt.jpg

links ist das Vorfahrt-beachten Schild.

erkennt man anhand der Form nicht schön warum stop und vF beachten?

Man erkennt es im übrigen an einer gestrichelten und einer durchgezogenen Linie und das VFB Schild hat eine einmalige Form sowie das Stopschild.

w00lf 14.08.2010 17:52

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102596)
Ach komm, Du willst doch nicht allen Ernstes behaupten wollen, dass man Verkehrsschilder von hinten erkennen muss. Dann zeig mir mal bitte eine entsprechende Frage in einem Fragebogen... ;-)
Das hätten sich ja nichtmal die Gebrüder Grimm getraut ins Märchenbuch zu schreiben. *ggg*

Äh, ja auch wenn ich dich damit enttäuschen muss, aber genau das hab ich zur theoretischen Prüfung lernen müssen und auch bekommen. Verkehrszeichen von hinten erkennen. 8)
Mein Fahrlehrer hätte mich geprügelt, wenn ich nicht sofort alle Verkehrszeichen auch von hinten erkannt hätte. Denn nur auf diese Weise kann man seinen Vorrang auch erkennen.
Und genauso fahre ich auch jeden Tag durch die Stadt und vor allem wenn ich wo neu bin schau ich bevor ich von meinem Vorrang überzeugt bin immer links, rechts und geradeaus welche Schilder die Kollegen wohl haben. Ist nicht immer ganz leicht und man muss auch ziemlich schnell sein, aber das gehört zum Autofahren dazu. Ich ärgere mich immer wieder wenn Leute mir meinen Vorrang nehmen, weil sie zu faul sind die Schilder zu suchen. :x

mfg, Wolfgang

PS: ein Vorrang geben, Stop, Vorrangstraße und Gefahrenschild sollte eigentlich jeder von hinten erkennen. Das ist auch der Grund, warum sie so besondere Formen haben.

-=LuX=- 14.08.2010 18:12

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102598)
PS: ein Vorrang geben, Stop, Vorrangstraße und Gefahrenschild sollte eigentlich jeder von hinten erkennen. Das ist auch der Grund, warum sie so besondere Formen haben.

Das ist ja auch nicht verkehrt, wenn man Schilder auch von hinten erkennen kann und dadurch ein Stück Sicherheit gewinnt. Und es ist auch sogar nicht verkehrt, dass man das in der Fahrschule lernt. Da lernt man ja auch andere sinnvolle Dinge, auch wenn sie in keinem Gesetzbuch stehen.

Das man aber Schilder von hinten erkennen MUSS, um zu wissen ob man Vorfahrt hat, glaube ich nach wie vor nicht.

@Hörnchenmeister

Das Bild macht mir die Situation mit einem Stopschild nur auf einer Seite durchaus plausibel. Dort, wo das Stopschild steht, kann man die Hauptstraße deutlich schlechter einsehen, als auf der anderen Seite. Macht also Sinn.

An der Vorfahrtsituation ändert das aber nichts.

Gruß
Jürgen

w00lf 14.08.2010 18:30

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102599)
An der Vorfahrtsituation ändert das aber nichts.

Und jetzt noch mal ein kurzer Gedankengang, auch wenns nicht zu eurer (und vielleicht auch unserer, bin mir ja nicht 100% sicher) Gesetzgebung passt.
Du fährst mit lockerem Tempo auf die Hauptstraße zu und könntest rausfahren ohne zu schalten, weil die Straße frei ist. Du siehst aber, dass gegenüber beim Stopschild jemand genauso locker hinfährt. Nur ist er etwas näher an der Straße als du, um die Zeit, die er stehen muss ignorieren zu können.
So, und nun die Frage, würdest du allen Ernstes stehen bleiben obwohl du genau siehst, dass er an dem Stopschild steht? Also ich würde mir und dem Getriebe den Schaltvorgang ersparen und einfach abbiegen. Im Wissen, dass der Kollege sowieso stehen muss.

