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-=LuX=- 03.03.2011 20:20

Mythos "Leuchtweiteregelung ist vorgeschrieben"
 
Ich lese immer wieder, dass "seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben" sei.

So z.B. auch bei Wikipedia.

Eine Quelle für diese Behauptung kann ich aber nicht finden. Weder die StVZO:

Zitat:

§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit
Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei
Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
noch die z.B. bei Wikipedia angeführte ECE-Regelung 48,Anh.8:

Zitat:

6.2.6.2 Leuchtweitenregelung

6.2.6.2.1
Ist eine Leuchtweitenregelung erforderlich, damit die Vorschriften der Absätze 8.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 eingehalten werden können, so muss diese automatisch arbeiten.
können dies belegen.

Nach ECE R-48 Nr. 6.2. ist eine Leuchtweitenregulierung nur nötig, wenn das Fahrzeug die in ECE R-48 näher bestimmten Grenzwerte ohne LWR nicht einhalten kann.

Bei autoplenum.de habe ich was gefunden, was auch meiner Auffassung entspricht.

Zitat:

Ich muss leider in einem kleinen Punkt widersprechen.

Richtig ist, dass §50 StVZO sagt:Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein. Das heißt jedoch nur, dass alle Fahrzeuge, bei denen eine LWR Pflicht ist, eine AUTOMATISCHE LWR haben müssen um Xenon nutzen zu dürfen.
Man könnte meinen jedes Fahrzeug müsste eine LWR haben, dem ist aber erstuanlicherweise nicht so.

Nach ECE R-48 Nr. 6.2. ist eine Leuchtweitenregulierung nur nötig, wenn das Fahrzeug die in ECE R-48 näher bestimmten Grenzwerte ohne LWR nicht einhalten kann.
Es gibt allerdings tatsächlich eine Handvoll Fahrzeuge die bauartbedingt nicht in der Lage sind, diese Grenzen zu verlassen. Diese Fahrzeuge verfügen über einen Mittelmotor und keinen Kofferraum. Da diese Fahrzeuge auch bei maximlaer Beladung nicht Blenden können, kann hier auf eine LWR verzichtet werden. Diese Fahrzeuge dürfen auch ohne LWR nachträglich mit Xenon ausgerüstet werden. Bevor hier Freude aufkommt; das gilt nur für eine Handvoll Fahrzeuge, ich kenne nur vier:
Lotus Elise/Exige (einige Modelle)
Toyota MR2 (einige Modelle)
Morgan Aero
MG-F
Diese Wagen können ohne LWR mit Xenon nachgerüstet werden. Brauchen aber trotzdem eine SWW. ^^
Kann hier jemand tatsächlich einen juristisch korrekten Beleg dafür liefern, die diesen Mythos, eine LWR sei für alle Neufahrzeuge ab 1990 vorgeschrieben bestätigt?

Gruß
Jürgen

PS Hintergrund für diese Hinterfragung ist der alternative Einbau von JDM Scheinwerfern ohne LWR in einen MX6

PPS @admin: Vielleicht wäre es garnicht so schlecht, ein neues Thema "Recht" einzuführen, wo man solche Belange diskutieren kann.

tomek81 04.03.2011 16:08

Jedenfalls wird von vielen Tüvprüfern eine nicht funktionierende LWR bemängelt und es gibt keine Plakette.
Und deine ganzen Paragraphen beziehen sich nur auf Xenon (Gasentladungslampen) und eine automatische LWR.
Und wie auch weiter zu entnehmen ist geht es auch bei Autos die keinen "Kofferraum" haben auch gänzlich ohne, aber der MX-6 hat definitiv einen Kofferraum der bei beladung die Hinterachse nach unten gehen lässt und die Scheinwerfer somit richtung Himmel scheinen, also LWR erforderlich.

w00lf 04.03.2011 16:13

Ich kenne viele Autos nach 1990 die über keine Leuchtweitenregulierung verfügen, da muss man zum verstellen schon mit dem Schraubenzieher dran.

Aber zu dem Vorhaben mit den JDM Scheinwerfern... Das dürfte doch etwas schwieriger werden, denn die Streuscheiben sind bestimmt nicht so gefertigt, dass sie (für Europa) passendes Licht ausstrahlen, amerikanische Streuscheiben sind auch wieder ganz anders als unsere, deshalb genauso wenig eintragbar... Da müsste dann der MX schon in Japan angemeldet sein, dass du mit denen wirklich legal rumfahren kannst.

mfg, Wolfgang

Toby 04.03.2011 17:49

Also ich habe letztens Frühjahr keinen TÜV mit dem X bekommen, weil die rechte Leuchtweitenrgulierung nicht funktionierte! Habe ich ja berichtet und auch die Anleitung für den Scheinwerferausbau gepostet.

Also muss sie defintiv vorhanden sein!

AAAABER:

Mein Ford F250 ist ein Ami (Bj.98 ) und in den USA ist diese Regulierung nicht vorgeschrieben. Somit haben es manche, manch andere aber nicht. Sowie meiner.

Habe ein Sondergutachten für meine Scheinwerfer (ohne LWR) und Rückleuchten (diese blinken rot).

