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-   -   Frontscheinwerfer---> schwarz (https://www.xedos-community.de/showthread.php?t=43329)

Bluedown 15.05.2010 21:10

Frontscheinwerfer---> schwarz
 
ich mal wieder.
Hab mal ne Frage hab ja jetzt mein 92' v6 so und der hat ja vorne Chrome optik vor der Ablendlinse. Nun meine Frage kann mann das SChwarz machen (lackieren oder pulverbeschichten?)

Ist das Legal?
und oder geht das?


Weil Grill denn auch schwarz pulverbeschichten sieht bestimmt geil aus.

hörnchenmeister 15.05.2010 21:21

Klar geht das.

Scheini backen, zerlegen, plaste lacken,zammbaun fertsch und hoffen das dicht ist.

w00lf 15.05.2010 21:33

Legal ist das ganze halt nicht. 8)

mfg, Wolfgang

wirthensohn 15.05.2010 21:39

Das Chromteil sollte eigentlich kein aktiver Bestandteil der Lichtquelle sein, folglich dürfte es kein technisches Problem sein, diese Chromblende schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Ob das Ganze nachher noch gescheit aussieht, wenn der Projektor für's Abblendlicht schwarz erscheint, während der innere Teile des Scheinwerfers (Fernlicht, Standlicht) nicht schwarz ist, sei mal dahin gestellt.

Unumstößliche Tatsache ist jedoch, dass es sich dabei um eine Veränderung eines zugelassenen Bauteils (Scheinwerfereinheit) handelt, wodurch zwangsläufig dessen Zulassung erlischt und damit automatisch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf damit nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Gruß,
Christian

Alexander 15.05.2010 22:03

Hallo,

schaul mal hir http://xedos-community.de/showthread...schwarz&page=2

ist eigentlich ganz einfach.;)

Gruß,
Alex

Littelsix 31.05.2010 08:45

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 97159)
Das Chromteil sollte eigentlich kein aktiver Bestandteil der Lichtquelle sein, folglich dürfte es kein technisches Problem sein, diese Chromblende schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Unumstößliche Tatsache ist jedoch, dass es sich dabei um eine Veränderung eines zugelassenen Bauteils (Scheinwerfereinheit) handelt, wodurch zwangsläufig dessen Zulassung erlischt und damit automatisch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf damit nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Gruß,
Christian

Moin,

ist doch ein Wiederspruch, wenn es kein relevantes Bauteil ist kann man es lackieren.
Ist doch wie eine Motorhaube, Tür oder Kotflügel im Austausch vom Schrott in einer anderen Farbe.
Ohne darfst du nicht, Farbe egal.
Die original Seitenschweller zu lackieren ist auch nicht illegal, das Bauteil ist aber eigentlich in schwarz homologisiert. Oder der Schalterträger im Innenraum, den viele hochglanzschwarz haben. Illegal, weil es den Fahrer blenden kann? Wohl kaum. Aber abnehmen muss es der TÜV auch nicht.
Durch die Farbveränderung der Chromabdeckung änderst du nicht die Funktion wie z.B. durch einen Xenonbrenner. Warum sollte also die ABE erlöschen?

LittelSix

wirthensohn 31.05.2010 08:56

Sorry Frank, aber das ist Unsinn und der Vergleich zwischen Seitenschweller und Scheinwerfer hinkt gewaltig.

Der Seitenschweller ist als solcher Bestandteil der Struktur des Fahrzeugs. Von der Farbe steht in der allgemeinenen Betriebsgenehmigung genau so wenig, wie von der Farbe des Kotflügels oder der Türen. Auch gibt es für den Seitenschweller keine separate Prüfung und Zulassung und ebenso kein E-Prüfzeichen.

Der Scheinwerfer, konkret die Leuchteneinheit ist aber als gesamtes Bauteil separat geprüft und zugelassen worden, erkennbar durch das E-Zeichen und die Prüfnummer. In dem Moment, wo Du die Leuchteneinheit zerlegst und irgendetwas daran veränderst, ganz gleich was, erlischt die Zulassung der Leuchteneinheit.