Und anscheinend liege ich damit auch nicht falsch, da bei uns und bei von mir erwähnter Kreuzung mit genau den Schildern alle so fahren. Der der beim Stop steht, weiß, dass er stehen muss, das ist für gar keine Frage. Und der der Vorrang geben hat, der hat den Vorrang gegenüber dem beim Stopschild. Ist für ihn auch keine Frage, da dort alle so fahren wie ich es beschrieben habe.
Ich war mal in der glücklichen Situation, dass dort beim Stopschild ein Polizist war und ich beim Vorrang geben, und der Tatsache zufolge, dass er mich nicht verfolgt hat, scheint mir meine Einschätzung dieser Situation als richtig. :cheesy:

mfg, Wolfgang

PS: werde mal etwas Paragraphen wälzen, mal schaun ob ich was finde. :ja:

GIFT2 14.08.2010 18:35

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102599)
Das Bild macht mir die Situation mit einem Stopschild nur auf einer Seite durchaus plausibel. Dort, wo das Stopschild steht, kann man die Hauptstraße deutlich schlechter einsehen, als auf der anderen Seite. Macht also Sinn.

An der Vorfahrtsituation ändert das aber nichts.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. :ja:
Übrigens bin ich in meinem ganzen Leben noch nie auf den Gedanken gekommen ein Verkehrsschild von hinten erkennen zu müssen. Ist schon sehr lustig was man hier oft zu lesen bekommt. :p

Gruß
Gift

w00lf 14.08.2010 18:40

Zitat:

Zitat von GIFT2 (Beitrag 102601)
Übrigens bin ich in meinem ganzen Leben noch nie auf den Gedanken gekommen ein Verkehrsschild von hinten erkennen zu müssen.

Man merkt schon einen deutlichen Unterschied in der theoretischen Ausbildung zwischen den Generationen. Und noch dazu ist die Mehrphasenausbildung in Österreich ja soweit ich das mitbekommen habe eine der besten.
Das darf man nicht vergessen! Man kann jemanden, der seinen Schein vor 20, 30 Jahren gemacht hat einfach nicht mit jemandem vergleichen, der ihn gerade macht (die sind sowieso die besten) oder der ihn vor kurzem gemacht hat. Natürlich nur vom theoretischen Standpunkt her, und nicht von Erfahrung, Praxis, etc...
Kann hier ja nur das berichten, was ich selbst gelernt habe, bzw. lernen habe müssen. :ja:

mfg, Wolfgang

GIFT2 14.08.2010 19:40

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102602)
Man merkt schon einen deutlichen Unterschied in der theoretischen Ausbildung zwischen den Generationen.

Na das will ja auch niemand bestreiten. Müßte ich heute nochmal die Fahrerlaubnis-Prüfung machen, würde ich in der Theorie und Praxis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchfallen.
Ich kenne in der Theorie ca. 30% der Verkehrsschilder garnicht und praktisch schneide ich (wenn möglich) jede Kurve und blinke niemals beim abbiegen, wenn mich niemand sieht. Über rote Fußgängerampeln fahre ich auch vorsichtig drüber wenn im Umkreis einer Meile kein Fußgänger zu sehen ist.

Das alles ändert aber nichts an der oben erläuterten, klaren Vorfahrtssituation.

w00lf 14.08.2010 19:44

Zitat:

Zitat von GIFT2 (Beitrag 102607)
Das alles ändert aber nichts an der oben erläuterten, klaren Vorfahrtssituation.

Naja, anscheinend doch, weil es keiner so recht weiß bzw. versichern kann, wie es nun wirklich aussieht. Bis jetzt hat nur jeder seinen Standpunkt geäußert.

Ich freue mich schon richtig auf die mit Fakten untermauerte Auflösung. 8)

mfg, Wolfgang

Eddyk 14.08.2010 19:45

In Deutschland ist die Situation klar und diese haben die D-Leute eindeutig geschildert. ;)

Toby 14.08.2010 19:58

Zitat:

Zitat von GIFT2 (Beitrag 102601)
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. :ja:
Übrigens bin ich in meinem ganzen Leben noch nie auf den Gedanken gekommen ein Verkehrsschild von hinten erkennen zu müssen. Ist schon sehr lustig was man hier oft zu lesen bekommt. :p

Gruß
Gift

Jetzt ist es klar! Hätte man vielleicht die "dezente" Brücke nicht vergessen dürfen in der Skizze!

