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-=LuX=- 21.11.2011 22:46

Xedos darf auf der AB nicht links fahren
 
Was soll dieser Titel?

Ich habe gerade "Extra, das RTL Magazin" gesehen und bin erst dadurch auf ein Problem aufmerksam geworden, das mir bislang garnicht bewusst war.

Hintergrund eines Beitrages war, dass ein Autofahrer ein Knöllchen bekommen hatte, nachdem er auf der Autobahn unterwegs gewesen war. Da er weder zu schnell, noch zu dicht aufgefahren war, rief er bei der Behörde an und die erklärte ihm, dass das wohl sein könne. Denn es würde ihm etwas anderes vorgeworfen, nämlich dass sein PKW zu breit sei, um auf der Autobahn in einer Baustelle links fahren zu dürfen (Verstoß gegen Verkehrszeichen 264).

http://upload.wikimedia.org/wikipedi...en_264.svg.png

Sein PKW war aber lt. Papieren weniger als 2 m breit.
Ein Behördensprecher erklärte daraufhin, die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite (Zulassungsbescheinigung I: Ziffer 19, alter Fahrzeugschein: Ziffer 13 B) würde garnicht gelten, weil die dort angegebene Breite gemäß StVZO §32, Absatz 5 wie folgt zu ermitteln sei:

Zitat:

Zitat von xStVZO §32, Absatz 5

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
.
Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
.

Diese Breite sei aber hinsichtlich Verkehrszeichen 264 garnicht maßgebend, sondern stattdessen die Breite inkl. Spiegeln. Der Kraftfahrer solle gefälligst in seine Fahrzeugunterlagen schauen und dort einfach die "Garagenbreite" nachlesen.

"Interessante" Sache. Danach darf weder ein Golf noch ein Renault Clio in einer Baustelle links fahren.
Von einer "Garagenbreite" habe ich auch noch nie etwas gehört, aber vielleicht gibt es diese Angabe bei neueren Autos ja tatsächlich.

Kommen wir mal zum Xedos..

Der X6 ist lt. Papieren 1,70 m breit (im Xedos Wiki steht bei dieser Angabe allerdings "über alles", was wohl falsch sein dürfte. In der Grafik sind die 1,70 m dort auch inkl. Spiegel angegeben).

Der X9 ist 1,77 m breit. Zumindest beim X9 könnte man wohl davon ausgehen, dass er inkl. Spiegel breiter als 2.00 m ist. Gemäß der Grafik im Xedos Wiki ragen die Spiegel beim X9 aber deutlich weniger über die Karosserie hinaus, als beim X6. Insofern ist der Themen Titel vielleicht doch falsch gewählt und ein X9 darf in einer Baustelle vielleicht doch im Gegensatz zu einem Renault Clio (ohne Spiegel 1,719 m, mit Spiegeln 2,025 m) links fahren. ;-)


Da es offiziell für unsere Fahrzeuge meines Wissens garkeine Angabe der Breite inkl. Spiegel gibt, muss man das also gefälligst selbst nachmessen.

Wie breit sind denn unsere Autos hinsichtlich Verkehrszeichen 264?
Hat jemand dazu mal eine Angabe gefunden oder selbst mal nachgemessen?

Wir haben vielleicht den Vorteil, dass die Polizei dieses Maß für einen Xedos selbst nicht weiß.. ;-)

Gruß
Jürgen

Phoenix 22.11.2011 00:05

Moin,

das von dir gepostete Zeichen (265) bezieht sich auf die tatsächliche Breite (Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, Nr. 38 ). Wenn die tatsächliche Breite nirgendwo nachzulesen ist, muss man eben selbst messen.

Es bleibt dabei festzuhalten, dass man mit fast keinem Fahrzeug überholen darf, wo dieses Schild aufgestellt ist (von ein paar Kleinwagen mal abgesehen). Weder mit einem Clio, einem Focus, geschweige denn von einem MB Sprinter.

Soweit ich das aber über Google nachlesen konnte, wird bei einem Unfall die Schuld meistens den LKW-Fahrern in die Schuhe geschoben. Dies ist aber keine verbindliche Rechtsauskunft. ;-) Mit meinem X9 habe ich meistens jedoch keine Probleme in diesen Bereichen zu überholen. Danke an de Überholten, die nicht auf dem Mittelstreifen fahren!

So long,

Phoenix

-=LuX=- 22.11.2011 00:12

Zitat:

Zitat von Phoenix (Beitrag 120738)
Moin,

das von dir gepostete Zeichen (265)...

