eBay Verkäufer liefert nicht und man kann es eBay nichtmal melden
Ich habe mir letzten Monat bei eBay einen Satz Felgen günstig geschossen.
Wohl zu günstg, denn der Verkäufer liefert die Ware nicht. Nachdem ich nach Auktionsende ein paar Tage nichts gehört hatte, habe ich dem Verkäufer (genauer Verkäuferin) über eBay eine Nachricht geschickt, mit der Bitte, mir doch mitzuteilen, wann die Felgen auf die Reise gehen, weil ich bei Lieferung möglichst zuhause sein möchte. Darauf kam keine Antwort und ich habe dann noch einmal eine Nachricht geschickt, mit der Frage, mit welchem Paketdienst die Felgen verschickt werden und ob man mir eine Sendungsverfolgungsnummer nennen kann, damit ich den voraussichtlichen Liefertermin dann selbst ermitteln kann. Daraufhin bekam ich sogar die bisher einzige Antwort, nämlich dass die Felgen in der dann kommenden Woche mit GLS verschickt würden, dann würde ich auch eine Tracking Nummer bekommen. Diese Woche verstrich natürlich ohne Lieferung. Ich habe dann die Lieferung verlangt und keine Antwort bekommen. Letztlich habe ich ein einwöchiges Ultimatum gestellt und angedroht, nach dessen Ablauf bei eBay einen Fall zu melden und weitere geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Fortsetzung im nächsten Beitrag.. |
Fortsetzung..
Nachdem ich bei eBay immer wieder was von Käuferschutz gelesen habe und auch immer wieder gelesen habe, dass man bei Problemen einen Fall bei eBay melden kann, eBay sich dann an den Käufer wendet und ihm 10 Tage Zeit zur einer Stellungnahme gibt usw.. stelle ich nun fest:
Das geht technisch überhaupt garnicht! Wenn man das versucht und mit PayPal bezahlt hat (was aus Käuferschutzgründen ja immer empfohlen wird), wird man unmittelbar an PayPal weitergeleitet. Und da geht es nur noch um Rückerstattung des Kaufpreises, um nichts sonst. Nach bestimmt einer Stunde des probierens habe ich dann eine Möglichkeit gefunden, eBay überhaupt "ein Problem" zu melden. Man wühlt sich dann durch das Menü und findet mit etwas Glück dann tatsächlich eine Möglichkeit dafür. Aber für das Problem gibt es keine Auswahlmöglichkeit. Ich habe dann einfach eine nicht ganz richtige Möglichkeit gewählt, um überhaupt eine Nachricht loszuwerden.;) Dann soll man letztlich das Problem ausführlich schildern und bekommt eine Eingabemaske angeboten, wo man für die ausführliche Schilderung dann genau 100 Zeichen zur Verfügung hat (um zu kommentieren, ob einem eine Hilfe Seite geholfen hat, hat man übrigens 700 Zeichen zur Verfügung). Ach ja, man muss dann auch angeben, ob man den Verkäufer denn bereits angerufen hat um das Problem zu klären. Das musste ich natürlich verneinen, aber ich hatte keinen Platz um das zu begründen. Denn ich habe zwar die Kontaktdaten angefordert und auch prompt bekommen, aber da ist weder eine eMail Adresse, noch eine Telefonnummer dabei. Nur Name und Anschrift. Fortsetzung im nächsten Beitrag.. |
Gibt aus meiner Sicht noch 2 Möglichkeiten die du tun kannst:
1. den Verkäufer telefonisch kontaktieren & zur Rede stellen, falls nr. vorhanden 2. falls du die Sache per PAYPAL bezahlt hast, (was ich ab 100 EUro grundsätzlich bevorzuge) dann kannst du Käuferschutz beantragen. Bzw. melden dass der Artikel nicht versendet wird... ALLES GUTE! |
Man kann bei eBay (angeblich) Verstöße gegen die eBay Grundsätze melden.
Einer dieser Grunsätze ist: Zitat:
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Zitat:
Fortsetzung im nächsten Beitrag.. |
Fortsetzung..
eBay schreibt aber auch:
Zitat:
Zitat:
Fortsetzung im nächsten Beitrag.. |
Ich kenne das bereits...