:ja::ja::ja:

Toby

Zachi 14.08.2010 21:16

Also für DE steht es hier auch nochmal genau so, wie wir es in 4 Seiten Thread ja auch mehrheitlich auf die Reihe bekommen haben:

http://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt-gewaehren.php

Und der §9 aus der (deutschen) StVO der Vollständigkeit halber auch nochmal:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html

Da steht ebenfalls ganz unmissverständlich, wer links abbiegen will, hat entgegenkommende durchfahren zu lassen (und da steht auch nichts von einer Ausnahme, die besagt, dass man fahren darf wenn der entgegenkommende gerade nicht entgegenkommt, weil er an einem Stopschild anhält)

-=LuX=- 14.08.2010 21:28

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102600)
So, und nun die Frage, würdest du allen Ernstes stehen bleiben obwohl du genau siehst, dass er an dem Stopschild steht? Also ich würde mir und dem Getriebe den Schaltvorgang ersparen und einfach abbiegen. Im Wissen, dass der Kollege sowieso stehen muss.

Klar würde ich dann auch fahren. Aber wenn ich mich verschätzt habe und es knallt, habe ich trotzdem Schuld.

Und wenn ich den am Stopschild wartenden dadurch behindere, so dass er vielleicht nochmal bremsen muss, oder länger warten, als er wollte, dann ist das eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit.

Nur weil's alle so machen, ist es ja noch lange nicht rechtens.

Gruß
Jürgen

w00lf 14.08.2010 21:34

Hier mal ein kleiner Auszug aus der STVO Österreich:

"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang."

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 14.08.2010 21:37

Hach.. der 1. Link
http://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt-gewaehren.php
is ja cool. Genau die Situation. Und die Autos haben sogar die gleichen Farben (ja ich weiß, vertauscht).

@hörnchenmeister

Hättest ja gleich dieses Bild nehmen können, da ist das Stopschild auch nicht sechseckig. ;-)

http://www.fahrtipps.de/img/534/vorfahrt-229.gif

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 14.08.2010 21:42

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102632)
Hier mal ein kleiner Auszug aus der STVO Österreich:

"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang."

mfg, Wolfgang

Wer weiß wie viele Verordnungen es gibt, wo "Zum-Stillstand-Bringen" definiert ist. Ich gebe mich damit noch nicht zufrieden.. *ggg*

Das ist wegen einer Definitionsmöglichkeit immer noch nicht sicher.
Ich bin aber sicher, dass dieser Begriff "Zum-Stillstand-Bringen" irgendwo nochmal ganz klar definiert ist.

Gruß
Jürgen

w00lf 14.08.2010 21:50

Was soll an der Definition unklar sein? Verstehe ich nicht. "Zum Stillstand bringen" kann doch nur eines heißen, und zwar dass das Fahrzeug komplett still steht.

Und in diesem Zusammenhang:

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102632)
"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang."

ist es dann auch irgendwie klar, dass er seinen Vorrang verliert, wenn er an der Stoptafel steht. Zumindest meiner Interpretation des Gesetzestextes nach.

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 14.08.2010 22:32

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102637)
Was soll an der Definition unklar sein? Verstehe ich nicht. "Zum Stillstand bringen" kann doch nur eines heißen, und zwar dass das Fahrzeug komplett still steht.

Und in diesem Zusammenhang:



ist es dann auch irgendwie klar, dass er seinen Vorrang verliert, wenn er an der Stoptafel steht. Zumindest meiner Interpretation des Gesetzestextes nach.

mfg, Wolfgang

Nö, solange in Israel geernteter Spargel in Deutschland als "Deutscher Spargel" verkauft werden darf, wenn er in Deutschland gewaschen wurde - kein Witz - ist ein Begriff in einem Gesetzestext noch lange nicht das, was "normale" Bürger darunter verstehen. Im Falle des Spargels ist das sogar eine offensichtliche Irreführung.

Begriffe in Gesetzestexten sind in der Regel irgendwo definiert. Und das nicht immer im Sinne des normalen Sprachgebrauchs.

"Zum-Stillstand-Bringen" kann irgendwo ganz speziell definiert sein. Wie Du schon sagst, Du interpretierst diese Aussage. Und damit ist man bei Gesetzestexten in der Regel schon verloren.

Gruß
Jürgen

w00lf 14.08.2010 22:37

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102643)
"Zum-Stillstand-Bringen" kann irgendwo ganz speziell definiert sein.

Das zum Stillstandbringen des Fahrzeuges ist nirgends definiert, allerdings ist der Begriff "Anhalten" als das erzwungene Zum-Stillstand-Bringen (z.B. durch ein Stopzeichen) des Fahrzeuges definiert.

