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Mr.Betatester 14.10.2011 10:56

Verkaufsproblem
 
hallo,
ich habe vor zwei wochen meinen x an jemanden verkauft dem jetzt einfällt, das er ihn doch nicht haben möchte. ich habe das auto nach der probefahrt abgemeltet, vertrag hat er auch unterschrieben, allerdings steht kein übergabedatum drin. wie soll ich weiter vorgehen?
grüße
ronald

wirthensohn 14.10.2011 12:30

Ich hab's mal nach 'Small Talk' verschoben, weil kein Xedos-spezifisches Problem ist.

Ich persönlich würde den unwilligen Käufer erst mal höflich darüber informieren, dass er einen rechtlich bindenden Kaufvertrag geschlossen hat, der grundsätzlich von beiden Parteien zu erfüllen ist. Und ihn fragen, wie er sich das Weitere denn vorstellt und ob er denn bereit ist, zumindest die entstandenen Kosten (Abmelden, erneutes Anmelden usw.) zu erstatten.

So ganz einfach und kostenfrei kommt er aus dieser Nummer nicht raus.

Gruß,
Christian

TotoSX 14.10.2011 13:55

Übergabedatum? Wozu? Die Übergabe ist direkt an den Vertrag gekoppelt. Wenn er will kann er Dir ja die Karre zurückgeben ... Kohle behälst Du natürlich auch. Ich würde einen verkauften Wagen nicht wieder zurücknehmen. Was weiß ich was da nun alles kaputt ist ...

sasha hehn 14.10.2011 14:03

So wie es sich anhört, hat er das Auto nie abgeholt. Mir fällt spontan das 14-tägige Rückgaberecht ein, allerdings mit einer Wertanpassung zu ungunsten des Käufers :?

wirthensohn 14.10.2011 14:13

Welches 14-tägige Rückgaberecht?

So ein Autokauf findet in der Regel in voller Absicht und bewusst durch den Käufer per persönlicher Begnung statt und damit gibt es kein 14-tägiges *Rücktrittsrecht* - welches ansonsten gemäß §§ 312 ff. BGB für Haustürgeschäfte (ungebetener Vertreterbesuch) und Fernabsatzverträge (ungebetene Werbeanrufe und Internetkäufe) vorgesehen ist. Ausgenommen dieser beiden Fälle sind von beiden Seiten unterzeichnete Verträge für beide Seiten bindend.

Gruß,
Christian

neo303 14.10.2011 14:19

@sasha hehn: das gilt im fernabsatz - aber bestimmt nicht in diesem fall.

ein kaufvertrag ist bindend und es gibt nur wenige ausnahmen, in denen man davon abrücken kann (z.b. wenn der tatsächliche wert von dem vereinbarten kaufpreis unverhältnismäßig stark abweicht - sowohl nach oben als auch nach unten).

wie christian schon sagte würde ich an deiner stelle mal "höflich nachfragen", was er gedenkt zu tun. wenn er (der käufer) auf stur schaltet würde ich ihm klarmachen, dass ein kaufvertrag ein rechtlich bindendes dokument ist und dass er das gerne mit meinem anwalt weiter diskutieren kann - wodurch ihn das ganze noch teurer zu stehen kommt, da er die anwaltskosten natürlich auch tragen muss.
sollte er das nicht glauben bekommt er einen brief vom anwalt - der erste brief/fax/e-mail ist für gewöhnlich seitens des anwalts als "erstberatung" kostenlos und er schlägt die kosten eben auf den geforderten betrag drauf, sodass man da nicht in vorleistung gehen muss.

normalerweise geben die leute spätestens hier nach da sie sehr wohl wissen welche konsequenzen es hat, wenn sie das spielchen noch weiter treiben... ;)

mfg

Mr.Betatester 14.10.2011 15:58

also den vertrag haben wir unterschrieben. das ist so einer von mobile.de. allerdings habe ich noch kein geld bekommen, sonst wäre es mir egal, wann er den wagen holt. ich habe ihm jetzt angeboten mir eine entschädigung zu zahlen und dann vergessen wir es. bis jetzt habe ich aber noch keine antwort. werde morgen aber mal vorbeifahren.
grüße
ronald

nordfly 14.10.2011 17:02

Ohje das riecht nach Ärger.