Zeichen 264..

Es ist schon sehr eigenartig, dass ein Verbotsschild sich auf Daten bezieht, die man nicht in den Fahrzeugpapieren findet und jeder für sich selbst ermitteln muss. Klapp ich eben den rechten Außenspiegel ein, dann passts wieder.. hehe.. *spass*

Zitat:

Zitat von Phoenix (Beitrag 120738)
Es bleibt dabei festzuhalten, dass man mit fast keinem Fahrzeug überholen darf, wo dieses Schild aufgestellt ist...

Falsch! Dieses Verkehrszeichen hat mit einem Überholverbot nichts zu tun. Man darf nicht nur nicht überholen, man darf dort nichtmal fahren.

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 22.11.2011 00:35

Falls es jemanden interessiert, es gibt einen sehr interessanten Beitrag der RSA 95 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitstellen an Straßen - RSA 95) dazu. Hier wird diese missglückte Regelung in allen Einzelheiten diskutiert und in Frage gestellt.

Interessant z.B. das hier:

Zitat:

Im Gegensatz zu Zeichen 274 oder Zeichen 276 wird die Anordnung von Zeichen 264 nicht mit der Aufhebung aller Streckenverbote (Zeichen 282) aufgehoben.
Heißt strenggenommen, wo das Verkehrszeichen 264 steht, kann es garnicht mehr aufgehoben werden, weil dafür kein Schild und keine Regelung existiert.

Also unbedingt mal lesen, sehr spannend... http://www.rsa-95.de/Zeichen264.htm

http://www.rsa-95.de/Zeichen264/pkw01.jpg

Gruß
Jürgen

w00lf 22.11.2011 04:33

Diese Diskussion hatten wir im 7er-Forum auch schon, und Fakt ist, es bleibt die Pflicht des Fahrers, die tatsächliche Breite seines Fahrzeuges zu kennen, auch wenn diese nirgends in den Papieren ausgewiesen ist.
Somit ist das Überholen in Baustellenbereichen mit diesen Fahrzeugen bei dieser Beschilderung verboten.

mfg, Wolfgang

wirthensohn 22.11.2011 06:12

Ich habe zwar den Xedos 6 noch nie vermessen, aber er dürfte unter 2 Meter bleiben. Ich hatte damals den Benz (E-Klasse, W211) nachgemessen und kam auf 2,06 Meter inklusive Außenspiegel. Und der X6 ist augenscheinlich erheblich schmaler.

Gruß,
Christian

w00lf 22.11.2011 06:58

Augenscheinlich heißt aber gar nichts. Trotzdem stimmts, der X6 ist definitiv keine 2m breit weil der Großteil der Spiegel innerhalb des im Typenschein mit 1.70m breit angegebenen Autos liegt.

mfg, Wolfgang

JWBehrendt 22.11.2011 11:22

Xedos-Breite
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
An diesem Bild kann man schön sehen, daß die Breite des x6 incl. der Aussenspiegel angegeben ist.
Wir dürfen also in Baustellen die linke Spur benutzen!

so long,
John

-=LuX=- 22.11.2011 19:17

Jetzt tun 'se alle so, als hätten sie das schon genau gewusst... :rolleyes:;)

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 120741)
...Somit ist das Überholen in Baustellenbereichen mit diesen Fahrzeugen bei dieser Beschilderung verboten.

Wieder falsch! Diese Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Fahrstreifen nicht benutzen. Also immer schön rechts bleiben. ;-)

Zitat:

Zitat von JWBehrendt (Beitrag 120747)
An diesem Bild kann man schön sehen, daß die Breite des x6 incl. der Aussenspiegel angegeben ist.
Wir dürfen also in Baustellen die linke Spur benutzen!

In den Fahrzeugpapieren stehen auch diese 1,70 m. Wenn diese gemäß StVZO §32, Absatz 5 ermittelt wurden - und davon gehe ich mal ganz stark aus, denn sonst wäre es gesetzeswidrig - dann ist schlicht das Bild falsch. Ich behaupte mal, dass derjenige, der es ins Wiki gestellt hat, die Bemaßungspfeile selbst (falsch) angebracht hat. ;-)

@Christian
Ich hab auch nicht nachgemessen und vermute das auch. Beim X9 könnte das aber knapp werden.

