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oli73 31.12.2011 13:49

beim Kauf gelinkt worden
 
Diese Woche habe ich mir ein günstiges Objektiv ersteigert, für 79 €. Ich ließ die Linse per NN senden, da ich es schnell haben wollte, hatte noch bis gestern vor zu meinem Bruder nach Köln zu fahren.
Zuerst hatte ich eifrigen Mailverkehr, da ich die 5 € persönliche Nachnamegebühr nicht kannte. Zuerst dachte ich, der zockt dich ab. Wie ich feststellen mußte, kostet mittlerweile die NN wirklich Porto + 5 € + 2 €. Also dann doch alles ok, und das Teil aus der Paketbox entnommen.
Zuhause angekommen, passt die Linse nicht auf meine Olympus. Dann sehe ich, dass auf dem Rückdeckel Pentax/Sigma steht. Also definitiv die falsche Ware erhalten. Leider wieder eine Mail geschrieben, wurde wieder sofort geantwortet.

Zitat der Antwort:
leider habe ich es auch fälschlicherweise für meine Canon gakauft. Deswegen habe ich diese dann bei Ebay reingestellt. Die Beschreibung habe ich vom Verkäufer übernommen, somit habe ich keine Ahnung für welche Kamera diese reinpasst und kann es nicht mehr nachvollziehen. Auf meine Canon hat diese nicht gepasst. Was Sie noch machen können: Stellen Sie doch bitte diese bei Ebay rein. So können Sie die Versandkosten noch retten, die Sie schon bezahlt haben und wenn Sie mir zurückschicken noch zahlen müssten. Ich denke, dass wäre besser für Sie.
Sie bekommmen bestimmt den bezahlten Preis zurück

Ich antwortete mit der Angabe meiner Bankverbindung und mit Zusatz "ich verkaufe nichts, wovon ich nicht sagen kann, ob es auch ok ist".

KEINE Antwort mehr...

Heute war ich beim Fotohändler um die Optik auf Funktion prüfen zu lassen. Dort wurde ein wahrscheinlicher Defekt der Optik festgestellt, leider war zur Optik keine passende Kamera vorrätig.


Ich habe die Befürchtung auf meinen Kosten und einer nicht einwandfrei funktionierenden Optik sitzen zu bleiben.

Oli

P.S. am liebsten würde ich die Gutschrift der NN auf seinem Konto verhindern

neo303 31.12.2011 14:23

also du könntest ihm natürlich einen netten brief von deinem anwalt schicken lassen (1. brief sollte für gewöhnlich "kostenlos" für dich sein) und hoffen, dass er dir sämtliche kosten erstattet und das teil zurücknimmt. ein direktes zurückfordern der zahlung (oder eines teiles davon) wird aber wohl nicht möglich sien.
weiters solltest du natürlich nicht auf die negative bewertung bei ebay vergessen... ;)

wünsch dir viel glück
mfg

Mikael 31.12.2011 16:47

Das ist natürlich richtig link. Tut mir leid für dich. Aber es gibt leider genug Arschlöcher auf dieser Welt, die sich dann auch noch denken "nach mir die Sinnflut":(

Ich würd dir auch zum Anwalt raten. Hast du eine Rechtschutzversicherung?


Ein nettes Schreiben kann zumindest einschüchtern und ist einen Versuch wert.

Gruß Micha

Gkiokan 01.01.2012 16:51

Frohes Neues, dein Glück scheint dich ja zu verfolgen :)

Du hast in allen Sachen recht, selbst ohne Rechtschutzvertrag müsstest du nicht mal auf die Kosten vom RA sitzen bleiben, weil Schuldiger zahlt alles.

Da du auf Ebay einen legalen Kaufvertrag hinterlegt hast, und dieser "Erheblich von der Beschreibung abweicht", kannst du ohne wenn und aber alles zurückbekommen und darüber hinaus hast du auch deine Beweislage.
Steht sogar in den Ebay AGB's drinne.

greetZ
Gkiokan


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