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RX66 06.09.2006 14:48

Rückleuchten
 
Hallo, hat eigentlich jemand von euch Erfahrungen mit eingefärbten Rückleuchten bezüglich TÜV, allg. Verkehrskontrollen etc?
René

Sepp 06.09.2006 15:53

Re: Rückleuchten
 
eingefärbte Rücklichter sind grundsätzlich verboten. TüV gibt es keinen und die Trachtentruppe schreibt Dir einen Mängelbericht bzw. legt Dir das Auto still.


Viele Grüße

Peter

!! Je mehr Du lernst, je mehr erkennst Du, wie wenig Du weisst !!

RX66 06.09.2006 16:00

Re: Rückleuchten
 
Das weiß ich ja, aber die "Trachtentruppe" hat mich schon zweimal kontrollt und nix is passiert (sind halt rot gemacht die Rücklichter, bei schwarz sehen sie wohl genauer hin). Und ich will sie ja net eintragen lassen, nur ob Mr. TÜV da ein Auge drauf hat, also ob ers mitkriegt? Kommt sicherlich auf Prüfer an. Hat denn niemand hier gefärbt?

René

Sepp 06.09.2006 18:44

Re: Rückleuchten
 
der TÜV wirft da ganz sicher ein Auge hin, da er ja die Funktion der Beleuchtung kontrolliert. Ob ihm das dann auffällt, liegt allein im Auge des betrachters bzw. Prüfers.


Viele Grüße

Peter

!! Je mehr Du lernst, je mehr erkennst Du, wie wenig Du weisst !!

mitoma 07.09.2006 10:32

Re: Rückleuchten
 
Also spätestens bei Lichttest fällt dem Prüfer bei hinschauen was auf.
Ganz so blöd sind die vom TÜV ja auch nicht. Entweder sind die Rückleuchten Rot/ Orange oder Rot / Weiss.

Anscheind hast du bisher Glück gehabt. Aber im Prinzip fährst du ohne Betriebserlaubniss herum. Bei einem Unfall wirst duu so erhebliche Probleme bekommen.

mfg
mitoma

RX66 07.09.2006 15:57

Re: Rückleuchten
 
stimmt schon soweit, aber Betriebserlaubnis erlischt glaub ich auch bei "weißgemachten" Frontblinkern, oder? Gut, die fallen eigentlich niemandem auf, aber wenn mans genau nimmt.
Also niemand, der gefärbte Leuchten hat hier?

MfG René

mitoma 07.09.2006 16:24

Re: Rückleuchten
 
Zitat:

Zitat von RX66
stimmt schon soweit, aber Betriebserlaubnis erlischt glaub ich auch bei "weißgemachten" Frontblinkern, oder? Gut, die fallen eigentlich niemandem auf, aber wenn mans genau nimmt.

MfG René

Da gebe ich dir recht. Wenn man aber einige Spielregeln beachtet wird es vom TÜV axeptiert. Ein Beispiel die Blinker. Diese haben eine Orangene Auskleidung drinn. Wenn man dieses jetzt rausbaut und dafür aber weisse lämpchen die Orange aufleuchten nimmt ist das ok. Man verändert so das Äusserliche nicht aber die Funktion zu deren es eigentlich da ist
Rückleuchten nachträglich zu tönen ist generell in Deutschland nicht erlaubt. Nur fertig getönte mit entsprechender ABE etc. sind halt zugelassen. Bei deinen Rückleuchten ist es so das du diese äusserlich verändert hast, gleichzeitig hast du aber auch die Funktion zu der die Rückleuchten dienen auch verändert. Die Blinker oder das Rückwärtslicht erscheinen weder Orange noch weiss.

mfg
mitoma

RX66 07.09.2006 19:50

Re: Rückleuchten
 
Geb ich dir ja völlig recht, aber es sieht einfach nur viel besser aus so und welche mit ABE in der Art gibs ja nicht, oder? Und die Blinker blinken auch nur n´ Tick rötlicher als normal, die Rückfahrscheinwerfer leuchten dagegen leider orange, aber was solls.
Ach so, Eugen_X9 hat auch rote, hab ich grad gesehen.

MfG René


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