Gruß
Jürgen

w00lf 22.11.2011 19:24

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 120756)
Wieder falsch! Diese Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Fahrstreifen nicht benutzen. Also immer schön rechts bleiben. ;-)

Nicht falsch, links darf nur überholt werden, jedoch nicht dauerhaft gefahren.
Bei euch bestimmt nicht anders als bei uns. Deshalb, wer links fährt, überholt - wenn man nach dem Gesetz geht und das tust du ja auch - also wer nicht links fahren darf, darf auch nicht überholen.

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 22.11.2011 19:29

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 120757)
Nicht falsch, links darf nur überholt werden, jedoch nicht dauerhaft gefahren.
Bei euch bestimmt nicht anders als bei uns. Deshalb, wer links fährt, überholt - wenn man nach dem Gesetz geht und das tust du ja auch - also wer nicht links fahren darf, darf auch nicht überholen.

mfg, Wolfgang

ja ne, is klar...:roll:

neo303 22.11.2011 19:32

@wolfgang: du bist ja gerne pingelig, dann bin ich's jetzt auch mal ;) es gibt auch einen grund, links zu fahren ohne zu überholen: nämlich wenn sich z.b. zähflüssiger verkehr bzw. stau bildet (ja, jetzt kann man darüber philosophieren, ob es bei einem "echten stau" überhaupt noch "bewegung" gibt... ;) ). und genau das ist ja im baustellenbereich meist der fall (weshalb man versucht so viele fahrspuren wie möglich zur verfügung zu stellen). somit kann es sein, dass man zwar den linken fahrstreifen befährt, aber nicht überholt sondern sogar von den weiter rechts fahrenden autos überholt wird, weil es eben auf deren spur zufällig gerade schneller vorangeht... ;)

mfg

w00lf 22.11.2011 19:41

Ah ja, klar, und in so einer Situation wirst du auch bestimmt abgestraft, wenn du mit einem 2,01m breiten Fahrzeug links fährst obwohl du es nicht darfst.
Es geht um geregelten Verkehr, und einen Stau kann man nicht regeln.

@Jürgen: was soll das jetzt bitte heißen?

mfg, Wolfgang

neo303 22.11.2011 19:47

wolfgang, du willst doch nicht etwa behaupten, dass ein "stau" automatisch sämtliche verkehrsregeln außer kraft setzt?! jetzt bewegst du dich nichtmehr auf dünnem eis - du versuchst auf wasser zu laufen... ;)
ob du, auch im falle eines staus, eine geldbuße zu entrichten hast, weil du die geltenden verkehrsvorschriften nicht beachtet hast, liegt wohl im ermessen des ordnungshüters bzw. seiner übergeordneten stellen - an der gesetzesübertretung ändert das aber auch nichts! soweit klar, oder?
mfg

-=LuX=- 22.11.2011 19:50

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 120760)
@Jürgen: was soll das jetzt bitte heißen?

Dass Du - so sehr ich Dich schätze - keine Fehler zugeben kannst und mal wieder eine Begründung (auch noch mit einem weiteren Fehler) um 10 Ecken konstruiert hast, um blos nichts zuzugeben. ;-)

Nicht böse gemeint... :-)

Gruß
Jürgen

w00lf 22.11.2011 19:51

Jetzt ziehst du dir aus einer Aussage Dinge heraus und biegst sie dir zurecht wie du willst.

Ich hab keineswegs gesagt, dass bei einem Stau die Regeln außer Kraft treten.
Lies es ruhig nochmal durch.

Ich hab lediglich gesagt - und selbst das in einem Mantel aus Sarkasmus verpackt -, dass dich bestimmt keiner abstrafen wird, wenn du in einem Stau, der zufällig in eine dieser beschilderten Baustellen führt, nicht von der linken Spur wechseln kannst und deshalb dort fährst, auch wenn es gesetzeswidrig ist.

Gerade von dir erwarte ich mir doch (willst du doch selbiges auch), dass du vorher mind. 2mal liest, bevor du mit solchen Meldungen kommst.

mfg, Wolfgang

w00lf 22.11.2011 19:53

@Jürgen: meine Aussage war keinesfalls falsch. Nur hast du sie eventuell nicht so verstanden wie sie gemeint war.
Wie ist der Spruch, ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du verstehst.

