ausschließlich 195-60-15 auf den Originalalus?
Darf man auf den originalen Xedosalus auch andere Reifengrößen fahren?
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Kurz und knapp: nein, darf man nicht.
mfg, Wolfgang |
Doch, man darf: die allgemeine Betriebsgenehmigung (ABG) des Xedos 6, zumindest als V6, erlaubt auch die Verwendung von Winterreifen (!) der Dimension 185/65R15.
Haken an der Sache: in den neuen Fahrzeugpapieren ab Oktober 2005 ("Zulassungsbescheinigung Teil I") ist die alternative Reifengröße nicht mehr angegeben. Bei einer Verkehrskontrolle könnte das zu Diskussionsbedarf mit der Rennleitung führen. Ansonsten sind tatsächlich *keine* anderen Reifengrößen zulässig. Möchtest Du dennoch andere Reifengrößen verwenden, benötigst Du eine TÜV-Abnahme nach §19(2) StVZO - allerdings ohne Erfolgsgarantie und tendenziell eher unwahrscheinlich. Gruß, Christian |
Und die originalen Xedos Alus darf man bei euch wirklich im Winter fahren? Bei uns müssen die dafür (lt. Polizei, also lt. denen mit denen man immer diskutieren muss im Ernstfall) freigegeben sein, was bei werksseitig montierten Felgen aus den 90ern ganz sicher nicht der Fall ist.
mfg, Wolfgang |
Ja selbstverständlich darf man bei uns die originalen, werksseitig montierten Alufelgen auch im Winter fahren. Die Dinger haben eine Bauartgenehmigung, konkret eine Zulassung für den Xedos 6 gemäß allgemeiner Betriebsgenehmigung (ABG) und sind somit für die Verwendung unter dem Xedos 6 zulässig.
Die jeweils aktuelle Wetterlage spielt da keine Rolle. Wieso auch? Die teuren Xedos-Alus sind im Winter ja nicht plötzlich schlechter, unsicherer oder zerbrechlicher als im Sommer. Das wäre aber auch irgendwie albern: viele "echte" Auto-Fans bestellen sich ihren Neuwagen gleich mit Winterreifen ab Werk und kaufen sich dann im Zubehör schicke, große Alufelgen für den Sommer mit breiteren Sommerreifen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Österreich anders wäre. Ich habe auch noch keine einzige Betriebsgenehmigung einer Felge (Teilegutachten, Festigkeitsgutachten oder ABE) finden können, in denen erwähnt wäre, dass man die jeweiligen Felgen nur zu einer bestimmten Jahreszeit verwenden dürfe. Die Xedos-Originalfelgen sind aber definitiv - wie bei jedem anderen Auto auf dem Markt auch - laut ABG saisonunabhängig zugelassen. Das Einzige, was in Gutachten/Zulassungen von Alufelgen immer mal wieder als Auflage findet und was bei uns nach einer TÜV-Abnahme auch in den Fahrzeugpapieren verewigt wird, ist die Unzulässigkeit der Verwendung von Schneeketten in Verbindung mit den betreffenden Rädern. Aber selbst das ist mit den Xedos-Originalfelgen erlaubt. Gruß, Christian |
Nochmal, Originalfelgen aus den 90ern haben diese Freigabe sicher nicht.
Von Neuwagen war meinerseits keine Rede. 8) Die haben das natürlich alle schon. Und ob dus glaubst oder nicht, aber bei unseren Wintern hier, gehen nicht taugliche Alus ganz schön schnell kaputt. Meine Xedos-Alus wurden in dem einen Winter sehr sehr unschön und hatten schon etliche Lackabplatzer, gefolgt von Rost (ja, auch Alu kann rosten). Eure Flachlandwinter kann man da nicht als Referenz nehmen. :cheesy: Ich hab übrigens schon oft in solchen Papieren (für Österreich) gelesen, dass die Felgen auch für den Winter freigegeben sind. ;) mfg, Wolfgang |
Und wieder ein Grund mehr, dass ich froh bin, in Deutschland und nicht in Österreich zu wohnen. Österreich wird mir (zumindest was das Autofahren und insbesondere das Auto besitzen betrifft) irgendwie immer unsympathischer...