Ob das dann die Funktion verändert oder beeinträchtigt, spielt keine Rolle. Es handelt sich um eine Veränderung an einem zugelassenen Bauteil und damit erlischt die Zulassung.

Auch Innenraumteile haben keine separate Prüfung und Zulassung erfahren. Auch diese Teile besitzen keine E-Zulassung und -Prüfzeichen. Man darf sie lackieren und modifizieren, so lange die Sicherheit und Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Der feine Unterschied ist die Prüfung und Zulassung der Leuchteneinheiten als gesamtes Bauteil.

Gruß,
Christian

Littelsix 31.05.2010 10:05

Moin,

wenn ich die richtig verstanden habe dann ist die Karosse als solche kein Bauteil und hat kein E-Zeichen? Das heist ja ich kann lustig daran rumändern? Kann ich doch aber nicht - wenn ich was ranschraube muss ich das abnehmen lassen sonst erlischt die Zulassung.

Irgendwie bekomme ich die Kurve nicht! :shifty: Ich verstehs einfach nicht. Für mich sind der Chromrand und der Seitenschweller sehr wohl als solches zu vergleichen - beides ist nicht zwingent nötig. Egal ob Bauteil mit E oder ohne E.
Wenn ich eine Auto zum Harlekin mache erlöscht doch nicht die ABE. Und das Licht kommt doch von hinter der Linse und wird von dieser gebrochen, man bringt nichts direkt davor an.
Quasi ändere ich ja dieses Bauteil nicht - eben wie lackierte Seitenschweller.
Also erkläre es mir bitte nochmal.:roll::oops:


LittelSix:engel:

wirthensohn 31.05.2010 10:25

Nochmal: die Leuchteneinheit wurde, so wie sie ist, konstruiert und separat geprüft und zugelassen worden. Und mit Leuchteneinheit ist der hintere Gehäuseteil, die Glasscheibe vorne dran und alles im Inneren gemeint. Die Zulassung für diese Leuchteneinheit ist nur in unverändertem Zustand gültig. Egal, was Du an dieser Leuchteneinheit veränderst, lässt auf jeden Fall diese Zulassung erlöschen.

Logischer und einfacher geht es nicht mehr und hier ist das Gesetz auch mal verständlich und logisch.

Wenn Du die Chromumrandung im Scheinwerfer lackierst, ist das natürlich eine unzulässige Veränderung. Du musst dafür ja erst mal die Leuchteneinheit zerlegen und manipulierst dann ein Teil dieser als Gesamteinheit geprüften und zugelassenen Leuchteneinheit - nämlich ein Teil im Inneren dieses Bauteils.

Der originale Schweller hat keine separate Zulassung, keine separate Prüfung und auch keine Prüfnummer. Er gehört einfach so zum Auto. Für Karosserieteile gelten aber ganz andere Regeln als für Leuchten und Leuchtmittel. Einen Schweller darfst Du natürlich lackieren und Du darfst natürlich auch daran arbeiten, z.B. Rost durch neue Bleche ersetzen.

Gruß,
Christian

Littelsix 31.05.2010 11:12

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 97996)
Du musst dafür ja erst mal die Leuchteneinheit zerlegen und manipulierst dann ein Teil dieser als Gesamteinheit geprüften und zugelassenen Leuchteneinheit - nämlich ein Teil im Inneren dieses Bauteils.

Der originale Schweller hat keine separate Zulassung, keine separate Prüfung und auch keine Prüfnummer. Er gehört einfach so zum Auto. Für Karosserieteile gelten aber ganz andere Regeln als für Leuchten und Leuchtmittel. Einen Schweller darfst Du natürlich lackieren und Du darfst natürlich auch daran arbeiten, z.B. Rost durch neue Bleche ersetzen.

Gruß,
Christian

Aha. Irgendwie lustig und traurig das zwei in ihrer Bedeutung gleiche Teile so unterschiedlich bewertet werden.

Ist das zerlegen dann schon illegal? Weil Putzen wollte ich das schon mal richtig und fluten will ich nicht wegen der Wasserflecken - ist das auch schon Manipulation?

Du merkst es schon - ich werd gerade kleinlich.

LittelSix


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