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Gkiokan 01.10.2010 01:25

Anwalt und Amt verschlampen und nun Fahrverbot, was kann ich tun? verschieben? help?
 
Aloua alle,

ich hab heut nen netten Brief bekommen womit ich nie gerechnet hätte.
Tatbestand, ich sei angeblich über eine Rote Ampel gefahren die länger als 5 Sekunden auf rot hatte. Was totaler schwachsinn ist wieso soll ich nach 4 Jahren Fahrerfahrungen aufeinmal über ne Rote ampel fahren ist doch schwachsinnig.

Aufjedenfall hatte ich zu dem Thema damals Einspruch eingelegt und auch den Einspruch sogar online verfasst + dazu nen Anwalt angeschalten, dann bin ich nach Greece. Also ist die ganze Sache schon etwas älter.

Jetzt krieg ich nen Brief mit, dass ich nen Fahrverbot ab 3.10 für den Zeitraum eines Monats habe und mein Schein in die Verwahrung bei der Polizei abgeben soll/muss sonst wollen die Grünen antanzen was ich zahlen darf.

So, jetzt kommt das natürlich am beschissensten Zeitpunkt überhaupt, Frau ist 8. Monat Schwanger, laut Arzt kann Kind jeden Moment von jetzt auf Sofort kommen tortz vorraussichtlicher Entbindungstermin 14.11 ist. Dazu noch dass ich grad ne größere Wohnung suche.

Ich versteh natürlich nicht wozu ich nen Anwalt angeschalten hab wenn ich trotz allem doch son kak zugeschrieben bekomme, ahja zum Tathergang ich bin Unschuldig, 11 Uhr nachts Kreuzung leer, bin bei GRÜN losgefahren, was die Bullen hinter mir fantasiert haben war nicht richtig, die haben mein Wiederspruch nicht annerkennat weil es angelbich zu spät war, komischerweise 3 tage nachdem ich es abgeschickt hatte und genau 1 Tag vor ablauffrist ja klar ne?!. Ich weiß nicht was die scheiße vom Anwalt soll und vom Amt sowieso, ich werd doch aber irgendwas unternehmen können jetzt weil wegen der Dringlichkeit in diesem Fall oder??

Ich werd morgen ne Kopie des schreibens nachreichen.

greetZ

bymarek 01.10.2010 05:51

Ach du Schei** die grünen machen sie auch was wollen, der deckel wir immer dann genommen wenn man im am meisten braucht:(
Wie ich einen Monat lang keinen Schein hatte, bin ich einfach so weiter gefahren. Da damals mein onkel im sterben lag, brauchte ich dass auto einfach.

Gkiokan 01.10.2010 09:50

Ich hab gerade eben mit meinem RA und der Bußgeldstelle geredet.
RA kann mir keine Auskunft geben weil der "chef" nicth im haus ist, und im Auftragsbuch in meiner Akte von denen steht auch nichts weiteres
drin sprich die haben nichts gemacht, obwohl ich Ihm das mit ner Vollmacht erteilt hat alles mögliche dranzusetzeen irgendwie an der Sachlage
was zu biegen weil eben auch jetzt meine Existenzgründung gefährdet ist (wäre für den 1 monat).

Bußgeldstelle sagt wie folgt: Ich könnte, was nicht sicher ist, ein Schreiben reinschicken und einen Gnadeantrag auf verschiebung des Datums erteilen.
Sofern die Notwendigkeit besteht dass ich mein "job" nicht ausüben kann / verlieren kann, besteht die Möglichkeit diesen Datum zu verschieben.

Ich überleb jetzt natürlich geh ich das Risiko ein, und geb Ihn jetzt ab dann bekomm ich Ihn 3.11 wieder, entbindungstermin soll ja 14.11 sein.
Verschieb ich die Zeit brauch ich mir keine gedanken zu machen aber dann steht das Kind da wenn ich was brauch.