Und selten verwendet man Begriffe, die missverstanden werden könnten, zur Definition anderer Begriffe. Zumindest im Gesetzestext, den schreibt ja nicht irgendjemand, sondern Menschen, deren Job es ist, Dinge zu formulieren.

Und "Zum-Stillstand-Bringen" ist beileibe kein Begriff, der missverstanden werden kann.

mfg, Wolfgang

PS: das mit dem Spargel ist echt traurig. So weit sind wir schon. :( Naja, ist eben billiger im Ausland.

-=LuX=- 15.08.2010 00:01

Du musst uns aber auch den ganzen Artikel aus der österreichischen StVO präsentieren, wenn Du Dich darauf beziehst:

"Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang
verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich
erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines
Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen,
aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines
gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der
Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf
seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht
annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein
anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten
werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von
Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar."


Lies das nochmal genau durch. Das "Zum-Stillstand-Bringen" des Fahrzeugs am Stopschild mag zwar als Verzicht auf Vorrang gelten, aber der Wartepflichtige (der Linksabbieger) darf davon nicht ausgehen, es sei denn, der Vorrangsverzicht ist "zweifelsfrei" erkennbar. Und das ist er nicht, wenn man am Stopschild anhält, weil da jeder anhalten muss.

Winkt er Dir hingegen, ist die Sache klar. Damit sind wir aber wieder beim Zeichen geben. Es ist so wie in Deutschland auch, nur umständlicher formuliert.

Es wäre auch wirklich gefährlich, wenn das Anhalten per se als Vorrangsverzicht vom Wartepflichtigen angenommen werden müsste.


Gruß
Jürgen

w00lf 15.08.2010 00:21

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102645)
Es wäre auch wirklich gefährlich, wenn das Anhalten per se als Vorrangsverzicht vom Wartepflichtigen angenommen werden müsste.

Tja was soll ich sagen, so hab ich es gelernt... Wer steht, wird weiterhin stehenbleiben (müssen).
Klingt jetzt egoistisch, aber ich sehe das ganze auch immer aus wirtschaftlicher Sicht, warum sollten in gewissen Situationen zwei Autos stehen, wenn es auch möglich wäre, dass nur einer stehn muss und der andere seinen Schwung nutzen kann. Aber das ist jetzt zu generell gesehen.

Du hast schon Recht und so wies im Text steht ist es auch, es muss dem Wartepflichtigen eindeutig gezeigt werden, dass man stehen bleibt. Aber ums dann wieder ganz genau zu sehen (ad Definition von zum Stillstand bringen) würde ich gerne die Definiton von "eindeutig erkennbar" lesen, bevor ich das vergesse was ich in der Fahrschule gelernt habe.

Ansonsten ist in dem Text alles so wie ich es gesagt habe, wer stehnbleibt verliert den Vorrang. Das entspricht immer noch dem, dass der, der am Stopschild stehen bleiben muss, den Vorrang abgibt.
Aber bevor ich hier als uneinsichtig gelte, will ich betonen, dass das meine Sicht der Dinge und meine INTERPRETATION des Gesetzestextes ist. Ich will nicht behaupten, dass dem wirklich so ist. Nur ich lese genau das heraus.
Problem bei der Sache ist eben, dass es sein kann, dass der andere das anders sieht. Aber in so einem unverhofften Fall wäre dann ja immer noch die Polizei oder im Endeffekt der Richter, der der die Sache dann aufklärt.
Und ganz unrichtig liege ich mit meiner Theorie nicht, deshalb kann ich auch keine alleinige Schuld bekommen.

Ich könnte natürlich allerdings solange ich nicht weiß wie es in Ö wirklich aussieht, einfach nachgeben und den am Stopschild den Vorrang geben um so eine Situation überhaupt zu verhindern. Das werde ich auch tun, aber trotzdem werde ich bei nächster Gelegenheit zum Fahrlehrer meines Vertrauens oder zur Polizei gehen und das erfragen.
Ich will es einfach wissen. Stay tuned. 8)

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 15.08.2010 00:29

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102647)
Problem bei der Sache ist eben, dass es sein kann, dass der andere das anders sieht. Aber in so einem unverhofften Fall wäre dann ja immer noch die Polizei oder im Endeffekt der Richter, der der die Sache dann aufklärt.

