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-=LuX=- 11.12.2013 21:19

Zulassungsstelle behält Gutachten ein!?
 
Ich habe mal eine Frage an diejenigen unter uns, die schon einmal eine Fahrzeugänderung nach §19(3) und/oder §21 StVZO bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen haben. Heute hat das meine Frau für zwei Autos für mich erledigt. Ein Auto §19(3), eins §21.

Die Zulassungsstelle hat in beiden Fällen die Seiten der Gutachten einbehalten, auf denen die einzutragenden Daten standen. Die anderen hat sie ausgehändigt.

Ist das so üblich??

Zudem habe ich für das Auto mit der §21 Änderung jetzt auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bekommen (natürlich kostenpflichtig), auf der haargenau das gleiche steht, wie auf der alten.

Wozu bitte soll das denn gut sein? Bei dem Auto mit der §19 Änderung hat man das nicht gemacht.

Hat jemand ähnlich, oder auch andere Erfahrungen gemacht? Mich ärgert das und leider habe ich auch vorher keine Kopien gemacht, weil ich damit nicht gerechnet habe.

Gruß
Jürgen

Ritzer82 12.12.2013 13:03

Wenn es in jüngster zeit da keine änderung gab ist das absolut unüblich.

CaneFu 12.12.2013 15:24

Ist eigentl. schon immer so. Steht dann aber im Gutachten expliziet drin. Dran halten tun sich aber eigentl. keine Tüver die ich je kennengelernt hab.
Und nach Einzelabnahmen ist es schon immer so gewesen das eine Korrektur der Fahrzeugpapiere vorgenommen werden muss, wohingegen eine normale Eintragung per "Beipackzettel" bescheinigt wird und dieser dann immer mitzuführen ist.

-=LuX=- 12.12.2013 18:25

@CaneFu
bei meiner Frage ging es nicht darum, ob Änderungen in die Papiere eingetragen werden müssen, sondern dass die Zulassungsstelle die Gutachten EINBEHALTEN hat. Mit dem TÜV hat das auch nichts zu tun.

Wie war das bei Dir?

Gruß
Jürgen

CaneFu 13.12.2013 20:57

Wieso hast du die Gutachten mit zur Zulassungsstelle genommen? Eintragungen erledigt der Tüv. Oder waren es ABEs?

Ritzer82 13.12.2013 21:46

Wenn man das tüv gutachten nicht mit zur zulassungsstelle mitnimmt, was sollen die dann in die papiere eintragen? ;)

-=LuX=- 13.12.2013 23:50

Sagt mal, ist meine Frage so schwer zu verstehen??

Selbstverständlich muss man das Gutachten mit zur Zulassungsstelle mitnehmen um die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen, das ist doch wohl klar.

Jetzt schreibe ich es zum 3. Mal:
Die Zulassungsstelle hat das Gutachten behalten und es mir nicht wieder ausgehändigt. Ich habe jetzt also kein Gutachten mehr.

Die Frage war, ob das so üblich ist, dass die einem das Gutachten wegnehmen.

@CaneFu Hääää...? Der TÜV ändert die Fahrzeugpapiere ganz bestimmt nicht. Das kann und darf natürlich nur die Zulassungsstelle.

Gruß
Jürgen

streetfighter.xs 14.12.2013 11:49

Zitat:

Zitat von -=LuX=- (Beitrag 135506)
Sagt mal, ist meine Frage so schwer zu verstehen??

Selbstverständlich muss man das Gutachten mit zur Zulassungsstelle mitnehmen um die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen, das ist doch wohl klar.

Jetzt schreibe ich es zum 3. Mal:
Die Zulassungsstelle hat das Gutachten behalten und es mir nicht wieder ausgehändigt. Ich habe jetzt also kein Gutachten mehr.

Die Frage war, ob das so üblich ist, dass die einem das Gutachten wegnehmen.

@CaneFu Hääää...? Der TÜV ändert die Fahrzeugpapiere ganz bestimmt nicht. Das kann und darf natürlich nur die Zulassungsstelle.

Gruß
Jürgen

also bei uns behält die zulassungsstelle auch die gutachten ein die liegen dann inner akte vom auto

-=LuX=- 14.12.2013 15:52

Das wollte ich wissen, vielen Dank. :)
Auch den anderen ein Dank dafür, dass sie geantwortet haben.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Zulassungsstellen für jedes Auto eine Papierakte anlegen. Ich vermute, dass sie die Dokumente bestenfalls einscannen, wenn überhaupt, und sie dann vernichten.

Dann könnten sie einem die Papiere auch wiedergeben. Aber das werden wir wohl nicht rauskriegen.

Gruß
Jürgen

neo303 14.12.2013 16:53

wenn dir die papierl wichtig sind, kannst du sie dir ja vom hersteller nochmal besorgen. sollte normalerweise kein problem sein...

mfg

-=LuX=- 14.12.2013 17:09

Ok, da habe ich wohl unsauber formuliert.

Ich meine nicht das Teilegutachten vom Hersteller, sondern die Änderungsabnahme vom TÜV, nach An- oder Umbau. Ich dachte, das wäre klar, zumal es bei einer §21 Abnahme natürlich auch gar keine Teilegutachten gibt, deswegen ja die Einzelabnahme. Und für irgendwelche Herstellerbescheinigungen interessiert sich die Zulassungsstelle ja nicht.

Jetzt werden mir auch die anderen Antworten klar. ;)

Gruß
Jürgen

CaneFu 14.12.2013 17:22

Ok, jetzt hab ichs verstanden was du hier wissen willst. Die Änderungsbescheinigungen werden schon immer von der Zulassungsstelle einbehalten, und da ist es egal obs eine Einzelabnahme nach §21 war, oder ne Abnahme mit Teilegutachten nach §19.3! Du hattest in deinem ersten Post was von Gutachten geschrieben, darum war ich etwas irritiert.
Und Gutachten nehm ich nie mit zur Zulassungsstelle, die braucvhen die da doch garnicht, die wollen nur die Änderungsbesch. vom Tüv. Der will die Gutachten sehen.

-=LuX=- 14.12.2013 17:47

Ok jetzt haben wirs. :-)
Vielen Dank nochmal für die Antworten, hätte nicht gedacht, dass das normal ist.

Gruß
Jürgen

Ritzer82 15.12.2013 19:56

Zitat:

Zitat von CaneFu (Beitrag 135517)
...Die Änderungsbescheinigungen werden schon immer von der Zulassungsstelle einbehalten...

Dann muss es da wohl Regionale Unterschiede geben.
Die letzten 14Jahre war das nicht einmal bei mir der Fall und das bei Unterschiedlichen Behörden.


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