Blinde Frontscheinwerfer
Hi,
Hat das jemand schon mal probiert..klingt vielversprechend ? Äh...nicht der Lampentausch sondern die "Waschmethode" ! http://www.mazdaxedos6.com/forum/viewtopic.php?t=171&highlight=headlight Grüße Julia-Renee |
Re: Blinde Frontscheinwerfer
Halli Hallo
Das größte Problem dabei machen die Metallteile wie Schrauben. Die fangen dann zum rosten an. Wenn man es ordentlich machen möchte löst man das Glas und kommt somit auch zur Linse und dem Reflektor. Glas und Linse putzt man mit Scheibenreiniger, beim Reflektor nimmt man am besten ein Brillenputztuch und wischt ihn vorsichtigst und ohne Druck ab. Hatschi |
Re: Blinde Frontscheinwerfer
Aha, hast Du das schon mal gemacht Hatschi???
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Re: Blinde Frontscheinwerfer
Halli Hallo
Bei einem 3 Jahre alten Auto braucht mann´s noch nicht machen. Und die letzten 3 Jahre waren jetzt die Bi-Xenon Linsen drinnen und die sind auch noch sauber. :) Hatschi |
Re: Blinde Frontscheinwerfer
Bi-xenon, wat dat?
hab schon irgend was bei ebay gesehen aber was das genau ist weiss ich net. xenon licht???? |
Re: Blinde Frontscheinwerfer
Na Xenon ist eine Gasentladungslampe, also kein Glühfaden wie bei Halogen Lampen. Das Licht ist deutlich kräftiger und langlebiger und hat eine weiße Farbe mit Blauschimmer.
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Re: Blinde Frontscheinwerfer
ich nochma :-D
habe grad bei ebay die Xenon Brenner gesehen (Philips 10000K) Sind echt geil! Die frag wär kan man die auch in Xedos einbaun oder braucht man da einen spezielen vorschaltgerät bin in der sache noch anfänger also bitte um hilfe! danke vorraus. mfg Xedos_F4N |
Vorsicht mit dem Xenon-Mist!!!
Xenon-Brenner haben in der Regel in extra Vorschaltgerät dabei, weil sie nicht mit 12V arbeiten, sondern mit 400 Volt gezündet werden müssen und dann 20V zum weiterbrennen benötigen.
Allerdings muss ich nochmal darauf hinweisen, dass solche Teile schlicht verboten sind! Egal, was mancher eBay-Anbieter behauptet und welche ach so tollen Gutachten beiliegen! Unsere Scheinwerfer sind für H1-Leuchtmittel konstruiert und für H1 zugelassen. Baut man nun andere Leuchtmittel ein (H3, H4, Xenon, etc.), dann verliert der Scheinwerfer und damit automatisch das ganze Auto seine Betriebsgenehmigung und den Versicherungsschutz! Punkt. So steht's unmissverständlich im Gesetz. Solltest Du mit einem Xenon-Brenner mal in eine Verkehrskontrolle geraten - und gehe mal davon aus, dass jeder Verkehrs-Polizist eine Xenon-Nachrüstung sofort erkennt - dann gibt es einen Mängelbericht, Bußgeld, Punkte in Flensburg und viel Rennerei wegen Rückrüstung und TÜV-Verführung. Ich wollte nur sicherheitshalber darauf hingewiesen haben... Gruß, Christian ___ http://projekte.wirthensohn.de/images/chatten.gif |
Re: Vorsicht mit dem Xenon-Mist!!!
Soweit habe ich das auch mitbekommen, da wären doch irgend welche vorraussetzungen damit man ein XenonLicht in Xedos Legal nutzen kann. wie z.b. Scheinwerferwischanlange und irgend was mit Automatischen Regler. Was würde das ca. Kosten um die vorraussetzungen nachzurüsten??? Und brauchst man auch dazu eine Tüv-eintragung oder sowas in der Art. Weil das wäre geil ein Xenon-Brenner im Xedos zu haben. Für die Information danke ich schon mal vorraus.
gruß Xedos_F4N |
Re: Vorsicht mit dem Xenon-Mist!!!
Das ist bedingt richtig. Das Gesetz schreibt in Verbindung mit Xenon-Licht zwingend eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Erstere wurde für den Xedos angeboten und lässt sich mit Originalteilen nachrüsten, Letztere kann man anderweitig mit Teilen nachbauen.
Da bleibt aber immer noch die besagte andere Stelle im Gesetz, die ganz klar besagt, dass Leuchten (Scheinwerfer) nur mit den für sie explizit zugelassenen Leuchtmitteln (bei uns H1) bestückt und verwendet werden dürfen. Bei Bestückung mit anderen als den zugelassenen und in Verbindung mit den jeweiligen Leuchten geprüften Leuchtmitteln erlischt die Betriebserlaubnis. Darüber kann und darf sich auch ein TÜV- oder DEKRA-Prüfer nicht hinweg setzen. Es gibt zwar schon einige wenige Leute, die sich solche eine "Xenon-Umrüstung" mit normalen Scheinwerfern eingetragen bekommen haben, aber laut Aussage der obersten Stelle des TÜVs (auf meine Anfrage hin) ist dies nicht zulässig und ein Prüfer, der das abnimmt, muss damit rechnen, dass er seinen Job verliert... Gruß, Christian ___ http://projekte.wirthensohn.de/images/chatten.gif |
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