Aber mach dir keine Gedanken: DU bist im Recht!

Wenn nichts passiert suchst dir einfach nen Anwalt. Der wird sich über so einen eindeutigen Fall freuen. :)

Gruß Stefan

Loading 14.10.2011 18:05

Das dumme für den Verkäufer ist ja, er hat den Vertrag unterschrieben xD

War bei mir auch so der Fall mit einem Honda Accord 2.2i
hab mich übelst gefreut, für 1300Euro einen honda von nem opa, erste hand und und und.
ich hab den vertrag mit ihm unterschrieben, setz mich ins auto um einfach noch mal zu fahren und dann gings los.
er wollte nicht sofort anspringen blablabla

-->leider billig anlasser von ATU und anstehender Zahnriemenwechsel

zum glück wollte der alte herr dass der käufer glücklich ist mit dem auto und nicht wie ich....oh man.....ne......verdammt...... -.-"
der vertrag wurde dann zerrissen in etliche kleinteile.

denn eigentlich hatte ich ja den wagen schon!

Red mal mit dem Typen, wenn er nicht will --> Anwalt einen Brief schreiben lassen - bewirkt wunder so ein Brief

Mr.Betatester 15.10.2011 17:34

ich hatte gerade mit seiner freundin geredet. sie haben kein geld. ich würde also ehwig auf mein geld warten und wenn da noch gerichtskosten dazukommen wird es ja nicht billiger. sie zahlen mir jetzt die entschädigung in raten ab.
grüße
ronald

Mr.Betatester 18.10.2011 20:41

es geht doch weiter.er war angeblich beim anwalt.der ihm gesagt hätte, das der vertrag nicht gültig wäre da der untere teil nicht ausgefüllt sei.bei dem teil handelt es sich aber um die übergabe/quittung. aber ich quittierte ja nicht den erhält, wen ich noch kein geld bekommen habe?
grüße
ronald

neo303 18.10.2011 21:18

ich hab mir schon gedacht, dass da noch was kommen wird... ^^
an deiner stelle würde ich umgehend einen termin mit meinem anwalt in anspruch nehmen und dem das ganze übergeben.
glaub mir: die wolle die hinhalten und abwimmeln. ein unterschriebener kaufvertrag ist ein vertrag, aus dem er nicht einfach so wieder raus kann.
prinzipiell bräuchte eigentlich nichtmal ein schriftstück verfasst werden - eine mündliche "willensübereinkunft" (wie es so schön heißt) ist bereits binden. idealerweise hat man dabei natürlich zeugen, die, wie in diesem fall, bei infragestellung der willensübereinkunft bezeugen, dass diese bestanden hat.
ein schriftstück ist da natürlich stichhaltiger und benötigt keine weiteren zeugen.

somit: du hast einen gültigen vertrag mit seiner unterschrift -> ergo muss er zahlen.

mfg

Eddyk 18.10.2011 21:19

Wenn er jetzt so ankommt, geh zum Anwalt aber jetzt willst du den vollen Preis! Die Sache mit kein Geld war glaub ich ehe eine Ausrede...

-=LuX=- 19.10.2011 00:19

Also mal ehrlich..
Was soll in diesem Fakll dabei rauskommen, wenn man einen Anwalt einschaltet??

Sicher, er hat einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Aber macht es wirklich Sinn, darauf unter diesen Umständen zu bestehen? Es ist doch eigentlich außer Abmelde- und ggfs. wieder Anmeldegebühren kein wirklicher Schaden entstanden.

Ich würde mir diesen Stress nicht antun. Verkauf das Auto an jemand anderen, der es wirklich haben will und gut.