Anwalt war einer von diesen Verkehrs sepzialisierten bla Anwälten, son scheiß, ich überleg schon ob ich den Sachverhalt nicht der Zeitung mitteile.
"Anwalt verschlampt Familie kurz vor der Geburt auf der Straße"

greetZ

Phoenix 01.10.2010 11:37

Hi Gkiokan,

ich weiß jetzt nicht, ob das Verfahren abgeschlossen ist oder du noch Rechtsmittel einlegen kannst. Das bespreche bitte mit (d)einem Anwalt. Gegen die Aussagen von zwei Polizisten wirst du aber keine großen Chancen haben. Leider.

Wenn das aber dein erstes Fahrverbot ist, dann kannst du dir den Termin zur Abgabe der Fahrerlaubnis aussuchen Das müsste aber alles im Bescheid stehen.

Viel Erfolg ...

wowan 01.10.2010 13:03

Hallo!

ich habe jetzt mein Führerschein abgegeben für einen Monat. Die Zeit dafür könnte ich mir selber aussuchen, wobei das mein zweites Fahrverbot ist! Die Zeitspanne beträgt vier Monaten!

MFG!!!

Eddyk 01.10.2010 20:39

Im Notfall gibst du an, dass du dein Lappen irgendwo verloren hast bzw. dir wurde deine Brieftasche geklaut.

GIFT2 01.10.2010 21:59

Zitat:

Zitat von Eddyk (Beitrag 104628)
Im Notfall gibst du an, dass du dein Lappen irgendwo verloren hast bzw. dir wurde deine Brieftasche geklaut.

Also wenn das funktioniert .. gute nacht ;)

Könntest dann auch sagen Personalausweiß hab ich nicht, aber ich hoffe in 3 Wochen eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, bis dahin arbeite ich schwarz. :lol:

Eddyk 01.10.2010 22:19

Zitat:

Zitat von GIFT2 (Beitrag 104646)
Also wenn das funktioniert .. gute nacht ;)

Könntest dann auch sagen Personalausweiß hab ich nicht, aber ich hoffe in 3 Wochen eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, bis dahin arbeite ich schwarz. :lol:

Nene, es funktioniert. Glaub mir.

Alexander 02.10.2010 13:31

Hi,

wie kommst du mit deinen 20 Jahren auf 4 Jahre Fahrerfarung?

Gruß,
Alex

hörnchenmeister 02.10.2010 14:59

Führerschein A1?

Da gehts mit Probezeit los.

Gkiokan 03.10.2010 00:45

Es werden jetzt 4 Jahre :) Schein hab ich seit 27.12.2006 war mit 17.

Hm, Anwalt hab ich durchgerufen, der penner hat nix im Auftrag von mir drinstehn also hat der nichts gemacht, vollhorst ey.

4 Monate frist beim ersten Fahrverbot, ist richtig, jedoch sind diese Fristen vorbei bei mir trotz angeschalttetem Anwalt, das schaut ja doll aus, was zwischenzeitlich passiert ist hab ich garkein plan -> war in greece, und nun das schreiben mit abgetben.....

Jetzt ist die Sache halt momentan etwas blöd weil incomming baby und heutzutage Arbeit ohne Auto garnicht mehr möglich.

Es würde mir nichts bringen wenn ich sag ich hab ihn Verloren weil das Fahrverbot wird trotz allem ab 3.10 vollzogen und wenn ich ihn nicht abgeb stürmen die Bullen bei mir ein 8) einfach toll diese Demokratie ne:?::!:
Ich werd jetzt wohl morgen hinfahren (mit nem Kumpel) und Ihn abgeben und gleich mal dort erfragen obs nicht geht, dass ich Betrag x zahl und den Monat wegfalen lass, hab das beim Amt nicht erfragen können.

