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Firmenauto - Sachbezug
Mal eine Frage, weiß jemand wie das mit dem Firmenauto (Österreich!) genau abläuft?
Dass mir das Pendlerpauschale wegfällt, ist logisch (117,07 Euro) - mein Chef meinte irgendwas zusätzlich 300 Euro im Monat Abzug - kann das stimmen? Ich finde das gar arg viel... das wären ja 417,07 Euro insgesamt im Monat... das wär dann ja fast so viel wie mich der Xedos im Schnitt im Monat kostet... kann das wirklich sein? Dann würde sich ein Firmenauto ja nicht rentieren, denn ein "normales" Auto kostet doch keine 417,07 Euro im Monat... Bitte um Info - aber wie gesagt, betrifft Österreich. |
Über 400€ ist echt verdammt viel. :think:
Mein Xedos kostet mich z.B. im Monat ca. 250 bis maximal 300€. Kann ich mir nicht vorstellen, da würde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen beim Chef, bevor du den Xedos abgibst. mfg, Wolfgang |
hab im Internet gefunden dass es 1,5% des Kaufwertes sind, aber das kann ich mir noch weniger vorstellen, wenn man ein Auto um 30.000 Euro als Firmenauto kriegt wären das ja 450 Euro... und bei einem 50.000 Euro-Auto 750 Euro... da kann doch was nicht stimmen... ich glaub ich ruf mal beim Finanzamt an...
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frag nach einem DACIA als Firmenkarosse;-)
300.- !!würde sich nur rechnen wenn man ein Schmuckstück wie zb. Xedos oder Porsche in der Garage steht und man vor hat den Wertverlust zu minimieren....sprich."nicht benützt"! |
wird ein Opel Astra werden, soll aber 25.000 Euro nicht überschreiten
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Ich glaube, Ihr versteht das mit der pauschalen Abgabe etwas falsch.
Bei einem auch privat nutzbaren Firmenwagen (= Dienstwagen) handelt es sich um einen sogenannten geldwerten Vorteil. Dieser ist vom Nutzer mit pauschal 1% (in Deutschland, in Österreich dann wohl 1,5%) ausgehend vom Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs zu versteuern. Der Bruttolistenpreis ist der Preis, den das Auto nach offizieller Preisliste bei dieser Ausstattung und Modellvariante laut Hersteller neu gekostet hätte. An dem Bruttolistenpreis ändert auch nichts, wenn man das Auto beim Kauf noch reichlich runter handelt, der Arbeitgeber einen Großabnehmer-Rabatt erhält oder man ein Gebrauchtfahrzeug kauft. Kauf man z.B. einen gebrauchten Opel Astra für 10.000 Euro als Dienstwagen, den der Vorbesitzer für 20.000 Euro runter gehandelt gekauft hatte, der laut Hersteller-Preisliste aber 25.000 Euro gekostet hätte, dann sind eben diese 25.000 Euro der zu versteuernde Bruttolistenpreis. Das heißt jetzt aber nicht, dass der Nutzer des Dienstwagens jeden Monat dafür 1%, also (in Deutschland, weil einfacher zu rechnen) 250 Euro ans Finanzamt überweisen muss. Diese 250 Euro sind der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Das heißt, mal einfach ausgedrückt, dass diese 250 Euro quasi als zusätzliches Einkommen zu versteuern sind. Angenommen, man verdient 2500 Euro brutto und bezahlt dafür 25% Lohnsteuer (wäre ein Traum für mich...). Mit dem Firmenwagen und 250 Euro geldwertem Vorteil bezahlt man halt nicht mehr 25% Lohnsteuer auf 2500 Euro, sondern auf 2750 Euro (Bruttolohn plus Dienstwagen-Nutzung). In diesem vereinfachten Beispiel bekommt das Finanzamt für die Nutzung des Dienstwagens vom Nutzer tatsächlich nicht etwa 250 Euro, sondern rund 62 Euro. Und damit ist selbst ein hochwertiger Dienstwagen eine lohnende Sache, zumal in der Regel der Arbeitgeber Steuer, Versicherung, Wartungen und Reparaturen bezahlt. Manche Arbeitgeber übernehmen sogar obendrein noch Reinigung oder gar die Spritkosten. Gruß, Christian |
ah... ok... verstehe...
nun, in meinem Fall, bei einem Neupreis von 26.000 Euro, wären dies trotzdem immer noch 325,63 Euro weniger nettogehalt (Wegfall der Pendlerpauschale in Höhe von 117,08 und höhere Lohnsteuer durch den Sachbezug in Höhe von 208,56 Euro). Meiner Meinung nach immer noch eine Menge Geld... |
Ja ist echt ne Menge Geld, deswegen bin ich persönlich zwar froh einen Firmwagen zu haben, den ich aber nur für die Arbeit nutzen darf. KEINE Privatfahrten.
Ansonsten würd mein Xedos ja auch garnicht mehr bewegt werden - das geht nicht 8) |
Zitat:
Lohnt sich also allemal! Behalte den Xedos aber trotzdem, du wirst es dir nicht verzeihen wenn dich der Opel nich leiden kann! ;-) Toby |
Zitat:
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wenn du ein Firmenauto hast fällt die Pendlerpauschale weg, steht auch irgendwo, finds aber grad nicht....
