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Kurze Verständnisfrage zu Gutachten
Hab mir mal kürzlich das Gutachten zu meinen neuen Proline PR angesehen um mal die ganzen Auflagen durchzuchecken. Ja und da seh ich folgende Angaben zur Bereifung:
103/106kW - 215/40 R17 79/83kW - 205/45 R17 Ja und jetzt stellt sich mir die Frage, warum bitte soll der kleine Vierzylinder größere Räder fahren als der V6? 205/45 ist doch definitiv größer als 215/40 oder hab ich mich da verrechnet? Was soll der Unsinn? mfg, Wolfgang PS: sind doch die 215/40 R17 schon 1.3% größer als die Serienbereifung, dann sind die 205/45er ja Welten über der gesetzlichen Toleranz... :shock: |
Normalerweise wären die 215/40R17 für den V6 schon zu klein. Das sind nämlich -1,8% im Abrollumfang. 205/45R17 wäre mit +0,2% Abrollumfang für den V6 ideal.
Ich denke, dass die zuständigen Ingenieure beim TÜV Pfalz in Lambsheim nicht genau aufgepasst haben und einfach nur das auf den ersten Blick vermeintlich kleinere Rad für den Vierzylinder übernommen haben. Ganz richtig ist das nicht, denn 205/45R17 hat einen um 3,3% größeren Abrollumfang und das ist zumindest in Deutschland so nicht zulässig (§ 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG). Aber Du hast das Gutachten schon richtig gelesen, denn genau so steht es dort drin... Gruß, Christian |
Ok, das wär eine Erklärung. 8)
Praktischerweise will und kann ich die Räder sowieso nicht eintragen, denn sonst müsst ich mir extra 205/45er Reifen besorgen und dann mit viel zu großen Rädern und einem noch untermotorisierterem Xedos durch die Gegend fahren. Irgendwie sinnlos. Und ob man das so in Österreich überhaupt eintragen kann? Mit über 3% Abweichung.... Glaube kaum. mfg, Wolfgang |
Ich frag mich auch immer noch, wie und ob deutsche Teilegutachten nach deutscher StVZO für Österreich überhaupt gültig sind und eine Abnahme ermöglichen.
Für Deutschland ist die Faktenlage eindeutig: hast Du einen Vierzylinder und die ProLine PR in 17", dann darfst und musst Du 205/45R17 aufziehen und der TÜV wird das - bei gegebener Freigängigkeit natürlich - auch abnehmen. Gruß, Christian |
Naja, und genau da sehe ich das Problem, dass ich in Österreich haben werde. Auch wenns im Gutachten steht, entspricht dieses Reifenformat nicht den österreichischen Bestimmungen... :|
Aber was solls, solange ich meine Eagle F1 draufhabe, kann ich dank des Felgenschutzes die Räder sowieso nicht eintragen, steht doch ordentlich drüber. Nichtsdestotrotz werde ich auch meinen nächsten Reifen mit Felgenschutz bestellen. 8):ja: Die Mühe des Eintragens mach ich mir nicht (mehr)... War bis jetzt zweimal bei der Landesregierung und nie war jemand anwesend, einmal fahr ich noch, dann werden die Federn mit den 14ern eingetragen und das wars. :cheesy: mfg, Wolfgang |
ja genau lass die federn mit den 14/15er eintragen und gut ist :D
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