Was wenn das Kind kommt und ich hab kein Schein in der hand und ich fahr meine Frau ins Krankenhaus??? Ist ca. 10km oder so bis dahin, Schilder ab Warnblinker an und vollgas durch.
Spaß bei Seite, hab gehört dass der Einsatz in solch einem Falle soager ich zahle weil ka warum.

greetZ

MaKe 03.10.2010 07:50

Also, wenn Du einen Anwalt beauftragt hast, die Sache zu übernehmen, dann hast Du für ihn ja eine Vollmacht unterschrieben, die er die vorgelegt bzw. zugeschickt hat. So eine Art Vertrag zwischen Dir und dem Anwalt.
Normalerweise solltest Du auch zumindest eine Kopie davon haben, z.B. damit Du später prüfen kannst, für was genau Dein Anwalt die Vollmacht hat.


Falls Du ihn nur angerufen hast und er Dir keine Vollmacht geschickt bzw. Du sie nicht zurückgeschickt hast - weil Du in GR warst oder warum auch immer - dann besteht kein Geschäftsverhältnis zwischen Dir und dem Anwalt und er wird auch nichts unternehmen.


Aber, zur Beruhigung: die Fälle mit "mit Vollgas ins Krankenhaus, die Frau bekommt ein Kind", die gibt es vor allem im Film. In der Realität läuft das Ganze doch meistens eher "gemütlich" und in einem Zeitraum über viele Stunden ab, sodaß es kein Problem sein sollte, mit dem Krankenwagen ins KH zu kommen, das wird dann normalerweise auch von der Krankenversicherung bezahlt.

Gruß
MaKe

w00lf 03.10.2010 09:15

Zitat:

Zitat von MaKe (Beitrag 104670)
Aber, zur Beruhigung: die Fälle mit "mit Vollgas ins Krankenhaus, die Frau bekommt ein Kind", die gibt es vor allem im Film. In der Realität läuft das Ganze doch meistens eher "gemütlich" und in einem Zeitraum über viele Stunden ab, sodaß es kein Problem sein sollte, mit dem Krankenwagen ins KH zu kommen, das wird dann normalerweise auch von der Krankenversicherung bezahlt.

Kann ich nur bestätigen, wir hatten damals als ich noch bei der Rettung war auch viele Schwangere gefahren (und es wurde nur einmal knapp 8) ). Wurde immer bezahlt.

mfg, Wolfgang

Gkiokan 03.10.2010 18:10

Ne Vollmacht hatte ich dem Anwalt schon reingeschickt bzw die Unterlagen.
Nen Vertrag besteht, aber der depp ist nichtmal telefonisch zu erreichen.

Hab mein Schein heute abgegeben, irgendwie komisches gefühl mal dem Amt trotz unschuld nutzlos da zu stehn.

Hoffe mal auch dass es eher "gemütlich" ablaufen wird und keine komplikationen die kommenden letzen wochen jetzt.

greetZ

JWBehrendt 06.10.2010 17:58

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 104681)
Ne Vollmacht hatte ich dem Anwalt schon reingeschickt bzw die Unterlagen.
Nen Vertrag besteht, aber der depp ist nichtmal telefonisch zu erreichen.

Hab mein Schein heute abgegeben, irgendwie komisches gefühl mal dem Amt trotz unschuld nutzlos da zu stehn.

Hoffe mal auch dass es eher "gemütlich" ablaufen wird und keine komplikationen die kommenden letzen wochen jetzt.

greetZ

Wenn Du nachweisen kannst, daß Du dem Anwalt eine Vollmacht unterschrieben hast (Kopie, Zeugen), hast Du einen Vertrag mit ihm, den er zu erfüllen hat.
Hat er da nachweislich was verschlafen, kannst Du ihn in Regress nehmen.
Wie schnell so was abgewickelt wird, weiss ich nicht. Justizia ist ja bekanntlich nicht die Schnellste.

so long,
John

Sepp 06.10.2010 18:49

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 104614)
..... ich überleg schon ob ich den Sachverhalt nicht der Zeitung mitteile.
"Anwalt verschlampt Familie kurz vor der Geburt auf der Straße"

ROFL, was für ein Schwachfug !!!
Komm mal wieder runter, denn Du selbst hast den Mist gebaut und kein Anwalt und auch kein Amt.