Gruß
Jürgen

Mr.Betatester 19.10.2011 07:13

moin,
es wäre ja auch kein problem wenn es nur das wäre.aber der typ hat sich zu viel geleistet.ich bin mehrmals zur übergab 60km bis zur halle gefahren, wo ich teilweise bis zu1,5 stunden sinnlos gewartet habe. vor 2 wochen habe ich ihm angeboten zurückzutreten.aber jedes mal hat er gesagt, dass er es nimmt.eine woche lang war wer auch gar nicht zu erreichen und dann die mail “ich nehme das auto nicht danke“ keine entschuldigung, nicht mal eine anrede, so lasse ich mich nicht verarschen.selbst wenn ich mein geld erst in jahren sehen sollte, ist mir das die sache wert.
grüße
ronald

Mr.Betatester 19.10.2011 07:44

jetzt kam gerade eine mail, dass ich nicht zum anwalt gehen muss, er würde das auto jetzt wieder nehmen und gerne in raten zahlen.
grüße
ronald

Eddyk 19.10.2011 07:55

Nicht das nach 2 Raten die Zahlungen dann aufhören. Bzw warte bis er dir überhaupt irgendwas zahlt. Ich denke er will dich nur hinhalten und mit den Raten nur beruhigen, damit er 1-2 Wochen Zeit hat.

Nimm dir dennoch einen Anwalt und schildere ihm alles, damit er sofort loslegen kann, wenn die Zahlungen ausbleiben.

H@ns 19.10.2011 08:27

Wer sich einen Anwalt für so eine Scheisse nimmt kann definitiv nicht mit Geld umgehen. Vergiss die Nummer, selbst noch einen Anwalt bezahlen zu müssen ist den Stress nicht wert - und am Ende kann er doch nicht zahlen. Bedenkt doch mal deren Stundensätze ... Hier geht es ja nicht um ein Vermögen oder explosiven Zündstoff.

neo303 19.10.2011 15:07

@jürgen: "das auto an jemand anderen verkaufen" ist eine gute idee - aber würde der neue käufer auch den gleich preis bezahlen? und was ist mit den umkosten, die eddyk entstanden sind?
beides (einen eventuell geringeren verkaufspreis - "interessens-schaden" heißt das, wenn ich mich recht erinnere - alsauch die entstandenen umkosten) könnten vom zurücktretenden ersten käufer eingefordert werden (dafür gibt es vertrags-rechtliche grundlagen über die dich dein anwalt bestimmt gerne aufklärt!!).
problem ist natürlich: wo nichts zu holen ist bekommst du eben nichts. der andere wird dann eben gepfändet, aber recht viel ist da meist nicht drin. jedoch hat soetwas sehr sehr unangenehme folgen für ihn (schufa eintrag etc.). daher werden die leute meist bemüht sein ein solches verfahren zu vermeiden.

nur möchte ich dich bzgl "alternativ-verkauf" auch warnen: wenn du den jetzt einfach wem anderen verkauftst, könnte es dir passieren, dass der 1. käufer ankommt und sagt "ok, ich nehm ihn jetzt doch - ich hab einen gültigen kaufvertrag". denn bislang hast du - bis auf die mail ohne anrede - nicht wirklich einen nachweis, dass ER vom kauf zurücktreten möchte. damit wärst du dann in der klemme, einen wagen liefern zu müssen, den du nichtmehr hast!

auch bzgl. ratenzahlung kann ich dich nur eingehend warnen! wenn du ihm den wagen samt papieren übergibst und er dir erst einen teil bezahlt hat - dann wird nachher nichts mehr kommen! WENN, dann solltest du das nur gegen ausdrücklich, schriftlich festgehaltenen EIGENTUMSVORBEHALT so machen. warum? ganz einfach: er zahlt dir jetzt z.b. 10% - die anderen 90% schiebt er ewig raus, bis er irgendwann völlig zahlungsunfähig ist. nicht nur bei dir, sondern auch anderen. den wagen hat er längst wieder um ein spottgeld vertickt. was denkst du, wieviel von den 90% du noch sehen wirst?
und selbst wenn er den wagen nicht verkauft: wenn du ihn ohne eigentumsvorbehalt hergegeben hast, wie dessen erlös im rahmen einer zwangsvollstreckung an ALLE gläubiger anteilsmäßig aufgeteilt! damit hättest also dann DU auch noch die anderen gläubiger "querfinanziert".

ich kann dir nur nochmal dringend anraten: GEH ZUM ANWALT! wie gesagt ist es (zumindest in Ö) üblich, dass der sogenannte "erstkontakt" für den klienten kostenfrei ist (mein anwalt hat damals in einer wohnungsangelegenheit gegen eine genossenschaft (!!!) sogar für alle 3 briefe/faxe/telefonate mir NICHTS in rechnung gestellt!).

mfg

edit: @hans: siehe mein text: das erste einschreiten des anwalts sollte für gewöhnlich kostenfrei sein! (sollte man natürlich vorher abklären) und selbst wenn es nur 100€ sind würde ich "mir den stress antun", alleine schon, damit diese leute lernen, dass sie ihre verträge auch einzuhalten haben. was dabei rauskommt, wenn man die mit sowas durchkommen lässt, kennt man ja: mietnomaden etc.

