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Layzie 27.06.2007 20:32

US-Standlicht /(Blinker) und Nummernschildbeleuchtung
 
Hallo Leute,

Hab jetzt mal ein bisschen rumgesröbert und festgestellt, dass ich wohl ein weiteres mal auf eines, der so sehr von mir geliebten Themen gestoßen bin, von dem keiner weiß was jetzt erlaubt ist, was nicht oder ist das eine absolute grauzone?

es handelt sich um US- Standlichter, bzw US-Blinkermodule.. wie sie beispielsweise bei Ebay angeboten werden.

bin der meinung hier auch schon einen x6 mit sowas gesehn zu haben.

erhoffe mir genaue ansagen wieso es verboten ist und am besten auch erfahrungen... soweit damit überhaupt schon welche gemacht wurden.

ausserdem glaub ich mal vor längerem von problemen gelesen zu haben die durch ein durchbrennen (verschmoren) der blinkermodule darstellen. gibt es da etwas worauf man achten muss?

ausserdem wollt ich fragen ob die nummernschildbeleuchtung durch 5w5 oder w5w birnen erfolgt, wie auch immer die heißen:) und ob es zulässig wäre dies mit den led-standlichtern von ebay zu realisieren.


eine menge text... sorry

danke schonma

sven

mcfive 27.06.2007 21:29

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Hi...

...Erlaubnis verweigert :-(, nee mal im Ernst erlaubt ist das nicht (was teilweise einige Neufahrzeuge betrifft, die kommen halt mit ner ABE daher)
...aber wenn stört das ;-) ich habe meine Blinker folgendermaßen realisiert.
Altes Rücklicht meiner Susi demontiert, die 2 Fassungen (2 Fadenlampen 5/21W) entnommen, modifiziert und in meinem X verbaut :-)
Sollte Dich die grüne Rennleitung darauf ansprechen, machs so wie ich: ist ein US-Import da ist dat so ;-) (hat bisher immer gefunzt)
Kennzeichenbeleuchtung hat mich bisher nicht interessiert...

Layzie 27.06.2007 21:39

dann blinken diene jetzt heller oder wofür den umbau der fassung... also muüsste es ja mit den modulen wohl schon wenig auffällig sein? bzw. keinen stören. ist halt immer so eine sache im unfallfall wird dir am ende die schuld in die schuhe geschoben weil man dann dein blinken nicht erkennen konnte oder so... jetzt mal den teufel an die wand gemalt

mcfive 27.06.2007 21:49

...klar blinken die, ist ja ne 2 Faden-Lampe.
die 5Watt werden ans Standlicht angeklemmt, der 21Watt Faden bleibt wie gehabt Blinker (das Foto zeigt Dir nur Standlicht, wenn ich den Blinker betätige wird die Lampe heller, halt wie nen Ami-Car :-) )

Bye

PS: Schau Dir mal Dein Rücklicht/Bremslicht an... genau so, halt nur der Blinker

Layzie 27.06.2007 22:00

ahh jetzt verstehen...:p

somit braucht man gar kein so ein komisches modul ja? und hat dann logischerweise auch kein problem mit durchschmoren oder so...

danke;)

mcfive 27.06.2007 22:08

genau, der Umbau der Fassungen, weil die Plastiknasen nicht übereinstimmen der Rest sieht dann aus wie Original (da Suzuki die selben Fassungen verbaut wie alle Japs - Stanley) und wenne die Kabelei ordenlicht verlegst so mit selbstverschw. Tape und so... merkt keine S.. was (habe ich bisher immer so gemacht und noch keine Probleme gehabt)

Bye

Olli 27.06.2007 22:35

Also ich würde dir auch dringend von diesen Modulen abraten, da diese durch eine Schaltung die 21W Lampe im Blinker so beschalten, dass diese mit der vergleichbaren Leistung einer 5W Lampe leuchtet.
Mach es lieber so wie mcfive, das ist zwar auch nicht erlaubt, aber die definitv eine saubere Lösung.

Warum es verboten ist?
Zitat:

Zitat von §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

Wenn jetzt fragen auftauchen, warum zum Beispiel ein 5er BMW E60 vorne mit diesen oragenen LEDs im Scheinwerfer rumfahren darf... Keine Ahung... Vielleicht gehen die noch als seitliche Begrenzungleuchten durch.