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß ein Anwalt etwas "verschlampt" hat, vielmehr sehe ich die Probleme bei Dir. Ich verfasse doch keinen Widerspruch und beauftrage gleichzeitig einen Anwalt. Da hast Du mal wieder was nicht verstanden, was Dir der Anwalt seinerzeit mitgeteilt hat. Eventuell hast Du dem Anwalt die Gebühren nicht bezahlt, die er von Dir vorweg haben wollte. Somit ist der Anwalt auch nicht verpflichtet, in der Sache tätig zu werden.

Gkiokan 06.10.2010 23:49

Zitat:

Zitat von Sepp (Beitrag 104754)
ROFL, was für ein Schwachfug !!!
Komm mal wieder runter, denn Du selbst hast den Mist gebaut und kein Anwalt und auch kein Amt.

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß ein Anwalt etwas "verschlampt" hat, vielmehr sehe ich die Probleme bei Dir. Ich verfasse doch keinen Widerspruch und beauftrage gleichzeitig einen Anwalt. Da hast Du mal wieder was nicht verstanden, was Dir der Anwalt seinerzeit mitgeteilt hat. Eventuell hast Du dem Anwalt die Gebühren nicht bezahlt, die er von Dir vorweg haben wollte. Somit ist der Anwalt auch nicht verpflichtet, in der Sache tätig zu werden.

Du hättest recht haben können, wenn ich Ihn nicht gezahlt hätte. Hab Ihm sogar die hälfte des Geldes im Vorrausüberwiesen (€dit war so abgemacht), aber was glaubt man als Laie in solch nem "Strafprozess" nicht alles. Ich brauch doch da ncihts zu verstehen, hab ihm Klipp und klar geschildert was los ist und was ich will und er hat mir sogar noch sehr Zuversichtlich zusagen können dass er das Ohne Probleme hinbekommt und ich mir keine Sorgen machen müsste im Notfall wenn alles schief laufen würde wäre es trotzdessen geradezubiegen da es mein erster "fall" ist / war. Hab sogar vor mein Urlaubsantritt überwiesen wie dreist manche sein können tze.

Fakt jetzt ich weiß nicht was meine Rechten sind, aber wenn ich nach ner ganz alten Methode vorgehe dann seh ich Schwarz für Ihn.

greetZ
Gkiokan

Eddyk 07.10.2010 00:15

Zitat:

Zitat von Gkiokan (Beitrag 104776)
Fakt jetzt ich weiß nicht was meine Rechten sind, aber wenn ich nach ner ganz alten Methode vorgehe dann seh ich Schwarz für Ihn.

greetZ
Gkiokan

Willst du ihn jetzt schächten? :-)

Gkiokan 23.10.2010 13:06

Hi leutz,

hab mal neuigkeiten, hab entlich mal Brief von dem Anwalt bekommen.

Wisst ihr was drin steht?, er kündigt die Mandantschaft und fordert von mir eine Auszahlung seiner leistungen. Welche Leistungen hat er denn vollbracht dass ich im endeffekt ohne Ihn besser dran gewesen wäre?

Hab ich hier rechtens gesehn Anspruch ihm Vorzuwerfen dass er seine Arbeit nicht gemacht hat, sprich er hat eigentlich garnichts gemacht, und dafür Verlagt er noch Geld von mir?

Ich werd dem Möchtegern abzocker am Montag mal schön die Meinung sagen und ob er dann da ist oder nicht oder wieder eine Besprechung hat kann er sich in sein kleines A***loch verschieben.

Wie war das noch gleich mit Regress nehmen?