Und dass ich mir keinen Fehler unterstellen lasse, den ich nicht begangen habe, ist auch klar.

mfg, Wolfgang

-=LuX=- 22.11.2011 19:57

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 120764)
...dass dich bestimmt keiner abstrafen wird, wenn du in einem Stau, der zufällig in eine dieser beschilderten Baustellen führt, nicht von der linken Spur wechseln kannst und deshalb dort fährst, auch wenn es gesetzeswidrig ist

Diese Aussage ist völlig irrelevant, da sie voll am Thema vorbei geht. ;-)

Zachi 22.11.2011 20:00

Die Logik ist interessant. Dann dürfte im Stau also auch ein LKW links (auf einer Spur, die nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite von max. 2,00 Metern benutzen dürfen) fahren?!

neo303 22.11.2011 20:06

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 120764)
Jetzt ziehst du dir aus einer Aussage Dinge heraus und biegst sie dir zurecht wie du willst.

weil du das ja NIE machst ;) ich hab ja auch nicht nur von "stau" (und die bemerkung, die ich danach in klammern geschrieben habe solltest du auch gelesen haben) sondern vor allem von zähflüssigem verkehr gesprochen.

dass man diesen "nicht regeln kann" ist ja auch - ich will ja nicht "falsch" schreiben, darum sag ich - "nicht richtig". wozu gäbe es denn sonst die leuchtanzeigen über der autobahn, wo die verkehrskontrolle im falle eines zähflüssigen verkehrs / staus besondere regelungen anzeigen lassen kann?!

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 120764)
Ich hab keineswegs gesagt, dass bei einem Stau die Regeln außer Kraft treten.
Lies es ruhig nochmal durch.

sei so gut und lies nochmal, was ich geschrieben habe - ich habe dir GARNICHTS unterstellt, ich habe dir lediglich eine frage gestellt! ("in einem mantel aus sarkasmus verpackt" ;) )

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 120764)
Ich hab lediglich gesagt - und selbst das in einem Mantel aus Sarkasmus verpackt -, dass dich bestimmt keiner abstrafen wird, wenn du in einem Stau, der zufällig in eine dieser beschilderten Baustellen führt, nicht von der linken Spur wechseln kannst und deshalb dort fährst, auch wenn es gesetzeswidrig ist.

nochmal: lies, was ich geschrieben hab. natürlich liegt es im ermessen der gesetzeshüter - aber es kategorisch auszuschließen ist eben FALSCH!

Zitat:

Zitat von w00lf (Beitrag 120764)
Gerade von dir erwarte ich mir doch (willst du doch selbiges auch), dass du vorher mind. 2mal liest, bevor du mit solchen Meldungen kommst.

mfg, Wolfgang

dito ^^

mfg

edit: wolfgang, no offense, aber du musst wirklich nicht auf biegen und brechen darauf bestehen, dass deine meinung unumstößlich richtig ist, wenn klar ist, dass du falsch liegst. es ging darum, dass du gesagt hast "wer links fährt, überholt" - diesen 100%igen zusammenhang gibt es aber eben nicht, weil es auch andere gründe gibt, links zu fahren. DARUM gings in meinem ursprünglichen beitrag, klar?!

JWBehrendt 23.11.2011 10:58

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 120756)
... dann ist schlicht das Bild falsch. Ich behaupte mal, dass derjenige, der es ins Wiki gestellt hat, die Bemaßungspfeile selbst (falsch) angebracht hat. ;-)
Gruß
Jürgen

Kann ich mir zwar nicht so recht vorstellen, daß sich Jemand die Mühe gemacht hat die Bemassung hinzu zu fügen & Ihm (Ihr) dabei ein Fehler unterlaufen ist.
Also hilft nur nachmessen!



Zitat:

Zitat von Zachi (Beitrag 120768)
Die Logik ist interessant. Dann dürfte im Stau also auch ein LKW links (auf einer Spur, die nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite von max. 2,00 Metern benutzen dürfen) fahren?!

Denke mal, die einzige Ausnahme dürfte von der grünen Rennleitung kommen bzw. um einen Unfall zu vermeiden.

so long,
John

Daniel Froehlich 23.11.2011 11:17

eben nachgemessen: X6 Serie 1

Breite über alles ca. 1,90m. Auf gar keinen Fall 2,00m, aber auch keine 1,70m.

xedos1990 23.11.2011 19:04

Um das mit der Garagenbreite mal zu erläutern, dass ist wohl die Breite die im Fahrzeughandbuch angegeben sein sollte. Diese Breite ist ja nicht unerheblich unwichtig wenn man wissen will ob sein Fahrzeug überhaupt in die eigene Garage passt. ;)

Die Frage ist nun, hat sich der Serie 2 im Gegensatz zum Serie 1 in den Ausmassen verändert?

Zusätzlich ist auch nochmal zu erwähnen, dass bei einem Unfall derjenige Schuld ist, der auf der für sein Auto nicht zulässigen Spur unterwegs ist, bzw überholt hat. Vorausgesetzt der Unfallgegner kennt diese Regelung, bzw. Versicherung /Rennleitung geht der Sache nach.