Genau so ist es. Und dann steht ggfs. Aussage gegen Aussage. Wer will da was beweisen. Unmöglich. Deshalb kann es eine solche Regel auch nicht geben.

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102647)
...aber trotzdem werde ich bei nächster Gelegenheit zum Fahrlehrer meines Vertrauens oder zur Polizei gehen und das erfragen.
Ich will es einfach wissen.

Ich denke auch, wir sind jetzt hier in der Diskussion an einem Punkt angekommen, wo es für uns nicht mehr weitergeht.

Aber frag lieber nicht "Deinen" Fahrlerer, sondern mal einen andern... ;-)

So long...
Gruß
Jürgen

PS Und nicht böse sein, hat aber irgendwie Spaß gemacht... :-)

w00lf 15.08.2010 00:31

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102648)
PS Und nicht böse sein, hat aber irgendwie Spaß gemacht... :-)

Sowas macht immer Spaß. Passiert ja leider viel zu selten. :ja:

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 15.08.2010 00:31

:ja:

w00lf 15.08.2010 00:33

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102648)
Genau so ist es. Und dann steht ggfs. Aussage gegen Aussage. Wer will da was beweisen. Unmöglich. Deshalb kann es eine solche Regel auch nicht geben.

Ach ja und was das betrifft, kurioserweise kann es diese Regelung geben und es gibt sie ja auch. Man muss dem anderen ja nur eindeutig zeigen, dass man ihn rauslässt, dann wird er, gesetzeskonform handelnd, rausfahren und dann kann man Gas geben und es kommt zum Unfall. Kommt aufs gleiche Ergebnis und er kann auch nicht beweisen, dass man auf den Vorrang verzichtet hat. So oder so ist das Abgeben des Vorranges (bzw. das Annehmen desselbigen) eine gefährliche Sache und kann immer ins Auge gehen...

mfg, Wolfgang

merlin.r 15.08.2010 08:37

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102651)
... eine gefährliche Sache und kann immer ins Auge gehen...

Ich sag's mal etwas übertrieben: Wer ein Fahrzeug führt steht mit einem Bein im Knast :kotz:.

CU:winke:
merlin.r

NB: :think: Das ist leider auch bei vielen anderen Tätigkeiten so, bei denen man mit Dritten interagiert.

-=LuX=- 15.08.2010 13:24

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102651)
Ach ja und was das betrifft, kurioserweise kann es diese Regelung geben und es gibt sie ja auch.

Ich meinte nicht die Regelung mit dem freiwilligen Vorrangverzicht, die macht ja Sinn. Ich meinte, dass es keine Regel geben kann, die automatisch einen Vorrangverzicht impliziert, nur weil man angehalten hat.

Die gibt es faktisch nicht, da man den etwas holperigen Text in der StV0 dann ja durch eine Erläuterung wieder klarstellt. Anhalten bedeutet eben nicht ohne Weiteres Vorrangverzicht.

Wenn es das wirklich gäbe, wären die österreichischen Gerichte wahrscheinlich ausschließlich mit Verkehrssachen überlastet. Außerdem wäre das eine sehr gute Spielwiese für Leute, die absichtlich Unfälle provozieren, um die Versicherungssumme zu kassieren.

Aber es ist schon so. Wenn man Zeichen gibt, muss man besonders vorsichtig sein. Und wenn man welche bekommt, dann erst Recht. Hinterher heißt es sonst womöglich. "Ich hab mich doch nur am Ohr gekratzt".

@Ralf

Tatsächtlich kennen ja die Juristen den Begriff des "Betriebsrisikos". Ein Auto z.B. ist schon ein Risiko, sobald es in Betrieb ist, woraus sich u.U. alleine schon eine Mitschuld abnleiten lässt, wenn etwas passiert.

Gruß
Jürgen

EinfachOLi 15.08.2010 20:00

Ja das habe ich auch mal gehört, schon allein weil du fährst kann man dir je nach Situation eine Teilschuld von Mindestens 10% auf Auge drücken

Xedos9 17.08.2010 22:03

Hi,

habe gerade den ganzen Thread gelesen. Finde eure Standpunkte ja ganz interessant.

Meine Führerscheinprüfung ist ja nun schon ein paar Jahre zurück, aber auch ich wurde gelehrt die vorrang- bzw. nachrrangrelevanten Verkehrszeichen von der Rückseite her erkennen zu müssen, da nur so (manche) Kreuzungsregelungen eindeutig zu erkennen sind. Da in Deutschland die diesbezüglichen Verkehrszeichen den österreichischen Zeichen entsprechen, wird sich der Gesetzgeber wohl ähnliches gedacht haben.