Ahja hiervorweg weil ja noch gefallen war dass ich Angeblich keine Gebühren gezahlt hätte, abgemacht war eine Teilzahlung die er schon bekommen hat und Ratenzahlung wie mans auch sonst kennt, von daher hat er sich selber in den a rsch gebissen.

greetz
Gkiokan

nordfly 23.10.2010 13:34

Oh man, armes Deutschland.
Bei der ganzen Bürokratie blickt doch kein Schwein mehr durch....

Ich würde dir raten (wenn du eine Rechtschutzversicherung hast) einen neuen Anwalt einzuschalten. Der wird dir auch sagen können, ob das plötzliche Kündigen der Mandatschaft überhaupt rechtens ist.

Ohne Rechtschutzversicherung siehts sehr düster aus :(
Dann reitest dich nur immer weiter in die Kosten...
Tut mir echt leid.
MFG Stefan

MaKe 23.10.2010 19:51

Tja, da hat Nordfly wohl leider Recht.
Ohne einen anderen Anwalt kommt man da schlecht weiter.

Die günstigste Möglichkeit, um herauszufinden, wie Deine Chancen stehen, sind wohl Seiten wie http://www.frag-einen-anwalt.de
Voraussetzung ist, daß Du Deinen Fall exakt und vor allem sachlich, ohne Übertreibungen o.ä. schilderst.
In dem Moment, in dem eine einzige Kleinigkeit, die Deinem Ex-Anwalt vorwirfst, nicht stimmt, kann er Dich juristisch in der Luft zerreißen.

Und gegen einen Anwalt ohne einen anderen juristischen Beistand vorzugehen dürfte - leider - recht aussichtslos sein.

Gruß und viel Glück.
MaKe

Gkiokan 25.10.2010 01:21

Das sind ja rosige Neuigkeiten.
Da frag ich mich schon, ob die das Absichtlich machen, Jahre lang Studieren um den ahnungslosen Kunden auszuplündern.
Da wäre der Anwalt ja nicht alleine, wenn man die PolizeiInspektion in München anschaut, die kriegt es nichtmal richtig hin ein Anschreiben richtig zu bearbieten und verwirft es (wohl aus Gemütlichkeit am Arbeitsplatz) - aber was kann man gegen unsere tollen Polizisten denn machen ne? Man ist als Armer unwissender Aufgeschmissen, beschwerden werden ja eh zum Arschputzen verwendet.
Wo bleibt die Demokratie in diesen Aspekten.

Dank euch für den Beitrag.

greetZ
Gkiokan

Gkiokan 31.10.2010 22:41

http://www.rechtsanwaelte-eisenberg....bot-umwandeln/

Zitat:

Zu beachten bei dieser Vorgehensweise ist jedoch, dass das Absehen vom Fahrverbot unweigerlich zu einer Erhöhung der Geldbuße führt. Diese Erhöhung liegt regelmäßig zwischen 25 und 100%, in Einzelfällen jedoch auch deutlich darüber. Hinzu kommen Gerichts- und nicht zuletzt auch Anwaltskosten für die Verteidigung.
da stehts sogar schwarz auf weiß, dass es gehen müsste.
Link könnt ihr euch ausmalen wozu er gehört, aber wieso wird etwas angeboten
was nicht durchführbar ist? Ich verstehs nicht.

Ich werd noch Rücksprache halten mit den Herren, bin ja erst frisch Vater geworden das hat Prioritäten :D

greetZ

Sepp 01.11.2010 06:14

diese Regelung gilt nicht bei Wiederholungstätern und/oder Straftaten !!

Gkiokan 01.11.2010 21:27

Zitat:

Zitat von Sepp (Beitrag 105938)
diese Regelung gilt nicht bei Wiederholungstätern und/oder Straftaten !!

Na wunderbar, das war meine erste Offizielle "strafe" hatte davor nur einmal auf Landstra0e etwas zu schnell gefahrenes Foto, aber ist auch schon 1,5 Jahre her.

:) Also hab ich mein Schein unter den Bedingungen sogar nichtmal abgeben müssen, bzw wäre die Regelung ohne Probleme eintretbar gewesen? .. -.-


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