Wie gesagt: bei uns gibt es weder für Originalfelgen noch für Zubehörfelgen eine Differenzierung oder Einschränkung für Sommer und Winter. Der einzige Unterschied ist lediglich die Qualität der Lackierung. Gerade Alufelgen müssen im Winter (ja, auch in Deutschland) richtig viel einstecken. Bei qualitativ schlechter Lackierung kann das ein Problem sein - das aber wiederum lediglich optisch. Die Stabilität und Sicherheit ist bei geprüften und zugelassenen Felgen nie in Gefahr. Und dass beispielsweise ProLine seine BestBasic-Serie explizit mit besonderer Wintereignung bewirbt, hat reine Marketinggründe. Ich hatte noch nie eine Felge von einem etablierten Hersteller gesehen, die nicht auch viele sehr strenge Winter schadlos überstehen würde. Ok, die Xedos-Originalfelgen disqualifizieren sich eigentlich für den Wintereinsatz. Aber nicht wegen der Zulässigkeit, sondern rein wegen der wenig pflegeleichten Oberfläche. Gruß, Christian |
Zitat:
Würd die Originalfelgen aber sowieso nie wieder am Xedos fahren wollen. 8) mfg, Wolfgang |
woolf, frage unter uns: haum de bei eich an poscha?! :D
also ich lese jetzt zum ersten mal, dass bei uns (Ö) alus extra für den winter freigegeben sein müssten! wie christian schon sagt müssen die felgen die paar °C temperatur-unterschied sowieso aushalten. was natürlich tatsächlich sein kann: wenn du auf einer straße mit schneekettenpflicht unterwegs bist (und davon gibt's bei euch im süden deutlich mehr als bei uns im waldviertel ;) ), dann musst du diese (die schneeketten) auch montieren - und brauchst somit bereifung, die dafür geeignet ist. dann dürftest du aber eigentlich auch nur dann schwierigkeiten bekommen, wenn gerade die schneekettenpflicht vorgeschrieben ist. du kannst ja mal beim öamtc nachfragen ;) mfg |
Ehrlich gesagt dachte ich an 205-55-15 oder so ähnlich. Meinen Serie1 kaufte ich damals mit Azev-Felgen mit dieser Reifengröße, meinen Serie2 fuhr ich mit den Serienalus. Das Kurvenverhalten mit den 205 kam mir deutlich stabiler vor, außer Mazda hätte beim Serie2 das Fahrwerk spürbar weicher abgestimmt.
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Ich fahre meinen roten X6 im Winter mit 205/50R16 und das ist im Vergleich zu den originalen, schwammigen Rädern ein überdeutlicher Fortschritt.
Und selbstverständlich darfst Du auch 205er Reifen fahren. Aber eben nicht auf den originalen Xedos-Alus, sondern auf anderen Felgen aus dem Zubehör. Diese bringen dann aber auch ein Gutachten mit, das diese Felgen in Verbindung mit den Reifen dieses Format für den Xedos als zulässig (und geprüft) beschreibt. Wenn Du also im Winter etwas "Richtiges" fahren willst, mit besserer Straßenlage, höherem Grenzbereich und vielleicht mehr Lenkpräzision und Rückmeldung, dann suchst Du Dir für den Winter schicke Alufelgen in 16" vom Zubehör. Kostet heutzutage gar nicht mehr viel. Zum Beispiel (Vorsicht: Schleichwerbung) hier: Felgenshop-Eröffnungsangebote... Gruß, Christian |
Zitat:
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@neo: diese Info hab ich von einem Kapplständer, und wie wir wissen, muss dass, was die sagen, noch lange nicht stimmen. Allerdings, und das hab ich schonmal erwähnt, sind die eben genau diejenigen, mit denen man dann diskutieren muss, wenn man sich gegen ihr Wort stellt. 8)
Man kanns also ruhig so machen und im Winter mit nicht explizit (wie wollen sie das überhaupt nachprüfen? 8)) freigegebenen Alus fahren. So wie ich mit den 215/40 R17, fährt sich jedoch äußerst beschissen mit dem Leichtgewicht von Xedos. Nie mehr werde ich im Winter mit einem Auto in der Xedosgewichtsklasse mit solch breiten Reifen rumfahren. Da gibts keinen Halt auf bedeckter Schneefahrbahn, und wenns dann noch bergauf oder bergab geht ist vorbei. Letzten Winter konnte ich mit dem X in der 1. nicht mal mit Standgas wegfahren, weil die Räder (215er!!) sofort durchgedreht haben. :cheesy: Unsre Winter sind doch ne ganz andre Nummer, als die deutschen. Auch wenns unsre Nachbarn nicht wahrhaben wollen. 8) (Nicht böse gemeint.) mfg, Wolfgang |