Ja, und ich stimme Wolfgang zu 100% zu. "Problem" (insbesondere in DE?) ist, dass immer mehr von diesen exotischen Kreuzungen durch Ampelregelung bzw. Kreisverkehre ersetzt werden um die Unfallgefahr durch Unkenntnis und Leichtsinn zu reduzieren.

Viele Grüße
Klaus

Gkiokan 18.08.2010 01:55

Recht Interessant die Diskussion :D
Mich würde Interessieren wie viele bei genau solch einer Frage wohl in einer Theorieprüfung durchfallen bzw das Resultat aussieht :)

In der Mathematik heißt es Klammer vor Punkt vor Strich.
So ähnlich auch im Straßenverkehr. Ich würds so sehn, der jenige der von der Hauptstraße kommt, fährt zuerst,
dannach rechnen sich der Rote und der Blaue ab. Beide müssen in jenem Fall vorfahrt gewähren, und nachdem man als linksabbieger warten muss ist die Sache für mich eigentlich klar.

1. Hauptstraße
2. Stopschild.
3. Vorfahrt gewähren.

Aber Ihr habts ja so toll beschrieben alle :D

Ich muss aber eins sagen, der Verkehrschaos der hier in Deutschland herrscht ist ja extrem. In Griechenland fährt zwar der größte anteil so wie er will, aber ich fand das Fahren in Griechenland eher entspannter und nicht so stressig wie hier.
Oder liegts einfach nur an dem Mhytos, je größer und schöner das Auto umsomehr Rechte im Straßenverkehr? :D

greetz
Gkiokan

Eddyk 18.08.2010 11:14

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 102797)
Oder liegts einfach nur an dem Mhytos, je größer und schöner das Auto umsomehr Rechte im Straßenverkehr? :D

greetz
Gkiokan

Fahr nach Russland, da wird genau nach dem Motto gefahren.

Irgendwie ist die Situation nur für die Österreicher unklar. Damit haben wir den Fehler im System gefunden.

w00lf 18.08.2010 11:31

Zitat:

Zitat von Eddyk (Beitrag 102804)
Irgendwie ist die Situation nur für die Österreicher unklar. Damit haben wir den Fehler im System gefunden.

Nö wieso? Für uns ist sie doch genauso "klar" wie für euch.
Nur dass es bei uns anscheinend anders geregelt ist. Gestern ist an besagter Kreuzung vor mir auch die Polizei so gefahren, wie ich es geschildert hab. 8)

mfg, Wolfgang

wirthensohn 18.08.2010 11:35

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 102797)
Oder liegts einfach nur an dem Mhytos, je größer und schöner das Auto umsomehr Rechte im Straßenverkehr? :D

Dazu nur so viel:

http://projekte.wirthensohn.de/image...rfahrt-640.jpg

:)

Gruß,
Christian

DGFxedos6V6 18.08.2010 14:23

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Verblüffende Ähnlichkeit oder ? :)


Anhang 4540

Gkiokan 18.08.2010 15:22

Zitat:

Zitat von DGFxedos6V6 (Beitrag 102810)
Verblüffende Ähnlichkeit oder ? :)


Anhang 4540

Haha zu geil, Mazda weiß wohl wie Sie sein zeichen setzen müssen :p

-=LuX=- 18.08.2010 20:02

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102805)
Nö wieso? Für uns ist sie doch genauso "klar" wie für euch.
Nur dass es bei uns anscheinend anders geregelt ist. Gestern ist an besagter Kreuzung vor mir auch die Polizei so gefahren, wie ich es geschildert hab. 8)

mfg, Wolfgang

Gleich anzeigen.. ;-)

Denn es ist bei Euch nicht anders geregelt, nur umständlicher beschrieben. :pray:

Gruß
Jürgen

Xedos9 18.08.2010 22:20

Also ich denke es ist in Deutschland genauso wie bei uns.

1) Auto auf der Hauptstraße
2) Annahme Auto bei Vorrang geben muss nicht stehenbleiben und biegt links ab obwohl er der entgegenkommende Linksabieger ist; der aber hat ein --> siehe 3)
3) Stoppzeichen und Stopp heißt stopp. Daher fährt er erst nach dem 1) und 2) weg sind.