Also denke ich es gibt dieses "Gesetzt" wirklich, sonst gäb es ja diesen Aufwand nicht oder?

Wo man das findet sagt dir bestimmt der TüV! ;-)

Toby

Regenschirm 04.03.2011 18:42

Zitat:

Zitat von Toby (Beitrag 110914)
Also ich habe letztens Frühjahr keinen TÜV mit dem X bekommen, weil die rechte Leuchtweitenrgulierung nicht funktionierte! Habe ich ja berichtet und auch die Anleitung für den Scheinwerferausbau gepostet.

Also muss sie defintiv vorhanden sein!


Toby

Ich hatte bereits zwei Autos mit Baujahr 1993 ohne Leuchtweitenregulierung und die haben ohne weiteres die Plakette bekommen, wenn sie allerdings vorhanden ist muss sie auch funktionieren (wie auch z.b. dritte Bremsleuchte Nebelscheinwerfer usw.).

Toby 04.03.2011 18:46

Zitat:

Zitat von Regenschirm (Beitrag 110918)
wenn sie allerdings vorhanden ist muss sie auch funktionieren (wie auch z.b. dritte Bremsleuchte Nebelscheinwerfer usw.).


Achso ja da könntest du recht haben! Stimmt. Da war ja mal was mit wenn am KfZ verbaut, dann muss es auch funktionieren!

Toby

-=LuX=- 04.03.2011 18:54

@tomek81
@Toby

Bitte macht Euch die Mühe die von mir zitierten Quellen auch zu lesen. Es geht mir hier um eine rechtliche Diskussion und nicht um ein Bauchgefühl.

Es macht weder Sinn, aus den angegebenen Zitaten aus dem autoplenum Thread den Schluss zu ziehen, alle Autos mit Kofferaum müssten zwangsläufig eine LWR haben, noch das aus persönlichen Erfahrungen mit dem TÜV zu schließen.

Wie man leicht nachrecherchieren kann, gibt es eine Rechtsunsicherheit auch bei TÜV Prüfern (Sind halt auch nur Menschen und wie wir ja alle wissen, hat Recht weder mit Recht haben noch mit Moral oder Bauchgefühl zu tun).

Wenn Ihr also behauptet, eine (manuelle) LWR sei tatsächlich generell für alle PKW vorgeschrieben, dann das bitte mit Gesetzestexten eindeutig belegen. Und darüber können wir dann gerne hier diskutieren.

Eine generelle Pflicht gibt es nämlich garnicht, bzw. das ist ja meine Frage, wer dennoch dieser Meinung ist, möge das bitte belegen. Die LWR ist lediglich vorgeschrieben, wenn die vorgeschriebenen Toleranzen an einem spezifischen Fahrzeug auf andere Art und Weise nicht eingehalten werden können. Welche Fahrzeuge das sind, steht nirgends, das weiß vielleicht der Hersteller. Oder wisst Ihr die in ECE R-48 angeführten Toleranzen für den Xedos 6 oder Xedos 9? Ich denke nicht. Ihr habt die Fragestellung offensichtlich nicht verstanden.

@Wolfgang
Deine erste Aussage bestätigt ja gerade meine Behauptung.

Was den MX-6 betrifft, ich habe den nur erwähnt, um mir (in diesem Thread) Kommentare wie "dafür gibt es ja garkeine SW ohne LWR" o.ä. zu ersparen. Auch in diesem Punkt (Linksverkehr in Japan) hast Du natürlich Recht. Falls Dich Einzelheiten dazu interessieren, dann lies bitte im MX-6 Forum nach oder (da Du dort vermutlich keine Leserechte hast) lass uns das bitte in einem anderen Thread diskutieren.

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 04.03.2011 18:57

Zitat:

Zitat von Regenschirm (Beitrag 110918)
...wenn sie allerdings vorhanden ist muss sie auch funktionieren

Da wäre natürlich die (rechtliche) Frage, ob sie denn vorhanden ist, wenn man nachträglich Scheinwerfer ohne LWR einbaut. Das wäre aber nur dann ein Nebenschauplatz, wenn die Ersatzscheinwerfer eine E-Zulassung haben (sonst wärs egal).

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 04.03.2011 19:02

Ach so.. außer Belegen für eine generelle LWR Pflicht sind natürlich Erfahrungen, die meine Behauptung stützen (s. Regenschirm) auch willkommen, weil damit die Diskussion vielleicht eher in die richtige Richtung geht.. ;-)

Gruß
Jürgen

Toby 05.03.2011 00:09

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 110920)
@Toby

Bitte macht Euch die Mühe die von mir zitierten Quellen auch zu lesen. Es geht mir hier um eine rechtliche Diskussion und nicht um ein Bauchgefühl.

Gruß
Jürgen

Sorry.

-=LuX=- 05.03.2011 01:15

Zitat:

Zitat von Toby (Beitrag 110932)
Sorry.

Hey... keine Ursache.

Ich hab das vielleicht ein bisschen hart formuliert, aber ich wollte vermeiden, dass hier nur spekuliert wird. Nach dem Motto, ich hab mal gehört... mein Kumpel hat aber... usw.