@woolf
zu den "nicht-hawaran": solche diskussionen kann man abkürzen - bitte ihn um eine anzeige ;) glaub mir, die wird er dir nicht schreiben, weil er weiß, dass er nicht im recht ist. aber die glauben halt immer wieder sie müssen den mächtigen spielen... (geht mir ja beim motorradfahren auch immer wieder so... -.-) zu deinen haftungsproblemen (da fällt mir ein: schon kukident - oder wie das zeug heißt - probier?! :D): hättest einen ausgewachsenen motor drin, dann hättest das problem nicht :P *duckundweg* mfg |
Zitat:
Das mit der Anzeige versteh ich nicht ganz, warum dürfen die das nicht? Damit drohen sie doch immer wenn man nicht bar bezahlen kann... mfg, Wolfgang |
du hast aber von haftungsproblemen bei deinem x6 gesprochen - sprechen wir weiter, wenn du deinen 3.5L v8 dort drin hast... ;) :P
na klar darf er das! (ich hab auch nie behauptet, dass sie das nicht dürfen!) aber wenn er dich zu einer überprüfung schickt weil er meint, dass du die reifen nicht drauf haben darfst und die landesüberprüfungsstelle dann feststellt, dass du die doch draufhaben darfst, dann geht die rechnung an SEINE dienststelle... ;) und daher wird er dir die anzeige nicht schreiben... ;) die wissen ja genau, dass sie nicht recht haben. die wollen sich nur aufspielen. das typische "ich wär so gern...". genauso wenn sie das erstehilfe-paket kontrollieren wollen. lass dich NIE dazu überreden, das zu öffnen oder gar hineinzugreifen! wenn er es sehen möchte, dann zeigst du ihm das gschlossene paket. wenn er den inhalt kontrollieren möchte soll ER es öffnen - er zahlt dann aber auch das neue, weil durch SEIN eingreifen der inhalt nichtmehr steril ist. ;) (defacto müsste er dir ja DANN eine anzeige schreiben, weil dein erstehilfepaket nicht in ordnungsgemäßem zustand ist - den ER verursacht hat :D ) daher werden die es bestimmt nicht öffnen - und dich können sie nicht dazu zwingen ;) so, aber jetzt sind wir schon weit weg vom ursprünglichen thema! :D mfg |
Sehr schön, sehr schön. Gut dass du das erwähnst. Werde ich mir für die nächste Kontrolle merken. :ja:
Diese Aufschneider. ^^ mfg, Wolfgang |
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Hallo Wolf,
ich glaube, Du irrst hier. Wie bekannt, habe ich meinen Xedos 1992 als Erstbesitzer gekauft und ich habe KEINE Eintragung (weder im Original Typenschein (was ja mal ein kleines Buch war) noch in den Fahrzeugpapieren) über eine eingeschränkte Nutzung zu den Alufelgen. Das Abschreiben war mir zu viel, ich hab's fotografiert (siehe Anlage). Es dürfen bei der Dimension 185/65 R15-87Q nur M&S Reifen verwendet werden. LM und Stahlfelgen sind erlaubt. Sonst war aber - zumindest 1992 UND in Österreich - nichts erlaubt. Ich bin übrigens immer nur mit der Originalfelge gefahren. Anhang 5831 VG, Klaus Uups, ihr habt viel schneller geschrieben als ich |
Hallo Klaus, wie gesagt, war nur ne Info von einem Polizisten, der sich über meine 17" Winterräder gewundert hat. 8)
Ist mir persönlich auch ziemlich schnuppe ob das erlaubt ist oder nicht, ich fahr ohnehin nur Alus. ;) Damals in den 90ern war das auch noch alles ganz anders, da durfte man auch noch Xenon benutzen ohne SWRA und autom. LWR. ;) mfg, Wolfgang |
Zitat:
VG, Klaus |
Zitat:
mfg, Wolfgang |
Sind nicht auch andere größen möglich auf den original Felgen - seis Winter- oder Sommerreifen ???
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Zitat:
Wie bereits auf den Seiten vorher steht. Sommer 195/60 R15 Winter 185/65 R15 (dieses Format darf wirklich nur bei Winterreifen gewählt werden!) mfg, Wolfgang |
Natürlich sind auch andere Größen *möglich* auf den originalen Xedos-Alus: von 165ern bis 205ern kannst Du beliebige Reifen aufziehen. Nur ist das schlicht nicht zulässig. Wie schon zuvor deutlich und mehrfach geschildert, erlaubt die Betriebsgenehmigung des Xedos 6 ausschließlich das Format 195/60R15 oder alternativ Winterreifen in 185/65R15. Sonst nichts.