Anders ist es wenn:
2) Annahme Auto bei Vorrang geben muss stehenbleiben (damit ist 2) in der gleichen Situation wie 3)...heißt beide stehen), da gerade 1) vorbei fährt. Damit fährt 3) los, da der entgegenkommende Linksabbieger klarerweise den Nachrang hat. Da durch den Stillstand von 2) die gleichen Vorraussetzungen (Vorrangverzicht) gegeben sind.

Denkt euch die Kreuzung sowie von Wolf geschildert nur OHNE Vorranggebenzeichen und betrachtet dann die Situation zwischen 2) und 3). Durch das Stoppzeichen hat 3) den Nachrang obwohl er nicht der entgegenkommende Linksabbieger ist.

VG, Klaus

-=LuX=- 18.08.2010 22:31

Ich geb's auf...:heulsuse:

Xedos9 18.08.2010 22:33

Zitat:

Ich geb's auf...
Angenommen:engel:

Wolf, was sagst Du?

Gkiokan 19.08.2010 00:12

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 102842)
Ich geb's auf...:heulsuse:

Spätestens wenns knallt, wird man uns verstehn 8)

-=LuX=- 19.08.2010 10:44

Stopschild
 
Man kann garnicht oft genug auf die Gefahr von Stopschildern hinweisen.

Gruß
Jürgen

w00lf 19.08.2010 16:46

Zitat:

Zitat von Xedos9 (Beitrag 102843)
Wolf, was sagst Du?

Ich behaupte immer noch das gleiche wie du, Verkehrszeichen stehen über den normal geltenden Regeln (Rechtsregel, Gegenverkehrsregel).
Stellt euch nur mal vor ihr fahrt auf besagter Straße auf der "Vorrangstraße" alias "Hauptstraße". Und von rechts kommt jemand daher. Der hätte ja eigentlich Vorrang, aber durch das Stoppschild muss er stehen bleiben (verzichtet unfreiwillig auf seinen Vorrang!). Ihr könnt also weiterfahren ohne abzubremsen.
Genauso sehe ich die Situation hier auch, ihr müsstet dem geradeausfahrenden zwar eigentlich (!) Vorrang geben, aber seine Rechte bzw. eure Pflichten sind durch das Stoppschild außer Kraft gesetzt. Ergo: ihr an dem Vorrang geben Schild habt Vorrang gegenüber dem Stoppschild.

mfg, Wolfgang

aca89 19.08.2010 16:53

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 102864)
Ich behaupte immer noch das gleiche wie du, Verkehrszeichen stehen über den normal geltenden Regeln (Rechtsregel, Gegenverkehrsregel).
Stellt euch nur mal vor ihr fahrt auf besagter Straße auf der "Vorrangstraße" alias "Hauptstraße". Und von rechts kommt jemand daher. Der hätte ja eigentlich Vorrang, aber durch das Stoppschild muss er stehen bleiben (verzichtet unfreiwillig auf seinen Vorrang!). Ihr könnt also weiterfahren ohne abzubremsen.
Genauso sehe ich die Situation hier auch, ihr müsstet dem geradeausfahrenden zwar eigentlich (!) Vorrang geben, aber seine Rechte bzw. eure Pflichten sind durch das Stoppschild außer Kraft gesetzt. Ergo: ihr an dem Vorrang geben Schild habt Vorrang gegenüber dem Stoppschild.

mfg, Wolfgang



So sehe ich es auch, ich stimme zu! :D

mfg
ALex8)

Zachi 19.08.2010 17:28

Ohne die letzten 2 Seiten wirklich intensiv gelesen zu haben: Wo bleibt denn die Auskunft von Polizei, Fahrschule, etc.? Wäre das nicht sinniger als das Thema hier ewig und 3 Tage lang breit zu reden obwohl alles wichtige schon längst gesagt wurde (und einige es scheinbar nicht wahr haben wollen und nach ihren eigenen Regeln fahren)? -.-

w00lf 19.08.2010 17:37

Da es scheinbar deutliche Differenzen in der Einschätzung dieser Situation zwischen DE und Ö gibt, will ich nicht behaupten dass es "einige nicht einsehen".
Zufall wirds wohl keiner sein, dass die Österreicher sagen es ist so und die Deutschen dagen es ist anders.

mfg, Wolfgang


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