Liebe Grüße

neo303 23.11.2011 19:21

Zitat:

Zitat von xedos1990 (Beitrag 120791)
...
Zusätzlich ist auch nochmal zu erwähnen, dass bei einem Unfall derjenige Schuld ist, der auf der für sein Auto nicht zulässigen Spur unterwegs ist, bzw überholt hat. ...

naaaaaja - würde ich mal dahingehend relativieren, als dass man "in so einem fall damit rechnen muss, zumindest eine teilschuld zugesprochen zu bekommen", natürlich in abhängigkeit von unfallhergang etc.
wenn mir z.b. jemand ungebremst hinten drauf knallt, wird diesem ja normalerweise die volle schuld zuerkannt - da gibt's auch keine ausreden vonwegen "vordermann hat so plötzlich und unvermittelt gebremst", da der hinten fahrende ja einen entsprechenden sicherheitsabstand einhalten muss etc. wenn aber festgestellt wird, dass ich garnicht auf diesem fahrstreifen fahren hätte dürfen, weil mein auto zu breit ist, dann bekomme ich doch nicht automatisch die volle schuld zuerkannt - denn der hinten fahrende hätte ja nochimmer den sicherheitsabstand einhalten müssen. es wird dann whol eher auf eine teilschuld hinauslaufen, bei der beide parteien die jeweils eigenen sachschäden selber tragen müssen (womit die versicherungen mal wieder fein raus wären - außer es kam zu personenschaden).
anders natürlich wenn ich versuche auf einem solchen, zu schmalen fahrstreifen, ein anderes auto zu überholen und dabei seitlich mit diesem kollidiere. da wird's dann schwer, dem anderen eine teilschuld anzuhängen, weil dieser ja aufgrund der fahrstreifenbreite eventuell garnicht die möglichkeit hatte, den unfall zu vermeiden, da er dann seinerseits mit dem rechts von ihm fahrenden kfz kollidiert wäre.
aber von einer "pauschalen vollschuld bei unzulässiger verwendung dieses fahrstreifens" würde ich nicht sprechen. es kommt halt, wie immer, auf den einzelfall an... (siehe: befahren des pannenstreifens - aber das ist ein anderes thema)

mfg

wirthensohn 23.11.2011 19:36

Zitat:

Zitat von xedos1990 (Beitrag 120791)
Die Frage ist nun, hat sich der Serie 2 im Gegensatz zum Serie 1 in den Ausmassen verändert?

Ohne es genau nachgemessen zu haben (was auch schwer sein dürfte), würde ich behaupten: ja, Serie 2 ist breiter geworden.

Ich würde mal spontan grob schätzen, dass es sicher so an die 2 mm mehr sein dürften. Also genau das Maß, um das diese hässliche, schwarze Plastikwulst, die bei Serie 2 zusätzlich um die Spiegelgläser gebastelt wurde, breiter übersteht :)

Das dürfte aber sicher nichts daran ändern, dass man mit einem X6 auch die linke Spur in einer Baustelle nutzen darf.

Wenn ich die von Daniel gemessenen 1,90 m als gegeben betrachte, dann wundert mich nicht, warum mein X6 direkt neben einem aktuellen Golf parkend, so zierlich wirkt. Ist der aktuelle Golf mit fast 2,10 m doch immerhin schon knapp breiter als meine ehemalige 2005er E-Klasse....

Gruß,
Christian

xedos1990 23.11.2011 20:06

Neo303 ich denke auch dass bei einem Auffahrunfall die Schuld nicht in Abhängigkeit zu dieser Regelung steht. Das wollte ich damit auch nicht sagen, hab mich einzig auf einen Unfall bei nebeneinander fahrenden Fahrzeugen bezogen (bzw. wenn der vor mir bremst und ich dann so halb mit der Seite drauf fahre, weil links nicht genug platz gewesen wäre)

Ansonsten Christian, wenn die 1900mm als gegeben betrachtet werden können, dann sollte das eigentlich passen, wenns wirklich nur der Rand ist, kommen da sicherlich keine 100mm zusammen. :)
Das ist schon mal gut, denn Aufgrund der Zeichnung / Abbildung in der Xedos-wiki dachte ich das ich so oder so auf der linken Spur unterwegs sein kann und habe dies auch immer mit freunden gemacht ;) da genügend Drängler auf einmal langsam fuhren :P