-=LuX=- 19.10.2011 18:29

Zitat:

Zitat von neo303 (Beitrag 119548)
...nur möchte ich dich bzgl "alternativ-verkauf" auch warnen: wenn du den jetzt einfach wem anderen verkauftst, könnte es dir passieren, dass der 1. käufer ankommt und sagt "ok, ich nehm ihn jetzt doch - ich hab einen gültigen kaufvertrag"...

Das ist klar. Natürlich müsste der jetzige Käufer schriftlich bestätigen, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt und daraus keinerlei Rechte mehr ableitet. Aber wenn er das Auto nicht mehr haben will bzw. nicht bezahlen kann, warum sollte er das verweigern?

Ansonsten hast Du natürlich Recht, er hat einen rechtsverbindlichen Vertrag unterschrieben und hat also auch verdient, dass man ihn zwingt, den auch einzuhalten.

Ich bin eigentlich auch eher so eingestellt, dass ich sage, ich zieh das jetzt durch. Aber manchmal muss man sich vielleicht die Frage stellen, was einem die Genugtuung Wert ist.

Das ist aber eine Einzelentscheidung, das muss jeder für sich selbst wissen.

Vielleicht wäre zu prüfen, ob sowas unter dem Tatbestand des Betruges zu sehen ist (wenn umgekehrt der Verkäufer nicht liefern würde, wäre das gegeben). Dann kann man die Sache der Polizei melden und das wird von Staats wegen verfolgt.

Natürlich setzt die Polizei keine zivilrechtlichen Ansprüche durch. Aber sie kostet nichts und der Käufer legt sich sicher auch die Karten, wenn sich die Staatsanwaltschaft bei ihm meldet.

Gruß
Jürgen

neo303 19.10.2011 19:31

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 119556)
...Aber wenn er das Auto nicht mehr haben will bzw. nicht bezahlen kann, warum sollte er das verweigern?...

erst mal: vielen dank für den sinnvollen einsatz der zitier-funktion! 8) (leider schaffen das ja viele leute nicht so recht...)

nun, den rücktritt vom kaufvertrag wird er wohl eher nicht verweigern, aber:
1. wie kommt man schriftlich zu diesem rücktritt? wieder termin ausmachen, hinfahren, hoffen dass ER da ist und nicht wieder seine freundin/mutter/urzipfltant vorschiebt...
2. würde ICH in dieser rücktrittsvereinbarung schriftlich festhalten, dass eine entschädigung von xxx€ sofort bei unterzeichnung in BAR zu zahlen ist. denn schließlich hat er ja doch einen gewissen schaden verursacht (den allerdings nur der ersteller dieses threads halbwegs klar beziffern kann). dabei würde ich z.b. die in diesem "geschäftszusammenhang" gefahrenen km entsprechend dem amtlichen km-geld (sofern es das in D gibt) in rechnung stellen. klar sind die höher als die reinen spritkosten für diese strecken, aber da werden eben auch abnutzung etc. mit eingerechnet.

wenn er sich weigert das zu unterschreiben und die entschädigung zu zahlen -> "alles weitere regelt der anwalt"

mfg

-=LuX=- 19.10.2011 19:51

Wie gesagt, ich habe meine persönliche Meinung dazu dargelegt, weil Roland zu der Sache Rat und andere Meinungen wollte.

Er hat angekündigt, er werde das durchziehen. Vielleicht würde ich das in seiner Situation auch tun. Mit der Zeit wird man jedoch ruhiger und betrachtet solche Dinge gelassener und bucht sie unter Lebenserfahrung ab. Das wollte ich mit meinem Beitrag sagen.

Aber wie schon gesagt, jeder muss das so machen, wie er es für Richtig hält. Das ist völlig in Ordnung.

Gruß
Jürgen


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