Zum Thema Kennzeichenbeleuchtung: Ja, W5W passt. LED? Ja, sonlange sie eine Zulassung haben. (Also nein, denn es gibt soweit ich weiß keine mit Zulassung.)

Gruß, Olli

Toby 27.06.2007 23:09

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Hi!

Also dazu muss ich folgendes sagen:
Ich hatte in meinem vorherigen Xedos 6 auch dieses Standlichtmodul drinnen! Und das hat nicht mal der TÜV geschanllt! Der hat das ganze als normal gesehen! Ohne witz!
Und kaputtgegangen ist da auch nix! Leuchtet im Standlichtmodus sehr schwach und Blinken ist deutlich zu erkennen!!!

Also musst du wissen!

Hier noch ein Bild:




MfG Toby

wirthensohn 27.06.2007 23:10

Um die umfangreichen Texte im Gesetz mal verständlich zusammen zu fassen:

Ein Leuchte (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchte) wurde für ein bestimmtes Leuchtmittel ("Birnchen") konstruiert, geprüft und zugelassen (zu erkennen am eingeprägten E-Prüfzeichen).

Wird die Leuchte verändert, manipuliert, gefärbt oder werden nicht dafür vorgesehene Leuchtmittel verbaut, erlischt die Zulassung der Leuchte, damit die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs und automatisch auch der Versicherungsschutz.

Das gilt auch, wenn die eigentliche Funktion einer Leuchte durch Vorschalten einer Elektronik oder sonstiger Änderung der Beschaltung bzw. Ansteuerung der Leuchte verändert wird.

Fällt das bei einer Verkehrskontrolle auf, ergibt das ein happiges Bußgeld, Punkte in Flensburg und eine Mängelkarte mit der Ehre, das ganze Auto beim TÜV zur Abnahme vorzuführen.

Ich wollte es nur erwähnt haben ;)

btw.: gelbes Standlicht (nach vorne) ist nicht zulässig in Deutschland. Grundsätzlich gilt: nach vorne nur weiß (außer ausnahmsweise gelbe Nebelscheinwerfer), zur Seite nur gelb (schließt eigentlich auch rote Seitenbegrenzungsleuchten am Heck aus, wird aber meist geduldet) und hinten nur rot - Blinker natürlich ausgenommen. Alles andere ist verboten!

Gruß,
Christian

Layzie 28.06.2007 22:25

cool danke für die infos.

ich hab halt schon meine blinker weiß gemacht. also fällt diese zweifaden- lampen methode wohl weg.
gibt ja bestimmt keine gelb leuchtenden zweifadenbirnen oder?

und wie siehts aus mit der polizei... wenn es keinen stress mit tüv gab wie wars mit den freunden und helfern:p? in eine verkehrskontrolle oder kam es nie dazu?

ich find das halt irgendwie voll gut.. hebt sich ab. deswegen mach ichs vielleicht trotzdem:-)
danke nochma

Toby 29.06.2007 10:57

Hi!

Also ich wurde nie kontrolliert damit!
Ob man das macht oder nicht ist jedem selbst überlassen! Ich bin der meinung dass es immernoch darauf ankommt was ich genau mache!
Hatte mal Blaue Waschdüsenbeleuchtung an meinem alten Golf, das fanden die Grünen Freunde nicht so toll! Ist aber logisch irgendwie weil ja blau keine normale Fahrzeugbeleuchting ist!

Aber standlichtblinker???? Nichts wirklich schlimmes wie ich finde!

MfG Toby

Olli 29.06.2007 13:50

Doch, es gibt Zweifadenlampen auch in gelb. Die heißen dann PY21W/5W. Die sind baugleich mit den normalen Zweifadenlampen und haben auch den Sockel BAY15d.

Ich finde es auch überflüssig, dass diese Standlichtblinker verboten sind. Es kommt halt immer darauf an, wie genau der TÜV bzw. die Polizisten nehmen...

Gruß, Olli

Speedy77 10.08.2007 02:12

STANDLICHT
 
Hi Leute,wollte nur sagen das ich vor meinem Xedos,6 Jahre einen 94er Audi Cabrio gefahren bin,da waren die Standlichter in den blinkern drin(Blinker waren ja in der Stosstange)!mit kleinen Birnen(zum draufstecken) weiss nicht wie die heißen.ich könnte mir vorstellen das mann die kleinen birnen,irgendwie auch in den Xedosblinkergehäuse einbringen könnte,verbinden mit den anderen standlichtern,ohne mit den original Blinkerbirnen rumzuspielen,und so lange,die blinker viel heller blinken könnte ich mir vorstellen das es der Polizei kaum oder gar nicht auffallen wird MfG Speedy

wirthensohn 10.08.2007 17:43

Lies dazu einfach mal meinen Beitrag in diesem Thread, erste Seite, vorletzter Beitrag. Ich habe mich eindeutig dazu geäußert.