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was ich gefunden habe das du keinen nachweiß bringen musst das du überhaupt mit deinem auto fährst. ist dann egal wenn du jetzt mit jemanden mitfahren würdest
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doch das wird doch geprüft und wenn mir ein Sachbezug für das Firmenauto vom Gehalt abgezogen wird dann können die schon 1 und 1 zusammenzählen...
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Hallo Leute,
Ich fahre selber Firmenwagen in D und es läuft folgendermaßen: Entweder 1% Regelung, wie zuvor von Wirthensohn richtig beschrieben, damit ist der private Teil der Fahrten mit abgegolten (Geldwerter Vorteil), oder Fahrtenbuch, dann werden nur die Privaten Fahrten versteuert. Meine Empfehlung nehme Firmenwagen bei: - Sehr viel Privater Nutzung - Spritkosten (außer Urlaub) übernimmt die Frima - Unfällschäden (egal ob Schuld oder nicht schuld außer Trunkenheit/Drogen werden übernommen) Dann: 1% Regel: Hierzu kommt noch 0.03% vom Bruttolistenpreis pro Kilometer Strecke zwischen Zuhause und Arbeitsplatz, es lohnt sich also bei Firmenwagennutzung in Nähe des Arbeitsplatzes zu wohnen. Bei: - Überwiegend Beruflicher Nutzung: Fahrtenbuchregel Empfehle KEINEN Firmenwagen bei: - Firma übernimmt nicht die privaten Spritkosten (außer Urlaub). - Zu weiter Weg zwischen Wohnort und Arbeit (hier muß man im Einzelfall abwiegen) - Wenn man fitgenug ist einen guten Gebrauchten günstig und selbst (do it yourself) erhalten zu können (dieser Punkt gilt nicht ausschließlich) Mein Fazit: Frag ob die privaten Spritkosten übernommen werden und kalkuiere ob Du sehr viel privat fährst, wenn beides JA, dann zuschlagen. Falls Du dich gegen den Firmenwagen entscheidest frag deinen Chef ob Du als Ausgleich eine "Cash Allowance" bekommen kannst (zusätzlich ca 500-1000 Euro Brutto im Monat). PS. Wie gesagt, so läuft es in D. Wenn das Finanzamt in A 1.5% verlangt verschärft sich die Sache noch.Haben die auch die 0.03% zwischen Zuhause und Arbeitsplatz? VG |
nein, von den 0,03 hab ich nichts gefunden.
Weg zur Arbeit wird ca. 3300 km im Monat sein; Private nutzung zu 100% abgegolten (außer Urlaub, da muss ich die Tankbelege selbst bezahlen). Denke mal Private Nutzung wird zusätzlich zu den 3300 rund 500 im Monat sein, mal weniger, mal mehr, schwer zu sagen. |
Zitat:
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Inwiefern bringt es überhaupt als ArbeitGEBER, Firmenauto(s) Anzumelden?
Was springt für den Chef dabei raus? Es muss ja auch irgenwo ein Hacken dabei sein? Ich bin ja gerade dabei mein Gewerbe anzumelden, aber hauptsächlich hab ich eigentlich im gedanken dass ich den Sprit absetzen kann für den Firmenwagen. Muss nochmal genauererfragen wie das war, aufjedenfall weiß ich dass es möglich ist einiges Einzusparen wenn ich es als Firmenauto anmelde. greetZ Gkiokan |
Hi,
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Zitat:
Sollte dir das alles nichts sagen, dann geh zum Steuerberater ... :-P Hoffe es hilft! |
Danke sehr, also nichts anders als das was ich schon weiß.
Mir waren lediglich die Vorteile für den Arbeitgeber nicht bekannt. Alles in allem eine sehr Interessante Angelegenheit. greetZ Gkiokan |
Zitat:
Die 0.03% pro Entfernungskilometer in D enstprechen also ca 17 km Anfahrtsweg in A, bei 3300km Arbeitsweg im Monat bsit Du darüber, die A Regelung ist also besser für dich. Jedoch: Bei nur 500km Privatnutzung im Monat würde ich mir das nochmal überlegen. Du bezahlst praktisch eine Pauschale jeden Monat, und das nicht zu wenig. Dafür hast Du die Sicherheit daß wenn etwas kaputt geht, es anstandslos repariert oder ersetzt wird. Wenn dir dieses Gefühl viel wert ist dann schlag zu. Andernfalls könntest Du mit einem guten alten gebrauchten Auto Geld sparen. Rechne doch mal wieviel dich der Wagen kosten würde: Dein Bruttolohn+1.5% des Bruttolistenpreises des Autos= Gesamtbrutto. Diesen Betrag im Brutto-Netto Rechner eingeben und Netto berechnen. Dann von diesem Netto den gleichen 1.5% Bruttolsitenpreis wieder abziehen. Das wäre dann dein zu erwartender Lohn. Ich hoffe ich hab jetzt nicht für A falsch gerechnet, dies gilt in D so. VG |
... das wären dann um 226,68 Euro weniger (plus 110 Euro Pendlerpauschale die ich wegen dem Firmenwagen nicht mehr bekomme), also 336,68 Euro.