Alle anderen Reifenformate würden Dich mangels Zulassung im Falle einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls in erhebliche Erklärungsnöte bringen. Eine Verkehrskontrolle würde mit einem Bußgeld und einer Mängelkarte enden. Gruß, Christian |
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Zitat:
Hab mal in meinem TÜV-Prüfbericht von meinen Sommeralus geschaut und gelesen dass andere Größen passen würden. Sind auch 15"er. Anhang 5835 es handelt sich dabei um diese Felgen aus dem damaligen Zubehörkatalog für den X. Die Felgen sind von der Marke atiwe - die hier: http://data.motor-talk.de/data/galle...os-6-26879.jpg |
bitte nochmal genau lesen, was schon gepostet wurde: natürlich hast du mit anderen felgen auch andere reifengrößen für das auto zur verfügung. hier gings aber ausschließlich um die original-felgen!...
mfg |
Ja, selbstverständlich. Die sprichst aber von Atiwe-Felgen in 7x15", die in Verbindung mit diversen Reifenformaten für den Xedos 6 geprüft und zugelassen wurden. Und damit sind ausschließlich nur *diese* Atiwe-Felgen gemeint, nicht irgendwelche 15-Zöller.
Mit den Xedos-Originalalus hat das rein gar nichts zu tun, diese sind ausschließlich für die oben schon mehrfach genannten Reifenformat zugelassen. Gruß, Christian |
Dass man in AT eine bestimmte Felge nur zu einer bestimmten Jahreszeit fahren darf glaubt Ihr doch selber nicht. In Österreich gibt es zwar an allen Ecken und Enden Provinzzuschläge und Eigenartigkeiten - aber sowas habe ich noch nie gehört / gelesen geschwiege denn in einer Suchmaschine gelesen. In welchem Paragraphen / Erlass oder sontwas steht denn das drin? Wir haben doch noch gar nicht April.
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Tja Hans,
siehe Seite 2 dieses Threads: Zitat:
VG, Klaus |
Nah also.
Hat man irgendeine Felge mit irgendeiner Reifendimension, kann man sowohl einen Sommer - als auch Winterreifen montieren. Hauptsache die Dimension stimmt. Wegen dem Geschwindigkeitsindex kann man ja einen Aufkleber ins Auto machen. Jetzt frage ich mich - ob jemand hier jemals ein Gutachten gesehen hat, wo Sommerreifen festgeschrieben sind .... |
Zitat:
Ergänzung zu Punkt 1.: die 185er sind als Winterreifen nur festgeschrieben wegen des explizieht genannten GI "Q" in Verbindung mit dem LI. (Edit=> Der merkwürdige Sinn dieser Eintragung ergibt sich aus folgendem Sachverhalt: zum Zeitpunkt der Erteilung der Allgemenen Betriebserlaubnis für den X6 gab es diesen Reifen so nur als Winterreifen. Aber die Zeit steht nicht still und man hat die Vorschriften in diesem Bereich teilweise - und zur Abwechslung mal recht sinnvoll - geändert. So ist z.B. die allgemeine Reifenfabrikastbindung beim PKW längst Geschichte). Hat man also einen Reifen mit einem einem GI, der die bauartbedingte Vmax abdeckt, darf man ihn auch als Sommerreifen fahren. Macht optisch aber keinen Sinn, denke ich. Ergänzung zu Punkt 3.(gilt auch allgemein für die Zuordnung von Rädern/Reifen): die Tendenz für die 19.2/21er-Abnahme läßt sich relativ einfach abchecken: - der gewünschte Reifen muss auf der Felge montierbar sein (z.B. bei 215/50R17 auf einer 4"- oder auf einer 12"-Felge ist die Tendez=0), - der Abrollumfang darf von der(n) Serienbereifung(en) nur folgendermaßen maximal abweichen: - 1% größer als der größte Serienreifen, - 4% kleiner als der kleinste Serienreifen. - der LI muss die Achslasten voll abdecken, - der GI muss die bbH voll abdecken (bei Winterreifen gibt es die erwähnte Möglichkeit mit dem V-Aufkleber. Der Reifen würde dann als explizite Winterbereifung eingetragen werden, so wie der 185er beim X6). -die Freigängigkeit der R/R-Kombination muss bei voller Ausladung des FZ gegeben sein. Kosten dann beim TÜV für die Eintragung und beim SVA für das Neuerteilen der Betriebserlaubnis=neue ZB I, in der die R/R-Kombi eingetragen ist. Noch etwas zur Verwendung von Alus im Winter. Ich denke, das Missverständnis basiert darauf, dass bei vielen Eintragungen folgender Text steht: "Verw.v.Schneeketten nicht.mögl." Sagt eigentlich alles. mfG |
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