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xedos9@graz 23.02.2009 06:54

Du kannst dir von einem sg. "Sachverständigen" ein Wertgutachten erstellen lassen, dh. das Fzg. hat die und die Spoiler, Felgen, Lackierung, etc, etc...

All das fließt in ein Wertgutachten mit ein, welches - im Schadensfall - herangezogen wird und im Normalfall von der Versicherung akzeptiert wird.

Ich kenne das aus der Oldtimer-Sparte, stell dir mal vor ein Aston Martin älteren Baujahres würde zerstört...da gibts ohne Wertgutachten nichts.

Billig ist soetwas nicht und wird im Normalfall %uell vom Fzg.-Wert gerechnet.


gr33tz, mekz.

mazolaexodus 23.02.2009 22:18

Es gibt da übrigens noch einen Sonderfall bei der Vollkasko.
Der kam bei meinem vorletztem Auto zum tragen.

Und zwar ist mir einer hinten auf mein Auto drauf gedengelt und hat mich auf meinen Vordermann draufgeschoben. Schaden rund 11.000 EUR.
Naja, dachte ich mir das zahlt der Dengler.
Ja haste gedacht. Nix war. Der Dengler war nämlich zwei Monate überfällig mit seiner Versicherungsprämie und die Versicherung hat nichts gezahlt!

Und jetzt kommt´s. Den Schaden hat meine Vollkasko übernommen, ebenso wie die Vollkasko dessen gezahlt hat, dem ich hinten drauf geschoben wurde.
In so einem Fall tritt die eigene Vollkasko ein, und nur die eigene Vollkasko. Das wußte ich bis dahin auch nicht.

Und jetzt kommt der zweite Hammer. Brachenkenner gehen davon aus, daß in Deutschland etwa 600.000 ! , d. h. mehr als 1% aller zugelassenen Autos, ohne Deckung unterwegs sind.

Seit dem sehe ich die Vollkasko etwas differenzierter und bin gerne bereit einige Euro mehr zu zahlen.
Übrigens blieben meine Prozente in der Vollkasko trotz Zahlung unberührt. Auch ganz interessant zu wissen.

Beste Grüße
Martin

Sepp 24.02.2009 06:24

das die Vollkasko in diesem Fall zahlt, ist mir völlig neu.
Bis dato dachte ich immer, die Haftpflicht des Verursachers zahlt in jedem Fall, damit der Geschädigte nicht leer ausgeht. Anschließend holt sich die Versicherung das Geld vom Verursacher wieder zurück.

mazolaexodus 24.02.2009 18:43

Zitat:

Zitat von Sepp (Beitrag 71095)
Anschließend holt sich die Versicherung das Geld vom Verursacher wieder zurück.

Also in meinem konkreten Fall dürfte das eine Lebensaufgabe sein.
Es hatte schon seinen Grund, warum der Halter seine Prämie nicht gezahlt hat.
Wer keine 250 EUR für die Haftpflicht hat, wird noch viel weniger etwa 15.000 EUR für die Begleichung von Schäden irgendwo rumliegen haben.

Gruß
Martin

Daniel Weiss 24.02.2009 18:48

Zitat:

Zitat von mazolaexodus (Beitrag 71118)
Also in meinem konkreten Fall dürfte das eine Lebensaufgabe sein.
Es hatte schon seinen Grund, warum der Halter seine Prämie nicht gezahlt hat.
Wer keine 250 EUR für die Haftpflicht hat, wird noch viel weniger etwa 15.000 EUR für die Begleichung von Schäden irgendwo rumliegen haben.

Gruß
Martin

wird der dann nicht automatisch abgemeldet? Ich denke das ist in Ö so? Wenn man seine Versicherungsprämie nicht bezahlt wird das Auto automatisch abgemeldet bzw. von der Versicherung abgemeldet, was automatisch bedeutet deine KFZ-Kennzeichen werden eingezogen, oder bin ich da jetzt falsch informiert?

mazolaexodus 24.02.2009 22:24

Zitat:

Zitat von Daniel Weiss (Beitrag 71120)
wird der dann nicht automatisch abgemeldet? Ich denke das ist in Ö so? Wenn man seine Versicherungsprämie nicht bezahlt wird das Auto automatisch abgemeldet bzw. von der Versicherung abgemeldet, was automatisch bedeutet deine KFZ-Kennzeichen werden eingezogen, oder bin ich da jetzt falsch informiert?

Das wäre eine Maßnahme.

Gängige Praxis ist aber, daß der Versicherungsnehmer vielleicht irgendwann von der Versicherung gemahnt wird.
Aber die Versicherung hat ja nichts zu verlieren. Wenn der Halter einen Schaden baut, kann sie sich zurücklehnen und zahlt einfach nicht. Da gibt es auch Urteile nach denen die Versicherung nicht zur Begleichung des Schaden verpflichtet ist, wenn die Versicherungsprämie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht gezahlt worden ist.

Gruß
Martin

Sepp 24.02.2009 23:11

wenn in D die Versicherungsprämie nicht gezahlt wird, dann informiert die Versicherung das zuständige Verkehrsamt und die wiederum legen einem das Fahrzeug still, indem der Stempel(Aufkleber) auf dem Kennzeichen entfernt wird.
Bis allerdings das passiert vergeht einige Zeit und in dieser Zeit kann man "unbehelligt" ohne Versicherungsschutz rumfahren.

mammut 26.02.2009 20:04

Hallo Leute,

besten Dank für eure Meinungen und Antworten. Ich kenn mich jetzt etwas besser aus bin aber trotzdem damit noch nicht glücklich :|

Da ich erst beim herrichten bin und das Auto noch nicht so viel wert ist werde ich mir noch etwas Zeit lassen aber dann werde ich mich mit dem Thema nochmals und intensiver beschäftigen.

Wenn ich dann genaueres weiß und berichten kann hört ihr es als erstes :!:

Nochmals Danke an euch.

lg, Manfred

mammut 26.03.2011 16:34

Hab heute eine Mail an den ÖAMTC geschrieben und warte mal auf Antwort zu diesem Thema.

Ich werde berichten sobald ich mehr weiß.

lg, Manfred

Xedos9 27.03.2011 23:09

Hallo Manfred,

ja, der ÖAMTC sollte heir Bescheid wissen. Meiner Meinung nach, sollte über ein SV-Gutachten der Wert nachweisbar sein und von der Versicherung anerkannt werden. Das Gutachten darf aber nicht zu alt sein (was bei Dir ja nicht der Fall ist:)).

Ohne Gutachten wird's aber nicht gehen. VK gibt es ebenfalls für Oldtimer. Auch da müsste der ÖAMTC genau Bescheid wissen. Ich denke mal, dass das auch mit einem Gutachten möglich ist.

VG, Klaus


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