Wenn das denn in Ö auch so berechnet wird :) |
Hallo Daniel,
in Österreich gibt es: o die "große" Regelung mit 1,5% Bemessungswert / m vom Listenpreis! des Firmenwagens und "unbegrenzter" (ohne Fahrtenbuch) Privatnutzung. o die "kleine" Regelung mit 0,75% Bemessungswert / m vom Listenpreis! des Firmenwagens und "begrenzter" Privatnutzung. "Begrenzt" heißt: max. 500km/m und NACHWEIS mit Fahrtenbuch Berechnet wird es: Bruttogehalt + Sachbezug (entweder 1,5% oder 0,75% vom LP) --> daraus Nettolohn errechnen. VG, Klaus |
Danke, Klaus, dann fall ich in die 1,5%-Regelung, weil ich kein Fahrtenbuch benötige... aber das ist schon arg viel, und das bei so nem kleinen Auto, wie wär das erst bei nem 50.000 euro wagen...
aber irgendwie ists unfair dass die Pendlerpauschale dabei wegfällt, weil die ziehen mir ja eh schon einen Sachbezug ab... das heißt ich blute doppelt... |
Hallo,
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Alternativ wäre, das Firmenfahrzeug ohne Privatnutzung. Dh Du fährst mit Deinem X zur Arbeit und kannst den Firmenwagen nur für Dienstreisen verwenden. Auch hier muss Fahrtenbuch geführt werden. Steuerlich bleibt dann alles beim Alten. Viele Grüße Klaus |
Zitat:
Bruttolohn+Sachbezug, daraus Nettolohn errechnen, soweit so gut. In D kommt aber jetzt noch dazu daß von diesem errechneten Nettolohn wieder der Sachbezug abgezogen wird. Ich ahne daß es in A auch so ist. @Daniel: in D heißt das Geldwerter Vorteil: Wenn einem also die Firma einen Vorteil verschafft, dann möchte das Finanzamt diesen wieder zunichte machen. VG |
aber das Finanzamt nimmt es mir ja doppelt! Einerseits die Pendlerpauschale in Höhe von 110 Euro weil ich das Firmenauto habe, und dann nochmals 200 euro für das Firmenauto - das find ich verrückt. aber ist halt so, da kommt man eh nicht drumrum...
nur rechnet sich ein Firmenauto wirklich nur wenn man weit zur Arbeit hat, wer 10 km von der Arbeit entfernt wohnt, und dafür 300-400 Euro im Monat fürs Firmenauto bezahlt, der wird nie JA sagen wenn ers angeboten bekommt... ich dachte nur immer dass das was "rares" ist... |
@Daniel: du musst das so sehen: die Pendlerpauschale ist eine Entschädigung für die Aufwändungen für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz. Diese Aufwändungen hast du nichtmehr, weil die ja von der Firma übernommen werden.
Weiters darfst du das Auto auch privat nutzen. Diesen Vorteil möchte das Finanzamt natürlich auch versteuert sehen! Wäre ja sonst unfair denen gegenüber, die nicht in den Genuss eines Firmenautos kommen. In meinen Augen lohnt sich ein Firmenauto also nur, wenn man auch fleißig privat damit fährt. @Gkiokan: AUFPASSEN! Als Selbständiger gibt es 2 Möglichkeiten, dein Kfz firmenmäßig zu nutzen. a) Du schreibst die betrieblich gefahrenen Kilometer in ein Fahrtenbuch (Privatfahrten müssen NICHT aufgezeichnet werden!) und rechnest diese genau so ab, wie man es mit seinem Arbeitgeber machen würde. (also "Kilometergeld-Abrechnung") b) Du nimmst das Kfz ins Firmenvermögen. Dann darfst du auch alle laufenden Ausgaben wie Reparaturen, Versicherung etc. als betriebliche Ausgaben absetzen. Allerdings musst du dabei immer den "Privatanteil" in Abzug bringen. Ob hierbei ein Fahrtenbuch geführt werden muss oder eine "Schätzung" ausreichend ist, weiß ich leider nicht (hab mich noch nicht SO genau damit befasst) - dein Steuerberater weiß da aber bestimmt genaueres! JEDENFALLS: wenn du km-Geld abrechnest und die betrieblichen km die private Nutzung übersteigen (also mehr als 50% der Jahres-km-Leistung), MUSST du das Kfz ins Firmenvermögen nehmen! Aber geh unbedingt zum Steuerberater!!! Mfg Bernhard |
Hallo Daniel,
Zitat:
VG, Klaus |
so, Firmenautokauf wurde heute abgesegnet :)
Sachbezug beträgt 380,77 Euro und vermindert mein Nettogehalt um exakt 204,05 Euro. Pendlerpauschale kriegt ich übrigens weiterhin. Denke mal mit 204,05 Euro weniger Netto kann ich leben, dafür hab ich ja Mitte Dezember ein neues Auto das mich nix kostet :) |
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