![]() |
Punke sparen...
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die
Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot. Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen. Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart! Noch mehr sparen? Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart. Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten! Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!! So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt. |
Moin,
diese Info kam hier schon mal, ich glaube von Peter Willer. Aber trotzdem interessant, weil paradox :D |
Nah, wer möchte eine Sammelbestellung für Martinshörner und Blaulichter machen? :idea: Am besten magnetisch, damit die Optik nicht so verhunzt wird. :p
|
Netter Versuch!
Ihr vergesst die Anklage wegen Amtsanmaßung. Das kann teurer werden. Ist vermutlich keine Ordnungswiedrigkeit, sondern eine Straftat. Also doch besser warten. Oder wollt Ihre Euch mit einem Xedos auf das Niveau von BMW oder Mercedes herab begeben (Hoffentlich liesst das jetzt keiner von denen)? :?: ;) ;) ;) Moin Moin Christian |
also klar kann man juristisch krümelkacken und sich auf den 20euro pragrafen verlassen. aber wehe, wehe du wirst erwischt. dann packt irgendeiner plötzlich irgendeine vorschrift aus, die dir als laien nicht geläufig ist und macht dich rund wie einen buslenker.
|
Zitat:
Lou |
nöö, amtsanmaßung ist das auch nicht. gasversorger oder beipielsweise die deutsche bahn haben auch mit sondersignal ausgerüstete fahrzeuge.
man könnte aber durchaus nötigung, gefährlichen eingriff in den straßenverkehr oder schlichtweg fahren ohne abe draus machen. der möglichkeiten gäbe es bestimmt viele. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:12 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.