Bedenke, dass Du durch diese Manipulation die Betriebsgenehmigung und den Versicherungsschutz verlierst. Dabei ist vielleicht die Wahrscheinlichkeit gering, an einen kundigen Polizisten zu geraten (obwohl die Polizei nicht so dumm und ahnungslos ist, wie man es ihnen zumeist unterstellt). Interessant wird es aber, wenn Dir ein Gutachter einer Versicherung nach einem Unfall auf die Schliche kommt und Dir dann jegliche Regulierung verweigert wird. Unter Umständen dann auch noch in Verbindung mit einer Anzeige, Bussgeld usw.

Gruß,
Christian

tobias32 11.08.2007 21:03

Das Scheinargument Ami-Import gilt nicht, weil die Fahrzeuge bei Zulassung im deutschen Straßenverkehr immer umgebaut werden müssen:
Begrenzungsleuchten, asymmetrisches Abblendlicht, blaues Fernlichtkontrollampe... usw.

Nur Fahrzeuge mit tatsächlich amerikanischer Zulassung dürfen hier so verkehren. Die haben dann aber auch amerikanische Nummernschilder.

Ich weiß das, weil mein Kumpel mal einen Dodge-Geländewagen importiert hat und dann wochenlang dranrumgebaut hat, um dafür eine deutsche Zulassung mit Einzelabnahme zu bekommen.

wirthensohn 11.08.2007 22:17

Es wurden allerdings auch schon US-Importe mit US-Leuchten zugelassen. Sowas durch zu kriegen, dürfte allerdings einem Sechser im Lotto gleich kommen. Na ja, zumindest einem Fünfer mit Zusatzzahl.

In der Regel müssen auch US-Importe umgebaut werden. Kombinierte Leuchten für Blinker und Standlicht sind laut StVO grundsätzlich nicht zulässig. Für die üblichen Tuning-Objekte, wie den VW Polo 6N, gibt es Tausch-Blinker, in denen auch Standlicht enthalten ist - diese Leuchten bestehen dann allerdings nicht mehr aus einem Reflektor, sondern aus zwei getrennten Leuchten in einem Gehäuse.

Auch die Angehörigen des US-Militärs kriegen allmählich so ihre Probleme mit ihren US-Modellen. Ganz früher mit den richtigen US-Kennzeichen war das noch kein Problem, da galt 100% US-Recht. Diese wurden aber schon vor Jahren abgeschafft und durch US-Kennzeichen in EU-Optik ersetzt (Ortskennzeichen AD bzw. HK), womit eine Verschärfung der Regelungen einherging. Auch diese Kennzeichen werden nach und nach abgeschafft; die Autos der Angehörigen des US-Militärs werden seit Dezember 2005 ganz regulär in Wiesbaden (WI) bzw. in Rüdesheim (RÜD) angemeldet und müssen noch mehr den Regeln unserer StVZO angepasst werden. Sie müssen allerdings nicht zu TÜV und AU.

Gruß,
Christian

Layzie 21.09.2007 15:47

Also...

wollte mich dazu auch nochmal zu Wort melden. Hab inzwischen Blinkermodule eingebaut, die bei Ebay verkauft werden.;)
Hab ja im vorraus schon Bedenken in Sachen Durchschmoren oder Ähnlichem gehabt, deswegen griff ich zu einem Produkt bei dem Kühlrippen dafür sorgen sollen, dass derartige Probleme verhindert werden.8)
Die Module sind jetzt über einen Schalter der elegant im ISO-Schacht unterm Radio verbaut wurden je nach belieben zuschaltbar.
Optik finde ich echt Hammer! Leuten die darauf nicht achten würde es nicht auffallen, höchstes irgendwie komisch vorkommen...

Ich bin bis jetzt sehr zufrieden. (Halt auch Stolz:) logo)

Hab allerdings auch schon festgestellt, dass die
Dinger voll heiß werden... deswegen behalte ich das auf jeden Fall im Auge.


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