-=LuX=- 23.11.2011 20:07

Zu dem Thema, dass man unter Umständen durch die Verkehrssituation bedingt einen Verkehrsverstoß auch bei bestem Willen nicht vermeiden kann (was natürlich an der Rechtslage nichts ändert), wollte ich nochmal die folgende Situation von http://www.rsa-95.de/Zeichen264.htm deutlich zeigen:

http://www.rsa-95.de/Zeichen264/Foto01.jpg
"Ungeachtet der gelungenen Schildgestaltung wird das Verbot in diesem Fall für den gesamten Querschnitt erteilt. Die LKW im Bildhintergrund befahren den Bereich daher verbotswidrig. Natürlich existiert keine entsprechende Vorankündigung, so daß betroffene Fahrzeugführer gar nicht die Möglichkeit haben, die Strecke zu verlassen. Man wird daher zum Verkehrsverstoß gezwungen. Derartige Versuche dienen der Akzeptanz von Verkehrszeichen ungemein."

Zitat Ende

Das ist zwar jetzt OT, aber mir ist in den letzten Jahren aufgefallen, dass auf Autobahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen, insbesondere in Baustellen, sehr oft nicht mehr mehr explizit aufgehoben werden.

Die aktuelle Rechtssprechung sagt dazu sinngemäß im Wesentlichen 2 Dinge:
  • Jeder kann selbst erkennen, wo die Baustelle zuende ist, daher bedarf es einer Aufhebung der Geschwindigkeisbeschränkung nicht explizit. Wo die Baustelle zuende ist, endet auch die Geschwindigkeitsbegrenzung.
  • Wenn ein Schild, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, vergessen wurde, dann gilt diese auch weiter, wenn an der nächsten Autobahnauffahrt kein die Geschwindigkeit einschränkendes Schild steht. Das gelte allerdings nur für die bereits auf der Autobahn befindlichen Fahrzeuge. Für die, die neu auffahren, gelte die Geschwindigkeitsbegrenzung natürlich nicht.

Was für eine dumme und gefährliche Praxis und Rechtsauffassung, Ich erlebe das immer wieder, dass ich bis zur nächsten Auffahrt entsprechend langsam weiter fahre, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wurde und man dann plötzlich von PKW (also möglicherweise zu Recht) bedrängt wird, die bereits wieder mit Geschwindigkeiten jenseits von 200 km/h unterwegs sind, weil sie sich auf der Strecke auskennen.

Ich finde, eine solche Situation darf es nicht geben und daher muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung explizit auch wieder aufgehoben werden.

Ich fürchte aber, dass dahinter ein gewisses Kalkül steckt, nämlich dass langsamer gefahren wird, obwohl die Beschränkung garnicht mehr gilt.

Gefährliche Gedanken von Leuten, die das entscheiden dürfen, aber wahrscheinlich Autos generell verteufeln. Sonst kann ich mir so einen gefährlichen Schwachsinn nicht erklären.

Gruß
Jürgen

-=LuX=- 23.11.2011 20:27

Zitat:

Zitat von JWBehrendt (Beitrag 120747)
An diesem Bild kann man schön sehen, daß die Breite des x6 incl. der Aussenspiegel angegeben ist.
Wir dürfen also in Baustellen die linke Spur benutzen!

so long,
John
http://www.xedos-community.de/attach...1&d=1321960870

Zitat:

Zitat von Daniel Froehlich (Beitrag 120783)
eben nachgemessen: X6 Serie 1

Breite über alles ca. 1,90m. Auf gar keinen Fall 2,00m, aber auch keine 1,70m.

Kann denn mal jemand bitte das Wiki korrigieren?
Am sinnvollsten würde ich den Eintrag von 1,90 m (hat vielleicht jemand noch genauer gemessen?) in das vorhandene Bild finden und dass das auch für den X9 ergänzt wird.

Denn die im Wiki angegebenen Breiten ohne Spiegel hat ja auch jeder in seinen Fahrzeugpapieren stehen.

Gruß
Jürgen

RoRo 06.12.2011 12:58

Hi all,

bin eben gerade mal ins Parkhaus gespurtet (ganz nach oben, Ebene 4 ;)),
Student als Messknecht geschnappt (laufen ja auch genug hier rum:)), und meinen 1.6 Serie 2 gemessen.
Von ausenkannte Spiegel zu ausenkannte Spiegel, durch die geöffneten
Seitenscheiben gemessen ergibt (bei mir ;)): 186cm ±2cm

Gruß
Roland


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