Falls das zu hart rüberkam, entschuldige ich mich dafür, ich wollte die Diskussion sicher nicht abwürgen.

Dass Du für Deinen Pickup für die Scheinwerfer ein Sondergutachten hast, liegt wohl daran, dass in Amerika weder unsere StvZO noch ECE Regeln gelten. Beim Import muss dann entweder auf deutsches Recht umgerüstet werden, oder es gibt eine Ausnahmeregelung. Das sagt aber nichts darüber aus, ob hier eine manuelle LWR generell vorgeschrieben ist, denn die Begründung dafür liegt nach meinem Wissen einzig und allein an der ECE R-48 Kap. 6.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 was dann in 6.2.6.2 angezogen wird.

Ich sollte den Originaltext hier posten, aber leider habe ich die ECE R-48 nur in einer PDF Fassung, aus der man nicht kopieren kann. Müsste ich abschreiben. Aber vielleicht mach ich das bei Gelegenheit mal, damit man hier besser weiß, worum es mir geht. Wer will, kann aber natürlich selbst mal in der Online Fassung der ECE R-48 die entsprechenden Kapitel nachlesen.

Ich habe nur diese beiden Quellen zu LWR gefunden, wobei sich die StvZO nur auf eine automatische LWR für Leuchten mit Gasentladungslampen (also Xenon) bezieht und eine manuelle LWR überhaupt nicht erwähnt wird und R-48 beschreibt nur die Toleranzen der Abstrahwinkel der Scheinwerfer und schreibt eine manuelle LWR nur dann vor, wenn diese ohne LWR (z.B. bei Beladung des Fahrzeugs) nicht eingehalten werden.

Man darf meine Aussage nicht umkehren, ich behaupte ja nicht, dass man die LWR aus einem Fahrzeug einfach ausbauen kann und das trotzdem legal ist. Ich behaupte nur, dass es keine generelle Pflicht entgegen der landläufigen Meinung gibt. Offensichtlich gibt es ja auch Fahrzeuge, die ohne LWR die Toleranzen einhalten können und daher keine LWR brauchen.

Ich würde jetzt eher den Schluss ziehen wollen, dass z.B. ein Fahrzeug, das im Serienzustand wegen der Überschreitung der Toleranzen eine LWR benötigt, diese z.B. nach Fahrwerksänderungen eben nicht mehr benötigt, weil es beim beschleunigen, bremsen und beladen diese Toleranzen eben nicht mehr überschreitet. Wenn man das nachweist, kann eine LWR nicht mehr verlangt werden, weil es dann dafür keine Gesetzesgrundlage gibt.

Ich hoffe, man kann jetzt vielleicht einigermaßen verstehen, worum es mir geht.

Gruß Jürgen

Regenschirm 05.03.2011 21:08

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 110934)



Ich habe nur diese beiden Quellen zu LWR gefunden, wobei sich die StvZO nur auf eine automatische LWR für Leuchten mit Gasentladungslampen (also Xenon) bezieht und eine manuelle LWR überhaupt nicht erwähnt wird und R-48 beschreibt nur die Toleranzen der Abstrahwinkel der Scheinwerfer und schreibt eine manuelle LWR nur dann vor, wenn diese ohne LWR (z.B. bei Beladung des Fahrzeugs) nicht eingehalten werden.

Offensichtlich gibt es ja auch Fahrzeuge, die ohne LWR die Toleranzen einhalten können und daher keine LWR brauchen.

Ich würde jetzt eher den Schluss ziehen wollen, dass z.B. ein Fahrzeug, das im Serienzustand wegen der Überschreitung der Toleranzen eine LWR benötigt, diese z.B. nach Fahrwerksänderungen eben nicht mehr benötigt, weil es beim beschleunigen, bremsen und beladen diese Toleranzen eben nicht mehr überschreitet. Wenn man das nachweist, kann eine LWR nicht mehr verlangt werden, weil es dann dafür keine Gesetzesgrundlage gibt.

Gruß Jürgen

Ohne die ECE R-48 gelesen zu haben.
Ich hatte mal einen Renault Espace (Bj.1999) der aufgrund eines Luftfahrwerks mit Niveauregelung keine Leuchtweitenregelung benötigte.

-=LuX=- 05.03.2011 23:16

Zitat:

Zitat von Regenschirm (Beitrag 110982)
Ohne die ECE R-48 gelesen zu haben.
Ich hatte mal einen Renault Espace (Bj.1999) der aufgrund eines Luftfahrwerks mit Niveauregelung keine Leuchtweitenregelung benötigte.

War das Luftfahrwerk serienmäßig?

Gruß
Jürgen

Regenschirm 06.03.2011 14:19

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 110985)
War das Luftfahrwerk serienmäßig?

Gruß
Jürgen

Ja war ab Werk so

-=LuX=- 06.03.2011 15:00

Jetzt wäre mal ein Beispiel interessant, wo jemand das nachträglich nach Fahrwerksänderung erwirkt hat. Wird aber wohl kaum jemand gemacht haben.

Gruß
Jürgen


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