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Kurzzeitkennzeichen
Abend Leute,
folgende Situation: Mit Kurzzeitkennzeichen habe ich keine Erfahrung! Die erste Novemberwoche habe ich frei, wollte da mir so ein tolles Kennzeichen holen und mal zum Händler fahren - zwecks Karosseriearbeiten wo ich lieber Fachpersonal ran lasse. Diese Gemeinde, oder wie man das nennen mag, hat nur Dienstags und Donnerstags von 8.00 - 11.30 auf - Nummernschildausgabe. Mit Versicherung und so sollte alles leicht fallen, ein Kumpel von mir hat hier in meiner Straße seine Filiale ;) Jetzt die Frage: Dienstag ist ein Feiertag - 01.11 Donnerstag muss ich von 7.45 - 11.45 in der Kaserne sein (Wacheinweisung) Kann die Schilder zB mein Vater oder meine Mutter für mich am Donnerstag abholen? Vollmacht? Kann so etwas machen? Loading... |
hi
ja deine eltern können die schilder und dein auto anmelden musst nur dein Ausweis mitgeben auf ein zettel schreibst nee vollmacht das deine mutter oder vater das auto auf dich zulassen dürfen ob die konto daten bei kurz zeit kennzeichen brauchst weiss ich jetzt auch nicht aber schreibst sie lieber mit auf den zettel gruß |
Kurzzeitkennzeichen sind keine gültige Anmeldung eines Fahrzeugs, daher muss keine Bankverbindung oder dergleichen hinterlegt werden.
Man benötigt lediglich für die Kurzzeitkennzeichen eine eVB. Die eVB, die elektronische VersicherungsBestätigung, die die frühere Deckungskarte abgelöst hat, bekommt man beim netten Versicherungsvertreter oder -makler oder sogar binnen Sekunden beispielsweise bei kurzzeit-evb.de - man bekommt dann so eine Ziffern-/Buchstaben-Kombination (eben die eVB), über die die Zulassungsstelle die Gültigkeit der Haftpflicht-Deckung online abfragen und daraufhin ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen kann. Sowohl für Kurzzeitkennzeichen als auch für reguläre Fahrzeuganmeldungen kann man dritte Personen schicken. Das ist ja beispielsweise für Autohäuser tägliches Geschäft, die für ihre Neu- oder Gebrauchtwagen-Kunden die Fahrzeuganmeldung übernehmen. Benötigt werden folgende Unterlagen: - die eVB von der Versicherung, kurzzeit-evb.de oder ähnlichem für Kurzzeitkennzeichen, - Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (alias Fahrzeugbrief und -schein), - eine schriftliche Vollmacht für den Bevollmächtigten, - der Personalausweis des Bevollmächtigten. Aber Vorsicht: ein Kurzzeitkennzeichen ist keine reguläre Anmeldung. Damit dürfen nur Überführungs- und Probefahrten durchgeführt werden. Zum neuen Fahrzeugbesitzer oder zur Werkstatt fahren oder das Auto vom Händler direkt nach Hause fahren ist zulässig; Einkaufen, zur Arbeit oder in die Disko fahren dagegen nicht. Gruß, Christian |
Danke für die Antworten!
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Richtig, in manchen Städten wird aber die Fahrgestellnummer/FIN des Fahrzeugs verlangt, das mit den Kurzzeitkennzeichen bewegt werden soll. Früher hat man ja einen "Blanko"-Fahrzeugschein bekommen, wo man die Daten vor Fahrtantritt eintragen musste (hat nur scheinbar niemand getan ;) )
Deshalb auch, ein Kurzzeitkennzeichen gilt nur für ein einziges Fahrzeug, man kann keinesfalls mehrere Probefahrten mit verschiedenen Autos machen, indem man jeweils dasselbe Kennzeichen mitnimmt/dranschraubt... |
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