LEIDER hat Ebay keinen guten Service für Streitschlichtungen - und Probleme mit Verkäufern. Eigentlich kann man sich glücklich schätzen in so einem Fall Paypal genutzt zu haben, dann hat man wenigstens die Aussicht auf Rückzahlung. Habe selbst vor ca. 5 Jahren für meinen Bruder ne Grafikkarte erworben, (ohne Paypal) diese kam nie an. Es gab auch damals schon keine eindeutige Fehlermelde-Möglichkeit bei Ebay. Da sollten sie lieber was tun, anstatt vor 1 Jahr mit dieser dämlichen BETA Version die ganze Optik zu ändern, wo keiner mehr durchblickt... |
Fortsetzung..
Zitat:
Zitat:
Das ist ein ganz klares Statement. Ebay interessiert sowas einen Sch*******k. Deshalb hat man auch technisch garnicht die Möglichkeit eBay darüber überhaupt zu informieren. Fortsetzung im nächsten Beitrag.. |
Fortsetzung..
Wenn man ein Angebot abgibt, wird man freundlich darauf hingeweisen, dass man ein rechtsverbindliches Geschäft eingeht.
Verkäufer können bei eBay offensichtlich machen was sie wollen. Das regelt sich dann schon über die Bewertungen der Käufer. Das wars, keine Sanktionen bei Rechtsverstößen. eBay listet sowas sogar auch als Verstoß gegen eBay Grundsätze auf, bei denen man angeblich Sanktionen ausübt. Ich will aber die Ware, ich habe einen Rechtsanspruch. Was kann ich tun? Auch hier hat eBay einen Rat: Zitat:
Ja ne, is klar.. Was hat das wohl für eine Aussicht auf Erfolg. Abgesehen davon, dass, bevor ein Richter das überhaupt liest, die PayPal Gewährleistungsfrist längst abgelaufen ist. Für mich ist das, was so ein Verkäufer macht, Betrug. Das Nicht Liefern ist klar motiviert und absichtlich. Also müsste man den Verkäufer auch anzeigen können. Ich denke, wenn man das versuchen würde, würde man bei der Polizei ausgelacht. Für mich ist das alle neu, hätte ich so nicht erwartet. Fazit, im besten Fall bekommt man sein Geld zurück. Narrenfreiheit für unseriöse Verkäufer. Schönes Wochenende Jürgen" |
Zitat:
Übermittelt mir aber keine Telefonnummer. Ich kann ja über eBay mal dem Verkäufer eine Nachricht schicken, dass er mir seine Telefonnummer geben soll, damit ich ihn beschimpfen kann. Immerhin weiß ich jetzt genau wo das ist. Wenn das hier in der Nähe wäre, würde ich direkt mit ein paar Leuten hinfahren und die Herausgabe fordern. Aber das sind 320km, und ich habe keinen Bock für so eine Aktion mit fragwürdigem Ausgang 630km zu fahren. Gruß Jürgen |
Moin,
alles bekannte Dinge. Ebay kann (und will) nichts gegen Bertrüger dieser Art unternehmen. Ebay ist nur die Plattform für Verkäufe, den Kaufervertrag hast du mit dem Verkäufer nicht mit Ebay. Wenn du schon bezahlt hast dann kann ich dir raten geh nicht gleich zum Anwalt, der will auch nur Geld. Druck den gesamten E-Mailverkehr aus inkl. Kaufvertrag und gehr zur Polizei. Erstatte Anzeige, entweder gegen "Unbekannt" - dann sucht die Staatsanwaltschaft den Verkäufer - Fall wird ermittelt und geklärt evt. du als Zeuge vor gericht. Wenn Verkäufer schuldig dann kannst du über Zivilrechtsverfahren dein Geld/Ware einklagen. Vorteil du kann nicht wegen falscher Verdächtigung belangt werden. Nachteil: kann dauern. Oder : du erstattest bei der Polizei anzeige gegen den Verkäufer, Staatsanwalt ermittel gegen den, evt. Gerichtsverhandlung (Du mit Anwalt) als Kläger, Ergebiss du bekommst Ware/Geld zugesprochen oder nicht wenn es der wahre Verkäufer ist. Ich würde ersteres nehmen, heute noch und keine E-Mail etc. an und über EBAY schreiben. Oder die Sache vergessen, den Typen davon kommen lassen, schlechte Bewertung geben und mich beruhigen. Anders geht es nicht. LittelSix PS: Ich bin für (Schlauen-)Kampf! |
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